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Informationskampagne Gewaltschutz

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen 39/25veröffentlicht 02.10.2025erstmals 02.10.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 369 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
11 Monate01.01.2026 – 01.12.2026
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01097, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 103 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (13 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Kriterium 140 %
  • Kriterium 230 %
  • Kriterium 330 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 13 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 12 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.12.2026
    vor 10 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in allen Formen ist eine Verletzung der Menschenrechte. Häusliche Gewalt kann nur dann wirksam bekämpft werden, wenn eine breite Öffentlichkeit für die verschiedenen Facetten von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen sensibilisiert ist. Um das Verständnis von den strukturellen Ursachen, den Mechanismen und den Folgen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen sowie die Bereitschaft zum Abbau der Ungleichheit zwischen den Geschlechtern zu fördern, muss die Bevölkerung umfassend aufgeklärt werden. Das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt", kurz Istanbul-Konvention (IK), ist ein multilateraler, völkerrechtlicher Vertrag. Ziel ist es "Frauen gegen alle Formen der Gewalt zu schützen, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen" sowie "einen Beitrag zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu leisten und eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern, auch durch die Stärkung der Rechte der Frauen, zu fördern". Mit dem Zustimmungsgesetz im Jahr 2017 wurde die Istanbul-Konvention in der Bundesrepublik Deutschland in nationales Recht transformiert, welches seit Februar 2018 in Kraft ist. Der Freistaat Sachsen ist verpflichtet die Istanbul-Konvention durch geeignete Maßnahmen umzusetzen. Am 18. Juni 2024 stellte die Sächsische Landesregierung den "Landesaktionsplan (LAP) des Freistaates Sachsen zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Umsetzung der Istanbul-Konvention" vor. Der LAP ist die Fortschreibung des Sächsischen Landesaktionsplans zur Bekämpfung häuslicher Gewalt. Dabei soll eine sachsenweite Kampagne dazu beitragen das Thema in der Öffentlichkeit zu platzieren. Der Auftragnehmer entwirft und betreut die Informations- und Aufklärungskampagne vom 01.12.2025 bis 01.12.2026. Hierfür soll es verschiedene Anlässe geben um Themenschwer-punkte zu kommunizieren. Die sachsenweite Kampagne soll empowern, sie soll Mut machen und Wege und Möglichkeiten der Unterstützung, der Selbsthilfe und der Resilienz aufzeigen.

Beschreibung des Loses

Der Auftragnehmer entwirft und betreut die Informations- und Aufklärungskampagne vom 01.12.2025 bis 01.12.2026. Hierfür soll es verschiedene Anlässe geben um Themenschwerpunkte zu kommunizieren. Die sachsenweite Kampagne soll empowern, sie soll Mut machen und Wege und Möglichkeiten der Unterstützung, der Selbsthilfe und der Resilienz aufzeigen. Die Kampagne berücksichtigt, dass Menschen von unterschiedlichen Formen der Diskriminierung und Gewalt zugleich betroffen sein können. Sie wird in mehreren Wellen online sowie analog umgesetzt. Hierfür entwickelt der Auftragnehmer ein Key Visual, Claim und Wortmarke mit einheitlichem Design. Diese werden jeweils zielgruppengerecht angepasst. Ziel der Kampagne ist es, einerseits Betroffene und ihr Umfeld zu stärken, andererseits ein Bewusstsein zu schaffen, den "Mut zu stören" an der Stelle zu wecken, wo Menschen noch viel zu häufig aus Höflichkeit oder falsch verstandener Rücksichtnahme auf Privatsphäre schweigen. Alle Gewaltformen werden aus der Sphäre der Privatheit in die Verantwortung der lokalen Gemeinschaften gerückt. Die Kampagne klärt über unterschiedliche Aspekte dieser Gewalt auf, insbesondere auch über Erscheinungsformen psychischer und ökonomischer Gewalt. Ebenso zeigt sie Wege auf, gegen häusliche Gewalt einzuschreiten.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Kriterium 140 %
Kriterium 230 %
Kriterium 330 %
Qualität
Kriterium 1Qualität und Plausibilität der eingereichten Ansätze, insbesondere des Zusammenspiels der für alle geltenden Elemente wie Key Visual, Claim/Slogan und Gestaltung mit den speziellen Elementen
Qualität
Kriterium 2Qualität der strategischen Planung und des Mediaplans für alle Kampagnenteile, um die Zielgruppen möglichst umfassend zu erreichen
Kosten
Kriterium 3Kostenkalkulation im Zusammenspiel mit Zeit-und Maßnahmenplan

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
01.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Korrektur zu BT50: Systembedingt musste in der Bekanntmachung unter BT 50 die Mindestanzahl von 3 der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber eingetragen werden. Gemäß der Bedingungen in der Leistungsbeschreibung Teil B werden mindestens 1 (NICHT 3) und maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, welche im Teilnahmeantrag die Mindestpunktzahl von 1 Wertungspunkt erreichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

21vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (20 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 03.11.2025
  3. BekanntmachungFrist 03.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d4a1eed2-17cf-4901-afe3-78e066cf9cf6.