Integrierter öffentlicher Personennahverkehr in den Linienbündeln "Oder-Spree/Bus" (Los 1) und "On-Demand-Verkehr DALLI" (Los 2)
Landkreis Oder-Spree · Beeskow, Brandenburg
Aktenzeichen IV10317125veröffentlicht 24.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 30 Monate
- 17.07.2026 – 31.12.2028
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 30 Monate17.07.2026 – 31.12.2028
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Beeskow15848, Landkreis Oder-Spree, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassenja
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 75 %, Leistung und Qualität 25 %.
- Zuschussbetrag des Landkreises für die Gesamtleistung (max. 75 Punkte)75 %
- Betriebs-, Ausfall- und Störkonzept (max. 15 Punkte)15 %
- Einsatz emissionsfreier Antriebstechnologien (max. 10 Punkte)10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 12,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,8 Punkte |
| 25 % teurer | −15 Punkte |
| 50 % teurer | −25 Punkte |
| 100 % teurer | −37,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 12 Monatenan Landkreis Oder-Spree
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 12 Monatennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bindefrist endetvor 9 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 4 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Heute
Beschreibung
Der Landkreis Oder-Spree beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) und Aufgabenträger gemäß § 8 Abs. 3 PBefG sowie § 3 Abs. 3 ÖPNV-Gesetz Brandenburg die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007. Gegenstand der beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsaufträge (öDA) ist die Erbringung von Beförderungsleistungen im übrigen öffentlichen Personennahverkehr nach §§ 42 und 44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) mit Kraftomnibussen und Personenkraftwagen im Zeitraum 17.07.2026 bis 31.12.2028 im Landkreis Oder-Spree. Der Gesamtumfang der anzubietenden Leistungen nach § 42 PBefG beträgt 6,2 Mio. Fahrplankilometer je Normjahr, darunter rund 775.000 Fahrplankilometer in den Stadtverkehrssystemen der Mittelzentren Erkner, Fürstenwalde/Spree und Eisenhüttenstadt. Fahrzeuge mit emissionsarmen oder -freien Antrieben, etwa i. S. d Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz, sind dabei vorzugsweise einzusetzen. Bedarfsabhängige Angebote in Form von fahrplangebundenen RufBussen nehmen abseits der Hauptverbindungsrelationen einen zunehmend wesentlichen Anteil ein und werden nach Vorgabe der zuständigen Behörde erbracht. Die Erbringung von Beförderungsleistungen nach § 44 PBefG soll einheitlich unter dem Produktnamen "DALLI Oderland-Spree" erfolgen. Der Gesamtumfang der Beförderungsdienstleistungen nach § 44 PBefG (Linienbedarfsverkehr) umfasst 23.000 Betriebsstunden je Normjahr und orientiert sich an den festgelegten Bedienzeiten. Für die Erbringung der Leistungen werden mindestens 6 teilweise barrierearm ausgestattete Personenkraftwagen zzgl. einer Reserve notwendig. Die geplanten Bediengebiete sollen einerseits eine Anbindung der letzten Meile zu bestehenden Verbindungen im straßen- und schienengebundenen ÖPNV sicherstellen (Zu-/Abbringerfunktion) und andererseits den Flächenverkehr im ländlichen Raum durch die Schaffung direkter Verkehrsverbindungen ohne Umstieg gewährleisten (Erschließungsfunktion).
