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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen1 Berichtigung

Inkassodienstleistungen

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen #1veröffentlicht 20.11.2023erstmals 20.11.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angebotsfristseit 1052 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50829, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 36 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 35 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" genannt) schreibt mit diesem Vergabeverfahren einen Rahmenvertrag über die außergerichtliche Einziehung und Durchsetzung bereits titulierter öffentlich-rechtlicher Forderungen gegenüber Beitragsschuldnern aus. Sofern und soweit nach Erstellung eines Vollstreckungsersuchens die Vollstreckung durch das zuständige Vollstreckungsorgan erfolglos bleibt, wird die Forderung für einen zusätzlichen Beitreibungsversuch an den Auftragnehmer abgegeben (nachfolgend auch "Inkassoauftrag" genannt). Die Leistungen des Auftragnehmers werden gegenüber den einzelnen Landesrund-funkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) erbracht. Der Beitragsservice schließt den Rahmenvertrag als Stellvertreter der vorgenannten Landesrundfunkanstalten ab. Die einzuziehenden Forderungen werden dem Auftragnehmer nicht abgetreten. Eine Abtretung oder Verpfändung an Dritte durch den Auftragnehmer ist nicht zulässig. Es ist beabsichtigt, mit dem wirtschaftlichsten Bieter einen Rahmenvertrag mit einer Festlaufzeit von 2 Jahren, frühestens beginnend ab dem 01.01.2025 sowie der Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung (Verlängerungsoption) um jeweils ein weiteres Jahr zu gleichen Konditionen abzuschließen. Der Auftraggeber ist nicht zur Ausübung der vorgenannten Verlängerungsoption verpflichtet. Nachfolgend werden einige Leistungsanforderungen des Beitragsservice für den ausgeschriebenen Auftrag dargestellt: 1. Generelle Anforderungen Der Beitragsservice schreibt einen Rahmenvertrag aus, in dem die generellen Regelungen für die Inkassoaufträge als Einzelaufträge enthalten sind.

Als Einzelauftrag gilt jeder Datensatz, der an den Auftragnehmer zwecks Durchführung der Inkassodienstleistungen abgegeben wird. Das wöchentliche Auftragsvolumen kann zwischen ca. 1.700 und ca. 7.500 Einzelaufträge betragen. Der Durchschnitt lag im Jahr 2022 bei rund 3.100 Einzelaufträgen. Im Jahr 2022 beliefen sich die Inkassoaufträge auf rund 162.000 Datensätze bzw. Einzelaufträge. Der Anteil der davon durch den Beitragsservice zurückgenommenen Inkassoaufträge lag bei rund 12,8 %. Das Forderungsvolumen der Inkassoaufträge betrug im Jahr 2022 rund 72,1 Mio. Euro bei Auftragsabgabe zzgl. Auftragsmehrungen und abzgl. Auftragsminderungen. Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer während der gesamten Vertragslauf-zeit ein jährliches Mindestvolumen von 150.000 Inkassoaufträgen mit einem Forderungsvolumen von bis zu 66,8 Mio. EUR. Darüber hinaus ist der Auftraggeber berechtigt, ein maximales Volumen von jährlich 200.000 Inkassoaufträgen mit einem Forderungsvolumen von bis zu 89,1 Mio. EUR an das Inkassounternehmen abzugeben. Diese maximale Höchstmenge an Inkassoaufträgen wird jedoch nicht garantiert. Der Auftragnehmer hat durch eine bedarfsabhängige Personaleinsatzplanung sicher-zustellen, dass die Datensätze bzw. der Inkassoauftrag im vorgegebenen Zeitraum bearbeitet werden/wird. Die Bearbeitung erfolgt in den Räumen des Auftragnehmers unter Nutzung von technischen Einrichtungen sowie Arbeitsplatzgeräten des Auftragnehmers. Die Leistungserbringung im Homeoffice/mobiles Arbeiten durch die Mitarbeiter des Auftragnehmers bedarf einer zusätzlichen vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Beitragsservice. Der Beitragsservice kann keine bestimmte Erfolgsquote garantieren. Durch die bisher für den Beitragsservice tätigen Auftragnehmer wurden Erfolgsquoten von bis zu 9 % erzielt.

(Die weitere Beschreibung der Beschaffung und der Dienstleistungen erfolgt unter II.2.4 "Beschreibung der Beschaffung" und beginnt mit Ziffer 2. "Durchführung der Inkassodienstleistungen".)

