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Koordination und Durchführung eines Ideenwettbewerbs zum Tempelhofer Feld in Berlin

Land Berlin vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 24-F-Ver-0005veröffentlicht 02.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 887 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Berlin (27 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
15 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin12101, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Gesamtpreis netto20 %
  • Referenzdarstellung40 %
  • Konzeptpapier40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Fragen bis 14:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  3. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 29 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 14:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 27 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Ziel ist es, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bei der Koordination und Durchführung eines europaweiten, offenen, stadt- und freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs zum Tempelhofer Feld gemäß Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) zu unterstützen. Die Organisation und Durchführung des begleitenden Dialogprozesses ist dabei nicht Teil des Leistungsumfangs. Aufgrund der engen Verzahnung des Ideenwettbewerbs mit dem Dialogprozess sind jedoch Aufgaben im Schnittstellenbereich Gegenstand der Ausschreibung.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Gesamtpreis netto20 %
Referenzdarstellung40 %
Konzeptpapier40 %
Preis
Gesamtpreis nettoBewertet wird der Gesamtpreis netto des Angebots. Der Preis wird aus dem Preisblatt/Honorarkalkulation entnommen. Siehe Datei Zuschlagskriterien.
Qualität
ReferenzdarstellungBewertet wird die Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals anhand einer vom Bieter dargestellten Referenz. Die Referenz muss folgende Merkmale aufweisen: - Die Leistung betraf die Durchführung eines städtebaulichen und/oder freiraumplanerischen Verfahrens, und - der Wettbewerb wurde nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) durchgeführt, und - der Wettbewerb wurde von einem Beteiligungsverfahren begleitet, und - der Abschluss des Verfahrens liegt maximal sieben Jahre zurück (April 2017). Siehe Datei Zuschlagskriterien.
Qualität
KonzeptpapierBewertet wird die Qualität der Leistungsausführung anhand eines vom Bieter zu erstellenden Konzepts über die Schnittstelle des Ideenwettbewerbs mit dem Dialogprozess (begleitendes Beteiligungsverfahren). Siehe Datei Zuschlagskriterien.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als sechs Monate sein); 2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB - siehe Eigenerklärung Eignung; 3. Eigenerklär … ganz lesen1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als sechs Monate sein); 2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB - siehe Eigenerklärung Eignung; 3. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - siehe Eigenerklärung Eignung; 4. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG, LkSG und AufenthG - siehe Eigenerklärung Eignung; 5. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister vornehmen - siehe Eigenerklärung Eignung; Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikels 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland - siehe Eigenerklärung Russlandbezug; 7. ggf. Eigenerklärung zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB - siehe Eigenerklärung Eignung. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen, jeweils in deutscher Sprache. Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise / Erklärungen auch für diese vorzulegen.
Kriterium
Achtung! Als Mindestanforderung muss eine Erklärung abgegeben werden, dass mindesten eine:r der Vorprüfer:innen befugt ist, die Berufsbezeichnung Stadtplaner:in zu führen und mindestens eine:r der Vorprüfer:innen befugt ist, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in zu führen - siehe Eigenerklärung Eigung.
Kriterium
Achtung! Als Mindestanforderung müssen mindestens zwei Referenzen mit folgenden Merkmalen eingereicht werden: - Die Leistung betraf die Durchführung eines städtebaulichen und/oder freiraumplanerischen Verfahrens, und - der Abschluss des Verfahrens liegt maximal sieben Jahre zurück (April 2017). Min … ganz lesenAchtung! Als Mindestanforderung müssen mindestens zwei Referenzen mit folgenden Merkmalen eingereicht werden: - Die Leistung betraf die Durchführung eines städtebaulichen und/oder freiraumplanerischen Verfahrens, und - der Abschluss des Verfahrens liegt maximal sieben Jahre zurück (April 2017). Mindestens eine dieser Referenzen muss zusätzlich folgendes Merkmal aufweisen: - der Wettbewerb wurde nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) durchgeführt. Siehe Eigenerklärung Eignung.
Kriterium
Zur vorgesehenen Projektleitung, dessen Stellvertretung und einer weiteren Fachkraft sind die nachfolgenden Angaben gefordert: - Namentliche Benennung, - Angaben zum Ausbildungsabschluss, - Angaben zur Berufserfahrung in der Betreuung von Wettbewerbsverfahren in Jahren und beruflicher Kurzlebenslauf … ganz lesenZur vorgesehenen Projektleitung, dessen Stellvertretung und einer weiteren Fachkraft sind die nachfolgenden Angaben gefordert: - Namentliche Benennung, - Angaben zum Ausbildungsabschluss, - Angaben zur Berufserfahrung in der Betreuung von Wettbewerbsverfahren in Jahren und beruflicher Kurzlebenslauf, - Angabe der Sprachkenntnisse gem. Gemeinsamem europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) Achtung! Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Die Projektleitung muss über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Betreuung von Wettbewerbsverfahren verfügen; sie muss mindestens ein Verfahren nach RPW 2013 betreut haben. - Die Stellvertretung der Projektleitung muss über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der Betreuung von Wettbewerbsverfahren verfügen. - Mindestens ein Mitglied des Projektteams (Projektleitung, Stellvertretung oder weitere Fachkraft) muss über einen Ausbildungsabschluss als Landschaftsarchitekt:oder vergleichbar) verfügen. - Mindestens ein Mitglied des Projektteams (Projektleitung, Stellvertretung oder weitere Fachkraft) muss über einen Ausbildungsabschluss als Stadtplaner:in oder Architekt:oder vergleichbar) verfügen. Siehe Eigenerklärung Eignung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
15 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
03.06.2024, 14:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations und Wartepflicht „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühes … ganz lesen§ 134 GWB Informations und Wartepflicht „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“ § 135 GWB Unwirksamkeit. „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat [...]“ § 160 GWB Einleitung, Antrag. „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. „(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

73vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
2,68 Mio. €Zuschlagswert im Median
468.282 € – 10,99 Mio. €mittlere Hälfte, 44 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d627d5a6-40ab-4bd0-a184-fd5e48427be2.