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Kampfmittelüberprüfung u. Baubegleitung durch Munitionsfachkraft

Wetteraukreis · Friedberg, Hessen

Aktenzeichen 24-5-188veröffentlicht 17.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 803 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Friedberg61169, Wetteraukreis, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (73 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (103 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Kampfmittelüberprüfung und Baubegleitung durch Munitionsfachkraft - Ingenieurleistungen

Beschreibung des Loses

Die Leistungen sind für folgendes Bauvorhaben zu erbringen: Erweiterung für das Ganztagsangebot der John-F.-Kennedy-Schule und der Saalburgschule sowie Abbruch eines Wohngebäudes auf dem Schulcampus in Bad Vilbel: Saalburgstraße 10, 61118 Bad Vilbel.

Im Zuge des Ausbaues der Ganztagsbetreuung an der Saalburgschule, benötigt die Grundschule eine eigene Mensa und aufgrund steigender Schülerzahlen die Real-und Hauptschule (John-F.-Kennedy-Schule) weitere Klassen- und Betreuungsräume. Der Schulcampus in Bad Vilbel ist flächenmäßig eng genutzt, deshalb soll ein gemeinsamer Erweiterungsbau an die John-F.-Kennedy-Schule beide Bedarfe decken. Im Bereich des geplanten Baufeldes befindet sich das nicht mehr genutzte Hausmeisterhaus und muss zu Gunsten der Neuplanung weichen.

Die Anfrage bei Kampfmittelräumdienstes des Landes Hessen im Hause RP-Darmstadt ist erfolgt. Die Auswertung der Kriegsluftbilder hat ergeben, dass sich das Grundstück in einem Bombenabwurfgebiet befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmittel muss grundsätzlich ausgegangen werden. Die Kampfmittelräumungsarbeiten sollen nach dem neusten Stand der Technik durchgeführt werden (Bescheinigung). Den Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung des Regierungspräsidiums Darmstadt sind Folge zu leisten. Bei Flächen in Bereichen, bei denen keine bodeneingreifenden Baumaßnahmen stattgefunden haben, ist eine systematische Überprüfung (Sondierung auf Kampfmittel) vor Beginn der geplanten Abbrucharbeiten, Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen auf der Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 5 m (ab GOK IIWK) erforderlich. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV-gestützte Datenaufnahme erfolgen. (siehe Anlage, Elektronische Post des RP Darmstadt). Vor bzw. während der Baugrunduntersuchung erfolgt das Freimessen der Sondierungsstellen durch einen qualifizierten Feuerwerker/ Kampfmittelräumer mittels Tiefensondierung (ferromagnetische Tiefenmessung), beauftragt über den Bodengutachter. Sofern die Flächen nicht sondierungsfähig sein sollten, sind aus Sicherheitsgründen weitere Kampfmittelräumungsmaßnahmen vor bodeneingreifende Bauarbeiten nötig. (siehe Anlage Elektronische Post des RP Darmstadt) Leistungsbeschreibung: Kampfmittelüberprüfung und Baubegleitung durch eine Munitionsfachkraft: Vor Beginn von Abbruch- und Bauarbeiten muss eine geophysikalische Oberflächensondierung durchgeführt werden. Zur flächenhaften Detektieren des Baufeldes von der Oberfläche aus, muss die Fläche frei von vulkanischen Schotter (Basalt etc.), ohne armierte Versiegelung/ Altbauteile im Baugrund, ohne Bewuchs (Gestrüpp etc.), annähernd eben, wegsam und ohne abgestelltes Material sein. Sollte eine geophysikalische Oberflächensondierung aufgrund von u.a. Störkörpern im Untergrund nicht möglich sein und/ oder bei positivem Befund der durchgeführten Oberflächensondierung gefordert, wird die Umsetzung durch eine Baubegleitende Kampfmittelräumung erforderlich (gemäß Arbeitshilfen Kampfmittelräumung - AH-Kampfmittelräumung des Bundes).

Weiterhin wird nach Erreichen der geplanten Aushubtiefe eine Flächensondierung auf der Aushubsohle zur Überprüfung des tiefen Baugrundes notwendig. Ein Freilegen von Störkörpern erfolgt mittels sprenggeschützten Baggers. Der Umfang der Leistung kann je nach Ergebnis der Oberflächensondierung variieren.

Die gesamte Maßnahme wird während des laufenden Schulbetriebs durchgeführt. Es muss Rücksicht auf Schüler und schulorganisatorische Belange genommen werden.

Bei der Angebotskalkulation ist von folgendem auszugehen: Es besteht freier Zugang zum Gelände sowie zu den Untersuchungsbereichen. Zur flächenhaften Detektierung von der Oberfläche aus ist die Fläche frei von vulkanischen Schottern (Basalt etc.), ohne armierte Versiegelung/Altbauteile im Baugrund, ohne Bewuchs/Gestrüpp etc, ca. eben, wegsam und ohne abgestelltes Material.