Beschreibung des Loses

2. Durchführung der Inkassodienstleistungen Der Auftragnehmer hat die Aufgabe, Kontakt mit dem Beitragsschuldner herzustellen, um die offene Forderung von diesem beizutreiben und Zahlungen entgegenzunehmen. Für die Inkassodienstleistungen steht dem Auftragnehmer ein Zeitraum von 10 Monaten zur Verfügung. Diese beginnt mit der Übermittlung der Daten des Einzelauftrags. Bei einer zwischen dem Auftragnehmer und dem Beitragsschuldner oder einem bevollmächtigten Dritten vereinbarten Ratenzahlung verlängert sich die Bearbeitungszeit des Inkassoauftrags auf maximal 22 Monate. Spätestens nach Ablauf der Bearbeitungszeit ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Inkassoauftrag einzustellen und an den Beitragsservice zurückzugeben. Die zuvor genannten Bearbeitungszeiten gelten auch dann, wenn der Rahmenvertrag während eines laufenden Inkassoauftrags endet. In diesem Fall hat der Auftragnehmer die laufenden Inkassoaufträge vertragsgemäß zu bearbeiten. 3. Kommunikation Bei privaten Beitragsschuldnern ist ausschließlich eine schriftliche Ausgangskommunikation per Brief erlaubt. Bei nicht privaten Beitragsschuldnern besteht neben der schriftlichen Ausgangskommunikation per Brief die Möglichkeit, das Telefoninkasso einzusetzen. Weitere Inkassomaßnahmen in der Ausgangskommunikation zum Beitragsschuldner können nicht erlaubt werden. Für den Beitragsschuldner müssen folgende Kommunikationswege zum Auftragnehmer zur Verfügung stehen: Brief, E-Mail, Telefon, Telefax sowie Internet-/Inkasso-Portal. Als zusätzlicher Kommunikationsweg kann auch die Möglichkeit eines persönlichen Kontakts vor Ort im Hause des Auftragnehmers angeboten werden. Dies ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. 4. Servicezeiten Eine telefonische Erreichbarkeit des Auftragnehmers für den Beitragsschuldner ist grundsätzlich von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr zu gewährleisten und erfolgt über die Telefonanlage des Auftragnehmers. Das Telefoninkasso bei nicht privaten Beitragsschuldnern darf ausschließlich montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr vorgenommen werden. An bundes-einheitlichen Feiertagen erfolgt keine Durchführung dieser Inkassomaßnahme. An nicht bundeseinheitlichen Feiertagen werden keine Inkassodienstleistungen in Bundesländern durchgeführt, in denen es sich bei diesem Tag um einen Feiertag handelt. Der Beitragsservice stellt ausdrücklich klar, dass der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Zahlung eines Feiertagszuschlags oder sonstiger Zuschläge hat. 5. Qualifikation des Personals des Auftragnehmers Für die ausgeschriebenen Inkassodienstleistungen werden an die Mitarbeiter des Auftragnehmers hohe Anforderungen gestellt. So werden Kenntnisse des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags vorausgesetzt. Zudem sind die im Verfahrenshandbuch beschriebenen Vorgaben und Prozesse richtig und lückenlos umzusetzen. Die Sachkenntnisse sind den Beitragsschuldnern entsprechend verständlich zu vermitteln. Daher wird mindestens ein juristischer oder kaufmännischer Berufs- bzw. Studienabschluss für alle durch den Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter für die hier ausgeschriebenen Inkassodienstleistungen vorausgesetzt. Des Weiteren werden sehr gute und fließende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift vorausgesetzt. Für die telefonische Auskunftserteilung gegenüber Beitragsschuldnern wäre es von Vorteil, wenn neben der deutschen Sprache auch weitere Sprachen abgedeckt werden. Da es sich um einen bundesweiten Auftrag handelt, hat der Auftragnehmer darauf zu achten, dass auch infolge regionaler sprachlicher Einfärbungen eine bundesweite Verständlichkeit gewährleistet wird. Es ist darüber hinaus erforderlich, dass die eingesetzten Mitarbeiter nachweisbar über eine Qualifikation in der kundenorientierten Gesprächsführung und in der Bewältigung von schwierigen Telefonsituationen, Beschwerden und Reklamationen verfügen. Re-gelmäßige Schulungen/Weiterbildungen sowie Telefoncoachings müssen für die eingesetzten Mitarbeiter durch den Auftragnehmer gewährleistet werden. 6. Zahlungsarten Vom Beitragsservice werden folgende kostenneutrale und datenschutzkonforme Zahlungsarten für die Durchführung der Inkassodienstleistungen akzeptiert: - Überweisung - SEPA-Lastschrifteinzug - Sofortüberweisung - Kreditkarte - Barzahlung Eine Zahlungsmöglichkeit über "Klarna" oder "PayPal" wird ggf. während der Vertragslaufzeit vom Beitragsservice als zusätzliche Zahlungsart akzeptiert, sodass diese Änderung durch den Auftragnehmer nachträglich zuzulassen ist. Eine Vertragsänderung bleibt hiervon unberührt. Die angebotenen kostenneutralen Zahlungsarten müssen mit den vertraglich verein-barten Datenschutzregelungen übereinstimmen. 