SGB II - Maßnahme "Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen (KFF)" für den Kreis Borken - Rahmenvereinbarung
Kreis Borken, Zentrale Vergabestelle · Borken, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 00.11.99-09766veröffentlicht 25.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.07.2027 – 30.06.2028
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.07.2027 – 30.06.2028, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Borken46325, Kreis Borken, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe-westfalen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (77 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 14 Tagen
- Heute
- Fragen bis 23:59 Uhrin 18 Tagenan Kreis Borken, Zentrale Vergabestelle
- Angebotsfrist 11:00 Uhrin 25 Tagennur elektronisch über vergabe-westfalen.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrin 25 TagenDie Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital. Die Bindefrist endet am 12.03.2027.
- Bindefrist endetin 4 Monaten14 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 8 MonatenLaufzeit bis 30.06.2028
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Konzeption und Durchführung einer Maßnahme "Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen" im Sinne des § 16 Abs.1 S. 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs.1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III - Rahmenvereinbarung
Gegenstand nach CPV
- 85312300Orientierungs- und BeratungsdiensteHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Nordkreis - Kommunen Ahaus, Gronau, Heek, Legden, Schöppingen, Stadtlohn, Vreden Von der/dem Auftragnehmenden sind 46 TN-Plätze vorzuhalten. Das bedeutet, dass monatlich maximal 46 TN-Pauschalen abgerechnet werden können. Die Höhe der TN-Pauschale ergibt sich aus dem Preisblatt (B4) des/der erfolgreichen Bietenden. Der Höchstwert der Ausschreibung ergibt sich aus der von dem/der erfolgreichen Bietenden angebotenen TN-Pauschale, multipliziert mit der maximalen TN-Zahl (hier: 46) und der Anzahl der Monate in der Laufzeit (12 Monate bzw. 24 Monate incl. Verlängerungsoption), zzgl. 20% für mögliche Erhöhungen. Beim Erreichen dieses Höchstwertes verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung. | 1 Jahr | – |
| 2 | Südkreis - Kommunen Bocholt, Borken, Gescher, Heiden, Isselburg, Raesfeld, Reken, Rhede, Südlohn, Velen Von der/dem Auftragnehmenden sind 36 TN-Plätze vorzuhalten. Das bedeutet, dass monatlich maximal 36 TN-Pauschalen abgerechnet werden können. Die Höhe der TN-Pauschale ergibt sich aus dem Preisblatt (B4) des/der erfolgreichen Bietenden. Der Höchstwert der Ausschreibung ergibt sich aus der von dem/der erfolgreichen Bietenden angebotenen TN-Pauschale, multipliziert mit der maximalen TN-Zahl (hier: 36) und der Anzahl der Monate in der Laufzeit (12 Monate bzw. 24 Monate incl. Verlängerungsoption), zzgl. 20% für mögliche Erhöhungen. Beim Erreichen dieses Höchstwertes verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung. | 1 Jahr | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- LeistungspunkteDie Qualität des von dem/der Bietenden vorgelegten Konzepts zur angebotenen Leistung wird anhand einer Bewertungsmatrix bewertet. Kriteriengruppen: 1. Einführungsphase (15 Gewichtungspunkte) 2. Clearing Modul (30 Gewichtungspunkte) 3. Kompetenzfeststellung (35 Gewichtungspunkte) 4. Handlungsplan (20 Gewichtungspunkte) (teilweise sind die Kriteriengruppen in Kriterien untergliedert.)
- Preis
- Leistungs-Preis-VerhältnisSchritt 1 Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z): Z = L / P x 100 L = Gesamtsumme der Leistungspunkte P = angebotener Gesamtpreis lt. Preisblatt B4 in Euro Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Schritt 2 Ermittlung eines Wertes als Korridor aus der Kennzahl des führenden Angebotes (=höchste Kennzahl) und einer Kennzahl, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10% ergibt. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Schritt 3 Ermittlung aller Angebote, die innerhalb des Kennzahlenkorridors liegen (inkl. der Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet. Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die höchste Gesamt-Leistungspunktzahl laut Bewertungsmatrix. Haben mehrere Angebote im Kennzahlenkorridor die gleiche Gesamt-Leistungspunktzahl, wird unter diesen das preisgünstigste ausgewählt.
