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vergebenEU-weitIT und Software

L-Bank - Europaweite Vergabe zur Beschaffung von Laptops und Peripherie in drei Losen

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank) · Karlsruhe, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025/71veröffentlicht 27.01.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 618 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Karlsruhe.

Alle Ausschreibungen: IT und Software in Baden-Württemberg (34 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Karlsruhe76131, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 186 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (29 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)
    vor 21 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 20 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Laptops und Peripherie in drei Losen.

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Laptops mit dem Betriebssystem Windows und zugehörige Peripherie

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Laptops und Peripherie gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 2) in drei Losen, die sich wie folgt aufteilen: - Los 1: Laptops mit dem Betriebssystem Windows und zugehörige Peripherie - Los 2: Laptops mit dem Betriebssystem macOS und zugehörige Peripherie - Los 3: Headsets und Freisprecheinrichtungen Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt in deutscher Sprache. Die vergabegegenständliche Lieferung der Laptops und Peripherie für Los 1 gemäß Leistungsbeschreibung erfolgt aufgrund begrenzter Lagerkapazitäten seitens der L-Bank frühstens ab dem 01.05.2025 und in bis zu sechs, vom Auftraggeber nach seinem Ermessen abzurufenden und zu bezahlenden Teillieferungen an die Standorte Karlsruhe (Schloßplatz 12, 76131 Karlsruhe) und Stuttgart (Börsenplatz 1, 70174 Stutt-gart) des Auftraggebers. Die vollständige Lieferung erfolgt bis spätestens zum 29.08.2025. Die vergabegegenständliche Lieferung in Los 2 sowie Los 3 hat vollständig im Wege einer Lieferung zwischen dem 01.05.2025 und dem 29.08.2025 nach Wahl des Auftraggebers an die Standorte Karlsruhe (Schloßplatz 12, 76131 Karlsruhe) und Stuttgart (Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart) des Auftraggebers zu erfolgen. Die Abgabe eines Angebots ist sowohl lediglich für ein Los als auch für mehrere Lose zulässig. Nähere Informationen und Einzelheiten zum Leistungsgegenstand entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 2). Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de.

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2
Laptops mit dem Betriebssystem macOS und zugehörige Peripherie

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Laptops und Peripherie gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 2) in drei Losen, die sich wie folgt aufteilen: - Los 1: Laptops mit dem Betriebssystem Windows und zugehörige Peripherie - Los 2: Laptops mit dem Betriebssystem macOS und zugehörige Peripherie - Los 3: Headsets und Freisprecheinrichtungen Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt in deutscher Sprache. Die vergabegegenständliche Lieferung der Laptops und Peripherie für Los 1 gemäß Leistungsbeschreibung erfolgt aufgrund begrenzter Lagerkapazitäten seitens der L-Bank frühstens ab dem 01.05.2025 und in bis zu sechs, vom Auftraggeber nach seinem Ermessen abzurufenden und zu bezahlenden Teillieferungen an die Standorte Karlsruhe (Schloßplatz 12, 76131 Karlsruhe) und Stuttgart (Börsenplatz 1, 70174 Stutt-gart) des Auftraggebers. Die vollständige Lieferung erfolgt bis spätestens zum 29.08.2025. Die vergabegegenständliche Lieferung in Los 2 sowie Los 3 hat vollständig im Wege einer Lieferung zwischen dem 01.05.2025 und dem 29.08.2025 nach Wahl des Auftraggebers an die Standorte Karlsruhe (Schloßplatz 12, 76131 Karlsruhe) und Stuttgart (Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart) des Auftraggebers zu erfolgen. Die Abgabe eines Angebots ist sowohl lediglich für ein Los als auch für mehrere Lose zulässig. Nähere Informationen und Einzelheiten zum Leistungsgegenstand entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 2). Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de.