7. Datenaustausch / Beschreibung der technischen Anforderungen Der Datenaustausch vom Beitragsservice zum Auftragnehmer und umgekehrt sowie die Übermittlung von Schriftgut (bspw. Schreiben von Beitragsschuldnern oder Dritten, die an den Auftragnehmer gerichtet wurden, aber an den Beitragsservice weitergeleitet werden müssen) erfolgt elektronisch in Form von XML-Dateien. Als Plattform für die Datenübertragung wird vom Beitragsservice ein File Portal bereitgestellt, auf welches der Auftragnehmer über eine gesicherte Internetverbindung (https) mit Benutzername und Passwort zugreifen kann. In diesem File Portal werden die Auftragsdaten vom Beitragsservice zur Abholung durch den Auftragnehmer abgelegt, ebenso aber auch die Rückmeldungen oder Änderungsmittelungen zu den Inkassoaufträgen, Schriftgut für den Beitragsservice, die Erinnerungen an den Beitragsservice, die Auftragsrückgaben, die Abrechnung, die Rückforderungen sowie das Reporting bereitgestellt. Vor Beginn der Durchführung der Inkassodienstleistungen sind die technischen Anbindungen, Verfahren und Schnittstellen mit dem Beitragsservice abzustimmen und vorab zu testen. Eine produktive Nutzung kann erst nach Freigabe durch den Beitragsservice erfolgen. Die Speicherung der vertragsgegenständlichen Daten in einer Cloud ist nicht gestattet

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung10 von 10 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis seiner/ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher (Anlage A7 der Teilnahmebroschüre): Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betriebshaf … ganz lesenZum Nachweis seiner/ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher (Anlage A7 der Teilnahmebroschüre): Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche unverzüglich abschließen werden. Die Versicherung hat mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis aufzuweisen: - von EUR 2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden, - von EUR 3.000.000,00 für Vermögensschäden. Die Deckungssummen stehen jeweils 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung. Ich/Wir garantiere(n) bei Vorliegen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Eignungsleihe, dass die bestehende bzw. abzuschließende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall auch das konkrete Auftragsverhältnis umfasst. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einen entsprechenden Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde zu erbringen.
Kriterium
Weitere Eignungsnachweise: Darüber hinaus hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft/der Eignungsverleiher zum Nachweis seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusätzlich nachfolgend aufgeführte Unterlagen - Referenzliste (Anlage A9) - Beschreibung "Teilnahme bzw. Mitglieds … ganz lesenWeitere Eignungsnachweise: Darüber hinaus hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft/der Eignungsverleiher zum Nachweis seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusätzlich nachfolgend aufgeführte Unterlagen - Referenzliste (Anlage A9) - Beschreibung "Teilnahme bzw. Mitgliedschaft in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste" (Anlage A10) - Angabe Unternehmenskennzahl (Anlage A11) mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Referenzliste muss mindestens zwei Referenzaufträge beinhalten, die innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen wurden (d. h. laufende Vertragsverhältnisse, die bereits mindestens 2 Jahre bestehen und/oder beendete Vertragsverhältnisse, die mindestens 2 Jahre bestanden haben und deren Vertragsende nicht länger als ein Jahr zurückliegt), und die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen: - mindestens ein Referenzauftrag (Referenzauftrag 1) über die Erbringung von Inkassodienstleistungen mit einem Auftragsvolumen von je durchschnittlich mindestens 10.000 Inkassoaufträgen pro Monat; - mindestens ein Referenzauftrag (Referenzauftrag 2) über die Erbringung von Inkassodienstleistungen mit einem Auftragsvolumen von je durchschnittlich mindestens 5.000 Inkassoaufträgen pro Monat; Die Referenzliste ist unter Verwendung der Anlage A9 "Referenzliste" einzureichen, der auch die inhaltlichen Anforderungen an die Referenz zu entnehmen sind. Darüber hinaus hat die Referenzliste zu jedem Referenzauftrag folgende Mindestangaben zu enthalten: - Name und Sitz des Referenzkunden; - Ansprechpartner des Referenzkunden (inkl. Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer); - Angabe, ob Bewerber/Bewerbergemeinschaft/Eignungsverleiher direkter Vertragspartner des Referenzkunden ist; - Vertragslaufzeit (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ) innerhalb der letzten drei Jahre, d.h. - laufende Vertragsverhältnisse, die bereits mindestens 2 Jahre bestehen und/oder - beendete Vertragsverhältnisse, die mindestens 2 Jahre bestanden haben und deren Vertragsende nicht länger als ein Jahr zurückliegt; - Art der Forderung (privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich); - Anteil der titulierten Forderungen in %; - Erfolgsquote (bezogen auf die titulierten Forderungen); - Angabe/Anzahl der monatlich übermittelten Inkassoaufträge; - Angabe der max. Bearbeitungszeit pro Inkassoauftrag (Berücksichtigung des Beitreibungszeitraums ohne etwaige Verlängerung durch Ratenzahlungsvereinbarungen sowie ohne Langzeitüberwachung); - Angabe möglicher Schwankungen des Auftragsvolumens; - Detaillierte Beschreibung der erbrachten Inkassodienstleistungen unter Angabe, wie die Kontaktaufnahme mit dem Schuldner erfolgte (schriftlich/telefonisch) Hinweise: - Neue Vertragsverhältnisse, deren Laufzeit noch nicht begonnen hat, sind nicht als Referenznachweis zugelassen. - Teilnahmeanträge mit einer unvollständigen Referenzliste (insbesondere fehlende Mindestangaben, wie bspw. fehlende Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners) können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. - Es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzkunden dem Beitragsservice nur auf Anfrage konkret benannt wird, da der Beitragsservice beabsichtigt, die angegebene Referenz zu überprüfen. Im Zweifel hat der Bewerber den Ansprechpartner des Referenzkunden zuvor um seine Einwilligung zu bitten, um datenschutzrechtliche Bedenken auszuräumen. - Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Es ist darüber hinaus eine aussagekräftige Beschreibung der Teilnahme bzw. Mitgliedschaft in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste (bspw. Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen oder vergleichbar) vorzulegen, die folgende Mindestangaben beinhalten muss: - Angabe der fachverbandlichen Organisation, - Angabe, seit wann die Mitgliedschaft besteht, - Beschreibung der innerhalb der letzten drei Jahre ausgeübten Tätigkeit(en), bspw. Vorträge, Veröff …
Kriterium
Zum Nachweis seiner/ihrer Befähigung zur Berufsausübung erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher (Anlage A6 der Teilnahmebroschüre): a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB mir/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, o … ganz lesenZum Nachweis seiner/ihrer Befähigung zur Berufsausübung erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher (Anlage A6 der Teilnahmebroschüre): a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB mir/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder ich/wir als Unternehmen nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. diesen gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Straftatbeständen rechtskräftig verurteilt wurde(n) oder gegen mich/uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist; b) dass ich/wir als Unternehmen unseren Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem wir ansässig sind, regelmäßig nachgekommen bin/sind und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. meinen/unseren Verpflichtungen dadurch nachgekommen bin/sind, dass ich mich/wir uns zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichten habe(n) und zukünftig ordnungsgemäß nachkommen werde(n) und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen; c) dass ich/wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen habe(n); d) dass ich/wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig bin/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat; (Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir zusätzlich aktuelle Nachweise beigefügt habe(n), die meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.) e) dass ich/wir als Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten mir/dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen habe(n) bzw. hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird; f) dass ich/wir als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen habe(n), die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken; g) dass keine Umstände vorliegen, die einen Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens begründen könnten, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des öffentlichen Auftraggebers bzw. für den öffentlichen Auftraggeber tätige Personen zu