Kommunikationsmanagementsystem lntegrierte Regionalleitstellen Sachsen
Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste · Radebeul, Sachsen
Aktenzeichen SID_2023-48 SMIveröffentlicht 07.11.2023LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 16,12 Mio. €
- Leistungsart
- Lieferleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.
- 048 26_Erneuerung VMware UmgebungKlinikum St. Georg gGmbH · LeipzigFrist 23.11.2026
- Wartungsverlängerung NutanixLandesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie · Pillnitzer Platz 3, 01326, DresdenFrist 12.11.2026
- ServerUniversität Leipzig · LeipzigFrist 16.11.2026
- 048 26_Erneuerung VMware UmgebungKlinikum St. Georg gGmbH · LeipzigFrist 23.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 16,12 Mio. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Radebeul01445, Landkreis Meißen, Sachsen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 118 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (32 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 36 Monaten
- Heute
Beschreibung
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Liefer- und Dienstleistungsvertrages zur Erneuerung der Leitstellensysteme der 5 Integrierten Regionalleitstellen (IRLS) sowie der Landesfeuerwehrschule (LFS) im Freistaates Sachsen und dem anschließenden Betrieb mit einer maximalen Laufzeit von vier Jahren.
Beschreibung des Loses
Wesentlicher Bestandteil ist die Lieferung und Installation der IT-Basisinfrastruktur, auf der sämtliche Dienste und Applikationen der IRLSen betrieben werden sollen. Das betrifft sowohl die hier ausgeschriebenen Dienste und Applikationen als auch vorhandene und zukünftige bzw. neue Applikationen.
Diese IT-Basisinfrastruktur besteht aus 2 wesentlichen Teilen: Teil 1: hoch performante und redundante Cluster-Serverarchitektur, die vollständig auf Standard-IT-Hardware basiert und vollständig virtualisiert realisiert werden muss. Teil 2: hoch performantes und redundantes IP-Netzwerk inkl. IT-Sicherheitskomponenten, an das alle Server, Clients, Großbildwände, Gateways usw. angeschlossen und sämtliche Kommunikation und Daten übertragen werden müssen.
Auf der o.g. IT-Basisinfrastruktur sollen im ersten Schritt sämtliche zentralen Netzwerk- und Managementdienste (Directory, DNS, DCHP, SNMP, SMTP, Ticketsystem usw.) installiert werden. Diese sollen von den nachfolgenden Applikationen einheitlich verwendet werden. In nächsten Schritt sollen auf der o.g. IT-Basisinfrastruktur das neue Kommunikations-Management-System (KMS) sowie das neue Dokumentationssystem (DOK) installiert werden. Das KMS ist das zentrale Vermittlungssystem aller elektronischen Kommunikationsmittel in der IRLS. Es dient dem Disponenten dazu, mit anderen Personen auf dem jeweils effektivsten Weg zu kommunizieren. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Entgegennahme von Notrufen, Einsätzen und die Kommunikation mit den Einsatzkräften. Aufgrund des hohen Stellenwertes des Kommunikations-Management-Systems für den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz muss es hochverfügbar und somit ausfallsicher aufgebaut werden. Es muss so konzipiert sein, dass im Störungsfall eine Betriebsunterbrechung der Kommunikationstechnik nahezu ausgeschlossen ist. In Bearbeitung befindliche Notrufe oder sonstige Kommunikationsverbindungen dürfen bei Ausfall von redundant ausgelegten Systemkomponenten des KMS in keinem Fall unterbrochen werden. Das System muss aus diesem Grund über ein Überwachungssystem verfügen, das den gesamten Funktionsablauf überwacht, dokumentiert und Fehler sowie Störungen an einen Servicedesk meldet. Das KMS besteht im Wesentlichen aus der zentralen Vermittlungstechnik (Server), Systemtechnik zur Anbindung an die unterschiedlichen Kommunikationswege (Gateways), Sicherheitskomponenten (SBCs) sowie der Technik am Arbeitsplatz zur Bedienung der Kommunikationswege (Clients). Die gesamte Sprach- und Datenkommunikation innerhalb des vollredundanten KMS erfolgt vollständig auf IP-Technologie. Alle SBCs, sowie die Gateways sind vollständig redundant über das redundante IP-Netzwerk an die zentrale Servertechnik anzubinden und jeweils mit redundanten Stromversorgungen auszustatten. Um ein Höchstmaß an Ausfallsicherheit zu erreichen, sind die TK-Anschlüsse auf mindestens zwei unabhängige SBCs und Gateways zu verteilen. Die Anschaltung an den Digitalfunk sowie die Rückfalleben über Funkgeräte sind ebenfalls auf mindestens zwei Digitalfunk-Gateways aufzuteilen. Für Netzwerkübergänge in Fremdnetze und zum Internet sollen redundante Kopfstellen aufgebaut werden.
