Konsolidierung
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen BW 10-23veröffentlicht 14.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Köln50829, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Heute
Beschreibung
Unter der Bezeichnung "Konsolidierung" schreiben die Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "Auftraggeber" genannt), Konsolidierungsdienstleistungen der täglichen und teilleistungsfähigen Briefpost zur Portooptimierung durch externe Dienstleister in 2 Losen aus. Ziel der Vergabemaßnahme ist es, je Los einen Vertrag über die Erbringung von Konsolidierungs-leistungen zur Portooptimierung abzuschließen. Die Lose werden wie folgt aufgeteilt: - Los 1: Konsolidierungsleistungen am Standort des Beitragsservice, - Los 2: Konsolidierungsleistungen am Standort des für den Beitragsservice tätigen externen Druckdienstleisters (eDL). Der Vertrag je Los wird mit einer Festlaufzeit von 4 Jahren, frühestens ab 01.03.2024, und der Möglichkeit einer einmaligen einseitigen Verlängerung um weitere 12 Monate zu gleichen Konditionen ausgeschrieben. Der zukünftige Auftragnehmer muss - soweit er den Zuschlag auf das jeweilige Los erhalten hat - die für die Konsolidierung anfallenden Briefmengen (Standard-, Kompakt- und Großbriefe) arbeitstäglich am Standort des Beitragsservice bzw. am Standort des eDL vollständig abholen, konsolidieren und taggleich vor Annahmeschluss des jeweiligen Briefzentrums der Deutschen Post AG (nachfolgend auch "DP AG" genannt) unter Einhaltung der aktuell geltenden Rahmenbedingungen für Teilleistungen Brief einzuliefern. Es wird von folgenden konsolidierungsfähigen Briefmengen pro Jahr ausgegangen: - Standort des Beitragsservice : ca. 1,0 Mio. Briefe - Standort des eDL : ca. 9,0 Mio. Briefe. Da die für die Konsolidierung anfallenden täglichen Briefmengen während der Vertragslaufzeit schwanken können, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Abholung einer arbeitstäglichen Mindestmenge an teilleistungsfähigen Briefen. Der Beitragsservice bzw. der eDL sind vielmehr berechtigt, ihre teil-leistungsfähigen Briefe teilweise oder insgesamt selbst bei der DP AG einzuliefern. Der Beitragsservice garantiert aber während der gesamten Vertragslaufzeit eine jährliche Mindestmenge an Briefsendungen für den Standort des Beitragsservice in Höhe von 800.000 Briefen und für den Standort des eDL in Höhe von 7,2 Mio. Briefe. Die jährliche Höchstmenge von zu konsolidierenden Briefsendungen beläuft sich für den Standort des Beitragsservice auf 1.2 Mio. Briefe und für den Standort des eDL auf 10,8 Mio. Briefe.
Gegenstand nach CPV
- 64110000PostdiensteHauptgegenstand
- 64112000Briefpostdienste
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Los 1: Konsolidierung Standort Beitragsservice Unter der Bezeichnung "Konsolidierung" schreiben die Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "Auftraggeber" genannt), Konsolidierungsdienstleistungen der täglichen und teilleistungsfähigen Briefpost zur Portooptimierung durch externe Dienstleister in 2 Losen aus. Ziel der Vergabemaßnahme ist es, je Los einen Vertrag über die Erbringung von Konsolidierungs-leistungen zur Portooptimierung abzuschließen. Die Lose werden wie folgt aufgeteilt: - Los 1: Konsolidierungsleistungen am Standort des Beitragsservice, - Los 2: Konsolidierungsleistungen am Standort des für den Beitragsservice tätigen externen Druckdienstleisters (eDL). Der Vertrag je Los wird mit einer Festlaufzeit von 4 Jahren, frühestens ab 01.03.2024, und der Möglichkeit einer einmaligen einseitigen Verlängerung um weitere 12 Monate zu gleichen Konditionen ausgeschrieben. Der zukünftige Auftragnehmer muss - soweit er den Zuschlag auf das jeweilige Los erhalten hat - die für die Konsolidierung anfallenden