Integrierter öffentlicher Personennahverkehr in den Linienbündeln "Oder-Spree/Bus" (Los 1) und "On-Demand-Verkehr DALLI" (Los 2)
Landkreis Oder-Spree · Beeskow, Brandenburg
Aktenzeichen IV10317125veröffentlicht 08.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 30 Monate
- 17.07.2026 – 31.12.2028
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 30 Monate17.07.2026 – 31.12.2028
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Beeskow15848, Landkreis Oder-Spree, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 75 %, Leistung und Qualität 25 %.
- Zuschussbetrag des Landkreises für die Gesamtleistung (max. 75 Punkte)75 %
- Betriebs-, Ausfall- und Störkonzept (max. 15 Punkte)15 %
- Einsatz emissionsfreier Antriebstechnologien (max. 10 Punkte)10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 12,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,8 Punkte |
| 25 % teurer | −15 Punkte |
| 50 % teurer | −25 Punkte |
| 100 % teurer | −37,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Vertragsbeginnvor 4 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Heute
Beschreibung
Der Landkreis Oder-Spree beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) und Aufgabenträger gemäß § 8 Abs. 3 PBefG sowie § 3 Abs. 3 ÖPNV-Gesetz Brandenburg die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007. Gegenstand der beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsaufträge (öDA) ist die Erbringung von Beförderungsleistungen im übrigen öffentlichen Personennahverkehr nach §§ 42 und 44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) mit Kraftomnibussen und Personenkraftwagen im Zeitraum 17.07.2026 bis 31.12.2028 im Landkreis Oder-Spree. Der Gesamtumfang der anzubietenden Leistungen nach § 42 PBefG beträgt 6,2 Mio. Fahrplankilometer je Normjahr, darunter rund 775.000 Fahrplankilometer in den Stadtverkehrssystemen der Mittelzentren Erkner, Fürstenwalde/Spree und Eisenhüttenstadt. Fahrzeuge mit emissionsarmen oder -freien Antrieben, etwa i. S. d Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz, sind dabei vorzugsweise einzusetzen. Bedarfsabhängige Angebote in Form von fahrplangebundenen RufBussen nehmen abseits der Hauptverbindungsrelationen einen zunehmend wesentlichen Anteil ein und werden nach Vorgabe der zuständigen Behörde erbracht. Die Erbringung von Beförderungsleistungen nach § 44 PBefG soll einheitlich unter dem Produktnamen "DALLI Oderland-Spree" erfolgen. Der Gesamtumfang der Beförderungsdienstleistungen nach § 44 PBefG (Linienbedarfsverkehr) umfasst 23.000 Betriebsstunden je Normjahr und orientiert sich an den festgelegten Bedienzeiten. Für die Erbringung der Leistungen werden mindestens 6 teilweise barrierearm ausgestattete Personenkraftwagen zzgl. einer Reserve notwendig. Die geplanten Bediengebiete sollen einerseits eine Anbindung der letzten Meile zu bestehenden Verbindungen im straßen- und schienengebundenen ÖPNV sicherstellen (Zu-/Abbringerfunktion) und andererseits den Flächenverkehr im ländlichen Raum durch die Schaffung direkter Verkehrsverbindungen ohne Umstieg gewährleisten (Erschließungsfunktion).