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Linienbündel Oder-Spree/Bus Das Los umfasst die Erbringung von Verkehrsleistungen nach § 42 PBefG mit Kraftomnibussen bzw. in Teilen bei bedarfsabhängigen Angeboten und zu Tagesrandzeiten mit Personenkraftwagen im gesamten Landkreis Oder-Spree. Einzelne Linien verkehren grenzübergreifend in das Bediengebiet der Landkreise Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Das Linienbündel umfasst insgesamt 51 Linien, einschließlich 9 Stadtbuslinien. Der Gesamtumfang der anzubietenden Leistung beträgt 6,2 Mio. Fahrplankilometer im Normjahr, darunter rund 775.000 in den Stadtverkehrssystemen der Mittelzentren Erkner, Fürstenwalde/Spree und Eisenhüttenstadt. Fahrzeuge mit emissionsarmen oder -freien Antrieben, etwa i. S. d Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz, sind dabei vorzugsweise einzusetzen. | 30 Monate | – |
| 2 | On-Demand-Verkehr DALLI Das Los umfasst die Erbringung von Verkehrsleistungen nach § 44 PBefG mit Personenkraftwagen im Bediengebiet der Stadt Storkow (Mark), Amt Scharmützelsee sowie den Ortsteilen Ahrensdorf und Behrensdorf der Gemeinde Rietz-Neuendorf auf einer Fläche von rund 305 qkm und mit über 500 Haltepositionen. Die Dienstleistung ist unter dem Produktnamen "DALLI Oderland-Spree" zu erbringen. Der Umfang der anzubietenden Leistungen nach § 44 PBefG umfasst 23.000 Betriebsstunden je Normjahr. Es wird vom Einsatz von mindestens 6 Personenkraftwagen mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen zzgl. Reservefahrzeug ausgegangen, wovon 2 Fahrzeuge die Mitnahme eines Rollstuhls ermöglichen müssen. Die Bedien-/Angebotszeit der Dienstleistung umfasst - Montag bis Mittwoch den Zeitraum von 6 bis 22 Uhr, - Donnerstag und Freitag von 6 bis 00:30 Uhr des Folgetages, - Samstag und vor Wochenfeiertagen von 8 bis 00:30 Uhr des Folgetages sowie - Sonntag von 8 bis 22 Uhr. Es werden innerhalb der Angebotszeiträume Fahraufträge auf die ausgereichte IT-Infrastruktur versendet (Hardware, Software, inkl. Wartung, Updates, Hintergrundsystem), welche gemäß Anweisung zu erbringen sind. Die bereitgestellte IT-Infrastruktur ist zwingend einzusetzen, zu nutzen und pfleglich zu behandeln. | 30 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Zuschussbetrag des Landkreises für die Gesamtleistung (max. 75 Punkte)Gewichtung (Punkte, genau) 75Der Bieter mit dem geringsten Zuschussbetrag (Pos. 4 der Angebotskalkulation) in einem Normjahr erhält die volle Punktzahl (75 Punkte). Für die weiteren Bieter erfolgt die Punktevergabe wie folgt: P = 75 x G / B - P entspricht der Punktzahl des zu bewertenden Bieters; - G entspricht dem geringsten Zuschussbetrag in einem Normjahr (Pos. 4 der Angebotskalkulation), d. h. der Zuschussbetrag des günstigsten Bieters; - B entspricht dem Zuschussbetrag in einem Normjahr (Pos. 4 der Angebotskalkulation) des zu bewertenden Bieters.
- Qualität
- Betriebs-, Ausfall- und Störkonzept (max. 15 Punkte)Gewichtung (Punkte, genau) 15Die Bewertung des einzureichenden Betriebs-, Ausfall- und Störkonzeptes erfolgt anhand der Qualität und Detailliertheit der Darstellung. Dabei werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt: - Betriebskonzept: Fahrzeugeinsatzplanung (Software, Einsatz von Reservefahrzeugen bei erhöhter Nachfrage, Einsatzbereitschaft), Fahrzeugtypen und Flottenstruktur mit Darstellung der eingesetzten Antriebsarten, Personaleinsatzplanung und -verfügbarkeit (Rekrutierung, Qualifikationen & Schulungen), Leitstellentätigkeit (Überwachung des Betriebs, Kommunikation mit Fahrpersonal, Überwachung Anschlusssicherung / Pünktlichkeit / Fahrplanabweichungen) - Ausfallkonzept: Anzahl an Reservefahrzeugen einschließlich Stationierung, Personalreserve mit Reaktionszeiten (werktags und Sonn-/Feiertage), Ersatzverkehre (Kooperationen mit regional tätigen Unternehmen, SEV-Planungen) - Störfallkonzept: Auflistung Szenarien und Maßnahmen des Bieters, Reaktionszeiten, Dokumentation, Fahrgastinformationen, Kommunikation mit Auftraggeber, Qualitätsmanagement und Evaluierung - Innovative Maßnahmen: technologische oder betriebliche Innovationen, Tarif-/Vertriebsinnovationen, Maßnahmen zur Digitalisierung und Nachhaltigkeit Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertreterinnen und/oder Vertreter des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. Die Bewertung erfolgt je nach Erfüllungsgrad auf einer Skala von 0 bis 15 Punkten (zwischen den Extremen wird abgewogen): - 0 Punkte erhalten Bieter, die keine Betriebs-, Ausfall- und Störkonzept einreichen, - 1 Punkt erhalten Bieter, ohne verwertbare Aussagen und - bis zu 15 Punkte erhalten Bieter mit weit überdurchschnittlichen Ausführungen, welche ein sehr gutes Leistungsangebot erwarten lassen.
