Kampfmittelüberprüfung u. Baubegleitung durch Munitionsfachkraft
Wetteraukreis · Friedberg, Hessen
Aktenzeichen 24-5-188veröffentlicht 17.07.2024erstmals 17.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Friedberg61169, Wetteraukreis, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässighad.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (73 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (103 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 28 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 28 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 26 Monatenüber had.de
- Heute
Beschreibung
Kampfmittelüberprüfung und Baubegleitung durch Munitionsfachkraft - Ingenieurleistungen
Beschreibung des Loses
Die Leistungen sind für folgendes Bauvorhaben zu erbringen: Erweiterung für das Ganztagsangebot der John-F.-Kennedy-Schule und der Saalburgschule sowie Abbruch eines Wohngebäudes auf dem Schulcampus in Bad Vilbel: Saalburgstraße 10, 61118 Bad Vilbel.
Im Zuge des Ausbaues der Ganztagsbetreuung an der Saalburgschule, benötigt die Grundschule eine eigene Mensa und aufgrund steigender Schülerzahlen die Real-und Hauptschule (John-F.-Kennedy-Schule) weitere Klassen- und Betreuungsräume. Der Schulcampus in Bad Vilbel ist flächenmäßig eng genutzt, deshalb soll ein gemeinsamer Erweiterungsbau an die John-F.-Kennedy-Schule beide Bedarfe decken. Im Bereich des geplanten Baufeldes befindet sich das nicht mehr genutzte Hausmeisterhaus und muss zu Gunsten der Neuplanung weichen.
Die Anfrage bei Kampfmittelräumdienstes des Landes Hessen im Hause RP-Darmstadt ist erfolgt. Die Auswertung der Kriegsluftbilder hat ergeben, dass sich das Grundstück in einem Bombenabwurfgebiet befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmittel muss grundsätzlich ausgegangen werden. Die Kampfmittelräumungsarbeiten sollen nach dem neusten Stand der Technik durchgeführt werden (Bescheinigung). Den Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung des Regierungspräsidiums Darmstadt sind Folge zu leisten. Bei Flächen in Bereichen, bei denen keine bodeneingreifenden Baumaßnahmen stattgefunden haben, ist eine systematische Überprüfung (Sondierung auf Kampfmittel) vor Beginn der geplanten Abbrucharbeiten, Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen auf der Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 5 m (ab GOK IIWK) erforderlich. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV-gestützte Datenaufnahme erfolgen. (siehe Anlage, Elektronische Post des RP Darmstadt). Vor bzw. während der Baugrunduntersuchung erfolgt das Freimessen der Sondierungsstellen durch einen qualifizierten Feuerwerker/ Kampfmittelräumer mittels Tiefensondierung (ferromagnetische Tiefenmessung), beauftragt über den Bodengutachter. Sofern die Flächen nicht sondierungsfähig sein sollten, sind aus Sicherheitsgründen weitere Kampfmittelräumungsmaßnahmen vor bodeneingreifende Bauarbeiten nötig. (siehe Anlage Elektronische Post des RP Darmstadt) Leistungsbeschreibung: Kampfmittelüberprüfung und Baubegleitung durch eine Munitionsfachkraft: Vor Beginn von Abbruch- und Bauarbeiten muss eine geophysikalische Oberflächensondierung durchgeführt werden. Zur flächenhaften Detektieren des Baufeldes von der Oberfläche aus, muss die Fläche frei von vulkanischen Schotter (Basalt etc.), ohne armierte Versiegelung/ Altbauteile im Baugrund, ohne Bewuchs (Gestrüpp etc.), annähernd eben, wegsam und ohne abgestelltes Material sein. Sollte eine geophysikalische Oberflächensondierung aufgrund von u.a. Störkörpern im Untergrund nicht möglich sein und/ oder bei positivem Befund der durchgeführten Oberflächensondierung gefordert, wird die Umsetzung durch eine Baubegleitende Kampfmittelräumung erforderlich (gemäß Arbeitshilfen Kampfmittelräumung - AH-Kampfmittelräumung des Bundes).
Weiterhin wird nach Erreichen der geplanten Aushubtiefe eine Flächensondierung auf der Aushubsohle zur Überprüfung des tiefen Baugrundes notwendig. Ein Freilegen von Störkörpern erfolgt mittels sprenggeschützten Baggers. Der Umfang der Leistung kann je nach Ergebnis der Oberflächensondierung variieren.