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Linienbündel Oder-Spree/Bus Das Los umfasst die Erbringung von Verkehrsleistungen nach § 42 PBefG mit Kraftomnibussen bzw. in Teilen bei bedarfsabhängigen Angeboten und zu Tagesrandzeiten mit Personenkraftwagen im gesamten Landkreis Oder-Spree. Einzelne Linien verkehren grenzübergreifend in das Bediengebiet der Landkreise Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Das Linienbündel umfasst insgesamt 51 Linien, einschließlich 9 Stadtbuslinien. Der Gesamtumfang der anzubietenden Leistung beträgt 6,2 Mio. Fahrplankilometer im Normjahr, darunter rund 775.000 in den Stadtverkehrssystemen der Mittelzentren Erkner, Fürstenwalde/Spree und Eisenhüttenstadt. Fahrzeuge mit emissionsarmen oder -freien Antrieben, etwa i. S. d Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz, sind dabei vorzugsweise einzusetzen. | 30 Monate | – |
| 2 | On-Demand-Verkehr DALLI Das Los umfasst die Erbringung von Verkehrsleistungen nach § 44 PBefG mit Personenkraftwagen im Bediengebiet der Stadt Storkow (Mark), Amt Scharmützelsee sowie den Ortsteilen Ahrensdorf und Behrensdorf der Gemeinde Rietz-Neuendorf auf einer Fläche von rund 305 qkm und mit über 500 Haltepositionen. Die Dienstleistung ist unter dem Produktnamen "DALLI Oderland-Spree" zu erbringen. Der Umfang der anzubietenden Leistungen nach § 44 PBefG umfasst 23.000 Betriebsstunden je Normjahr. Es wird vom Einsatz von mindestens 6 Personenkraftwagen mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen zzgl. Reservefahrzeug ausgegangen, wovon 2 Fahrzeuge die Mitnahme eines Rollstuhls ermöglichen müssen. Die Bedien-/Angebotszeit der Dienstleistung umfasst - Montag bis Mittwoch den Zeitraum von 6 bis 22 Uhr, - Donnerstag und Freitag von 6 bis 00:30 Uhr des Folgetages, - Samstag und vor Wochenfeiertagen von 8 bis 00:30 Uhr des Folgetages sowie - Sonntag von 8 bis 22 Uhr. Es werden innerhalb der Angebotszeiträume Fahraufträge auf die ausgereichte IT-Infrastruktur versendet (Hardware, Software, inkl. Wartung, Updates, Hintergrundsystem), welche gemäß Anweisung zu erbringen sind. Die bereitgestellte IT-Infrastruktur ist zwingend einzusetzen, zu nutzen und pfleglich zu behandeln. | 30 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Zuschussbetrag des Landkreises für die Gesamtleistung (max. 75 Punkte)Gewichtung (Punkte, genau) 75Der Bieter mit dem geringsten Zuschussbetrag (Pos. 4 der Angebotskalkulation) in einem Normjahr erhält die volle Punktzahl (75 Punkte). Für die weiteren Bieter erfolgt die Punktevergabe wie folgt: P = 75 x G / B - P entspricht der Punktzahl des zu bewertenden Bieters; - G entspricht dem geringsten Zuschussbetrag in einem Normjahr (Pos. 4 der Angebotskalkulation), d. h. der Zuschussbetrag des günstigsten Bieters; - B entspricht dem Zuschussbetrag in einem Normjahr (Pos. 4 der Angebotskalkulation) des zu bewertenden Bieters.
- Qualität
- Betriebs-, Ausfall- und Störkonzept (max. 15 Punkte)Gewichtung (Punkte, genau) 15Die Bewertung des einzureichenden Betriebs-, Ausfall- und Störkonzeptes erfolgt anhand der Qualität und Detailliertheit der Darstellung. Dabei werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt: - Betriebskonzept: Fahrzeugeinsatzplanung (Software, Einsatz von Reservefahrzeugen bei erhöhter Nachfrage, Einsatzbereitschaft), Fahrzeugtypen und Flottenstruktur mit Darstellung der eingesetzten Antriebsarten, Personaleinsatzplanung und -verfügbarkeit (Rekrutierung, Qualifikationen & Schulungen), Leitstellentätigkeit (Überwachung des Betriebs, Kommunikation mit Fahrpersonal, Überwachung Anschlusssicherung / Pünktlichkeit / Fahrplanabweichungen) - Ausfallkonzept: Anzahl an Reservefahrzeugen einschließlich Stationierung, Personalreserve mit Reaktionszeiten (werktags und Sonn-/Feiertage), Ersatzverkehre (Kooperationen mit regional tätigen Unternehmen, SEV-Planungen) - Störfallkonzept: Auflistung Szenarien und Maßnahmen des Bieters, Reaktionszeiten, Dokumentation, Fahrgastinformationen, Kommunikation mit Auftraggeber, Qualitätsmanagement und Evaluierung - Innovative Maßnahmen: technologische oder betriebliche Innovationen, Tarif-/Vertriebsinnovationen, Maßnahmen zur Digitalisierung und Nachhaltigkeit Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertreterinnen und/oder Vertreter des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. Die Bewertung erfolgt je nach Erfüllungsgrad auf einer Skala von 0 bis 15 Punkten (zwischen den Extremen wird abgewogen): - 0 Punkte erhalten Bieter, die keine Betriebs-, Ausfall- und Störkonzept einreichen, - 1 Punkt erhalten Bieter, ohne verwertbare Aussagen und - bis zu 15 Punkte erhalten Bieter mit weit überdurchschnittlichen Ausführungen, welche ein sehr gutes Leistungsangebot erwarten lassen.
