Integration NH90 auf F124
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr · Koblenz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen Q S2AD QA140 PA693veröffentlicht 21.10.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 61 Monate
- 01.10.2025 – 31.10.2030
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 61 Monate01.10.2025 – 31.10.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVSVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Koblenz56073, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichnein
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 145 Tage (186 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (1.766 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhrvor 23 Monaten
- Vertragsbeginnvor 13 MonatenLaufzeit bis 31.10.2030
- Heute
Beschreibung
Die aktuell auf den Fregatten der Klasse F124 genutzten Bordhubschrauber (BHS) SEA LYNX Mk88A erreichen im Jahr 2025 das Ende Ihrer Nutzungszeit. Zur Schließung der Fähigkeitslücke wurde durch den GenInspBw die Auswahlentscheidung für den mehrrollenfähigen Fregattenhubschrauber NH90 MRFH NGEN Sea Tiger des Herstellerkonsortiums NHI getroffen.
Bedingt durch das erweiterte Fähigkeitsspektrum des Sea Tiger sind die Ausmaße und das Gewicht um ca. 100% gegenüber den Sea Lynx Mk88A aufgewachsen. Dieser Aufwuchs verursacht einen beträchtlichen Aufwand für die Integration des NH90 MRFH an Bord der Fregatten der Klasse F124. Der Auftragnehmer muss gem. Leistungsbeschreibung die Fregattenklasse F124 befähigen, den neuen Bordhubschraubern einschiffen zu können.
Beschreibung des Loses
Die aktuell auf den Fregatten der Klasse F124 genutzten Bordhubschrauber (BHS) SEA LYNX Mk88A erreichen im Jahr 2025 das Ende Ihrer Nutzungszeit. Zur Schließung der Fähigkeitslücke soll nun der mehrrollenfähige Fregattenhubschrauber NH90 MRFH NGEN Sea Tiger des Herstellerkonsortiums NHI integriert werden. Bedingt durch das erweiterte Fähigkeitsspektrum des Sea Tiger sind die Ausmaße und das Gewicht um ca. 100% gegenüber den Sea Lynx Mk88A aufgewachsen. Dieser Aufwuchs verursacht einen beträchtlichen Aufwand für die Integration des NH90 MRFH an Bord der Fregatten der Klasse F124. Der Auftragnehmer muss gem. Leistungsbeschreibung die Fregattenklasse F124 befähigen, den neuen Bordhubschraubern einschiffen zu können.
Gegenstand nach CPV
- 50242000Umbau von SchiffenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmern mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen. 1. Aktueller … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmern mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen. 1. Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (aktuell ist der Auszug, wenn er jeweils nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für die Abgabe des Teilnahmeantrages ist). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform sowie vergleichbare Daten wie sie sich bei registrierten Gesellschaftsformen aus dem Registerauszug ergeben. 2. Angaben zur Eigentümerstruktur, formlos als Eigenerklärung. 3. Die unterzeichnete (fortgeschrittene Signatur oder Textform (eingescannte Unterschrift)) "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB" (Formular: BAAINBw B-V 034). Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft nach § 150a GewO überprüft. Ferner erfolgt eine Überprüfung nach § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG. 4. Die unterzeichnete (fortgeschrittene Signatur oder Textform (eingescannte Unterschrift)) Eigenerklärung EU-Russland-Sanktionen mit Datum und Firmenstempel. 5. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (oder der entsprechenden Steuerbehörde des Herkunfts- oder Niederlassungsstaates) im eingescannten Original oder Kopie. 6. Die Bieter-/Bewerbergemeinschaftserklärung (Formular BAAINBw B-V 047), sofern Teilnahme am Verfahren als Bieter-/ Bewerbergemeinschaft beabsichtigt.- Kriterium
Dem Teilnahmeantrag ist beizufügen: Eine aktuelle formlose Bankerklärung (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Diese Erklärung muss Informationen zu folgenden Punkten b … ganz lesenkürzer
Dem Teilnahmeantrag ist beizufügen: Eine aktuelle formlose Bankerklärung (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Diese Erklärung muss Informationen zu folgenden Punkten beinhalten: 1. Geschäftsverbindung /Kontoführung 2. finanzielle und wirtschaftliche Verhältnisse 3. Kreditbeurteilung 4. Zahlungsverhalten. Die Bankerklärung ist im eingescannten Original in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen ist eine einfache deutsche Übersetzung ausreichend; einer Beglaubigung bedarf es nicht; das eingescannte Original ist beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine Bankerklärung vorzulegen. Dem Teilnahmeantrag ist weiterhin beizufügen: - eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens. Weiterhin eine Erklärung über den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, von mindestens 2 Mio Euro bezogen auf die letzten drei Jahre. Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehender Verbindungen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter diese Dritten in seinem Angebot zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z.B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.- Kriterium