Die gesamte Maßnahme wird während des laufenden Schulbetriebs durchgeführt. Es muss Rücksicht auf Schüler und schulorganisatorische Belange genommen werden.
Bei der Angebotskalkulation ist von folgendem auszugehen: Es besteht freier Zugang zum Gelände sowie zu den Untersuchungsbereichen. Zur flächenhaften Detektierung von der Oberfläche aus ist die Fläche frei von vulkanischen Schottern (Basalt etc.), ohne armierte Versiegelung/Altbauteile im Baugrund, ohne Bewuchs/Gestrüpp etc, ca. eben, wegsam und ohne abgestelltes Material.
Sollte eine geophysikalische Oberflächensondierung aufgrund von u.a. Störkörpern im Untergrund nicht möglich sein und/oder bei pos. Befund der durchgeführten Oberflächensondierung, wird die Umsetzung der Baubegleitenden Aushubüberwachung durch die Munitionsfachkraft erforderlich. Weiterhin kann nach Erreichen der geplanten Aushubtiefe eine Flächensondierung auf der Aushubsohle zur Überprüfung des tieferen Baugrundes notwendig werden. Ein Freilegen v. Störkörpern mittels sprenggeschütztem Bagger zur Überprüfung der Störkörper ist nicht enthalten und durch den vom AG beauftragten Erdbauer durchzuführen. Der Umfang der Leistungen kann je nach Ergebnis der Oberflächensondierung variieren.
Die Abrechnung erfolgt nach aussagekräftigem (Stunden-)Nachweis.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Berufs- oder Handelsregisterauszug bzw. vergleichbarer Nachweis gemäß den Rechtsvorschriften des Heimatstaates - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Insolvenz und Eintragung ins Gewerbezentralregister - Eigenerklärung zur Angabe zu Berufsverboten oder Gewe … ganz lesenkürzer
- Berufs- oder Handelsregisterauszug bzw. vergleichbarer Nachweis gemäß den Rechtsvorschriften des Heimatstaates - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Insolvenz und Eintragung ins Gewerbezentralregister - Eigenerklärung zur Angabe zu Berufsverboten oder Gewerbeuntersagung - Verpflichtungserklärung zu Tariftreue / Mindestentgelt nach HVTG - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen, falls zutreffend - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, falls zutreffend - Bietergemeinschaftserklärung, falls zutreffend- Kriterium
- Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut, f. Personenschäden mind. 2 Mio €, für Sach- und Vermögensschäden mind. 1 Mio. €, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr - Erklärung Umsatz für vergleichbare Leistu … ganz lesenkürzer
- Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut, f. Personenschäden mind. 2 Mio €, für Sach- und Vermögensschäden mind. 1 Mio. €, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr - Erklärung Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto) Zusätzlich bei Nachunternehmern: Sofern der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist, haben die Bieter anzugeben, welche Nachunternehmer sie für welche Leistungen einzusetzen vorhaben. Beim Einsatz von Nachunternehmern sind die Nachweise, die die Bieter nicht selbst erbringen können, durch die Nachunternehmer vorzulegen. Zusätzlich bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und deren jeweilige Leistungsbereiche darstellen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, aus der sich auch die Organisationsstruktur der Bietergemeinschaft ergibt. Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und haben einen gemeinsamen, allein vertretungsberechtigten, federführenden Vertreter der Bietergemeinschaft zu benennen. Die im Auftragsfall beabsichtigte Rechtsform ist anzugeben. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben die besonderen Bedingungen zur Ausführung der Leistungen anzuerkennen.- Kriterium
Die Leistungen sind ausschließlich durch einen entsprechend befähigten Wirtschaftsteilnehmer zu erbringen: Nachweis über Vorlage von Diplomurkunden des verantwortlichen Teams (Nachweise/Diplomurkunden oder vergleichbare Nachweise: Dipl.-Geologen, Dipl.-Ingenieure, Baustoffprüfer, Techniker, Zeichner … ganz lesenkürzer
Die Leistungen sind ausschließlich durch einen entsprechend befähigten Wirtschaftsteilnehmer zu erbringen: Nachweis über Vorlage von Diplomurkunden des verantwortlichen Teams (Nachweise/Diplomurkunden oder vergleichbare Nachweise: Dipl.-Geologen, Dipl.-Ingenieure, Baustoffprüfer, Techniker, Zeichner) Auf zusätzliche Nachfrage sind 2 Referenzen für vergleichbare Leistungen vorzulegen (abgeschlossene Leistungen der letzten 5 Jahre). Das für die Ausführung des Auftrags verantwortliche Personal ist zu benennen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Ausführung der Leistungen soll (nach Absprache mit der Facheinheit) unverzüglich nach der Auftragserteilung begonnen werden.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- had.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Ja