Das gesamte IT-System muss so aufgebaut werden, dass eine Verfügbarkeit von mindestens 99,99 % erreicht wird. Bei Ausfall der Hälfte der Server müssen die verbleibenden Server die Last der Applikationen entsprechend übernehmen. Der Ausfall einer zentralen Systemkomponente darf keinen Einfluss auf die Funktionalität des Systems haben. Die Funktionsübernahme bei Ausfall einer zentralen Systemkomponente durch deren Redundanz muss automatisch im laufenden Betrieb erfolgen. Jede Störung und jeder Ausfall einer Systemkomponente muss sofort automatisch an ein übergeordnetes Störmeldesystem gemeldet und dort verarbeitet werden. Nach dem Erkennen von Störungen sind unverzüglich Entstör-Maßnahmen einzuleiten und die zuständigen internen und externen Stellen zu informieren inkl. der automatischen Aktivierung von Redundanzen. Im Idealfall werden bestimmte Störungsmeldungen automatisch über Kommunikationssysteme an die mit der Störungsbeseitigung beauftragten Mitarbeiter und Firmen weitergeleitet. Zusätzlich müssen entsprechend klassifizierte Meldungen direkt am ELP oder einer anderen zentralen und gut sichtbaren Anzeige visualisiert werden. Für den Fall einer Betriebsstörung oder gar eines Ausfalls des Gesamtsystems sind Rückfallebenen vorzusehen, die eine möglichst weitgehende Aufrechterhaltung des Betriebes sicherstellen.
Benötigte Komponenten und Systeme, pro IRLS / LFS unabhängig vom Hersteller sowie Anforderungen: • Standardserversysteme zur Virtualisierung inkl. Storage als hyperkonvergente Infrastruktur (HCI), mindestens 6 Server, Aufteilung auf mind. 2 Technikräume (2x3 Server) • Hostbetriebssystem als Basis für den Hypervisor (typ. Linux) • Hypervisor (typ. VMWare, HyperV, KVM, Nutanix, Proxmox) • Gastbetriebssysteme als Basis für die einzelnen Serverapplikationen (typ. Linux oder Windows Server 20xx) • Unterstützung moderner Software-Architekturen (Vollvirtualisierung, Containerisierung, Mikrokernel-Architektur usw.) • SW-Rollout aller Applikationen ohne aufwändige Wartungsfenster bzw. Betriebsausfall • redundante Netzwerktechnik (Switches, Router) zur Vernetzung aller Server-, Gateways und Clients • redundante IT-Sicherheitstechnik (Firewalls, ALGs, usw.) zur Absicherung der IRLSen • redundante Anbindung an Digitalfunk-Gateway für den BOS-Digitalfunk (Sprach- und Datenkommunikation) • einheitliche Standard-Client-Arbeitsplätze für den Leitstellenraum, Schulungsraum, Sonderlage, Administration/Entwicklung und Notruf-Recherche (mind. 40 Stück) • IP-basiertes Audio-Anschaltsystem zur Anschaltung von Audio-Zubehör (Headset, Lautsprecher, Handapparat, Sprechtaste, zweites Headset, LED (Böhmische) Lampe zur Statusanzeige (platzbelegt, frei, Hilfe usw.) oder alternativ: Anschluss des Audio-Zubehörs direkt am Standard-Client-Arbeitsplatz
Gegenstand nach CPV
- 30200000Computeranlagen und ZubehörHauptgegenstand
- 32260000Datenübertragungsanlagen
- 32400000Netzwerke
- 32573000Kommunikationssteuerungssystem
- 48100000Branchenspezifisches Softwarepaket
- 48510000Kommunikationssoftwarepaket
- 48600000Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
- 48820000Server
- 50300000Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen
- 51600000Installation von Computern und Büromaschinen
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
- Bekanntmachung im Rahmen der Aufforderung zur Interessensbestätigung
- Kriterium
- Bekanntmachung im Rahmen der Aufforderung zur Interessensbestätigung
- Kriterium
- Bekanntmachung im Rahmen der Aufforderung zur Interessensbestätigung