Sollte eine geophysikalische Oberflächensondierung aufgrund von u.a. Störkörpern im Untergrund nicht möglich sein und/oder bei pos. Befund der durchgeführten Oberflächensondierung, wird die Umsetzung der Baubegleitenden Aushubüberwachung durch die Munitionsfachkraft erforderlich. Weiterhin kann nach Erreichen der geplanten Aushubtiefe eine Flächensondierung auf der Aushubsohle zur Überprüfung des tieferen Baugrundes notwendig werden. Ein Freilegen v. Störkörpern mittels sprenggeschütztem Bagger zur Überprüfung der Störkörper ist nicht enthalten und durch den vom AG beauftragten Erdbauer durchzuführen. Der Umfang der Leistungen kann je nach Ergebnis der Oberflächensondierung variieren.

Die Abrechnung erfolgt nach aussagekräftigem (Stunden-)Nachweis.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Ausführung der Leistungen soll (nach Absprache mit der Facheinheit) unverzüglich nach der Auftragserteilung begonnen werden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Fragen zum Vergabeverfahren, zum Leistungsverzeichnis bzw. zum Vertragsinhalt sind rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals der eHAD an uns zu richten. Nach Ablauf der Angebotsfrist darf über vertragliche Inhalte nicht mehr verhandelt werden. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt nach Auswertung des Honorarangebotes gemäß der beigelegten Wertungsmatrix.
Hinweis
Bietergemeinschaften: Es sind die geforderten Nachweise - soweit einschlägig - grundsätzlich für alle Mitglieder von Bietergemeinschaften vorzulegen; bei den Nachweisen nach III.1.2) und III.1.3) weist jedes Mitglied die Eignung für den Leistungsbestandteil nach, den es übernehmen soll. Bietergemein … ganz lesenBietergemeinschaften: Es sind die geforderten Nachweise - soweit einschlägig - grundsätzlich für alle Mitglieder von Bietergemeinschaften vorzulegen; bei den Nachweisen nach III.1.2) und III.1.3) weist jedes Mitglied die Eignung für den Leistungsbestandteil nach, den es übernehmen soll. Bietergemeinschaften haben dem Antrag auf Teilnahme darüber hinaus eine Erklärung beizulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und einen allein vertretungsberechtigten und federführenden Vertreter benennen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Bietergemeinschaften haben die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall zu bestätigen. Die Bildung von Bietergemeinschaften muss mit der Einreichung des Angebotes angezeigt werden. Der Einsatz von Nachunternehmern muss mit der Einreichung des Angebotes angezeigt werden. Die Nachweise, die Bieter nicht selbst erbringen können, müssen durch den/die Nachunternehmer vorgelegt werden. Für den/die Nachunternehmer muss deren Namen, sowie die Art und der Umfang der Teilleistungen angegeben werden. Angebotswertung: Bei Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise erfolgt die Auswertung der Angebote nach den in der Wertungsmatrix geannten Zuschlagskriterien (100% Preis). Vergabeunterlagen / Einreichung der Angebote / Kommunikation: Die Angebote sind elektronisch über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD an die Vergabestelle einzureichen. Es ist erforderlich, dass sich der Bieter (kostenfrei) in der eHAD registriert. Sämtliche Kommunikation i. R. d. Vergabeverfahrens ist ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) zulässig. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot die geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Unvollständige Angebotsunterlagen können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden (die Nachforderung von Unterlagen ist möglich). Die Angebotsunterlagen werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Kosten rund um die Erstellung Ihres Angebotes werden nicht erstattet. Der Auftraggeber erwartet über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus (s. Anlage zur Vollständigkeitsprüfung) keine sonstigen Unterlagen. Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet. Vertraulichkeit der Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich für die Zwecke dieses Verfahrens verwendet werden dürfen, soweit sie nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind oder ohne Mitwirkung der Verfahrensbeteiligten bekannt werden. Eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Unterlagen an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Wetteraukreises ist nicht erlaubt. Falls sich ein aufgeforderter Bieter entschließt, kein Teilnahmeantrag und oder Angebot abzugeben, ist er verpflichtet, die überlassenen Vergabeunterlagen einschließlich etwa hergestellte Kopien zu löschen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Tauber Explosive Management GmbH & Co. KG, Weiterstadt1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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846vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.010 Lose mit Angabe)
178.578 €Zuschlagswert im Median
85.597 € – 375.291 €mittlere Hälfte, 280 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 20.08.2024 auf 27.08.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 20.08.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e0150554-399d-4601-aa6b-7d8b7f28640b.