Zum Inhalt
Menü

Kreis Borken - Dienstleistungskonzession "Beseitigung tierischer Nebenprodukte im Kreis Borken"

Kreis Borken · Borken, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 01/2024veröffentlicht 10.09.2024erstmals 10.09.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 757 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Borken.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2025 – 31.12.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Borken46325, Kreis Borken, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe-westfalen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (77 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Preis (Behandlungsentgeld gem. Preisblatt)80 %
  • Entfernung zu der/den Beseitigungsanlage(n)20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 26 Monaten
  3. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
    vor 25 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 25 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 22 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Der Kreis Borken als zuständige Behörde für die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten beabsichtig im Wege einer Dienstleistungskonzession die "Pflicht zur Abholung, Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung oder Beseitigung von tierischen Nebenprodukten" auf einen Dritten zu übertragen.

Beschreibung des Loses

Abholung, Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung oder Beseitigung von tierischenNebenprodukten

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis (Behandlungsentgeld gem. Preisblatt)80 %
Entfernung zu der/den Beseitigungsanlage(n)20 %
Preis
Preis (Behandlungsentgeld gem. Preisblatt)Das im Vergleich aller Angebote niedrigste Honorar (d) erhält 80 Punkte. Die jeweilige Punktzahl der übrigen Honorare (e) wird durch Multiplikation der Maximalpunktzahl von 80 Punkten mit dem Verhältnis des niedrigsten Honorars (d) zu dem jeweils zu bewertenden Honorar (f) nach folgender Formel berechnet: e = 80 x (d/f)
Qualität
Entfernung zu der/den Beseitigungsanlage(n)Die im Vergleich aller Angebote niedrigste Gesamttransportentfernung zu der/den Beseitigungsanlage(n) (t) erhält 20 Punkte. Die jeweilige Punktzahl der übrigen Gesamttransportentfernung(en) wird durch Multiplikation der Maximalpunktzahl von 20 Punkten mit dem Verhältnis des niedrigsten Gesamttransportentfernung (t) zu der jeweils zu bewertenden Gesamttransportentfernung (f) nach folgender Formel berechnet: e = 20 x (t/f).