- Qualität
- Einsatz emissionsfreier Antriebstechnologien (max. 10 Punkte)Gewichtung (Punkte, genau) 10Die EU-Richtlinie 2019/1161 zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicle Directive - CVD) verfolgt das Ziel, den Anteil emissionsarmer und -freier Fahrzeuge im öffentlichen Sektor, insbesondere im üÖPNV, zu erhöhen. Auch wenn die CVD für den konkreten Leistungsgegenstand nicht zwingend umzusetzen ist, sollen ihre Grundsätze im Sinne einer nachhaltigen Flottenentwicklung geprüft und mit dem Aufgabenträger abgestimmt werden. Ziel ist es, bei Neubeschaffung von Fahrzeugen die Möglichkeiten zur freiwilligen Berücksichtigung der CVD-Anforderungen zu prüfen und gemeinsam mit dem Landkreis Oder-Spree eine sachgerechte, wirtschaftlich tragfähige Entscheidung zu treffen. Die Bewertung des optionalen Umsetzungskonzepts erfolgt anhand der Qualität und Detailliertheit der Darstellung. Dabei werden insbesondere Aussagen zu nachfolgenden Themen erwartet: - Darstellungen der Optionen für eine Umsetzung (Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Auswirkungen auf den Betrieb) - Technische Umsetzung in Bezug zur notwendigen Infrastruktur (Lade- bzw. Betankungsorte, Betriebshof- und Werkstattanforderungen) - Risikoanalyse Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertreterinnen und/oder Vertreter des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. Die Bewertung erfolgt je nach Erfüllungsgrad auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten (zwischen den Extremen wird abgewogen): - 0 Punkte erhalten Bieter, die kein Umsetzungskonzept einreichen, - 1 Punkt erhalten Bieter, ohne verwertbare Aussagen und - bis zu 10 Punkte erhalten Bieter mit weit überdurchschnittlichen Ausführungen, welche eine zuverlässige Umsetzung erwarten lassen.
Eignung5 von 5 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der Kontaktstelle bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen mitzuteilen. - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 4.1 EU); - Nach … ganz lesenkürzer
Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der Kontaktstelle bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen mitzuteilen. - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 4.1 EU); - Nachweis der Eintragung in das Berufs- und Handelsregister, sofern der Bieter in das Berufs- und Handelsregister eingetragen ist. Bei Nichteintragung die Vorlage einer Gewerbeanmeldung mit Angabe der vertretungsberechtigten Person;- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der Kontaktstelle bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen mitzuteilen. - Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes … ganz lesenkürzer
Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der Kontaktstelle bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen mitzuteilen. - Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes, welche nicht länger als 3 Monate zurückliegt; - Nachweis der Eintragung in das Berufs- und Handelsregister, sofern der Bieter in das Berufs- und Handelsregister eingetragen ist. Bei Nichteintragung die Vorlage einer Gewerbeanmeldung mit Angabe der vertretungsberechtigten Person;- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der Kontaktstelle bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen mitzuteilen. - Referenz einer vergleichbaren, erbrachten Verkehrsleistun … ganz lesenkürzer
Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der Kontaktstelle bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen mitzuteilen. - Referenz einer vergleichbaren, erbrachten Verkehrsleistung, wobei das Ende der Leistung nicht länger als drei Jahre zurückliegt; Die angegebene Referenzleistung muss geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen. Neben der Angabe von Leistungen als Konzessionsinhaber ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der Kontaktstelle bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen mitzuteilen. - Nachweis der fachlichen Eignung nach Verordnung (EG) Nr. … ganz lesenkürzer
Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der Kontaktstelle bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen mitzuteilen. - Nachweis der fachlichen Eignung nach Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 bzw. der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV), nachgewiesen durch die bestandene Sach- und Fachkundeprüfung § 4 Abs. 1 PBZugV oder Bescheinigung der IHK gemäß §§ 6 bzw. 7 PBZugV.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 17.07.2026
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Aufgabenträger verpflichtet den Betreiber zur Einhaltung bestimmter Sozialstandards auf der Grundlage des Art. 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) 1370/2007 sowie des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG). Die Vorgaben zur Übernahme von Personalen sind im Einzelnen in §§ 5 und 6 des … ganz lesenkürzer