- Qualität
- Einsatz emissionsfreier Antriebstechnologien (max. 10 Punkte)Gewichtung (Punkte, genau) 10Die EU-Richtlinie 2019/1161 zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicle Directive - CVD) verfolgt das Ziel, den Anteil emissionsarmer und -freier Fahrzeuge im öffentlichen Sektor, insbesondere im üÖPNV, zu erhöhen. Auch wenn die CVD für den konkreten Leistungsgegenstand nicht zwingend umzusetzen ist, sollen ihre Grundsätze im Sinne einer nachhaltigen Flottenentwicklung geprüft und mit dem Aufgabenträger abgestimmt werden. Ziel ist es, bei Neubeschaffung von Fahrzeugen die Möglichkeiten zur freiwilligen Berücksichtigung der CVD-Anforderungen zu prüfen und gemeinsam mit dem Landkreis Oder-Spree eine sachgerechte, wirtschaftlich tragfähige Entscheidung zu treffen. Die Bewertung des optionalen Umsetzungskonzepts erfolgt anhand der Qualität und Detailliertheit der Darstellung. Dabei werden insbesondere Aussagen zu nachfolgenden Themen erwartet: - Darstellungen der Optionen für eine Umsetzung (Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Auswirkungen auf den Betrieb) - Technische Umsetzung in Bezug zur notwendigen Infrastruktur (Lade- bzw. Betankungsorte, Betriebshof- und Werkstattanforderungen) - Risikoanalyse Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertreterinnen und/oder Vertreter des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. Die Bewertung erfolgt je nach Erfüllungsgrad auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten (zwischen den Extremen wird abgewogen): - 0 Punkte erhalten Bieter, die kein Umsetzungskonzept einreichen, - 1 Punkt erhalten Bieter, ohne verwertbare Aussagen und - bis zu 10 Punkte erhalten Bieter mit weit überdurchschnittlichen Ausführungen, welche eine zuverlässige Umsetzung erwarten lassen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 17.07.2026
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich Mann Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Abs. 1: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten n … ganz lesenkürzer
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Abs. 1: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Bis zur genannten Frist für Aufklärungsfragen können die Bieter über den Vergabemarktplatz Brandenburg Anfragen und Hinweise an die Kontaktstelle richten, die unverzüglich, d. h. in der Regel innerhalb von 4 Arbeitstagen, beantwortet werden. Sollte diese Frist im Einzelfall nicht einzuhalten sein, e … ganz lesenkürzer
Bis zur genannten Frist für Aufklärungsfragen können die Bieter über den Vergabemarktplatz Brandenburg Anfragen und Hinweise an die Kontaktstelle richten, die unverzüglich, d. h. in der Regel innerhalb von 4 Arbeitstagen, beantwortet werden. Sollte diese Frist im Einzelfall nicht einzuhalten sein, erfolgt darüber eine gesonderte Information. Fragen und Antworten, Hinweise sowie zusätzlich bereitgestellte Informationen zum Verfahren werden als kumulative Korrespondenzdatei allen Bietern gleichzeitig und anonym zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zweck müssen alle Verfahrensteilnehmer im Vergabemarktplatz Brandenburg für das Verfahren registriert sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Projektraum des Vergabemarkplatz Brandenburg veröffentlicht werden. Mündliche und telefonische Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren überlassen werden, dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Die Bieter haben sämtliche darin enthaltene Informationen vertraulich zu behandeln und dürfen diese nur zur Bearbeitung ihrer Angebote verwenden.