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist d … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Interessensbekundungen sind per E-Mail an vergabestelle@sid.sachsen.de zu übermitteln. Die Interessensbekundungen sollen den Betreff "Interessensbekundung zu SID 2023-48 SMI (Kommunikationsmanagementsystem lntegrierte Regionalleitstellen Sachsen)" tragen und müssen die vollständigen Kontaktdaten des Unternehmens (vollständige Unternehmensbezeichnung + Anschrift + E-Mail-Adresse) enthalten.
- Hinweis
Entsprechend § 38 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Auftrag ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung nach § 37 Abs. 1 VgV vergeben wird. Die Interessensbekundungen sind per E-Mail an vergabestelle@sid.sachsen.de zu übermitteln. Die Interessensbekundungen sollen den Betre … ganz lesenkürzer
Entsprechend § 38 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Auftrag ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung nach § 37 Abs. 1 VgV vergeben wird. Die Interessensbekundungen sind per E-Mail an vergabestelle@sid.sachsen.de zu übermitteln. Die Interessensbekundungen sollen den Betreff "Interessensbekundung zu SID 2023-48 SMI (Kommunikationsmanagementsystem lntegrierte Regionalleitstellen Sachsen)" tragen und müssen die vollständigen Kontaktdaten des Unternehmens (vollständige Unternehmensbezeichnung + Anschrift + E-Mail-Adresse) enthalten. Nach Ablauf der Frist für den Eingang der Interessensbekundungen eingehende Interessensbekundungen werden für die Aufforderung zur Interessensbestätigung nicht berücksichtigt. Die Abwicklung des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb wird über die Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de erfolgen. Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de wird die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Das Benutzerhandbuch für das AI Bietercockpit 8 ist unter https://www.bietercockpit.de/res/docs/AI-BC_Benutzerhandbuch.pdf;jsessionid=855A52A7B6FFDD6C94A5AC0C6E146D38 in der aktuell gültigen Fassung zur Ansicht eingestellt. Darüber hinaus ist das Handbuch auch jederzeit auf der Startseite des Bietercockpits aufrufbar - rechts oben unter "Info". Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen erhalten Sie unter: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/index.jsp?function=Generic&Page=teilnahmebedingungen.jsp&thContext=conditions Im Falle von technischen Schwierigkeiten bei der Nutzung der Plattform und/oder des Bietercockpits wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt: Service-Hotline der AI-AG unter 09001 - BIETER (09001 - 243 837) (kostenpflichtig) oder E-Mail-Adresse: servicedesk@sid.sachsen.de (Betreff: [eGovEVergabe] Anfrage zur zentralen Komponente E-Vergabe). Wir bitten darum, möglichst frühzeitig eine Registrierung auf der Vergabeplattform vorzunehmen, damit die Aufforderung zur Interessensbestätigung (Einleitung Teilnahmewettbewerb) unmittelbar nach Ablauf der Frist zur Interessensbekundung versandt werden kann. Der Versand der Aufforderungen zur Interessensbestätigung ist - unter Beachtung der Frist nach § 38 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 VgV - noch im Jahr 2023 vorgesehen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden
- Kontakt
- vergabestelle@
sid.sachsen.de - Auskünfte
- Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienstevergabestelle@
sid.sachsen.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3ded5edd-ed6e-4e0b-bba7-08bbd2f1f0fa.