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Fragen zum Vergabeverfahren, zum Leistungsverzeichnis bzw. zum Vertragsinhalt sind rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals der eHAD an uns zu richten. Nach Ablauf der Angebotsfrist darf über vertragliche … ganz lesenkürzer
#Besonders geeignet für:selbst# Fragen zum Vergabeverfahren, zum Leistungsverzeichnis bzw. zum Vertragsinhalt sind rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals der eHAD an uns zu richten. Nach Ablauf der Angebotsfrist darf über vertragliche Inhalte nicht mehr verhandelt werden. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt nach Auswertung des Honorarangebotes gemäß der beigelegten Wertungsmatrix.- Hinweis
Bietergemeinschaften: Es sind die geforderten Nachweise - soweit einschlägig - grundsätzlich für alle Mitglieder von Bietergemeinschaften vorzulegen; bei den Nachweisen nach III.1.2) und III.1.3) weist jedes Mitglied die Eignung für den Leistungsbestandteil nach, den es übernehmen soll. Bietergemein … ganz lesenkürzer
Bietergemeinschaften: Es sind die geforderten Nachweise - soweit einschlägig - grundsätzlich für alle Mitglieder von Bietergemeinschaften vorzulegen; bei den Nachweisen nach III.1.2) und III.1.3) weist jedes Mitglied die Eignung für den Leistungsbestandteil nach, den es übernehmen soll. Bietergemeinschaften haben dem Antrag auf Teilnahme darüber hinaus eine Erklärung beizulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und einen allein vertretungsberechtigten und federführenden Vertreter benennen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Bietergemeinschaften haben die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall zu bestätigen. Die Bildung von Bietergemeinschaften muss mit der Einreichung des Angebotes angezeigt werden. Der Einsatz von Nachunternehmern muss mit der Einreichung des Angebotes angezeigt werden. Die Nachweise, die Bieter nicht selbst erbringen können, müssen durch den/die Nachunternehmer vorgelegt werden. Für den/die Nachunternehmer muss deren Namen, sowie die Art und der Umfang der Teilleistungen angegeben werden. Angebotswertung: Bei Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise erfolgt die Auswertung der Angebote nach den in der Wertungsmatrix geannten Zuschlagskriterien (100% Preis). Vergabeunterlagen / Einreichung der Angebote / Kommunikation: Die Angebote sind elektronisch über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD an die Vergabestelle einzureichen. Es ist erforderlich, dass sich der Bieter (kostenfrei) in der eHAD registriert. Sämtliche Kommunikation i. R. d. Vergabeverfahrens ist ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) zulässig. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot die geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Unvollständige Angebotsunterlagen können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden (die Nachforderung von Unterlagen ist möglich). Die Angebotsunterlagen werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Kosten rund um die Erstellung Ihres Angebotes werden nicht erstattet. Der Auftraggeber erwartet über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus (s. Anlage zur Vollständigkeitsprüfung) keine sonstigen Unterlagen. Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet. Vertraulichkeit der Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich für die Zwecke dieses Verfahrens verwendet werden dürfen, soweit sie nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind oder ohne Mitwirkung der Verfahrensbeteiligten bekannt werden. Eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Unterlagen an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Wetteraukreises ist nicht erlaubt. Falls sich ein aufgeforderter Bieter entschließt, kein Teilnahmeantrag und oder Angebot abzugeben, ist er verpflichtet, die überlassenen Vergabeunterlagen einschließlich etwa hergestellte Kopien zu löschen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Wetteraukreis
- Anschrift
- Europaplatz, 61169 Friedberg
- Website
- wetteraukreis.de
- Kontakt
- zentrale_vergabestelle@
wetteraukreis.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 80f1068d-928e-4490-b46a-5fdd88350c8f.