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YEJH9UR# Aufgrund des in § 8 Absatz 4 PBefG normierten Vorranges eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt. Dabei wird potenziellen Betreibern parallel die Möglichkeit eingeräumt, während eines Zeitraumes von 3 Monaten ab der Vor … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YEJH9UR# Aufgrund des in § 8 Absatz 4 PBefG normierten Vorranges eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt. Dabei wird potenziellen Betreibern parallel die Möglichkeit eingeräumt, während eines Zeitraumes von 3 Monaten ab der Vorabbekanntmachung (VAB) des Aufgabenträgers eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge bei der Genehmigungsbehörde abzugeben. In der VAB vom 13.08.2025 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Ausgabe: ABI. S 154/2025, Veröffentlichungsnummer: 530686-2025 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union) wurde darauf verwiesen, dass die Erbringung der von der beabsichtigten Vergabe umfassten Verkehrsdienstleistung bislang nicht kostendeckend möglich war und ein kostendeckender Betrieb auch in Zukunft nicht möglich sein wird. Daher wird parallel ein gemeinwirtschaftlichen Vergabeverfahren auf der Grundlage von Art. 5 der Verordnung (EG) 1370/2007 in Verbindung mit Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und §§ 8, 8a und 8b PBefG ausgelöst. Der Aufgabenträger schließt unmittelbar nach der Angebotsfrist und Bewertung, auf der Grundlage seiner Vergabeentscheidung die öffentlichen Dienstleitungsaufträge (bei Los 1: in der Form einer öffentlichen Dienstleistungskonzession) ab. Die zu erteilenden öDA werden in der Form eines Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrages abgeschlossen (Verkehrsvertrag). Diese regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Partner im Rahmen der Auftragsdurchführung und beinhalten insbesondere die quantitative und qualitative Leistungsbeschreibung, einschließlich der Berichtspflichten, sowie die Pflichten zur Einhaltung vereinbarter Sozialstandards und die Berichts- und Kontrollverpflichtungen gemäß dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG). Die Genehmigungsbehörde prüft im Rahmen der Liniengenehmigungen die subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 Absatz 1 PBefG und der PBZugV, führt für den ausgewählten Antrag das Anhörungsverfahren nach § 14 PBefG durch und erteilt die Liniengenehmigungen an den durch den Auftraggeber ausgewählten Antragsteller nach pflichtgemäßem Ermessen, sofern dieser die subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt und im Ergebnis der Anhörung dem keine schwerwiegenden Gründe entgegenstehen.
Los 2
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Zuschussbetrag des Landkreises für die Gesamtleistung (max. 75 Punkte)Gewichtung (Punkte, genau) 75Der Bieter mit dem geringsten Zuschussbetrag (Pos. 4 der Angebotskalkulation) in einem Normjahr erhält die volle Punktzahl (75 Punkte). Für die weiteren Bieter erfolgt die Punktevergabe wie folgt: P = 75 x G / B - P entspricht der Punktzahl des zu bewertenden Bieters; - G entspricht dem geringsten Zuschussbetrag in einem Normjahr (Pos. 4 der Angebotskalkulation), d. h. der Zuschussbetrag des günstigsten Bieters; - B entspricht dem Zuschussbetrag in einem Normjahr (Pos. 4 der Angebotskalkulation) des zu bewertenden Bieters.
