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Frist abgelaufenEU-weitIT und Software

JARVIS Eine zentrale Plattform für KI Inferenz • Acquisition of AI inference IT equipment including hardware and mandatory software. • Rack infrastructure, including power distribution units (PDU) and cooling distribution units (CDU) optimized for the offered IT equipment. • Delivery and installation services. • Hardware and software maintenance and support services for five (5) years.

Forschungszentrum Jülich GmbH -Team Infrastruktur- · Jülich, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen I10/42356284veröffentlicht 01.07.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 94 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: IT und Software in Nordrhein-Westfalen (133 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
23,1 Mio. €
Laufzeit
5 Jahre01.03.2027 – …
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichnein
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 129 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 3 Monaten
  3. Heute
  4. Vertragsbeginn
    in 4 Monaten

Beschreibung

Within the context of the installation and operation of the “JU Pioneer for Innovative and Transformative Exascale Research” (JUPITER) supercomputer and the “JUPITER AI Factory” (JAIF), the Jülich Supercomputing Centre (JSC) at Forschungszentrum Jülich (FZJ) envisions to extend the existing Exascale infrastructure, which targets massive scale HPC simulation and Artificial Intelligence (AI) training, with experimental hardware and software focusing on AI inference workloads. The “JUPITER Advanced Research Vehicle for Inference Services” (JARVIS) is tightly integrated with JUPITER and will allow to experiment with hardware and software for AI inference, to support the competitiveness of current and future AI workloads in Europe and to support sovereignty. With this procurement, JSC targets to purchase a heterogeneous system that must be integrated into an existing cloud infrastructure. The system shall provide multiple different purpose optimized components, e.g. • addressing the loading and querying of frontier AI models in a large tightly coupled compute pod with high-speed low-latency interconnect, • providing resources ensuring Confidential Computing (CC), • using an Ethernet compatible interconnect between the different nodes/partitions of the system, • fostering European technology and supply chains, wherever possible[ET1.1]. The system acts as a pilot to experiment with hardware as well as software and operational modes to offer customers an interface to AI inference as well as other AI workloads.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Es werden 0-10 Punkte pro Kriterium vergeben. Die Punkte werden mit der Gewichtung ins Verhältnis gesetzt.siehe Vergabeunterlagen; Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb und für die Angebotsbewertung zu Bewertungs- und Eignungskriterien.

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2027
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
5 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Informationen zu den Option JARVIS-EXP 7,0 M€ JARVIS-BB 1,0 M€ JARVIS-WC 1,2 M€ entnehmen Sie den Vergabeunterlagen (Techn. Concept Kapitel 1.2.3). Bei dem genannten optionalen Auftragswerten handelt es sich um einen geschätzten Bedarf der Forschungszentrum Jülich GmbH. Die Forschungszentrum Jülic … ganz lesenInformationen zu den Option JARVIS-EXP 7,0 M€ JARVIS-BB 1,0 M€ JARVIS-WC 1,2 M€ entnehmen Sie den Vergabeunterlagen (Techn. Concept Kapitel 1.2.3). Bei dem genannten optionalen Auftragswerten handelt es sich um einen geschätzten Bedarf der Forschungszentrum Jülich GmbH. Die Forschungszentrum Jülich GmbH ist zur Abnahme entsprechender Materialien/Leistungen nicht verpflichtet. Die Kosten der Optionen sind im geschätzten Wert ohne MwSt enthalten.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Die Bürgschaft ist in Höhe der Anzahlungssumme zzgl. der jeweils gültigen MWST zu leisten. Die Bürgschaft/ ist gem. VOL/B, § 18, Abs. 3 - 7 zu erstellen. (Auszug aus der VOL/B, Stand 2009) Bei Bürgschaft durch andere als zugelassene Kreditinstitute oder Kreditversicherer ist Voraussetz … ganz lesenverlangt: Die Bürgschaft ist in Höhe der Anzahlungssumme zzgl. der jeweils gültigen MWST zu leisten. Die Bürgschaft/ ist gem. VOL/B, § 18, Abs. 3 - 7 zu erstellen. (Auszug aus der VOL/B, Stand 2009) Bei Bürgschaft durch andere als zugelassene Kreditinstitute oder Kreditversicherer ist Voraussetzung, dass der Auftraggeber den Bürgen als tauglich anerkannt hat. Die Bürgschaft ist schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass die Bürgschaft deutschem Recht unterliegt, unter Verzicht auf die Einreden der Aufrechenbarkeit, der Anfechtbarkeit und der Vorausklage abzugeben (§ 770, 771 BGB); sie darf nicht auf bestimmte Zeit begrenzt und muss nach Vorschrift des Auftraggebers ausgestellt sein. Die Bürgschaft muss unter den Voraussetzungen von § 38 der Zivilprozessordnung die ausdrückliche Vereinbarung eines vom Auftraggeber gewählten inländischen Gerichtsstands für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten. Die Anzahlungsbürgschaft wird nach ordnungsgemäßer Lieferung zurück gesendet und ist schriftlich zurückzufordern. Details zur Höhe der Anzahlung entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach … ganz lesenDer Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
***Wir werden uns bemühen die Meilensteine im Laufe des Vergabeverfahrens schneller zu erreichen und dem entsprechend die Bindefrist zu verkürzen. ***

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Wilhelm-Johnen-Str., 52428 Jülich
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

421vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (353 Lose mit Angabe)
378.753 €Zuschlagswert im Median
157.478 € – 918.643 €mittlere Hälfte, 70 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 317b3cc4-13d2-438a-82bf-777834d37b06.