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
- Eigenerklärung des Bieters, dass weder sein Unternehmen noch seine Mitarbeiter schwere Verfehlungen begangen haben, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen und insbesondere keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen der in § 123 Abs. 1 GWB ausgeführten Taten erfolgt ist, dass über da … ganz lesen- Eigenerklärung des Bieters, dass weder sein Unternehmen noch seine Mitarbeiter schwere Verfehlungen begangen haben, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen und insbesondere keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen der in § 123 Abs. 1 GWB ausgeführten Taten erfolgt ist, dass über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde (§ 124 Abs. 1 GWB), dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet und er seine Tätigkeit nicht eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 GWB), dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB), dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat oder abgeben wird (§ 124 Abs. 1 GWB), dass er bei einer Berufsgenossenschaft angemeldet ist oder nicht zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft verpflichtet ist, dass er seine Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbringt. - Eigenerklärung des Bieters, dass weder sein Unternehmen noch seine Mitarbeiter keine Person, Organisation oder Einrichtung im Sinne des Art. 5k Abs. 1 lit. a, b oder c der VO (EU) Nr. 833/2014 sind und auch die Voraussetzungen "auch solchem auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU in Anspruch genommen werden" nicht erfüllen. Die entsprechenden Eigenerlärungen sind in dem von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formular 4.1 und 4.2 (der Anlage B.2 - Bewerberformulare) enthalten, das über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann. Soweit sich die Bieter/die Bietergemeinschaft auf die wirtschaftliche/finanzielle und/oder technische/berufliche Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmers beruft, ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass er für das vorliegend geplante Projekt zur Verfügung des Bieters/der Bietergemeinschaft steht, beizufügen. Dazu ist das von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellte Formular 4.3 - Nachunternehmererklärung zu verwenden, das über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann. Auf § 47 VgV wird verwiesen.
Kriterium
- eine Eigenerklärung über die Jahres-Gesamtumsätze (netto) des Bieters und die Jahresumsätze (netto) des Bieters mit vergleichbaren Dienstleistungen in den Jahren 2021, 2022 und 2023. Die entsprechende Eigenerklärung ist in dem von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formular 5 - Umsätze de … ganz lesen- eine Eigenerklärung über die Jahres-Gesamtumsätze (netto) des Bieters und die Jahresumsätze (netto) des Bieters mit vergleichbaren Dienstleistungen in den Jahren 2021, 2022 und 2023. Die entsprechende Eigenerklärung ist in dem von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formular 5 - Umsätze der letzten Geschäftsjahre enthalten, das über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann. Im Falle von Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein separates Formular 5 auszufüllen. Soweit sich die Bieter/die Bietergemeinschaft auf die wirtschaftliche/finanzielle und/oder technische/berufliche Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmers beruft, ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass er für das vorliegend geplante Projekt zur Verfügung des Bieters/der Bietergemeinschaft steht, beizufügen. Dazu ist das von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellte Formular 4.3 - Nachunternehmererklärung zu verwenden, das über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann. Auf § 47 VgV wird verwiesen.
Kriterium
Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen: 1) Mindestreferenz über einen Auftrag zur Beseitigung von Kat 1 und Kat 2-Material mit insgesamt 10.000 Mg/a ununterbrochen vom 01.08.2021 bis 31.07.2024
Kriterium
Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen: 2) Punktereferenz über einen Auftrag zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte - insgesamt mindestens 7.000 Mg/a Kat 1 und Kat 2-Material - in den letzten drei Jahren vom 01.08.2021 bis 31.07.2024
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
Wird der Vertrag nicht ein Jahr vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich um weitere drei Jahre.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe-westfalen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werdenoder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRPLB9Y Das Verfahren wird gem. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV an dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgerichtet. Die diesbezüglichen Vorschriften der VgV gelten entsprechend. In dem vorliegenden Verfahren sollen drei bis fünf geeignete Bewerber ausgewählt und zu … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPWYRPLB9Y Das Verfahren wird gem. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV an dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgerichtet. Die diesbezüglichen Vorschriften der VgV gelten entsprechend. In dem vorliegenden Verfahren sollen drei bis fünf geeignete Bewerber ausgewählt und zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten sich mehr als fünf geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auf der Grundlage des geforderten Eignungsnachweises "Eigenerklärung Punktereferenz - Anlage B.3 Formblatt Referenz". Die angegebenen Punktereferenzen, die die genannten Kriterien erfüllen, werden zunächst anhand der Bewertungsmatrix bewertet. Die mit den einzelnen Punktereferenzen jeweils erzielten Punktzahlen werden anschließend addiert (= Gesamtpunktzahl). Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Bei Punktegleichheit von Bewerbern erfolgt die Auswahl unter diesen punktgleichen Bewerbern nach dem Losverfahren. 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit [25 %] 1.1 Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie Leistungen betreffen, die mit dem vorliegend ausgeschriebenen Projekt vergleichbar sind (60 %) 1.2 Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (40 %) Bepunktung für Ziff. 1.1 und 1.2: Die im Vergleich aller Teilnahmeanträge besten Umsätze (d) erhalten 10 Punkte. Die jeweilige Punktzahl der übrigen Umsätze (e) werden durch Multiplikation der Maximalpunktzahl von 10 Punkten mit dem Verhältnis des schlechtesten Umsatzes (d) zu dem jeweils zu bewertenden Umsatz (f) nach folgender Formel berechnet: e = 10 x (d/f). 2. Technische Leistungsfähigkeit [75 %] 2.1 Referenzen über die Beseitigung tierischer Nebenprodukte (min. 7.0000 Mg/a Kat 1 und Kat 2 Material), in den letzten drei Jahren vom 01.08.2021 bis 31.07.2024 Bepunktung für Ziff. 2.1: - 1,0 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 7.000 Mg/a < Kat 1 u. 2 < 7.500 Mg/a - 2,0 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 7.500 Mg/a < Kat 1 u. 2 < 8.000 Mg/a - 3,0 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 8.000 Mg/a < Kat 1 u. 2 < 8.500 Mg/a - 4,0 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 8.500 Mg/a < Kat 1 u. 2 < 9.000 Mg/a - 5,0 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit Kat 1. u. 2 > 9.000 Mg/a Es werden maximal 5 Referenzen gewertet. Die vorstehende Bewertungsmatrix findet sich auch in dem Dokument "Anlage B.4 - Mindest- und Auswahlkriterien", das über die invorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil werden. Diese können ebenfalls über den Vergabemarktplatz heruntergeladen und eingesehen werden. Sollte das Vergabeververfahren nicht zum 01.01.2025 mit der Vergabe der Konzession beendet sein, wird der Kreis Borken den Leistungszeitraum nach hinten verlegen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Burloer Straße 93, 46325 Borken
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Mehr von Kreis Borken

Alle 5 offenen Ausschreibungen von Kreis Borken, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 852 (Dienstleistungen des Veterinärwesens) in Nordrhein-Westfalen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 9 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 11.10.2024
  3. BekanntmachungFrist 11.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 213f1686-b9e2-465c-a050-c0d8404bd566.