- Qualität
- Betriebs-, Ausfall- und Störkonzept (max. 15 Punkte)Gewichtung (Punkte, genau) 15Die Bewertung des einzureichenden Betriebs-, Ausfall- und Störkonzeptes erfolgt anhand der Qualität und Detailliertheit der Darstellung. Dabei werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt: - Betriebskonzept: Fahrzeugeinsatzplanung (Software, Einsatz von Reservefahrzeugen bei erhöhter Nachfrage, Einsatzbereitschaft), Fahrzeugtypen und Flottenstruktur mit Darstellung der eingesetzten Antriebsarten, Personaleinsatzplanung und -verfügbarkeit (Rekrutierung, Qualifikationen & Schulungen), Leitstellentätigkeit (Überwachung des Betriebs, Kommunikation mit Fahrpersonal, Überwachung Anschlusssicherung / Pünktlichkeit / Fahrplanabweichungen) - Ausfallkonzept: Anzahl an Reservefahrzeugen einschließlich Stationierung, Personalreserve mit Reaktionszeiten (werktags und Sonn-/Feiertage), Ersatzverkehre (Kooperationen mit regional tätigen Unternehmen, SEV-Planungen) - Störfallkonzept: Auflistung Szenarien und Maßnahmen des Bieters, Reaktionszeiten, Dokumentation, Fahrgastinformationen, Kommunikation mit Auftraggeber, Qualitätsmanagement und Evaluierung - Innovative Maßnahmen: technologische oder betriebliche Innovationen, Tarif-/Vertriebsinnovationen, Maßnahmen zur Digitalisierung und Nachhaltigkeit Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertreterinnen und/oder Vertreter des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. Die Bewertung erfolgt je nach Erfüllungsgrad auf einer Skala von 0 bis 15 Punkten (zwischen den Extremen wird abgewogen): - 0 Punkte erhalten Bieter, die keine Betriebs-, Ausfall- und Störkonzept einreichen, - 1 Punkt erhalten Bieter, ohne verwertbare Aussagen und - bis zu 15 Punkte erhalten Bieter mit weit überdurchschnittlichen Ausführungen, welche ein sehr gutes Leistungsangebot erwarten lassen.
- Qualität
- Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge bei Angebot nach § 44 PBefG (max. 10 Punkte)Gewichtung (Punkte, genau) 10Die EU-Richtlinie 2019/1161 zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicle Directive - CVD) verfolgt das Ziel, den Anteil emissionsarmer und -freier Fahrzeuge im öffentlichen Sektor, insbesondere im üÖPNV, zu erhöhen. Auch wenn die CVD für den konkreten Leistungsgegenstand nicht zwingend umzusetzen ist, sollen ihre Grundsätze im Sinne einer nachhaltigen Flottenentwicklung bereits mit Inbetriebnahme eingehalten werden. Für den verpflichtenden Einsatz von emissionsfreien Fahrzeugen kann ein Bieter maximal 10 Punkte erreichen. Es ist zu beachten, dass der potenzielle und verpflichtende Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge sich auch im Zuschlagskriterium "Betriebs-, Ausfall- und Störkonzept" widerspiegeln muss. Berücksichtigt wird der Anteil an emissionsfreien Fahrzeugen an der Gesamtflotte des Leistungsgegenstands (einschließlich Reservefahrzeuge), zu dessen Einsatz sich der Bieter selbst verpflichtet. - 10 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 100 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 9 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 90 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 8 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 80 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 7 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 70 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 6 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 60 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 5 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 50 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 4 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 40 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 3 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 30 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 2 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 20 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 1 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 10 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 0 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit keinem emissionsfreien Fahrzeug erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge).
