L-Bank - Europaweite Vergabe von Rahmenarbeitnehmerüberlassungsverträgen in drei Losen
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank) · Karlsruhe, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2024/790veröffentlicht 07.05.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 3
- Rahmenvereinbarung
- ja
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- 1 Mitarbeiter (m/w/d) in ANÜ ? Mitarbeiter LAW-Zwischenlager / TEZL-A16KTE Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH · 76344 Eggenstein-LeopoldshafenFrist 24.11.2026
- 1 Mitarbeiter (m/w/d) in ANÜ – Facharbeiter E-Technik für Instandhaltung von Nieder,- Mittelspannung,- und USV Anlagen / FTK / TTE-A12KTE Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH · Eggenstein-LeopoldshafenFrist 03.12.2026
- 1 Mitarbeiter (m/w/d) in ANÜ – Elektrofachkraft MSR-Technik / FTK / TTSW-A06KTE Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH · Eggenstein-LeopoldshafenFrist 03.12.2026
- 1 Mitarbeiter (m/w/d) in ANÜ – Facharbeiter Elektrotechnik TTSW-A16KTE Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH · Eggenstein-LeopoldshafenFrist 03.12.2026
Alle Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Baden-Württemberg (10 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Karlsruhe76131, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 186 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (29 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Bearbeitungskonzept (inkl. Vorlaufzeit)20 %
- Auswahlkonzept (Sicherstellung persönliche/ fachliche Eignung Leih-AN)20 %
- Konzept über eigene Arbeitsbedingungen und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 30 Monatenan Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 29 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Rahmenvertrags für Arbeitnehmerüberlassung an den Auftraggeber für Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Betriebskantinen und Cafeterien in Karlsruhe und in Stuttgart und auf dem Weingut in Karlsruhe in drei Losen.
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Standort Karlsruhe 1.1 Gegenstand der Leistung Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Rahmenvertrags für Arbeitnehmerüberlassung an den Auftraggeber für Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Betriebskantinen und Cafeterien in Karlsruhe und in Stuttgart und auf dem Weingut in Karlsruhe in drei Losen. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf die Überlassung von Leiharbeitnehmern für die Betriebskantine (Los 1 und 2) und das Weingut (Los 3) an den verschiedenen Standorten der L-Bank. - Los 1: Standort Karlsruhe: Das Los umfasst die Überlassung von Leiharbeitnehmern am Standort Karlsruhe für die Betriebskantine und Cafeteria mit folgenden Tätigkeiten / in den folgenden Berufsgruppen: Koch/Köchin, Beikoch/-köchin, Servicekraft, Servicehilfskraft, Spülkraft, Küchenhilfe, Mitarbeiter/-in Cafeteria. - Los 2: Standort Stuttgart: Das Los umfasst die Überlassung von Leiharbeitnehmern am Standort Stuttgart für die Betriebskantine und Cafeteria mit folgenden Tätigkeiten / in den folgenden Berufsgruppen: Koch/Köchin, Beikoch/-köchin, Servicekraft, Servicehilfskraft, Spülkraft, Küchenhilfe, Mitarbeiter/-in Cafeteria. - Los 3: Weingut Karlsruhe-Durlach: Das Los umfasst die Überlassung von Leiharbeitnehmern am Standort Karlsruhe für das Weingut mit folgenden Tätigkeiten / in den folgenden Berufsgruppen: Weinlese, Abfüllen, Weinbergpflege, etc. Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den Auftragnehmer zum Einsatz von für die jeweiligen Aufgabenfelder geeigneten Personen. Auf Anforderung des Auftraggebers muss der Auftragnehmer dies jederzeit nachweisen können. 1.2 Angaben zu den Rahmenvereinbarungen Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen unterliegen bei ihrem Einsatz dem arbeitsrechtlichen Direktionsrecht des Auftraggebers. Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung in Los 1 beträgt bis zu 1.000.000,00 EUR netto, in Los 2 bis zu 200.000,00 EUR netto und in Los 3 bis zu 350.000,00 EUR netto. Sofern sich der Rahmenvertrag nach Ablauf der 24 Monate automatisch verlängert, erhöht sich der Rahmen pro Jahr in Los 1 um 500.000,00 EUR netto, in Los 2 bis zu 100.000,00 EUR netto und in Los 3 bis zu 175.000,00 EUR netto. Es ist beabsichtigt, je Los mit der folgenden Anzahl von Bietern die Rahmenvereinbarungen zu schließen : - Los 1: es werden Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Unternehmen geschlossen - Los 2: es werden Rahmenvereinbarungen mit bis zu fünf Unternehmen geschlossen - Los 3: es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen geschlossen Die Rahmenvereinbarungen der einzelnen Lose sind die Basis für die Vergabe der jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV werden nachstehend die Bedingungen für eine Vergabe der Einzelaufträge ohne erneutes Vergabeverfahren wie folgt festgelegt: Die Vergabe der einzelnen Aufträge erfolgt auf Stufe 2 im so genannten "Kaskadenverfahren". Der Auftraggeber kontaktiert zunächst den Auftragnehmer, der bei der Vergabe der Rahmenvereinbarung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte. Wenn dieser mangels Interesse oder Kapazität ablehnt, wird sich der Auftraggeber an den Zweitplatzierten wenden usw. 1.3 Vertragszeitraum und Verlängerungsoptionen Der Vertragsschluss ist bis Ende Juli 2024 vorgesehen. Der Vertrag soll am 01. August 2024 beginnen und eine Laufzeit von 24 Monaten mit zweimaliger (automatischer) optionaler Verlängerung von jeweils einem Jahr haben, sofern er nicht vier Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens zum 31. Juli 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 1.4 Entlohnung der Arbeitnehmer; zu beachtende Vorschriften Sowohl bei der Durchführung des Vergabeverfahrens als auch bei der Leistungserbringung sind die Vorgaben zur Vergütung von Arbeitnehmern, insbesondere nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie dem Mindestlohngesetz (MiLoG), sowie der auf diesen Gesetzen erlassenen Verordnungen etc., zu beachten. Für die Erstellung der Angebote kann - sofern der Bieter nicht tarifgebunden ist - die Kenntnis der im Betrieb des Auftraggebers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts für Arbeitnehmer erforderlich sein. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de. | – | – |
| 3 | Standort Stuttgart 1.1 Gegenstand der Leistung Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Rahmenvertrags für Arbeitnehmerüberlassung an den Auftraggeber für Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Betriebskantinen und Cafeterien in Karlsruhe und in Stuttgart und auf dem Weingut in Karlsruhe in drei Losen. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf die Überlassung von Leiharbeitnehmern für die Betriebskantine (Los 1 und 2) und das Weingut (Los 3) an den verschiedenen Standorten der L-Bank. - Los 1: Standort Karlsruhe: Das Los umfasst die Überlassung von Leiharbeitnehmern am Standort Karlsruhe für die Betriebskantine und Cafeteria mit folgenden Tätigkeiten / in den folgenden Berufsgruppen: Koch/Köchin, Beikoch/-köchin, Servicekraft, Servicehilfskraft, Spülkraft, Küchenhilfe, Mitarbeiter/-in Cafeteria. - Los 2: Standort Stuttgart: Das Los umfasst die Überlassung von Leiharbeitnehmern am Standort Stuttgart für die Betriebskantine und Cafeteria mit folgenden Tätigkeiten / in den folgenden Berufsgruppen: Koch/Köchin, Beikoch/-köchin, Servicekraft, Servicehilfskraft, Spülkraft, Küchenhilfe, Mitarbeiter/-in Cafeteria. - Los 3: Weingut Karlsruhe-Durlach: Das Los umfasst die Überlassung von Leiharbeitnehmern am Standort Karlsruhe für das Weingut mit folgenden Tätigkeiten / in den folgenden Berufsgruppen: Weinlese, Abfüllen, Weinbergpflege, etc. Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den Auftragnehmer zum Einsatz von für die jeweiligen Aufgabenfelder geeigneten Personen. Auf Anforderung des Auftraggebers muss der Auftragnehmer dies jederzeit nachweisen können. 1.2 Angaben zu den Rahmenvereinbarungen Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen unterliegen bei ihrem Einsatz dem arbeitsrechtlichen Direktionsrecht des Auftraggebers. Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung in Los 1 beträgt bis zu 1.000.000,00 EUR netto, in Los 2 bis zu 200.000,00 EUR netto und in Los 3 bis zu 350.000,00 EUR netto. Sofern sich der Rahmenvertrag nach Ablauf der 24 Monate automatisch verlängert, erhöht sich der Rahmen pro Jahr in Los 1 um 500.000,00 EUR netto, in Los 2 bis zu 100.000,00 EUR netto und in Los 3 bis zu 175.000,00 EUR netto. Es ist beabsichtigt, je Los mit der folgenden Anzahl von Bietern die Rahmenvereinbarungen zu schließen : - Los 1: es werden Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Unternehmen geschlossen - Los 2: es werden Rahmenvereinbarungen mit bis zu fünf Unternehmen geschlossen - Los 3: es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen geschlossen Die Rahmenvereinbarungen der einzelnen Lose sind die Basis für die Vergabe der jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV werden nachstehend die Bedingungen für eine Vergabe der Einzelaufträge ohne erneutes Vergabeverfahren wie folgt festgelegt: Die Vergabe der einzelnen Aufträge erfolgt auf Stufe 2 im so genannten "Kaskadenverfahren". Der Auftraggeber kontaktiert zunächst den Auftragnehmer, der bei der Vergabe der Rahmenvereinbarung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte. Wenn dieser mangels Interesse oder Kapazität ablehnt, wird sich der Auftraggeber an den Zweitplatzierten wenden usw. 1.3 Vertragszeitraum und Verlängerungsoptionen Der Vertragsschluss ist bis Ende Juli 2024 vorgesehen. Der Vertrag soll am 01. August 2024 beginnen und eine Laufzeit von 24 Monaten mit zweimaliger (automatischer) optionaler Verlängerung von jeweils einem Jahr haben, sofern er nicht vier Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens zum 31. Juli 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 1.4 Entlohnung der Arbeitnehmer; zu beachtende Vorschriften Sowohl bei der Durchführung des Vergabeverfahrens als auch bei der Leistungserbringung sind die Vorgaben zur Vergütung von Arbeitnehmern, insbesondere nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie dem Mindestlohngesetz (MiLoG), sowie der auf diesen Gesetzen erlassenen Verordnungen etc., zu beachten. Für die Erstellung der Angebote kann - sofern der Bieter nicht tarifgebunden ist - die Kenntnis der im Betrieb des Auftraggebers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts für Arbeitnehmer erforderlich sein. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de. | – | – |
| 4 | Weingut Karlsruhe-Durlach 1.1 Gegenstand der Leistung Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Rahmenvertrags für Arbeitnehmerüberlassung an den Auftraggeber für Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Betriebskantinen und Cafeterien in Karlsruhe und in Stuttgart und auf dem Weingut in Karlsruhe in drei Losen. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf die Überlassung von Leiharbeitnehmern für die Betriebskantine (Los 1 und 2) und das Weingut (Los 3) an den verschiedenen Standorten der L-Bank. - Los 1: Standort Karlsruhe: Das Los umfasst die Überlassung von Leiharbeitnehmern am Standort Karlsruhe für die Betriebskantine und Cafeteria mit folgenden Tätigkeiten / in den folgenden Berufsgruppen: Koch/Köchin, Beikoch/-köchin, Servicekraft, Servicehilfskraft, Spülkraft, Küchenhilfe, Mitarbeiter/-in Cafeteria. - Los 2: Standort Stuttgart: Das Los umfasst die Überlassung von Leiharbeitnehmern am Standort Stuttgart für die Betriebskantine und Cafeteria mit folgenden Tätigkeiten / in den folgenden Berufsgruppen: Koch/Köchin, Beikoch/-köchin, Servicekraft, Servicehilfskraft, Spülkraft, Küchenhilfe, Mitarbeiter/-in Cafeteria. - Los 3: Weingut Karlsruhe-Durlach: Das Los umfasst die Überlassung von Leiharbeitnehmern am Standort Karlsruhe für das Weingut mit folgenden Tätigkeiten / in den folgenden Berufsgruppen: Weinlese, Abfüllen, Weinbergpflege, etc. Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den Auftragnehmer zum Einsatz von für die jeweiligen Aufgabenfelder geeigneten Personen. Auf Anforderung des Auftraggebers muss der Auftragnehmer dies jederzeit nachweisen können. 1.2 Angaben zu den Rahmenvereinbarungen Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen unterliegen bei ihrem Einsatz dem arbeitsrechtlichen Direktionsrecht des Auftraggebers. Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung in Los 1 beträgt bis zu 1.000.000,00 EUR netto, in Los 2 bis zu 200.000,00 EUR netto und in Los 3 bis zu 350.000,00 EUR netto. Sofern sich der Rahmenvertrag nach Ablauf der 24 Monate automatisch verlängert, erhöht sich der Rahmen pro Jahr in Los 1 um 500.000,00 EUR netto, in Los 2 bis zu 100.000,00 EUR netto und in Los 3 bis zu 175.000,00 EUR netto. Es ist beabsichtigt, je Los mit der folgenden Anzahl von Bietern die Rahmenvereinbarungen zu schließen : - Los 1: es werden Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Unternehmen geschlossen - Los 2: es werden Rahmenvereinbarungen mit bis zu fünf Unternehmen geschlossen - Los 3: es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen geschlossen Die Rahmenvereinbarungen der einzelnen Lose sind die Basis für die Vergabe der jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV werden nachstehend die Bedingungen für eine Vergabe der Einzelaufträge ohne erneutes Vergabeverfahren wie folgt festgelegt: Die Vergabe der einzelnen Aufträge erfolgt auf Stufe 2 im so genannten "Kaskadenverfahren". Der Auftraggeber kontaktiert zunächst den Auftragnehmer, der bei der Vergabe der Rahmenvereinbarung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte. Wenn dieser mangels Interesse oder Kapazität ablehnt, wird sich der Auftraggeber an den Zweitplatzierten wenden usw. 1.3 Vertragszeitraum und Verlängerungsoptionen Der Vertragsschluss ist bis Ende Juli 2024 vorgesehen. Der Vertrag soll am 01. August 2024 beginnen und eine Laufzeit von 24 Monaten mit zweimaliger (automatischer) optionaler Verlängerung von jeweils einem Jahr haben, sofern er nicht vier Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens zum 31. Juli 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 1.4 Entlohnung der Arbeitnehmer; zu beachtende Vorschriften Sowohl bei der Durchführung des Vergabeverfahrens als auch bei der Leistungserbringung sind die Vorgaben zur Vergütung von Arbeitnehmern, insbesondere nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie dem Mindestlohngesetz (MiLoG), sowie der auf diesen Gesetzen erlassenen Verordnungen etc., zu beachten. Für die Erstellung der Angebote kann - sofern der Bieter nicht tarifgebunden ist - die Kenntnis der im Betrieb des Auftraggebers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts für Arbeitnehmer erforderlich sein. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 40
- Qualität
- Bearbeitungskonzept (inkl. Vorlaufzeit)Gewichtung (Punkte, genau) 20
- Qualität
- Auswahlkonzept (Sicherstellung persönliche/ fachliche Eignung Leih-AN)Gewichtung (Punkte, genau) 20
- Qualität
- Konzept über eigene Arbeitsbedingungen und Einhaltung gesetzlicher VorgabenGewichtung (Punkte, genau) 20
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Kriterium
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen. (2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 1 Mio. EUR für Personen- u … ganz lesenkürzer
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen. (2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 1 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.- Kriterium
(1) Vorlage der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. (2) Nachweis von Referenzen über vergleichbare Rahmenarbeitnehmerüberlassungsverträge Es gelten folgende Mindestanforderungen: Für Los 1, 2 und 3: - Mindestens eine Referenz über die Erbringung eines Rahmenarbeitnehmerüberlassun … ganz lesenkürzer
(1) Vorlage der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. (2) Nachweis von Referenzen über vergleichbare Rahmenarbeitnehmerüberlassungsverträge Es gelten folgende Mindestanforderungen: Für Los 1, 2 und 3: - Mindestens eine Referenz über die Erbringung eines Rahmenarbeitnehmerüberlassungsvertrags. Die Leistungserbringung darf dabei nicht vor dem 1.1.2020 abgeschlossen worden sein. Hinweis: Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung Referenzprojekt - Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, - Kurze Beschreibung zur Leistungserbringung - Angabe, ob es sich um einen Rahmenarbeitnehmerüberlassungsvertrag handelt, - Zeitraum der Leistungserbringung - durchgehende Dauer der Leistungserbringung, - Angabe zur Branche - Angabe zur durchschnittlichen Arbeitnehmerzahl (nur Los 1 und 2) - Angabe zur räumlichen Nähe (nur Los 1 und 2) Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen je Los ist nicht gewünscht. Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden je Los die bis zu drei Referenzen wie in Ziff. 2.1.4 "Zusätzliche Informationen" dargestellt bewertet. Folgende Punktzahlen sind möglich: für Los 1 und Los 2 je Referenz maximal 90 Punkte, d.h, je Los maximal 270 Punkte; für Los 3 je Referenz maximal 60 Punkte, d.h. insgesamt maximal 180 Punkte möglich).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- Der Vertragsschluss ist bis Ende Juli 2024 vorgesehen. Der Vertrag soll am 01. August 2024 beginnen und eine Laufzeit von 24 Monaten mit zweimaliger (automatischer) optionaler Verlängerung von jeweils einem Jahr haben, sofern er nicht vier Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens zum 31. Juli 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeins … ganz lesenkürzer
Leistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Geplante Höchstzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung je Los: Es ist beabsichtigt, für Los 1 mit der folgenden Anzahl von Bietern die Rahmenvereinbarungen zu schließen: es werden Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Unternehmen geschlossen Höchstzahl von Bewerbern, die für die zweite Phase d … ganz lesenkürzer
Geplante Höchstzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung je Los: Es ist beabsichtigt, für Los 1 mit der folgenden Anzahl von Bietern die Rahmenvereinbarungen zu schließen: es werden Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Unternehmen geschlossen Höchstzahl von Bewerbern, die für die zweite Phase des Verfahrens eingeladen werden je Los: Auf der Grundlage der unter Ziffer 4.2.2 des Verfahrensleifadens sowie unter Ziff. 2.1.4 "Zusätzliche Informationen" dargestellten Vorgehensweise werden unter allen grundsätzlich geeigneten Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs für Los 1 drei bis fünf Unternehmen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZHK49 Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unv … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZHK49 Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei (bei Los 1 und 3) bzw. fünf (bei Los 2) grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern je Los anhand von bis zu drei Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen nach der EU-Bekanntmachung erfüllen, beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, müssen die Referenzen zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") eingereicht werden. Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden je Los die bis zu drei Referenzen wie folgt bewertet (für Los 1 und Los 2 je Referenz maximal 90 Punkte, d.h, je Los maximal 270 Punkte; für Los 3 je Referenz maximal 60 Punkte, d.h. insgesamt maximal 180 Punkte möglich): Los 1: Kriterium "Aktualität" (max. 20 Punkte) Beendigung der Leistungserbringung nach 1.1.2023 oder noch laufend: 20 Punkte Beendigung der Leistungserbringung vor 1.1.2023:10 Punkte Kriterium "Branche" (max. 20 Punkte) Die Referenzleistungen wurden innerhalb einer Betriebskantine erbracht: 20 Punkte Die Referenzleistungen wurden innerhalb der Gastronomie erbracht: 10 Punkte Kriterium "Dauer der Leistungserbringung" (max. 20 Punkte) Die im Rahmen der Referenz erbrachten Leistungen erfolgten bis Abgabe des Teilnahmeantrags durchgehend über eine Dauer von mehr als drei Jahren: 20 Punkte Die im Rahmen der Referenz erbrachten Leistungen erfolgten bis Abgabe des Teilnahmeantrags durchgehend über eine Dauer von mehr als zwei Jahren: 10 Punkte Kriterium "Personenzahl" (max. 10 Punkte) Das Referenzprojekt umfasste jährlich im Durchschnitt mindestens 50 Arbeitnehmer : 10 Punkte Kriterium "Räumliche Nähe" (max. 20 Punkte) Die Arbeitnehmerüberlassung erfolgte im Umkreis von weniger als 50 km zu Karlsruhe: 20 Punkte Die Arbeitnehmerüberlassung erfolgte im Umkreis von weniger als 100 km zu Karlsruhe: 10 Punkte Los 2: Kriterium "Aktualität" (max. 20 Punkte) Beendigung der Leistungserbringung nach 1.1.2023 oder noch laufend: 20 Punkte Beendigung der Leistungserbringung vor 1.1.2023: 10 Punkte Kriterium "Branche" (max. 20 Punkte) Die Referenzleistungen wurden innerhalb einer Betriebskantine erbracht: 20 Punkte Die Referenzleistungen wurden innerhalb der Gastronomie erbracht: 10 Punkte Kriterium "Dauer der Leistungserbringung" (max. 20 Punkte) Die im Rahmen der Referenz erbrachten Leistungen erfolgten bis Abgabe des Teilnahmeantrags durchgehend über eine Dauer von mehr als drei Jahren: 20 Punkte Die im Rahmen der Referenz erbrachten Leistungen erfolgten bis Abgabe des Teilnahmeantrags durchgehend über eine Dauer von mehr als zwei Jahren: 10 Punkte Kriterium "Personenzahl" (max. 10 Punkte) Das Referenzprojekt umfasste jährlich im Durchschnitt mindestens 50 Arbeitnehmer: 10 Punkte Kriterium "Räumliche Nähe" (max. 20 Punkte) Die Arbeitnehmerüberlassung erfolgte im Umkreis von weniger als 50 km zu Stuttgart: 20 Punkte Die Arbeitnehmerüberlassung erfolgte im Umkreis von weniger als 100 km zu Stuttgart: 10 Punkte Los 3: Kriterium "Aktualität" (max. 20 Punkte) Beendigung der Leistungserbringung nach 1.1.2023 oder no …
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schlossplatz 12, 76131 Karlsruhe
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 796 (Personaleinstellung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ea212708-311a-46b9-9884-4ab5f21d77fc.