beeinträchtigen vermag; h) dass trotz einer etwaigen Einbeziehung unseres Unternehmens bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens keine Wettbewerbsverzerrung eingetreten ist; i) dass ich/wir als Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages die wesentlichen Anforderungen des öffentlichen Auftrages stets ordnungsgemäß und fristgerecht erbracht habe(n); j) dass ich/wir im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen auch in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungsanforderungen abgegeben habe(n) und in der Lage bin/sind, die geforderten Nachweise - soweit erforderlich - zu übermitteln; k) dass ich/wir als Unternehmen - nicht versucht habe(n), die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, - nicht versucht habe(n), vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die ich/wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte(n), - nicht fahrlässig oder vorsätzlich …
Kriterium
Zum Nachweis seiner/ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/ /der Eignungsverleiher (Unterauftragnehmer) (Anlage A8 der Teilnahmebroschüre): a) dass ich/wir als Unternehmen über die gültige Registrierung gemäß § 10 Rechtsdienstleistungsgese … ganz lesenZum Nachweis seiner/ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/ /der Eignungsverleiher (Unterauftragnehmer) (Anlage A8 der Teilnahmebroschüre): a) dass ich/wir als Unternehmen über die gültige Registrierung gemäß § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) oder über eine vergleichbare Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen gemäß § 3 RDG verfüge(n); b) dass ich/ wir als Unternehmen Mitglied in mindestens einer fachverbandlichen Organisation aus dem Bereich der Inkassodienste (bspw. Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen oder vergleichbar) bin/sind; c) dass ich/wir als Unternehmen auf Anforderung des Auftraggebers einen Nachweis über meine/unsere Bonität mithilfe einer Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei nach meiner/unserer Wahl erbringen kann/können, bei der die unternehmensindividuell berechnete Ausfallwahrscheinlichkeit unter einem Prozent liegt; d) dass sämtliche im Zuschlagsfall für die Auftragsausführung eingesetzten Mitarbeiter/innen mindestens über einen juristischen oder kaufmännischen Berufs- bzw. Studienabschluss verfügen; e) dass sämtliche im Zuschlagsfall für die Auftragsausführung eingesetzten Mitarbeiter/innen über sehr gute und fließende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen; f) dass ich/wir im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsdatenverarbeitung nach EU-Datenschutzgrundverordnung) während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten werde(n); g) dass ich/wir als Unternehmen als Unternehmen im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung alle relevanten Sicherheitserfordernisse angelehnt an die ISO 27001 ff. oder einen vergleichbaren nationalen Standard (bspw. IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik) des Mitgliedsstaats, in dem mein/unser Unternehmen seinen Sitz hat, während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten werde(n).
Kriterium
"Objektive nichtdiskriminierende Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern" Der Beitragsservice behält sich vor, bei einer großen Anzahl von eingegangenen Teilnahmeanträgen den Kreis der Bewerber bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs einzuschränken. Der Beitragsservice wird m … ganz lesen"Objektive nichtdiskriminierende Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern" Der Beitragsservice behält sich vor, bei einer großen Anzahl von eingegangenen Teilnahmeanträgen den Kreis der Bewerber bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs einzuschränken. Der Beitragsservice wird maximal fünf Bewerber zur weiteren Teilnahme am Verhandlungsverfahren und zur Abgabe eines Erstangebots auf Grundlage der Vergabeunterlagen auffordern. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, orientiert sich an den Eignungskriterien und wird auf Basis der nachfolgenden objektiven nichtdiskriminierenden Kriterien erfolgen. Der Beitragsservice wird maximal 140 Punkte pro Bewerber vergeben. Hinweis: Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber aufgrund gleicher Anzahl Punkte zum eingeschränkten Kreis der Bewerber zählen würden, behält sich die Vergabestelle ausdrücklich vor, den Gesamtumsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2022 (vgl. Anlage A11 "Unternehmenskennzahl") als weiteres Entscheidungskriterium heranzuziehen. Bei Punktgleichheit wird derjenige Bewerber, dessen Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 