Dienstleistungskonzession zur Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten im Stadtgebiet Hamm
Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales Beschaffungsmanagement · Hamm, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2026-09/383veröffentlicht 27.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hamm59065, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 75 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (108 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 11 Tagen
- Heute
- Fragen bis 23:59 Uhrin 6 Tagenan Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales Beschaffungsmanagement
- Angebotsfrist 06:00 Uhrin 19 Tagennur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
- Bindefrist endetin 46 Tagen27 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 55 TagenLaufzeit bis 31.12.2028
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Dienstleistungskonzession zur Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten
Beschreibung des Loses
Übertragung der der Stadt Hamm nach § 3 Abs. 1 TierNebR obliegenden Pflicht zur Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung oder Beseitigung der im Stadtgebiet Hamm anfallenden und der öffentlich-rechtlichen Beseitigungspflicht unterliegenden tierischen Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 sowie ihrer Folgeprodukte auf den Auftragnehmer im Wege der Beleihung nach § 3 Abs. 3 TierNebR. Die Übertragung umfasst insbesondere landwirtschaftliche Falltiere, beseitigungspflichtige Schlachtnebenprodukte, verendete Heimtiere sowie verendete wild lebende Tiere, soweit für diese eine gesetzliche oder behördlich angeordnete Beseitigungspflicht besteht. Die behördlichen Überwachungs- und Anordnungsbefugnisse verbleiben bei den zuständigen Behörden.Gegenstand der Ausschreibung ist GAG TierGesGR TierNebGR NRW die Durchführung der Tierkörperbeseitigung sowie der Umgang mit tierischen Nebenprodukten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und der dazugehörigen Durchführungsverordnung im Stadtgebiet Hamm. Die tierischen Nebenprodukte werden als Einzelkörper oder in Sammelgefäßen an den Anfallstellen bereitgestellt.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung7 von 7 angegeben
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- Nachweis der Zulassung als Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1 bis 3 gem. Artikel 24 der Verordnung (EG) 1069/2009 (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- Nachweis der Registrierung nach Art. 23 der Verordnung (EG) 1069/2009 als Transporteur für tierische Nebenprodukte (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach §44 VgV - Nachweis der Zulassung als Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1 bis 2 gem. Artikel 24 der Verordnung (EG) 1069/2009 - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind: (1.1) Nachweis der Zulassung als Verarbeitungsbetrieb für Material der Ka … ganz lesenkürzer
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach §44 VgV - Nachweis der Zulassung als Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1 bis 2 gem. Artikel 24 der Verordnung (EG) 1069/2009 - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind: (1.1) Nachweis der Zulassung als Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1 bis 2 gem. Artikel 24 der Verordnung (EG) 1069/2009 (1.2) Nachweis der Registrierung nach Art. 23 der Verordnung (EG) 1069/2009 als Transporteur für tierische Nebenprodukte einzureichen. (1.3) Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft sin die Nachweise zu 1.1 und 1.2 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen. (1.4) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV: (1.4.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen".- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 45 VgV - Betriebshaftpflchtversicherung - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind: (1.1) Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche hat der Auftragnehmer eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in mindestens folgender Höhe vo … ganz lesenkürzer
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 45 VgV - Betriebshaftpflchtversicherung - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind: (1.1) Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche hat der Auftragnehmer eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in mindestens folgender Höhe vorzuhalten: Personenschäden 3.000.000,- EUR Sachschäden 3.000.000,- EUR Vermögensschäden 3.000.000,- EUR Alternativ ist von Bieter die Zusicherung zu machen, dass im Auftragsfall die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gemäß den vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufgestockt wird. Die Erklärung ist im sind im Vordruck Leistungsverzeichnis vorzunehmen. Im Auftragsfall muss die Bestätigung des Versicherers zur Anpassung der auftragsbezogenen Versicherungssumme vor Zuschlagserteilung beim Auftraggeber eingereicht werden. (1.1.1) Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen. (1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV: (1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe" (1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. (1.3) Setzt der Autragnehmer Nachunternehmer zur Erfüllung der Leistung ein, so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV - Referenzen - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind: (1.1) Referenzliste (Vordruck) mit Referenzen für qualitativ vergleichbare Leistungen im Zeitraum von 01.01.2023 bis zum Ablauf der Angebotsfrist: Vergleichbare Leistungen … ganz lesenkürzer
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV - Referenzen - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind: (1.1) Referenzliste (Vordruck) mit Referenzen für qualitativ vergleichbare Leistungen im Zeitraum von 01.01.2023 bis zum Ablauf der Angebotsfrist: Vergleichbare Leistungen sind die Abholung, Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung und Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten mit einem jährlichen Gesamtumfang von mindestens 1.000 Tonnen. Es sind Angaben zum Leistungszeitraum, Tonnage und den Auftraggebern (zentrale Telefonnummer und Mailadresse) einzutragen. (1.1.3) Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzliste von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen. (1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV: (1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe" (1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber behält sich vor Optionen auszuüben und den Vertrag zu den Konditionen dieser Ausschreibung nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal zwei Mal um bis zu insgesamt 24 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) zu verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber behält sich vor Optionen auszuüben und den Vertrag zu den Konditionen dieser Ausschreibung nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal zwei Mal um bis zu insgesamt 24 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) zu verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens drei Monate vor Vertrags- bzw. Optionsablauf schriftlich ausgeübt. Auch im Falle der Ausübung der Optionen endet der Vertrag mit Ablauf des Optionszeitraumes, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet somit nach Ablauf des Optionszeitraumes spätestens am 31.12.2030 automatisch.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.metropoleruhr.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 27 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer). Hierzu wird auf Ziffer 6 der zur Verfügung stehenden Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm und auf Ziffer 4.3 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) verwiesen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str- 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengel … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRDY65F4JEE# (1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". (1.2) Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k de … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRDY65F4JEE# (1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". (1.2) Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben (1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften: - Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung" - Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" - Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben - die von allen Mitgliedern, mit den zu übernehmenden Teilleistungen, ausgefüllte Referenzliste (Vordruck) (1.4) Bei Nachunternehmereinsatz - Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (1.5) Vordruck "Angebot" (1.6) Vordruck "Leistungsverzeichnis" (1.7) Ggf. Anlage mit Erläuterungen zum Angebot (1.8) Vordruck "Bieterfragebogen" (1.9) Fahrzeugliste mit Typ, Baujahr und Kapazität (1.10) Hygiene- und Desinfektionskonzept (1.11) Wartungs- und Reinigungspläne (1.12) Notfall- und Seuchenkonzept (2) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-. (3) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor. (4) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden: - Leistungsbeschreibung - Bewerbungsbedingungen - Zusätzliche Vertragsbedingungen - Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe - Informationsblatt DSGVO (5) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Gustav-Heinemann-Str. 10, 59065 Hamm
- Website
- hamm.de
- Kontakt
- submission@
stadt.hamm.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d18896ef-83d2-4446-a677-7b0aa1f9842b.