L-Bank - Europaweite Vergabe zur Beschaffung von Laptops und Peripherie in drei Losen
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank) · Karlsruhe, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2025/71veröffentlicht 27.01.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 3
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Karlsruhe76131, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 186 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (29 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 21 Monatenan Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 20 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Laptops und Peripherie in drei Losen.
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Laptops mit dem Betriebssystem Windows und zugehörige Peripherie Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Laptops und Peripherie gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 2) in drei Losen, die sich wie folgt aufteilen: - Los 1: Laptops mit dem Betriebssystem Windows und zugehörige Peripherie - Los 2: Laptops mit dem Betriebssystem macOS und zugehörige Peripherie - Los 3: Headsets und Freisprecheinrichtungen Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt in deutscher Sprache. Die vergabegegenständliche Lieferung der Laptops und Peripherie für Los 1 gemäß Leistungsbeschreibung erfolgt aufgrund begrenzter Lagerkapazitäten seitens der L-Bank frühstens ab dem 01.05.2025 und in bis zu sechs, vom Auftraggeber nach seinem Ermessen abzurufenden und zu bezahlenden Teillieferungen an die Standorte Karlsruhe (Schloßplatz 12, 76131 Karlsruhe) und Stuttgart (Börsenplatz 1, 70174 Stutt-gart) des Auftraggebers. Die vollständige Lieferung erfolgt bis spätestens zum 29.08.2025. Die vergabegegenständliche Lieferung in Los 2 sowie Los 3 hat vollständig im Wege einer Lieferung zwischen dem 01.05.2025 und dem 29.08.2025 nach Wahl des Auftraggebers an die Standorte Karlsruhe (Schloßplatz 12, 76131 Karlsruhe) und Stuttgart (Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart) des Auftraggebers zu erfolgen. Die Abgabe eines Angebots ist sowohl lediglich für ein Los als auch für mehrere Lose zulässig. Nähere Informationen und Einzelheiten zum Leistungsgegenstand entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 2). Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de. | – | – |
| 2 | Laptops mit dem Betriebssystem macOS und zugehörige Peripherie Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Laptops und Peripherie gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 2) in drei Losen, die sich wie folgt aufteilen: - Los 1: Laptops mit dem Betriebssystem Windows und zugehörige Peripherie - Los 2: Laptops mit dem Betriebssystem macOS und zugehörige Peripherie - Los 3: Headsets und Freisprecheinrichtungen Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt in deutscher Sprache. Die vergabegegenständliche Lieferung der Laptops und Peripherie für Los 1 gemäß Leistungsbeschreibung erfolgt aufgrund begrenzter Lagerkapazitäten seitens der L-Bank frühstens ab dem 01.05.2025 und in bis zu sechs, vom Auftraggeber nach seinem Ermessen abzurufenden und zu bezahlenden Teillieferungen an die Standorte Karlsruhe (Schloßplatz 12, 76131 Karlsruhe) und Stuttgart (Börsenplatz 1, 70174 Stutt-gart) des Auftraggebers. Die vollständige Lieferung erfolgt bis spätestens zum 29.08.2025. Die vergabegegenständliche Lieferung in Los 2 sowie Los 3 hat vollständig im Wege einer Lieferung zwischen dem 01.05.2025 und dem 29.08.2025 nach Wahl des Auftraggebers an die Standorte Karlsruhe (Schloßplatz 12, 76131 Karlsruhe) und Stuttgart (Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart) des Auftraggebers zu erfolgen. Die Abgabe eines Angebots ist sowohl lediglich für ein Los als auch für mehrere Lose zulässig. Nähere Informationen und Einzelheiten zum Leistungsgegenstand entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 2). Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de. | – | – |