Briefmengen (Standard-, Kompakt- und Großbriefe) arbeitstäglich am Standort des Beitragsservice bzw. am Standort des eDL vollständig abholen, konsolidieren und taggleich vor Annahmeschluss des jeweiligen Briefzentrums der Deutschen Post AG (nachfolgend auch "DP AG" genannt) unter Einhaltung der aktuell geltenden Rahmenbedingungen für Teilleistungen Brief einzuliefern. Es wird von folgenden konsolidierungsfähigen Briefmengen pro Jahr ausgegangen: - Standort des Beitragsservice : ca. 1,0 Mio. Briefe - Standort des eDL : ca. 9,0 Mio. Briefe. Da die für die Konsolidierung anfallenden täglichen Briefmengen während der Vertragslaufzeit schwanken können, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Abholung einer arbeitstäglichen Mindestmenge an teilleistungsfähigen Briefen. Der Beitragsservice bzw. der eDL sind vielmehr berechtigt, ihre teil-leistungsfähigen Briefe teilweise oder insgesamt selbst bei der DP AG einzuliefern. Der Beitragsservice garantiert aber während der gesamten Vertragslaufzeit eine jährliche Mindestmenge an Briefsendungen für den Standort des Beitragsservice in Höhe von 800.000 Briefen und für den Standort des eDL in Höhe von 7,2 Mio. Briefe. Die jährliche Höchstmenge von zu konsolidierenden Briefsendungen beläuft sich für den Standort des Beitragsservice auf 1.2 Mio. Briefe und für den Standort des eDL auf 10,8 Mio. Briefe. | – | – |
| 3 | Los 2: Konsolidierung Standort externer Druckdienstleister Unter der Bezeichnung "Konsolidierung" schreiben die Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "Auftraggeber" genannt), Konsolidierungsdienstleistungen der täglichen und teilleistungsfähigen Briefpost zur Portooptimierung durch externe Dienstleister in 2 Losen aus. Ziel der Vergabemaßnahme ist es, je Los einen Vertrag über die Erbringung von Konsolidierungs-leistungen zur Portooptimierung abzuschließen. Die Lose werden wie folgt aufgeteilt: - Los 1: Konsolidierungsleistungen am Standort des Beitragsservice, - Los 2: Konsolidierungsleistungen am Standort des für den Beitragsservice tätigen externen Druckdienstleisters (eDL). Der Vertrag je Los wird mit einer Festlaufzeit von 4 Jahren, frühestens ab 01.03.2024, und der Möglichkeit einer einmaligen einseitigen Verlängerung um weitere 12 Monate zu gleichen Konditionen ausgeschrieben. Der zukünftige Auftragnehmer muss - soweit er den Zuschlag auf das jeweilige Los erhalten hat - die für die Konsolidierung anfallenden Briefmengen (Standard-, Kompakt- und Großbriefe) arbeitstäglich am Standort des Beitragsservice bzw. am Standort des eDL vollständig abholen, konsolidieren und taggleich vor Annahmeschluss des jeweiligen Briefzentrums der Deutschen Post AG (nachfolgend auch "DP AG" genannt) unter Einhaltung der aktuell geltenden Rahmenbedingungen für Teilleistungen Brief einzuliefern. Es wird von folgenden konsolidierungsfähigen Briefmengen pro Jahr ausgegangen: - Standort des Beitragsservice : ca. 1,0 Mio. Briefe - Standort des eDL : ca. 9,0 Mio. Briefe. Da die für die Konsolidierung anfallenden täglichen Briefmengen während der Vertragslaufzeit schwanken können, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Abholung einer arbeitstäglichen Mindestmenge an teilleistungsfähigen Briefen. Der Beitragsservice bzw. der eDL sind vielmehr berechtigt, ihre teil-leistungsfähigen Briefe teilweise oder insgesamt selbst bei der DP AG einzuliefern. Der Beitragsservice garantiert aber während der gesamten Vertragslaufzeit eine jährliche Mindestmenge an Briefsendungen für den Standort des Beitragsservice in Höhe von 800.000 Briefen und für den Standort des eDL in Höhe von 7,2 Mio. Briefe. Die jährliche Höchstmenge von zu konsolidierenden Briefsendungen beläuft sich für den Standort des Beitragsservice auf 1.2 Mio. Briefe und für den Standort des eDL auf 10,8 Mio. Briefe. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Ersparnis