einen höheren Gesamtumsatz erzielt hat, zur weiteren Teilnahme am Verhandlungsverfahren ausgewählt. Die zur Verfügung stehenden max. 140 Punkte teilen sich wie folgt auf: - max. 60 Punkte Referenzauftrag 1 - max. 60 Punkte Referenzauftrag 2 - max. 20 Punkte für die Beschreibung der Teilnahme in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste Sofern und soweit der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag mehr als zwei Referenzen benannt haben sollte, wird die Vergabestelle alle angegebenen Referenzaufträge anhand der vorgegebenen Mindestanforderungen bewerten. Im Rahmen der Vergabe der max. 120 Punkte für die angegebenen Referenzen wird die Vergabestelle diejenigen Referenzen des Bewerbers zugrunde legen, welche die vorgegebenen Mindestanforderungen am besten erfüllen und im Rahmen der Bewertung die höchste Punktzahl erzielt haben. Die Beschreibung "Teilnahme bzw. Mitgliedschaft in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste" wird ebenfalls, wie nachstehend beschrieben, von der Vergabestelle bewertet, um die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern durchführen zu können. Referenzbewertung (max. 120 Punkte) Die zu bewertenden Referenzaufträge müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen, um bewertbar zu sein: - ein Referenzauftrag (Referenzauftrag 1) über die Erbringung von Inkassodienstleistungen mit einem Auftragsvolumen von durchschnittlich mindestens 10.000 Inkassoaufträgen pro Monat, - ein Referenzauftrag (Referenzauftrag 2) über die Erbringung von Inkassodienstleistungen mit einem Auftragsvolumen von durchschnittlich mindestens 5.000 Inkassoaufträgen pro Monat - innerhalb der letzten drei Jahre, d. h. laufende Vertragsverhältnisse, die bereits mindestens 2 Jahre bestehen und/oder beendete Vertragsverhältnisse, die mindestens 2 Jahre bestanden haben und deren Vertragsende nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Hinweis: Neue Vertragsverhältnisse, deren Laufzeit noch nicht begonnen hat, sind nicht zum Nachweis der Durchführung von Inkassodienstleistungen zugelassen. Die vom Bewerber angegebenen und wertbaren Referenzaufträge werden anhand der nachfolgenden Kriterien bewertet: a) Liegen dem jeweiligen Referenzauftrag öffentlich-rechtliche und/oder privatrechtliche Forderungen zugrunde? - Nur öffentlich-rechtliche Forderungen = 10 Punkte - Gemischt = 5 Punkte - Nur privatrechtliche Forderungen = 3 Punkte b) Wie hoch ist der Anteil von titulierten Forderungen im angegebenen Referenzauftrag? - >= 80 % = 10 Punkte - 60 < 80 % = 8 Punkte - 40 < 60 % = 6 Punkte - 20 < 40 % = 4 Punkte - 0 < 20 % = 0 Punkte c) Wie hoch ist die Erfolgsquote des angegebenen Referenzauftrags bezogen auf titulierte Forderungen? Um eine Vergleichbarkeit der Erfolgsquoten zu erhalten, soll deren Berechnung folgende Grundlage beinhalten: …
Kriterium
Objektive nichtdiskriminierende Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Beschreibung der Teilnahme in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste innerhalb der letzten drei Jahre (max. 20 Punkte) Die vom Bewerber vorzulegende Beschreibung der Teilnahme … ganz lesenObjektive nichtdiskriminierende Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Beschreibung der Teilnahme in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste innerhalb der letzten drei Jahre (max. 20 Punkte) Die vom Bewerber vorzulegende Beschreibung der Teilnahme in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste innerhalb der letzten drei Jahre sollte detaillierte und konkrete Darstellungen zu folgenden Punkten beinhalten: - Vorträge = 7 Punkte - Veröffentlichungen = 7 Punkte - Ausschüsse = 3 Punkte - Sonstige Aktivitäten = 3 Punkte Bitte beschreiben Sie unter Verwendung der Anlage A11 ausführlich und nachvollziehbar ihre jeweiligen Tätigkeiten. Es liegt im Interesse der Bewerber, den Beitragsservice in die Lage zu versetzen, die angegebenen Kriterien möglichst umfassend bewerten zu können.
Kriterium
Objektive nichtdiskriminierende Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Angabe folgender Unternehmenskennzahl: - Angabe des Unternehmensumsatzes für den Bereich "Inkasso" aus dem Geschäftsjahr 2022 in EUR (nur ausschlaggebend, wenn mehr als fünf Bewerber aufgrund gleicher Anzahl Punkte zum eingeschränkten Kreis der Bewerber zählen würden).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate zu gleichen Konditionen. Der Beitragsservie ist nicht zur Ausübung der Verlängerungsoption verpflichtet.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
193 DAYS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: vgl. Teilnahmebroschüre Teil A. Teilnahmebedingungen zu BW 07/23