Leistung: Der Aufgabenträger verpflichtet den Betreiber zur Einhaltung bestimmter Sozialstandards auf der Grundlage des Art. 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) 1370/2007 sowie des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG). Die Vorgaben zur Übernahme von Personalen sind im Einzelnen in §§ 5 und 6 des Verkehrsvertrages und Ziffer 6 der Leistungsvereinbarung festgelegt. Eine anonymisierte Liste der einbezogenen Arbeitnehmer sowie alle relevanten Betriebsvereinbarungen sind Bestandteile der Vergabeunterlagen. Die relevanten Betriebsvereinbarungen sind entweder zu übernehmen oder neue Vereinbarungen zu schließen, die eine Schlechterstellung der Arbeitnehmer ausschließen. Zusätzlich verpflichtet sich der Betreiber zur Einhaltung der Mindestentgeltvorgaben laut BbgVergG und weist dies jährlich entsprechend der Festlegungen in §§ 5 und 6 des Verkehrsvertrages sowie Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung nach.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich Mann Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Abs. 1: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten n … ganz lesenkürzer
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Abs. 1: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Bis zur genannten Frist für Aufklärungsfragen können die Bieter über den Vergabemarktplatz Brandenburg Anfragen und Hinweise an die Kontaktstelle richten, die unverzüglich, d. h. in der Regel innerhalb von 4 Arbeitstagen, beantwortet werden. Sollte diese Frist im Einzelfall nicht einzuhalten sein, e … ganz lesenkürzer
Bis zur genannten Frist für Aufklärungsfragen können die Bieter über den Vergabemarktplatz Brandenburg Anfragen und Hinweise an die Kontaktstelle richten, die unverzüglich, d. h. in der Regel innerhalb von 4 Arbeitstagen, beantwortet werden. Sollte diese Frist im Einzelfall nicht einzuhalten sein, erfolgt darüber eine gesonderte Information. Fragen und Antworten, Hinweise sowie zusätzlich bereitgestellte Informationen zum Verfahren werden als kumulative Korrespondenzdatei allen Bietern gleichzeitig und anonym zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zweck müssen alle Verfahrensteilnehmer im Vergabemarktplatz Brandenburg für das Verfahren registriert sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Projektraum des Vergabemarkplatz Brandenburg veröffentlicht werden. Mündliche und telefonische Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren überlassen werden, dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Die Bieter haben sämtliche darin enthaltene Informationen vertraulich zu behandeln und dürfen diese nur zur Bearbeitung ihrer Angebote verwenden.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YEJHCLP# Aufgrund des in § 8 Absatz 4 PBefG normierten Vorranges eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt. Dabei wird potenziellen Betreibern parallel die Möglichkeit eingeräumt, während eines Zeitraumes von 3 Monaten ab der Vor … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YEJHCLP# Aufgrund des in § 8 Absatz 4 PBefG normierten Vorranges eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt. Dabei wird potenziellen Betreibern parallel die Möglichkeit eingeräumt, während eines Zeitraumes von 3 Monaten ab der Vorabbekanntmachung (VAB) des Aufgabenträgers eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge bei der Genehmigungsbehörde abzugeben. In der VAB vom 13.08.2025 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Ausgabe: ABI. S 154/2025, Veröffentlichungsnummer: 530686-2025 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union) wurde darauf verwiesen, dass die Erbringung der von der beabsichtigten Vergabe umfassten Verkehrsdienstleistung bislang nicht kostendeckend möglich war und ein kostendeckender Betrieb auch in Zukunft nicht möglich sein wird. Daher wird parallel ein gemeinwirtschaftlichen Vergabeverfahren auf der Grundlage von Art. 5 der Verordnung (EG) 1370/2007 in Verbindung mit Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und §§ 8, 8a und 8b PBefG ausgelöst. Der Aufgabenträger schließt unmittelbar nach der Angebotsfrist und Bewertung, auf der Grundlage seiner Vergabeentscheidung die öffentlichen Dienstleitungsaufträge (bei Los 1: in der Form einer öffentlichen Dienstleistungskonzession) ab. Die zu erteilenden öDA werden in der Form eines Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrages abgeschlossen (Verkehrsvertrag). Diese regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Partner im Rahmen der Auftragsdurchführung und beinhalten insbesondere die quantitative und qualitative Leistungsbeschreibung, einschließlich der Berichtspflichten, sowie die Pflichten zur Einhaltung vereinbarter Sozialstandards und die Berichts- und Kontrollverpflichtungen gemäß dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG). Die Genehmigungsbehörde prüft im Rahmen der Liniengenehmigungen die subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 Absatz 1 PBefG und der PBZugV, führt für den ausgewählten Antrag das Anhörungsverfahren nach § 14 PBefG durch und erteilt die Liniengenehmigungen an den durch den Auftraggeber ausgewählten Antragsteller nach pflichtgemäßem Ermessen, sofern dieser die subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt und im Ergebnis der Anhörung dem keine schwerwiegenden Gründe entgegenstehen.