- Qualität
- genannt
- Beschreibung
- vgl. Vergabeunterlagen: Zuschlagskriterien: Preis und Qualität
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabes … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Aufhebung des Vergabeverfahrens ist notwendig, um eine wesentliche Änderung der ausgeschriebenen Leistungen vornehmen zu können. Nach heutigem Stand werden die beiden Vergabeverfahren "Postdienstleistungen" und "Konsolidierung" in Zukunft voraussichtlich in einem Vergabeverfahren zusammengefasst … ganz lesenkürzer
Die Aufhebung des Vergabeverfahrens ist notwendig, um eine wesentliche Änderung der ausgeschriebenen Leistungen vornehmen zu können. Nach heutigem Stand werden die beiden Vergabeverfahren "Postdienstleistungen" und "Konsolidierung" in Zukunft voraussichtlich in einem Vergabeverfahren zusammengefasst. Dies führt dazu, dass sich die ausgeschriebenen Leistungen grundlegend ändern und sich damit ein anderer Bieterkreis ergibt. Insoweit ist es vorliegend nicht möglich, die Vergabe lediglich zurück zu versetzen. Die nunmehr beabsichtigte Zusammenlegung der beiden Vergaben ist erst zum Vertragsende des derzeit bestehenden Vertrags über die Postdienstleistungen möglich. Sie erfordert eine sorgfältige Vorbereitung unter Ein-beziehung der derzeit angekündigten Änderungen der gesetzlichen Grundlagen (vgl. Reform des Postgesetzes). Das offene Verfahren "Konsolidierung", Aktenzeichen BW 10/23, wurde mit Bekanntmachung 2023-OJS235-740429 veröffentlicht. Es handelt sich vorliegend um die Bekanntmachung der Aufhebung.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YGTHE9F Die Aufhebung des Vergabeverfahrens ist notwendig, um eine wesentliche Änderung der ausgeschriebenen Leistungen vornehmen zu können. Nach heutigem Stand werden die beiden Vergabeverfahren "Postdienstleistungen" und "Konsolidierung" in Zukunft voraussichtlich in eine … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YGTHE9F Die Aufhebung des Vergabeverfahrens ist notwendig, um eine wesentliche Änderung der ausgeschriebenen Leistungen vornehmen zu können. Nach heutigem Stand werden die beiden Vergabeverfahren "Postdienstleistungen" und "Konsolidierung" in Zukunft voraussichtlich in einem Vergabeverfahren zusammengefasst. Dies führt dazu, dass sich die ausgeschriebenen Leistungen grundlegend ändern und sich damit ein anderer Bieterkreis ergibt. Insoweit ist es vorliegend nicht möglich, die Vergabe lediglich zurück zu versetzen. Die nunmehr beabsichtigte Zusammenlegung der beiden Vergaben ist erst zum Vertragsende des derzeit bestehenden Vertrags über die Postdienstleistungen möglich. Sie erfordert eine sorgfältige Vorbereitung unter Ein-beziehung der derzeit angekündigten Änderungen der gesetzlichen Grundlagen (vgl. Reform des Postgesetzes). Das offene Verfahren "Konsolidierung", Aktenzeichen BW 10/23, wurde mit Bekanntmachung 2023-OJS235-740429 veröffentlicht. Es handelt sich vorliegend um die Bekanntmachung der Aufhebung.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 2 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 3 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln
- Kontakt
- vergabe@
beitragsservice.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Deutsche Post AG25 Zuschläge
- Deutsche Post InHaus Services GmbH16 Zuschläge
- Deutsche Post InHaus Services GmbH13 Zuschläge
- Deutsche Post AG4 Zuschläge
- dvs - Deutscher Versand Service GmbH3 Zuschläge
- CITIPOST OWL GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 10.01.2024
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 10.01.2024 auf 07.02.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c33cbc66-a141-4288-9dbb-b4faaec03ccd.