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabest … ganz lesenDie Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Angaben zur Beschränkung der Bewerberzahl, die zur Angebotsabgabe aufgeforderte werden: "Objektive nichtdiskriminierende Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern" Der Beitragsservice behält sich vor, bei einer großen Anzahl von eingegangenen Te … ganz lesen#Besonders geeignet für:selbst# Angaben zur Beschränkung der Bewerberzahl, die zur Angebotsabgabe aufgeforderte werden: "Objektive nichtdiskriminierende Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern" Der Beitragsservice behält sich vor, bei einer großen Anzahl von eingegangenen Teil-nahmeanträgen den Kreis der Bewerber bereits im Rahmen des Teilnahmewettbe-werbs einzuschränken. Der Beitragsservice wird maximal fünf Bewerber zur weiteren Teilnahme am Verhandlungsverfahren und zur Abgabe eines Erstangebots auf Grund-lage der Vergabeunterlagen auffordern. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, orientiert sich an den Eignungskriterien und wird auf Basis der nachfolgenden objektiven nicht-diskriminierenden Kriterien erfolgen. Der Beitragsservice wird maximal 140 Punkte pro Bewerber vergeben. Hinweis: Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber aufgrund gleicher Anzahl Punkte zum ein-geschränkten Kreis der Bewerber zählen würden, behält sich die Vergabestelle aus-drücklich vor, den Gesamtumsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2022 (vgl. Anlage A11 "Unternehmenskennzahl") als weiteres Entscheidungskriterium her-anzuziehen. Bei Punktgleichheit wird derjenige Bewerber, dessen Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 einen höheren Gesamtumsatz erzielt hat, zur weiteren Teilnahme am Verhandlungsverfahren ausgewählt. Die zur Verfügung stehenden max. 140 Punkte teilen sich wie folgt auf: - max. 60 Punkte Referenzauftrag 1 - max. 60 Punkte Referenzauftrag 2 - max. 20 Punkte für die Beschreibung der Teilnahme in fachverbandlichen Or-ganisationen aus dem Bereich der Inkassodienste Sofern und soweit der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag mehr als zwei Referen-zen benannt haben sollte, wird die Vergabestelle alle angegebenen Referenzaufträge anhand der vorgegebenen Mindestanforderungen bewerten. Im Rahmen der Vergabe der max. 120 Punkte für die angegebenen Referenzen wird die Vergabestelle diejeni-gen Referenzen des Bewerbers zugrunde legen, welche die vorgegebenen Mindest-anforderungen am besten erfüllen und im Rahmen der Bewertung die höchste Punkt-zahl erzielt haben. Die Beschreibung "Teilnahme bzw. Mitgliedschaft in fachverbandlichen Organisatio-nen aus dem Bereich der Inkassodienste" wird ebenfalls, wie nachstehend beschrie-ben, von der Vergabestelle bewertet, um die Auswahl der begrenzten Zahl von Be-werbern durchführen zu können. Referenzbewertung (max. 120 Punkte) Die zu bewertenden Referenzaufträge müssen folgende Mindestvoraussetzungen er-füllen, um bewertbar zu sein: - ein Referenzauftrag (Referenzauftrag 1) über die Erbringung von Inkasso-dienstleistungen mit einem Auftragsvolumen von durchschnittlich mindestens 10.000 Inkassoaufträgen pro Monat, - ein Referenzauftrag (Referenzauftrag 2) über die Erbringung von Inkasso-dienstleistungen mit einem Auftragsvolumen von durchschnittlich mindestens 5.000 Inkassoaufträgen pro Monat - innerhalb der letzten drei Jahre, d. h. laufende Vertragsverhältnisse, die bereits mindestens 2 Jahre bestehen und/oder beendete Vertragsverhältnisse, die mindestens 2 Jahre bestanden haben und deren Vertragsende nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Hinweis: Neue Vertragsverhältnisse, deren Laufzeit noch nicht begonnen hat, sind nicht zum Nachweis der Durchführung von Inkassodienstleistun-gen zugelassen. Die vom Bewerber angegebenen und wertbaren Referenzaufträge werden anhand der nachfolgenden Kriterien bewertet: a) Liegen dem jeweiligen Referenzauftrag öffentlich-rechtliche und/oder privatrechtli-che Forderungen zugrunde? - Nur öffentlich-rechtliche Forderungen = 10 Punkte - Gemischt = 5 Punkte - Nur privatrechtliche Forderungen = 3 Punkte b) Wie hoch ist der Anteil von titulierten Forderungen im angegebenen Referenzauf-trag? - >= 80 % = 10 Punkte - 60 < 80 % = 8 Punkte - 40 < 60 % = 6 Punkte - 20 < 40 % = 4 Punkte - 0 < 20 % = 0 Punkte c) Wie hoch ist die Erfolgsquote des angegebenen Referenzauftrags …