Los 2
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Zuschussbetrag des Landkreises für die Gesamtleistung (max. 75 Punkte)Gewichtung (Punkte, genau) 75Der Bieter mit dem geringsten Zuschussbetrag (Pos. 4 der Angebotskalkulation) in einem Normjahr erhält die volle Punktzahl (75 Punkte). Für die weiteren Bieter erfolgt die Punktevergabe wie folgt: P = 75 x G / B - P entspricht der Punktzahl des zu bewertenden Bieters; - G entspricht dem geringsten Zuschussbetrag in einem Normjahr (Pos. 4 der Angebotskalkulation), d. h. der Zuschussbetrag des günstigsten Bieters; - B entspricht dem Zuschussbetrag in einem Normjahr (Pos. 4 der Angebotskalkulation) des zu bewertenden Bieters.
- Qualität
- Betriebs-, Ausfall- und Störkonzept (max. 15 Punkte)Gewichtung (Punkte, genau) 15Die Bewertung des einzureichenden Betriebs-, Ausfall- und Störkonzeptes erfolgt anhand der Qualität und Detailliertheit der Darstellung. Dabei werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt: - Betriebskonzept: Fahrzeugeinsatzplanung (Software, Einsatz von Reservefahrzeugen bei erhöhter Nachfrage, Einsatzbereitschaft), Fahrzeugtypen und Flottenstruktur mit Darstellung der eingesetzten Antriebsarten, Personaleinsatzplanung und -verfügbarkeit (Rekrutierung, Qualifikationen & Schulungen), Leitstellentätigkeit (Überwachung des Betriebs, Kommunikation mit Fahrpersonal, Überwachung Anschlusssicherung / Pünktlichkeit / Fahrplanabweichungen) - Ausfallkonzept: Anzahl an Reservefahrzeugen einschließlich Stationierung, Personalreserve mit Reaktionszeiten (werktags und Sonn-/Feiertage), Ersatzverkehre (Kooperationen mit regional tätigen Unternehmen, SEV-Planungen) - Störfallkonzept: Auflistung Szenarien und Maßnahmen des Bieters, Reaktionszeiten, Dokumentation, Fahrgastinformationen, Kommunikation mit Auftraggeber, Qualitätsmanagement und Evaluierung - Innovative Maßnahmen: technologische oder betriebliche Innovationen, Tarif-/Vertriebsinnovationen, Maßnahmen zur Digitalisierung und Nachhaltigkeit Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Vertreterinnen und/oder Vertreter des Auftraggebers unabhängig voneinander. Für die Punktvergabe ist der Durchschnitt der Bewertungen maßgeblich. Die Bewertung erfolgt je nach Erfüllungsgrad auf einer Skala von 0 bis 15 Punkten (zwischen den Extremen wird abgewogen): - 0 Punkte erhalten Bieter, die keine Betriebs-, Ausfall- und Störkonzept einreichen, - 1 Punkt erhalten Bieter, ohne verwertbare Aussagen und - bis zu 15 Punkte erhalten Bieter mit weit überdurchschnittlichen Ausführungen, welche ein sehr gutes Leistungsangebot erwarten lassen.