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 17.07.2026
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich Mann Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Abs. 1: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten n … ganz lesenkürzer
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Abs. 1: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Bis zur genannten Frist für Aufklärungsfragen können die Bieter über den Vergabemarktplatz Brandenburg Anfragen und Hinweise an die Kontaktstelle richten, die unverzüglich, d. h. in der Regel innerhalb von 4 Arbeitstagen, beantwortet werden. Sollte diese Frist im Einzelfall nicht einzuhalten sein, e … ganz lesenkürzer
Bis zur genannten Frist für Aufklärungsfragen können die Bieter über den Vergabemarktplatz Brandenburg Anfragen und Hinweise an die Kontaktstelle richten, die unverzüglich, d. h. in der Regel innerhalb von 4 Arbeitstagen, beantwortet werden. Sollte diese Frist im Einzelfall nicht einzuhalten sein, erfolgt darüber eine gesonderte Information. Fragen und Antworten, Hinweise sowie zusätzlich bereitgestellte Informationen zum Verfahren werden als kumulative Korrespondenzdatei allen Bietern gleichzeitig und anonym zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zweck müssen alle Verfahrensteilnehmer im Vergabemarktplatz Brandenburg für das Verfahren registriert sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Projektraum des Vergabemarkplatz Brandenburg veröffentlicht werden. Mündliche und telefonische Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren überlassen werden, dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Die Bieter haben sämtliche darin enthaltene Informationen vertraulich zu behandeln und dürfen diese nur zur Bearbeitung ihrer Angebote verwenden.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YEJH9UR# Aufgrund des in § 8 Absatz 4 PBefG normierten Vorranges eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt. Dabei wird potenziellen Betreibern parallel die Möglichkeit eingeräumt, während eines Zeitraumes von 3 Monaten ab der Vor … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YEJH9UR# Aufgrund des in § 8 Absatz 4 PBefG normierten Vorranges eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt. Dabei wird potenziellen Betreibern parallel die Möglichkeit eingeräumt, während eines Zeitraumes von 3 Monaten ab der Vorabbekanntmachung (VAB) des Aufgabenträgers eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge bei der Genehmigungsbehörde abzugeben. In der VAB vom 13.08.2025 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Ausgabe: ABI. S 154/2025, Veröffentlichungsnummer: 530686-2025 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union) wurde darauf verwiesen, dass die Erbringung der von der beabsichtigten Vergabe umfassten Verkehrsdienstleistung bislang nicht kostendeckend möglich war und ein kostendeckender Betrieb auch in Zukunft nicht möglich sein wird. Daher wird parallel ein gemeinwirtschaftlichen Vergabeverfahren auf der Grundlage von Art. 5 der Verordnung (EG) 1370/2007 in Verbindung mit Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und §§ 8, 8a und 8b PBefG ausgelöst. Der Aufgabenträger schließt unmittelbar nach der Angebotsfrist und Bewertung, auf der Grundlage seiner Vergabeentscheidung die öffentlichen Dienstleitungsaufträge (bei Los 1: in der Form einer öffentlichen Dienstleistungskonzession) ab. Die zu erteilenden öDA werden in der Form eines Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrages abgeschlossen (Verkehrsvertrag). Diese regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Partner im Rahmen der Auftragsdurchführung und beinhalten insbesondere die quantitative und qualitative Leistungsbeschreibung, einschließlich der Berichtspflichten, sowie die Pflichten zur Einhaltung vereinbarter Sozialstandards und die Berichts- und Kontrollverpflichtungen gemäß dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG). Die Genehmigungsbehörde prüft im Rahmen der Liniengenehmigungen die subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 Absatz 1 PBefG und der PBZugV, führt für den ausgewählten Antrag das Anhörungsverfahren nach § 14 PBefG durch und erteilt die Liniengenehmigungen an den durch den Auftraggeber ausgewählten Antragsteller nach pflichtgemäßem Ermessen, sofern dieser die subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt und im Ergebnis der Anhörung dem keine schwerwiegenden Gründe entgegenstehen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Busverkehr Oder-Spree GmbH, Fürstenwalde/Spree | 4 |
| 2 | MWM-Solutions GmbH, Berlin | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Breitscheidstraße 7, 15848 Beeskow
- Website
- landkreis-oder-spree.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Brandenburg (0 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Fahrservice S. Kortschlag GmbH8 Zuschläge
- DRK-KV MOL-Ost.e.V5 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.5 Zuschläge
- Taxibetrieb Matthias Neumann5 Zuschläge
- Überlandverkehr Thomas Präkelt5 Zuschläge
- Busreisen Heinz Palm GbR3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 03.11.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6c2061e5-d1b9-4798-bb35-1ec9f52f5ad9.