Eignung5 von 5 angegeben
- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Es sind vorzulegen: - Nachweis der Trägerzertifizierung: Seit dem 01.01.2013 benötigen alle Träger, die Arbeitsförderungsmaßnahmen nach dem SGB III oder § 16 SGB II durchführen, eine Trägerzulassung nach AZAV durch eine fachkundige Stelle (vgl. §§ 176 ff SGB III, 16 SGB II, 443 SGB III). 1. F … ganz lesenkürzer
Es sind vorzulegen: - Nachweis der Trägerzertifizierung: Seit dem 01.01.2013 benötigen alle Träger, die Arbeitsförderungsmaßnahmen nach dem SGB III oder § 16 SGB II durchführen, eine Trägerzulassung nach AZAV durch eine fachkundige Stelle (vgl. §§ 176 ff SGB III, 16 SGB II, 443 SGB III). 1. Für neu ausgeschriebene Maßnahmen muss seit dem 01.01.2013 grundsätzlich eine fachbereichsbezogene Zulassung vorliegen (vgl. § 5 Abs. 1 AZAV). Auf Verlagen des Auftraggebers ist eine Zulassung für den konkreten Durchführungsstandort vorzulegen. 2. Keiner Zulassung bedürfen Arbeitgeber, die ausschließlich betriebliche Maßnahmen oder betriebliche Teile von Maßnahmen durchführen. 3. Zum Nachweis der Trägerzulassung kann das AZAV-Zertifikat des Trägers bereits mit dem Angebot hochgeladen werden. Bei Abgabe des Angebots ist aber zunächst auch eine Eigenerklärung im Vordruck C 1 Bietererklärung (sh. dort: Ziffer 3) ausreichend. Das Trägerzertifikat ist in diesem Fall auf Verlangen des Auftraggebers im laufenden Verfahren nachzureichen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist zudem eine Anlage nachzureichen, in der die Standorte mit den jeweiligen Fachbereichen aufgeführt sind und die fortlaufend aktualisiert wird (vgl. § 5 Abs. 6 S.1 AZAV). 4. Bietende, die sich noch im Zertifizierungsverfahren befinden, teilen dies und den aktuellen Stand des Zertifizierungsverfahrens (einschließlich Name des beauftragten Zertifizierungsunternehmens) in ihrem Angebot schriftlich mit. Der Erklärung ist eine schriftliche Zusicherung beizufügen, dass spätestens zum Maßnahmebeginn der Nachweis uneingeschränkt erbracht wird. Der Bieter hat sicherzustellen, dass vor Maßnahmebeginn die Zulassung für den konkreten Durchführungsstandort dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt werden kann. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Vertragsschluss sh. B 3 - Muster Rahmenvereinbarung, § 1 Pkt. 3.4. - Hinweise für Bietergemeinschaften: -- Im Falle der Bildung von Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot den Nachweis der Trägerzulassung vorzulegen. Im Übrigen gelten für Bietergemeinschaften ebenfalls die vorstehenden Ziffern 3. und 4. -- Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn auf Verlangen des Auftraggebers von mindestens einem Mitglied der Bietergemeinschaft die Anlage, in der die Standorte mit den jeweiligen Fachbereichen aufgeführt sind, nachgereicht wird. - Hinweis für Subunternehmen: Das Zulassungserfordernis gilt auch für Subunternehmen, sofern das Subunternehmen ebenfalls mit Trägereigenschaft auftritt und es sich nicht nur um die punktuelle Einschaltung von Beratungs- und Fachdiensten sowie anderweitig fachlich genau abgegrenzte Einheiten handelt. Soweit das Subunternehmen nicht nur unwesentliche Teilleistungen erbringt (i.d.R. unter 10%), ist eine Trägerzulassung somit erforderlich. Es gelten dann auch hier die vorstehenden Ziffern 3. und 4. Auf Verlangen haben Bietende vorzulegen: - Nachweis, dass sie im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes eingetragen sind. Berufsregister in Deutschland sind das Handelsregister, die Handwerksrolle und das Vereinsregister - Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des entsprechenden zuständigen Versicherungsträgers- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Es sind vorzulegen: - Angaben und Erklärungen der/des Bietenden (Vordrucke C1 - C2), - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU), - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - Angaben zur Qualifikation des Personals (Vordruck C3), siehe auch Teil B, Leistungsbeschreibung, Ziff … ganz lesenkürzer