- Qualität
- Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge bei Angebot nach § 44 PBefG (max. 10 Punkte)Gewichtung (Punkte, genau) 10Die EU-Richtlinie 2019/1161 zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicle Directive - CVD) verfolgt das Ziel, den Anteil emissionsarmer und -freier Fahrzeuge im öffentlichen Sektor, insbesondere im üÖPNV, zu erhöhen. Auch wenn die CVD für den konkreten Leistungsgegenstand nicht zwingend umzusetzen ist, sollen ihre Grundsätze im Sinne einer nachhaltigen Flottenentwicklung bereits mit Inbetriebnahme eingehalten werden. Für den verpflichtenden Einsatz von emissionsfreien Fahrzeugen kann ein Bieter maximal 10 Punkte erreichen. Es ist zu beachten, dass der potenzielle und verpflichtende Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge sich auch im Zuschlagskriterium "Betriebs-, Ausfall- und Störkonzept" widerspiegeln muss. Berücksichtigt wird der Anteil an emissionsfreien Fahrzeugen an der Gesamtflotte des Leistungsgegenstands (einschließlich Reservefahrzeuge), zu dessen Einsatz sich der Bieter selbst verpflichtet. - 10 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 100 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 9 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 90 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 8 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 80 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 7 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 70 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 6 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 60 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 5 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 50 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 4 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 40 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 3 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 30 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 2 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 20 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 1 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit 10 % emissionsfreien Fahrzeugen erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge). - 0 Punkte erhalten Bieter, die den Leistungsgegenstand mit keinem emissionsfreien Fahrzeug erbringen werden (einschließlich Reservefahrzeuge).
Eignung5 von 5 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der Kontaktstelle bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen mitzuteilen. - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 4.1 EU); - Nach … ganz lesenkürzer
Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der Kontaktstelle bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen mitzuteilen. - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 4.1 EU); - Nachweis der Eintragung in das Berufs- und Handelsregister, sofern der Bieter in das Berufs- und Handelsregister eingetragen ist. Bei Nichteintragung die Vorlage einer Gewerbeanmeldung mit Angabe der vertretungsberechtigten Person;- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der Kontaktstelle bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen mitzuteilen. - Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes … ganz lesenkürzer
Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der Kontaktstelle bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen mitzuteilen. - Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes, welche nicht länger als 3 Monate zurückliegt; - Nachweis der Eintragung in das Berufs- und Handelsregister, sofern der Bieter in das Berufs- und Handelsregister eingetragen ist. Bei Nichteintragung die Vorlage einer Gewerbeanmeldung mit Angabe der vertretungsberechtigten Person;- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der Kontaktstelle bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen mitzuteilen. - Referenz einer vergleichbaren, erbrachten Verkehrsleistun … ganz lesenkürzer
Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der Kontaktstelle bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen mitzuteilen. - Referenz einer vergleichbaren, erbrachten Verkehrsleistung, wobei das Ende der Leistung nicht länger als drei Jahre zurückliegt; Die angegebene Referenzleistung muss geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen. Neben der Angabe von Leistungen als Konzessionsinhaber ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der Kontaktstelle bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen mitzuteilen. - Nachweis der fachlichen Eignung nach Verordnung (EG) Nr. … ganz lesenkürzer
Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der Kontaktstelle bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen mitzuteilen. - Nachweis der fachlichen Eignung nach Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 bzw. der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV), nachgewiesen durch die bestandene Sach- und Fachkundeprüfung § 4 Abs. 1 PBZugV oder Bescheinigung der IHK gemäß §§ 6 bzw. 7 PBZugV.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 17.07.2026
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Aufgabenträger verpflichtet den Betreiber zur Einhaltung bestimmter Sozialstandards auf der Grundlage des Art. 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) 1370/2007 sowie des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG). Die Vorgaben zur Übernahme von Personalen sind im Einzelnen in §§ 5 und 6 des … ganz lesenkürzer
