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Frist abgelaufenEU-weitPersonaldienstleistungenDienstleistungenRahmenvereinbarung

L-Bank - Europaweite Vergabe eines Rahmenarbeitnehmerüberlassungsvertrags zur Bearbeitung von Zuwendungsprogrammen (insb. Finanzhilfen)

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank) · Karlsruhe, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025/2497veröffentlicht 13.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 419 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Ort der Leistung
Karlsruhe76131, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 186 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (29 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Honorar40 %
  • Bearbeitungskonzept (inkl. Vorlaufzeit)20 %
  • Auswahlkonzept (Sicherstellung persönliche/ fachliche Eignung Leih-AN)20 %
  • Konzept über eigene Arbeitsbedingungen und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)
    vor 14 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Rahmenvertrags für Arbeitnehmerüberlassung an den Auftraggeber. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf die Überlassung von Leiharbeitnehmern insbesondere für den Bereich Finanzhilfen der L-Bank, vor allem für die Bearbeitung von Zuwendungsprogrammen, mit folgenden Tätigkeiten: Vereinfachte Prüfung von Verwendungsnachweisen und Auszahlung von Zuschüssen (formelle und inhaltliche Prüfung), Prüfung von Anträgen auf Bewilligung und Erfassung von Statistikdaten. Die Arbeitnehmerüberlassung erfolgt in Vollzeit (38 h / Woche) am Standort Karlsruhe. Um eine zeitgerechte Bearbeitung zu ermöglichen, wird mit einem Einsatz von bis zu 15 MAK gerechnet. Die notwendigen personellen Kapazitäten sind durch den Auftragnehmer bereitzustellen. Die L-Bank steuert den Abruf der MAK je nach Arbeitsanfall und ist zu keiner Mindestabnahme verpflichtet. Die Bearbeitung erfolgt auf den von der L-Bank bereitgestellten elektronischen Antrags- und Bearbeitungssystemen. Die Leistung ist grundsätzlich vor Ort am Standort der L-Bank in Karlsruhe zu erbringen. Eine Remote-Leistungserbringung ist nur nach vorheriger Abstimmung und unter Einhaltung der Regelungen und Vorgaben der L-Bank möglich. Die L-Bank stellt für die Durchführung der Aufgabe dem eingesetzten Personal Laptops (inkl. Ladekabel und Headset) zur Verfügung. Sofern nicht alle der bis zu 15 MAK im Rahmen der Bearbeitung der Zuwendungsprogramme insbesondere im Bereich Finanzhilfen benötigt werden, können diese bei Bedarf zur Bearbeitung in anderen, ähnlich gelagerten Bereichen der L-Bank eingesetzt werden. Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den Auftragnehmer zum Einsatz von für die jeweiligen Aufgabenfelder geeigneten Personen. Auf Anforderung des Auftraggebers muss der Auftragnehmer dies jederzeit nachweisen können. Erforderlich ist ein Studium der Betriebswirtschaft oder eine abgeschlossene kaufmännische, bankfachliche oder verwaltungstechnische Ausbildung mit Berufserfahrung beziehungsweise eine vergleichbare Ausbildung mit entsprechender Qualifikation. Weiter erforderlich sind ein sicherer Umgang mit dem Computer und sehr gute MS-Office-Kenntnisse (Word, Excel), eine rasche Auffassungsgabe und technisches Verständnis sowie Kommunikations- und Teamfähigkeit. Wünschenswert sind grundlegende Kenntnisse im Verwaltungs- und Gesellschaftsrecht. Beispielhaft, aber nicht abschließend, sind folgende Berufsgruppen geeignet: Verwaltungs-angestellte, Bankkaufleute, Rechtsanwaltsfachangestellte, Sozialversicherungsfachangestellte. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen unterliegen bei ihrem Einsatz dem arbeitsrechtlichen Direktionsrecht des Auftraggebers. 1.2 Angaben zu den Rahmenvereinbarungen Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung beträgt in der Grundlaufzeit bis zu 1.470.600,00 EUR netto. Sofern sich der Rahmenvertrag nach Ablauf der 24 Monate (Grundlaufzeit) automatisch verlängert, erhöht sich der Rahmen pro Jahr um 735.300,00 EUR netto. Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Unternehmen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarungen sind die Basis für die Vergabe der jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV werden nachstehend die Bedingungen für eine Vergabe der Einzelaufträge ohne erneutes Vergabeverfahren wie folgt festgelegt: Die Vergabe der einzelnen Aufträge erfolgt auf Stufe 2 im so genannten "Kaskadenverfahren". Der Auftraggeber kontaktiert zunächst den Auftragnehmer, der bei der Vergabe der Rahmenvereinbarung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte. Wenn dieser mangels Interesse oder Kapazität ablehnt, wird sich der Auftraggeber an den Zweitplatzierten wenden usw. 1.3 Vertragszeitraum und Verlängerungsoptionen Der Vertragsschluss ist bis Ende November 2025 vorgesehen. Der Vertrag soll am 01. Dezember 2025 beginnen und eine Laufzeit von 24 Monaten (Grundlaufzeit) mit zweimaliger (automatischer) optionaler Verlängerung von jeweils einem Jahr haben, sofern er nicht vier Monate vor Ablauf seitens des AG gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens zum 30. November 2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 1.4 Entlohnung der Arbeitnehmer; zu beachtende Vorschriften Sowohl bei der Durchführung des Vergabeverfahrens als auch bei der Leistungserbringung sind die Vorgaben zur Vergütung von Arbeitnehmern, insbesondere nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie dem Mindestlohngesetz (MiLoG), sowie der auf diesen Gesetzen erlassenen Verordnungen etc., zu beachten. Für die Erstellung der Angebote kann - sofern der Bieter nicht tarifgebunden ist - die Kenntnis der im Betrieb des Auftraggebers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts für Arbeitnehmer erforderlich sein. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 400Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.
Qualität
Bearbeitungskonzept (inkl. Vorlaufzeit)Gewichtung (Punkte, genau) 200Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.
Qualität
Auswahlkonzept (Sicherstellung persönliche/ fachliche Eignung Leih-AN)Gewichtung (Punkte, genau) 200Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.
Qualität
Konzept über eigene Arbeitsbedingungen und Einhaltung gesetzlicher VorgabenGewichtung (Punkte, genau) 200Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zur Verfügung gestellt.