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWY19J7RDW3 INFORMATION ZUM ERHALT WEITERFÜHRENDER UNTERLAGEN IM VERHANDLUNGSVERFAHREN: Gemäß § 41 Abs. 3 VgV ist der Beitragsservice vorliegend aufgrund der Schutzwürdigkeit der vertraulichen Informationen nicht verpflichtet, die weiterführenden Unterlagen (bspw. Vergabe … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YMWY19J7RDW3 INFORMATION ZUM ERHALT WEITERFÜHRENDER UNTERLAGEN IM VERHANDLUNGSVERFAHREN: Gemäß § 41 Abs. 3 VgV ist der Beitragsservice vorliegend aufgrund der Schutzwürdigkeit der vertraulichen Informationen nicht verpflichtet, die weiterführenden Unterlagen (bspw. Vergabeunterlagen und Aufforderungen zur Angebotsabgabe) uneingeschränkt und vollständig für einen direkten Zugriff im Sinne des § 41 Abs. 1 VgV zu veröffentlichen. Um die erforderliche Geheimhaltung der vertraulichen Informationen zu gewährleisten, werden die weiterführenden Unterlagen daher nur an Bewerber herausgegeben, die die in Anlage A12 "Geheimhaltungsverpflichtung" enthaltene Geheimhaltungserklärung (mit ihrem Teilnahmeantrag) abgegeben haben. INFORMATIONEN ZUR BESCHRÄNKUNG DER BEWERBERZAHL ANHAND VON OBJEKTIVEN NICHTDISKRIMINIERENDEN KRITERIEN: Der Beitragsservice behält sich vor, bei einer großen Anzahl von eingegangenen Teil-nahmeanträgen den Kreis der Bewerber bereits im Rahmen des Teilnahmewettbe-werbs einzuschränken. Der Beitragsservice wird maximal fünf Bewerber zur weiteren Teilnahme am Verhandlungsverfahren und zur Abgabe eines Erstangebots auf Grund-lage der Vergabeunterlagen auffordern. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, orientiert sich an den Eignungskriterien und wird auf Basis der nachfolgenden objektiven nicht-diskriminierenden Kriterien erfolgen. Der Beitragsservice wird maximal 140 Punkte pro Bewerber vergeben. Hinweis: Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber aufgrund gleicher Anzahl Punkte zum ein-geschränkten Kreis der Bewerber zählen würden, behält sich die Vergabestelle aus-drücklich vor, den Gesamtumsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2022 (vgl. Anlage A11 "Unternehmenskennzahl") als weiteres Entscheidungskriterium her-anzuziehen. Bei Punktgleichheit wird derjenige Bewerber, dessen Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 einen höheren Gesamtumsatz erzielt hat, zur weiteren Teilnahme am Verhandlungsverfahren ausgewählt. Die zur Verfügung stehenden max. 140 Punkte teilen sich wie folgt auf: - max. 60 Punkte Referenzauftrag 1 - max. 60 Punkte Referenzauftrag 2 - max. 20 Punkte für die Beschreibung der Teilnahme in fachverbandlichen Or-ganisationen aus dem Bereich der Inkassodienste Sofern und soweit der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag mehr als zwei Referen-zen benannt haben sollte, wird die Vergabestelle alle angegebenen Referenzaufträge anhand der vorgegebenen Mindestanforderungen bewerten. Im Rahmen der Vergabe der max. 120 Punkte für die angegebenen Referenzen wird die Vergabestelle diejeni-gen Referenzen des Bewerbers zugrunde legen, welche die vorgegebenen Mindest-anforderungen am besten erfüllen und im Rahmen der Bewertung die höchste Punkt-zahl erzielt haben. Die Beschreibung "Teilnahme bzw. Mitgliedschaft in fachverbandlichen Organisatio-nen aus dem Bereich der Inkassodienste" wird ebenfalls, wie nachstehend beschrie-ben, von der Vergabestelle bewertet, um die Auswahl der begrenzten Zahl von Be-werbern durchführen zu können. Referenzbewertung (max. 120 Punkte) Die zu bewertenden Referenzaufträge müssen folgende Mindestvoraussetzungen er-füllen, um bewertbar zu sein: - ein Referenzauftrag (Referenzauftrag 1) über die Erbringung von Inkasso-dienstleistungen mit einem Auftragsvolumen von durchschnittlich mindestens 10.000 Inkassoaufträgen pro Monat, - ein Referenzauftrag (Referenzauftrag 2) über die Erbringung von Inkasso-dienstleistungen mit einem Auftragsvolumen von durchschnittlich mindestens 5.000 Inkassoaufträgen pro Monat - innerhalb der letzten drei Jahre, d. h. laufende Vertragsverhältnisse, die bereits mindestens 2 Jahre bestehen und/oder beendete Vertragsverhältnisse, die mindestens 2 Jahre bestanden haben und deren Vertragsende nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Hinweis: Neue Vertragsverhältnisse, deren Laufzeit noch nicht begonnen hat, sind nicht zum Nachweis der Durchführung von Inkassodienstleistun-gen zugelassen. Die vom Bewe …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

169vergebene Aufträge
4,5Angebote je Los im Median (140 Lose mit Angabe)
298.873 €Zuschlagswert im Median
190.800 € – 557.918 €mittlere Hälfte, 26 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. BekanntmachungFrist 21.12.2023
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 21.12.2023

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 11b5c2ca-b157-4145-a0a8-9a85b5f3db77.