Leistung: Der Aufgabenträger verpflichtet den Betreiber zur Einhaltung bestimmter Sozialstandards auf der Grundlage des Art. 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) 1370/2007 sowie des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG). Die Vorgaben zur Übernahme von Personalen sind im Einzelnen in §§ 5 und 6 des Verkehrsvertrages und Ziffer 6 der Leistungsvereinbarung festgelegt. Eine anonymisierte Liste der einbezogenen Arbeitnehmer sowie alle relevanten Betriebsvereinbarungen sind Bestandteile der Vergabeunterlagen. Die relevanten Betriebsvereinbarungen sind entweder zu übernehmen oder neue Vereinbarungen zu schließen, die eine Schlechterstellung der Arbeitnehmer ausschließen. Zusätzlich verpflichtet sich der Betreiber zur Einhaltung der Mindestentgeltvorgaben laut BbgVergG und weist dies jährlich entsprechend der Festlegungen in §§ 5 und 6 des Verkehrsvertrages sowie Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung nach.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich Mann Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Abs. 1: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten n … ganz lesenkürzer
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Abs. 1: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Bis zur genannten Frist für Aufklärungsfragen können die Bieter über den Vergabemarktplatz Brandenburg Anfragen und Hinweise an die Kontaktstelle richten, die unverzüglich, d. h. in der Regel innerhalb von 4 Arbeitstagen, beantwortet werden. Sollte diese Fri … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Bis zur genannten Frist für Aufklärungsfragen können die Bieter über den Vergabemarktplatz Brandenburg Anfragen und Hinweise an die Kontaktstelle richten, die unverzüglich, d. h. in der Regel innerhalb von 4 Arbeitstagen, beantwortet werden. Sollte diese Frist im Einzelfall nicht einzuhalten sein, erfolgt darüber eine gesonderte Information. Fragen und Antworten, Hinweise sowie zusätzlich bereitgestellte Informationen zum Verfahren werden als kumulative Korrespondenzdatei allen Bietern gleichzeitig und anonym zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zweck müssen alle Verfahrensteilnehmer im Vergabemarktplatz Brandenburg für das Verfahren registriert sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Projektraum des Vergabemarkplatz Brandenburg veröffentlicht werden. Mündliche und telefonische Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren überlassen werden, dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Die Bieter haben sämtliche darin enthaltene Informationen vertraulich zu behandeln und dürfen diese nur zur Bearbeitung ihrer Angebote verwenden.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YEJHCLP# Aufgrund des in § 8 Absatz 4 PBefG normierten Vorranges eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt. Dabei wird potenziellen Betreibern parallel die Möglichkeit eingeräumt, während eines Zeitraumes von 3 Monaten ab der Vor … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YEJHCLP# Aufgrund des in § 8 Absatz 4 PBefG normierten Vorranges eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt. Dabei wird potenziellen Betreibern parallel die Möglichkeit eingeräumt, während eines Zeitraumes von 3 Monaten ab der Vorabbekanntmachung (VAB) des Aufgabenträgers eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge bei der Genehmigungsbehörde abzugeben. In der VAB vom 13.08.2025 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Ausgabe: ABI. S 154/2025, Veröffentlichungsnummer: 530686-2025 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union) wurde darauf verwiesen, dass die Erbringung der von der beabsichtigten Vergabe umfassten Verkehrsdienstleistung bislang nicht kostendeckend möglich war und ein kostendeckender Betrieb auch in Zukunft nicht möglich sein wird. Daher wird parallel ein gemeinwirtschaftlichen Vergabeverfahren auf der Grundlage von Art. 5 der Verordnung (EG) 1370/2007 in Verbindung mit Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und §§ 8, 8a und 8b PBefG ausgelöst. Der Aufgabenträger schließt unmittelbar nach der Angebotsfrist und Bewertung, auf der Grundlage seiner Vergabeentscheidung die öffentlichen Dienstleitungsaufträge (bei Los 1: in der Form einer öffentlichen Dienstleistungskonzession) ab. Die zu erteilenden öDA werden in der Form eines Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrages abgeschlossen (Verkehrsvertrag). Diese regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Partner im Rahmen der Auftragsdurchführung und beinhalten insbesondere die quantitative und qualitative Leistungsbeschreibung, einschließlich der Berichtspflichten, sowie die Pflichten zur Einhaltung vereinbarter Sozialstandards und die Berichts- und Kontrollverpflichtungen gemäß dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG). Die Genehmigungsbehörde prüft im Rahmen der Liniengenehmigungen die subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 Absatz 1 PBefG und der PBZugV, führt für den ausgewählten Antrag das Anhörungsverfahren nach § 14 PBefG durch und erteilt die Liniengenehmigungen an den durch den Auftraggeber ausgewählten Antragsteller nach pflichtgemäßem Ermessen, sofern dieser die subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt und im Ergebnis der Anhörung dem keine schwerwiegenden Gründe entgegenstehen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Breitscheidstraße 7, 15848 Beeskow
- Website
- landkreis-oder-spree.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Brandenburg (0 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Fahrservice S. Kortschlag GmbH8 Zuschläge
- DRK-KV MOL-Ost.e.V5 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.5 Zuschläge
- Taxibetrieb Matthias Neumann5 Zuschläge
- Überlandverkehr Thomas Präkelt5 Zuschläge
- Busreisen Heinz Palm GbR3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.11.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 50500fce-1aac-45a3-b4b0-b4e2aa2fa017.