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Kreis Borken - Dienstleistungskonzession "Beseitigung tierischer Nebenprodukte im Kreis Borken"

Kreis Borken · Borken, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 01/2024veröffentlicht 16.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 757 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Borken.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2025 – 31.12.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Borken46325, Kreis Borken, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (77 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Preis (Behandlungsentgeld gem. Preisblatt)80 %
  • Entfernung zu der/den Beseitigungsanlage(n)20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Kreis Borken als zuständige Behörde für die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten beabsichtig im Wege einer Dienstleistungskonzession die "Pflicht zur Abholung, Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung oder Beseitigung von tierischen Nebenprodukten" auf einen Dritten zu übertragen.

Beschreibung des Loses

Abholung, Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung oder Beseitigung von tierischenNebenprodukten

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis (Behandlungsentgeld gem. Preisblatt)80 %
Entfernung zu der/den Beseitigungsanlage(n)20 %
Preis
Preis (Behandlungsentgeld gem. Preisblatt)Das im Vergleich aller Angebote niedrigste Honorar (d) erhält 80 Punkte. Die jeweilige Punktzahl der übrigen Honorare (e) wird durch Multiplikation der Maximalpunktzahl von 80 Punkten mit dem Verhältnis des niedrigsten Honorars (d) zu dem jeweils zu bewertenden Honorar (f) nach folgender Formel berechnet: e = 80 x (d/f)
Qualität
Entfernung zu der/den Beseitigungsanlage(n)Die im Vergleich aller Angebote niedrigste Gesamttransportentfernung zu der/den Beseitigungsanlage(n) (t) erhält 20 Punkte. Die jeweilige Punktzahl der übrigen Gesamttransportentfernung(en) wird durch Multiplikation der Maximalpunktzahl von 20 Punkten mit dem Verhältnis des niedrigsten Gesamttransportentfernung (t) zu der jeweils zu bewertenden Gesamttransportentfernung (f) nach folgender Formel berechnet: e = 20 x (t/f).

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
Wird der Vertrag nicht ein Jahr vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich um weitere drei Jahre.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werdenoder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRPLEWF Das Verfahren wird gem. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV an dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgerichtet. Die diesbezüglichen Vorschriften der VgV gelten entsprechend. In dem vorliegenden Verfahren sollen drei bis fünf geeignete Bewerber ausgewählt und zu … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPWYRPLEWF Das Verfahren wird gem. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV an dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgerichtet. Die diesbezüglichen Vorschriften der VgV gelten entsprechend. In dem vorliegenden Verfahren sollen drei bis fünf geeignete Bewerber ausgewählt und zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten sich mehr als fünf geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auf der Grundlage des geforderten Eignungsnachweises "Eigenerklärung Punktereferenz - Anlage B.3 Formblatt Referenz". Die angegebenen Punktereferenzen, die die genannten Kriterien erfüllen, werden zunächst anhand der Bewertungsmatrix bewertet. Die mit den einzelnen Punktereferenzen jeweils erzielten Punktzahlen werden anschließend addiert (= Gesamtpunktzahl). Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Bei Punktegleichheit von Bewerbern erfolgt die Auswahl unter diesen punktgleichen Bewerbern nach dem Losverfahren. 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit [25 %] 1.1 Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie Leistungen betreffen, die mit dem vorliegend ausgeschriebenen Projekt vergleichbar sind (60 %) 1.2 Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (40 %) Bepunktung für Ziff. 1.1 und 1.2: Die im Vergleich aller Teilnahmeanträge besten Umsätze (d) erhalten 10 Punkte. Die jeweilige Punktzahl der übrigen Umsätze (e) werden durch Multiplikation der Maximalpunktzahl von 10 Punkten mit dem Verhältnis des schlechtesten Umsatzes (d) zu dem jeweils zu bewertenden Umsatz (f) nach folgender Formel berechnet: e = 10 x (d/f). 2. Technische Leistungsfähigkeit [75 %] 2.1 Referenzen über die Beseitigung tierischer Nebenprodukte (min. 7.0000 Mg/a Kat 1 und Kat 2 Material), in den letzten drei Jahren vom 01.08.2021 bis 31.07.2024 Bepunktung für Ziff. 2.1: - 1,0 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 7.000 Mg/a < Kat 1 u. 2 < 7.500 Mg/a - 2,0 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 7.500 Mg/a < Kat 1 u. 2 < 8.000 Mg/a - 3,0 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 8.000 Mg/a < Kat 1 u. 2 < 8.500 Mg/a - 4,0 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 8.500 Mg/a < Kat 1 u. 2 < 9.000 Mg/a - 5,0 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit Kat 1. u. 2 > 9.000 Mg/a Es werden maximal 5 Referenzen gewertet. Die vorstehende Bewertungsmatrix findet sich auch in dem Dokument "Anlage B.4 - Mindest- und Auswahlkriterien", das über die invorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil werden. Diese können ebenfalls über den Vergabemarktplatz heruntergeladen und eingesehen werden. Sollte das Vergabeververfahren nicht zum 01.01.2025 mit der Vergabe der Konzession beendet sein, wird der Kreis Borken den Leistungszeitraum nach hinten verlegen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Jean Schaap GmbH, Heek1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Burloer Straße 93, 46325 Borken
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 11.10.2024
  3. BekanntmachungFrist 11.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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