Es sind vorzulegen: - Angaben und Erklärungen der/des Bietenden (Vordrucke C1 - C2), - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU), - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - Angaben zur Qualifikation des Personals (Vordruck C3), siehe auch Teil B, Leistungsbeschreibung, Ziffer 1.7, - Nachweis der Räumlichkeiten (Vordruck C4), siehe auch Teil B, Leistungsbeschreibung, Ziffer 1.6. - nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU, - nur bei Unteraufträgen/Eignungsleihe -- bei Unteraufträgen Formular 533a EU oder 533b EU -- bei Eignungsleihe Formular 534a EU oder 534b EU (letzteres vom Eignungsleiher unterschrieben) Auf Anforderung sind vorzulegen: - Nachweis der Anlage zur Zertifizierung mit den Standorten und Fachbereichen (sh. A. II. 6) - Erklärung zur Erforderlichkeit der Bietergemeinschaft sowie den Vertrag, der die vertraglichen Beziehungen der gemeinschaftlich Bietenden untereinander darlegt (nur bei Bietergemeinschaften, sh. A. I. 4) - Benennung der Subunternehmen, Verpflichtungserklärung und Eignungsnachweise der Subunternehmen (nur bei Unteraufträgen/ Eignungsleihe) - Schriftlicher Nachweis zu den Räumlichkeiten (z.B. Mietvertrag; sh. Vordruck C4)- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Auf Anforderung sind vorzulegen: - Angaben zur Höhe der Jahresumsätze - Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Krankenkasse, Finanzamt, Berufsgenossenschaft, sh. A. II. 6)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2027
- Vertragsende
- 30.06.2028
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: einmalige optionale Verlängerung bis 30.06.2029
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe-westfalen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 14 Wochen
- Angebotsöffnung
- 03.12.2026, 11:00 Uhr. Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital. Die Bindefrist endet am 12.03.2027.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Allgemeine Bewerbungs- und Vergabebedingungen Besondere Bewerbungs- Vertrags- und Vergabebedingungen des Kreises Borken für die Vergabe von Leistungen nach dem GWB und der VgV (A.I und A.II der Vergabeunterlagen) Der/die Bietende hat u.a. für jedes angebotene Los ein Konzept zur Durchführ … ganz lesenkürzer
Leistung: Allgemeine Bewerbungs- und Vergabebedingungen Besondere Bewerbungs- Vertrags- und Vergabebedingungen des Kreises Borken für die Vergabe von Leistungen nach dem GWB und der VgV (A.I und A.II der Vergabeunterlagen) Der/die Bietende hat u.a. für jedes angebotene Los ein Konzept zur Durchführung der Maßnahme (Modulbeschreibung entsprechend B.2 der Vergabeunterlagen) zu erstellen. Eine fehlende oder unvollständige Modulbeschreibung führt zum Ausschluss. Das Konzept darf maximal 8 DIN-A4-Seiten umfassen. Die Seitenbegrenzung gilt für die Konzeptbewertung. Eine Überschreitung der Seitenbegrenzung führt als solche nicht zum Ausschluss des Angebots. Erzielt das Angebot bei einem Kriterium 0 Punkte, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bei der Bewertung werden ausschließlich die ersten 8 Seiten des Konzepts berücksichtigt. Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen, Teil A.II Ziff. 7 bzw. Teil B.2- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht Thaer Str. 9, 48143 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absa … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebots-abgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Siehe hierzu auch §§ 155 ff. GWB- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXPWYRPLK03#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Burloer Str. 93, 46325 Borken
- Website
- kreis-borken.de
- Kontakt
- vergabeplattform@
kreis-borken.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
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- Creative Change e.V.3 Zuschläge
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3fb615ec-0efc-44f8-97f5-390597f3d114.