Eignung6 von 6 angegeben

Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Jahren einschließlich des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 1 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Nachweis von Referenzen über vergleichbare Rahmenarbeitnehmerüberlassungsverträge Der Bewerber hat folgende Mindestreferenz vorzulegen: - Mindestens eine vergleichbare Referenz über die Erbringung eines Rahmenarbeitnehmerüberlassungsvertrags mit kaufmännischer oder verwaltungstechnischer Tätigkeit … ganz lesenNachweis von Referenzen über vergleichbare Rahmenarbeitnehmerüberlassungsverträge Der Bewerber hat folgende Mindestreferenz vorzulegen: - Mindestens eine vergleichbare Referenz über die Erbringung eines Rahmenarbeitnehmerüberlassungsvertrags mit kaufmännischer oder verwaltungstechnischer Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 8 MAK im jährlichen Durchschnitt. Die Leistungserbringung darf dabei nicht vor dem 1.1.2021 abgeschlossen worden sein. Hinweis: Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung Referenzprojekt, - Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, - Kurze Beschreibung zur Leistungserbringung, - Angabe, ob es sich um einen Rahmenarbeitnehmerüberlassungsvertrag handelt, - Zeitraum der Leistungserbringung, - durchgehende Dauer der Leistungserbringung, - Angabe zur Branche, - Angabe zur durchschnittlichen Anzahl an MAK pro Jahr - Angabe zur räumlichen Nähe Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht gewünscht. Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand von bis zu drei Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen nach der EU-Bekanntmachung erfüllen, beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Ver-fahren beteiligt werden soll. Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, müssen die Referenzen zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") eingereicht werden. Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden die bis zu drei Referenzen wie folgt bewertet (je Referenz max. 90 Punkte, insgesamt max. 270 Punkte möglich): Kriterium "Aktualität" (max. 20 Punkte) Beendigung der Leistungserbringung nach 1.1.2024 oder noch laufend 20 Punkte Beendigung der Leistungserbringung vor 1.1.2024 10 Punkte Kriterium "Branche" (max. 20 Punkte) Die Referenzleistungen wurden innerhalb einer Bank / einem Finanzinstitut erbracht 20 Punkte Die Referenzleistungen wurden innerhalb der öffentlichen Verwaltung erbracht 10 Punkte Kriterium "Dauer der Leistungserbringung" (max. 20 Punkte) Die im Rahmen der Referenz erbrachten Leistungen erfolgten bis Abgabe des Teilnahmeantrags durchgehend über eine Dauer von mehr als drei Jahren 20 Punkte Die im Rahmen der Referenz erbrachten Leistungen erfolgten bis Abgabe des Teilnahmeantrags durchgehend über eine Dauer von mehr als zwei Jahren 10 Punkte Kriterium "Personenzahl" (max. 10 Punkte) Das Referenzprojekt umfasste jährlich im Durchschnitt den Einsatz von mindestens 15 Arbeitnehmern 10 Punkte Kriterium "Räumliche Nähe" (max. 20 Punkte) Die Arbeitnehmerüberlassung erfolgte im Umkreis von weniger als 50 km zu Karlsruhe 20 Punkte Die Arbeitnehmerüberlassung erfolgte im Umkreis von weniger als 100 km zu Karlsruhe 10 Punkte Für den Fall, dass nach der vorstehend bes …
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Vorlage der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag soll am 01. Dezember 2025 beginnen und eine Laufzeit von 24 Monaten (Grundlaufzeit) mit zweimaliger (automatischer) optionaler Verlängerung von jeweils einem Jahr haben, sofern er nicht vier Monate vor Ablauf seitens des AG gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens zum 30. November 2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeins … ganz lesenLeistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ57E8 (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YMZ57E8 (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 796 (Personaleinstellung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

120vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (126 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 091cde93-de8a-4f7d-9046-e5529786b4ad.