| 3 | Headsets und Freisprecheinrichtungen Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Laptops und Peripherie gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 2) in drei Losen, die sich wie folgt aufteilen: - Los 1: Laptops mit dem Betriebssystem Windows und zugehörige Peripherie - Los 2: Laptops mit dem Betriebssystem macOS und zugehörige Peripherie - Los 3: Headsets und Freisprecheinrichtungen Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt in deutscher Sprache. Die vergabegegenständliche Lieferung der Laptops und Peripherie für Los 1 gemäß Leistungsbeschreibung erfolgt aufgrund begrenzter Lagerkapazitäten seitens der L-Bank frühstens ab dem 01.05.2025 und in bis zu sechs, vom Auftraggeber nach seinem Ermessen abzurufenden und zu bezahlenden Teillieferungen an die Standorte Karlsruhe (Schloßplatz 12, 76131 Karlsruhe) und Stuttgart (Börsenplatz 1, 70174 Stutt-gart) des Auftraggebers. Die vollständige Lieferung erfolgt bis spätestens zum 29.08.2025. Die vergabegegenständliche Lieferung in Los 2 sowie Los 3 hat vollständig im Wege einer Lieferung zwischen dem 01.05.2025 und dem 29.08.2025 nach Wahl des Auftraggebers an die Standorte Karlsruhe (Schloßplatz 12, 76131 Karlsruhe) und Stuttgart (Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart) des Auftraggebers zu erfolgen. Die Abgabe eines Angebots ist sowohl lediglich für ein Los als auch für mehrere Lose zulässig. Nähere Informationen und Einzelheiten zum Leistungsgegenstand entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 2). Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Der Zuschlag je Los erfolgt auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium je Los ist der Preis.
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Bereitstellung von Laptops und Peripherie) in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024).
- Kriterium
- Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
- Kriterium
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaften vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unterne … ganz lesenkürzer
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaften vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend. 2. Vorzulegenden Nachweise, Erklärungen und Dokumente Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) (4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014- Kriterium
Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich der Bereitstellung von Laptops und Peripherie für öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren (d. h. der Abschluss der Leistungserbringung muss nach dem 1. Januar 2022 erfolgt sein). Es gelten folgende Min … ganz lesenkürzer
Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich der Bereitstellung von Laptops und Peripherie für öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren (d. h. der Abschluss der Leistungserbringung muss nach dem 1. Januar 2022 erfolgt sein). Es gelten folgende Mindestanforderungen je Los: Los 1: - Nachweis von mindestens zwei Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich der Bereitstellung von Laptops und Peripherie. Im Rahmen der Referenzprojekte müssen jeweils mindestens 500 Laptops mit Betriebssystem Windows bereitgestellt worden sein. Die Leistung muss aus den letzten drei Jahren sein, d.h. der Abschluss der Leistungserbringung (vollständige Lieferung) muss nach dem 1. Januar 2022 erfolgt sein. Los 2: - Nachweis von mindestens zwei Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich der Bereitstellung von Laptops und Peripherie. Die Leistung muss aus den letzten drei Jahren sein, d.h. der Abschluss der Leistungserbringung (vollständige Lieferung) muss nach dem 1. Januar 2022 erfolgt sein. Los 3: - Nachweis von mindestens zwei Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich der Bereitstellung von Headsets/Freisprecheinrichtungen. Die Leistung muss aus den letzten drei Jahren sein, d.h. der Abschluss der Leistungserbringung (vollständige Lieferung) muss nach dem 1. Januar 2022 erfolgt sein. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer - Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs (insb. der umfassten Anzahl von Laptops und Peripherie bzw. Headsets/Freisprecheinrichtungen sowie der jeweiligen Hersteller und Modelle) - bei Los 1: Anzahl der bereitgestellten Laptops mit Windows-Betriebssystem - Zeitraum der Leistungserbringung Die Einreichung von mehr als zwei Referenzen je Los ist nicht erwünscht.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Für Bietergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft, … ganz lesenkürzer
Leistung: Für Bietergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Noch nicht bekannt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5442
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schlossplatz 12, 76131 Karlsruhe
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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- Innovative Datensysteme GmbH indasys8 Zuschläge
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- ACP4 Zuschläge
- NEC Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Bechtle GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.02.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dda1f7cf-7d10-4b52-a898-20399d4e4ed8.