Interimsweise Vergabe einer Rahmenvereinbarungen betreffend die Ausführung von förmlichen Zustellungen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Gerichte und Justizbehörden in Sachsen Anhalt ab 01.12.2025
Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 142 E -ZBS- R 80/2025veröffentlicht 02.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 18 Monate
- 01.12.2025 – 31.05.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 18 Monate01.12.2025 – 31.05.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Magdeburg39112, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 13 Monatenan Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 13 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Bindefrist endetvor 12 Monaten14 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 11 MonatenLaufzeit bis 31.05.2027
- Heute
Beschreibung
Leistungsgegenstand ist der interimsweise Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt. Dieser ist erforderlich, da im Ursprungsvergabeverfahren (142 E -ZBS- M 35/2025) ein Nachprüfungsantrag anhängig und ein Zuschlagsverbot ergangen ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unabhängig von der anfallenden Menge, zu den vereinbarten Bedingungen zu leisten.
Beschreibung des Loses
Gegenstand der Ausschreibung ist die während der Dauer des Nachprüfungsverfahrens in der Ursprungsvergabe (142 E -ZBS- M 35/2025/ Los 1)) interimsweise Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen (PZA) gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unabhängig von der anfallenden Menge, zu den vereinbarten Bedingungen zu leisten.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Niedrigster Angebotspreis.Gewichtung (Punkte, genau) 1.000Der Wertungspreis wird aus der Summe aller Gesamtnettopreise gebildet. Die Gesamtpreise für die einzelnen Leistungsbestandteile errechnen sich aus der Multiplikation der angebotenen Einheitspreise (netto) mit der kalkulatorischen Sendungsmenge. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 1.000 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stelle nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (1.000 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10 % über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 900 Punkte.
Eignung8 von 8 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Eigenerklärung über die Eintragung in das Anbieterverzeichnis gem. § 4 PostG
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Jahre.
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung betreffend Personal, Maschinen, Werkzeuge und Materialien gemäß Bieterauskunft
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des (Bieter-)Unternehmens (nicht der übergeordneten Unternehmensgruppe) der letzten drei Jahre bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Erklärung über Qualitätsmanagement gemäß Bieterauskunft
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Benennung von mindestens einer vergleichbaren Referenz aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art (Leistungsgegenstand), Umfang (Sendungsvolumen) und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für de … ganz lesenkürzer
Benennung von mindestens einer vergleichbaren Referenz aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art (Leistungsgegenstand), Umfang (Sendungsvolumen) und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Bei der hier ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um einen Auftrag mit besonders hohem Sendungsvolumen. Vor diesem Hintergrund ist es zulässig, mehrere kleinere, inhaltlich vergleichbare Referenzen zusammenzufassen, sofern sie in Summe den Anforderungen an das Gesamtvolumen und die Komplexität der ausgeschriebenen Leistung nahekommen. Die Zusammenfassung ist entsprechend transparent darzustellen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2025
- Vertragsende
- 31.05.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Der Rahmenvertrag beginnt am 01.12.2025 und endet regulär am 30.11.2026. Im Anschluss besteht eine einseitige Verlängerungsoption des AG für weitere sechs Monate. Der Vertrag endet demnach spätestens am 31.05.2027, sofern der AG nicht bis zum 31.07.2026 erklärt, die Verlängerungsoption nicht ausübe … ganz lesenkürzer
Der Rahmenvertrag beginnt am 01.12.2025 und endet regulär am 30.11.2026. Im Anschluss besteht eine einseitige Verlängerungsoption des AG für weitere sechs Monate. Der Vertrag endet demnach spätestens am 31.05.2027, sofern der AG nicht bis zum 31.07.2026 erklärt, die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen. Der AG kann fristlos kündigen, sofern eine abschließende Entscheidung im Nachprüfungsverfahren der Ursprungsvergabe (142 E -ZBS- M 35/2025) ergangen ist. Es gilt ein Zuschlagsverbot im Vergabeverfahren mit dem Aktenzeichen 142 E -ZBS- M 35/2025 gemäß § 169 Abs. 1 GWB bis zum Ablauf der Beschwerdefrist hinsichtlich des anhängigen Nachprüfungsantrags.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 14 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber … ganz lesenkürzer
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 10.10.2025, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronisch … ganz lesenkürzer
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 10.10.2025, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht rechtzeitig eingehende Fragen nicht zu beantworten. (4) Der Bieter hat aufgrund des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 07.12.2022 verschiedene Verpflichtungserklärungen abzugeben. Entsprechende Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese betreffen im Einzelnen den Nachunternehmereinsatz (§ 14 TVergG LSA) und die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA. (5) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung Russland" (Anlage 7) auszufüllen. (6) Die Bieter haben ferner die Erklärung zur Umsetzung des SaubFahrzeug-BeschG (Dokument „Eigenerklärung SaubFahrzeugBeschG“) einzureichen. Die Erklärung muss nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der AG von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Frist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden. Die Erklärung ist einzureichen, soweit Leistungsbestandteile, welche den Erklärungsinhalt betreffen, nicht von der Deutsche Post AG übernommen werden. Soweit erklärungsrelevante Leistungsbestandteile von der Deutsche Post AG übernommen werden, ist diese Erklärung nicht einzureichen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Halberstädter Str. 8, 39112 Magdeburg
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Marketing Service Magdeburg KG9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.10.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4dda8d2c-1876-497d-8efa-49fb5b8f1c2d.