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Unterauftragnehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindu … ganz lesenkürzer
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Unterauftragnehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Siehe hierzu insb. Punkt 5. Sofern Eigenerklärungen gefordert sind, sind diese elektronisch zu signieren. 1. Nachweis (Referenzen in Form einer Eigenerklärung) über Erfahrungen in der Durchführung von Integrationsvorhaben vergleichbarer Größe und Komplexität auf vergleichbaren Schiffen oder Booten der Deutschen oder einer anderen Marine oder von deutschen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (z.B. Flottendienstbooten, Tendern Kl. 404, Fregatten). Vergleichbar sind Leistungen, die schiffbauliche Arbeiten sowie die Erstellung bzw. Anpassung technischer Dokumentationen zum Inhalt haben. Es sind mindestens zwei Referenzaufträge zu nennen, deren Beauftragungen nicht vor dem 01.01.2019 erfolgten. Die Referenzaufträge müssen noch nicht abgeschlossen sein, aber bereits mindestens 70% des Leistungszeitraums abgeschlossen haben. Folgende Angaben sind pro Referenz anzugeben: -Verträge mit dem BAAINBw/Marinearsenal: Angabe der Vertragsnummer und des Vertragsgegenstandes (mit Schiffs-/Bootsname). -andere Verträge: Kurze Darstellung in übersichtlicher und nachvollziehbarer Form der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers, des Leistungszeitraums, des Leistungsortes, des Leistungsumfangs, Auftragswertes (circa Angaben bzw. Größenordnungen ausreichend) und des Boots-/Schiffsnamens sowie dessen Typ und Standardverdrängung. 2. Eigenerklärung, dass das Unternehmen den anerkannten Regeln der Technik genügt, die sich u.a. in den aktuellen Anforderungen der Bauvorschriften und Richtlinien des DNV (http://www.dnv.de/) und den Bauvorschriften der Bundeswehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln. 3. Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar. Ist kein gültiges Zertifikat vorhanden, so ist eine Eigenerklärung zur Erneuerung des Zertifikats bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einzureichen. Es ist zusätzlich eine Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Erneuerung des Zertifikats abzugeben, wenn das Zertifikat seine Gültigkeit vor Beginn oder während des Leistungszeitraumes (geplante WLZ) verliert. 4. Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer sich verpflichtet, die Bestimmungen der AQAP 2110:2016 (NATO Quality Assurance Requirements For Design, Development And Production, Edition D, Version 1, June 2016) zu erfüllen und einzuhalten. In der Eigenerklärung ist nachvollziehbar anzugeben, wie die Fähigkeit erworben wurde, bspw. durch ein konkret benanntes Referenzprojekt oder durch konkret benannte und nachgewiesene Lehrgänge oder in vergleichbarer Weise. 5. Nachweis einer Herstellerqualifikation nach DIN 2303 "Schweißen und verwandte Prozesse Qualitätsanforderungen an Herstell- und Instandsetzungsbetriebe für wehrtechnische Produkte" in der Kl. Q2 und Qualifikation der Schweißaufsicht nach DIN 2303 der Bauteilklasse BK1. Ist kein gültiges Zertifikat vorhanden, so ist eine Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Erneuerung des Zertifikats bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einzureichen. Es ist zusätzlich eine Eigenerklärung zur Erneuerung des Zertifikats abzugeben, wenn das Zertifikat seine Gültigkeit vor Beginn oder während des Leistungszeitraumes (geplante WLZ) verliert. 6. Darstellung der vorhandenen bzw. geplanten Organisationsstruktur zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abarbeitung des Auftrages. 7. Eigenerklärung, dass das an Bord eingesetzte Personal von einem Vorarbeiter geführt wird, der sich in der deutschen Sprache si …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2025
- Vertragsende
- 31.10.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt: Keine
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die Bedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Vergabeunterlagen werden nach positiver Bewertung des Teilnahmeantrags im Rahmen der Angebotsaufforderung bereitgestellt.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu ge … ganz lesenkürzer
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags entsteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten, die durch den Teilnahmeantrag entstehen, ist ausgeschlossen. Bereits jetzt ergeht folgender Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, keine Verhandlungen durchzuführen und direkt einen Zuschlag zu erteilen. Es ist ein verbindliches Angebot abzugeben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 56073 Koblenz
- Website
- evergabe-online.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Airbus Defence and Space GmbH Ndl. Manching2 Zuschläge
- ESG2 Zuschläge
- Rauh Hydraulik GmbH2 Zuschläge
- Süwag Energie AG2 Zuschläge
- Turbo-Technik GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- Wildhagen Marine-Service GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.11.2024
- 2. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 02.12.2024
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 25.11.2024 auf 02.12.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung de4dafbd-e4c3-4416-a0e9-895a8418d399.