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3
Headsets und Freisprecheinrichtungen

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Laptops und Peripherie gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 2) in drei Losen, die sich wie folgt aufteilen: - Los 1: Laptops mit dem Betriebssystem Windows und zugehörige Peripherie - Los 2: Laptops mit dem Betriebssystem macOS und zugehörige Peripherie - Los 3: Headsets und Freisprecheinrichtungen Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt in deutscher Sprache. Die vergabegegenständliche Lieferung der Laptops und Peripherie für Los 1 gemäß Leistungsbeschreibung erfolgt aufgrund begrenzter Lagerkapazitäten seitens der L-Bank frühstens ab dem 01.05.2025 und in bis zu sechs, vom Auftraggeber nach seinem Ermessen abzurufenden und zu bezahlenden Teillieferungen an die Standorte Karlsruhe (Schloßplatz 12, 76131 Karlsruhe) und Stuttgart (Börsenplatz 1, 70174 Stutt-gart) des Auftraggebers. Die vollständige Lieferung erfolgt bis spätestens zum 29.08.2025. Die vergabegegenständliche Lieferung in Los 2 sowie Los 3 hat vollständig im Wege einer Lieferung zwischen dem 01.05.2025 und dem 29.08.2025 nach Wahl des Auftraggebers an die Standorte Karlsruhe (Schloßplatz 12, 76131 Karlsruhe) und Stuttgart (Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart) des Auftraggebers zu erfolgen. Die Abgabe eines Angebots ist sowohl lediglich für ein Los als auch für mehrere Lose zulässig. Nähere Informationen und Einzelheiten zum Leistungsgegenstand entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 2). Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de.

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Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Der Zuschlag je Los erfolgt auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium je Los ist der Preis.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Bereitstellung von Laptops und Peripherie) in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024).
Kriterium
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
Kriterium
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaften vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unterne … ganz lesen1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaften vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend. 2. Vorzulegenden Nachweise, Erklärungen und Dokumente Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) (4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Kriterium
Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich der Bereitstellung von Laptops und Peripherie für öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren (d. h. der Abschluss der Leistungserbringung muss nach dem 1. Januar 2022 erfolgt sein). Es gelten folgende Min … ganz lesenEigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich der Bereitstellung von Laptops und Peripherie für öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren (d. h. der Abschluss der Leistungserbringung muss nach dem 1. Januar 2022 erfolgt sein). Es gelten folgende Mindestanforderungen je Los: Los 1: - Nachweis von mindestens zwei Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich der Bereitstellung von Laptops und Peripherie. Im Rahmen der Referenzprojekte müssen jeweils mindestens 500 Laptops mit Betriebssystem Windows bereitgestellt worden sein. Die Leistung muss aus den letzten drei Jahren sein, d.h. der Abschluss der Leistungserbringung (vollständige Lieferung) muss nach dem 1. Januar 2022 erfolgt sein. Los 2: - Nachweis von mindestens zwei Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich der Bereitstellung von Laptops und Peripherie. Die Leistung muss aus den letzten drei Jahren sein, d.h. der Abschluss der Leistungserbringung (vollständige Lieferung) muss nach dem 1. Januar 2022 erfolgt sein. Los 3: - Nachweis von mindestens zwei Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich der Bereitstellung von Headsets/Freisprecheinrichtungen. Die Leistung muss aus den letzten drei Jahren sein, d.h. der Abschluss der Leistungserbringung (vollständige Lieferung) muss nach dem 1. Januar 2022 erfolgt sein. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer - Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs (insb. der umfassten Anzahl von Laptops und Peripherie bzw. Headsets/Freisprecheinrichtungen sowie der jeweiligen Hersteller und Modelle) - bei Los 1: Anzahl der bereitgestellten Laptops mit Windows-Betriebssystem - Zeitraum der Leistungserbringung Die Einreichung von mehr als zwei Referenzen je Los ist nicht erwünscht.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Für Bietergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft, … ganz lesenLeistung: Für Bietergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5442

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

171vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (207 Lose mit Angabe)
352.665 €Zuschlagswert im Median
136.574 € – 646.220 €mittlere Hälfte, 42 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dda1f7cf-7d10-4b52-a898-20399d4e4ed8.