Vorsorgevertrag Tötung im Tierseuchenfall (4 Lose)
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen 100/25veröffentlicht 09.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 27 Monate
- 15.04.2026 – 30.06.2028
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.
- Rahmenvertrag über Räumungsleistungen in Wohnungen des Auftraggebers im Stadtgebiet LeipzigLeipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH · LeipzigFrist 27.11.2026
- EntsorgungsleistungenUniversitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR · DresdenFrist 27.11.2026
- Klärschlammentwässerung und -entsorgung Kläranlage KreischaGemeinde Kreischa Eigenbetrieb Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb · KreischaFrist 27.11.2026
- Abfallentsorgung auf den Umladestationen des ZAOEZweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) · RadebeulFrist 10.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 4 Lose · in 20 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 27 Monate15.04.2026 – 30.06.2028
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 103 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (13 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Konzept Tiere45 %
- Konzept Personal5 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 7 MonatenLaufzeit bis 30.06.2028
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der in dieser Ausschreibung zu vergebende Stand-by-Vertrag umfasst das Vorhalten von Kapazitäten (personell, materiell, technisch) und im Sinne einer Rahmenvereinbarung die Durchführung von amtlich angeordneten Tötungen von Nutztierbeständen (Geflügel-, Rinder-, Schweine-, Schaf- oder Ziegenbeständen) im Tierseuchenfall nach Abschluss eines Werkvertrages auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen und die Durchführung von damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen zur Minimierung des Risikos der Ausbreitung der Tierseuche (Reinigung, Desinfektion). Der Umfang der Einzelaufträge kann im Ausschreibungszeitpunkt nicht konkret beziffert werden.
Gegenstand nach CPV
- 90524300Beseitigung von biologischen AbfällenHauptgegenstand
Lose4 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Geflügel Der Auftrag zu LOS 1 'Geflügel' besteht aus den folgenden Leistungsbestandteilen: Mit Geflügel im Sinne dieser Ausschreibung sind Geflügel gemäß der Definition in Artikel 4 Nummer 9 der Verordnung (EU) 2016/429 gemeint. Die Tötung ist grundsätzlich im Betrieb durchzuführen. Sie sollte möglichst innerhalb der Stallgebäude erfolgen, um ein Entweichen von Tieren bzw. eine Kontamination der Umgebung zu vermeiden. Der Auftragnehmer muss im Tierseuchenfall geeignete Tötungssysteme für Geflügel vorhalten, welche, wie das eingesetzte Material, den in Deutschland geltenden Anforderungen an Tötungen entsprechen müssen. Zudem sind sämtliche rechtlichen Vorgaben, insbesondere der Tierseuchenverhütung und -bekämpfung, des Tier-, Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutzes zu beachten. Des Weiteren sind für den Fall des Ausfalles der zuerst vorgesehenen Tötungssysteme Ersatzverfahren vorzuhalten. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebots, bei der Tötung von Geflügel nur solche Verfahren einzusetzen, die tierschutzrechtlich zulässig sind, also vor allem - elektrische Durchströmung, - Tötung durch Injektion sowie - Tötung durch Gas. Auch die Ausführung des jeweiligen Tötungsverfahrens muss zu jedem Zeitpunkt tierschutzgerecht sein, sowie muss die erforderliche Sachkunde und Fähigkeit beim durchführenden Personal sichergestellt werden. Dies ist entsprechend in Standardarbeitsanweisungen festzulegen und durch den Auftragnehmer zu überwachen. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebots, in der Lage zu sein, die durchzuführenden Tiertötungen auch bei unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten der Geflügelbestände durchführen zu können, das heißt unabhängig von der Geflügelart, dem Gewicht und Geschlecht der Tiere, der Größe der Tierhalterbetriebe, der Verschiedenartigkeit der Haltungen oder dem Zustand der Ställe, die eine Stallbegasung aus tatsächlichen oder tierschutzrechtlichen Gründen nicht immer zulässt. | 27 Monate | – |
| 2 | Schweine Der Auftrag zu LOS 2 'Schweine' besteht aus den folgenden Leistungsbestandteilen: Mit Schweinen im Sinne dieser Ausschreibung sind in einem Betrieb gehaltene Huftiere der in Anhang III der Verordnung (EU) 2016/429 gelisteten Familie der Suidae gemeint. Die Tötung ist grundsätzlich im Betrieb durchzuführen. Der Auftragnehmer muss im Tierseuchenfall geeignete Tötungssysteme für Schweine vorhalten, welche, wie das eingesetzte Material, den in Deutschland geltenden Anforderungen an Tötungen entsprechen müssen. Zudem sind sämtliche rechtliche Vorgaben, insbesondere der Tierseuchenverhütung und -bekämpfung, des Tier-, Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutzes zu beachten. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebots, bei der Tötung von Schweinen nur solche Verfahren einzusetzen, die tierschutzrechtlich zulässig sind, also vor allem - elektrische Durchströmung, - Tötung durch Injektion sowie - Tötung durch Gas. Auch die Ausführung des jeweiligen Tötungsverfahrens muss zu jedem Zeitpunkt tierschutzgerecht sein, sowie muss die erforderliche Sachkunde und Fähigkeit beim durchführenden Personal sichergestellt werden. Dies ist entsprechend in Standardarbeitsanweisungen festzulegen und durch den Auftragnehmer zu überwachen. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebots, in der Lage zu sein, die durchzuführenden Tiertötungen auch bei unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten der Schweinebestände durchführen zu können, das heißt unabhängig von dem Gewicht und Geschlecht der Tiere, der Größe der Tierhalterbetriebe, der Verschiedenartigkeit der Haltungen oder dem Zustand der Ställe. Darüber hinaus erklärt der Auftragnehmer mit der Abgabe seines Angebots, dass er alle für die Tätigkeiten nötigen Erlaubnisse besitzt. | 27 Monate | – |
| 3 | Rinder Der Auftrag zu LOS 3 'Rinder' besteht aus den folgenden Leistungsbestandteilen: Mit Rindern im Sinne dieser Ausschreibung sind in einem Betrieb gehaltene Huftiere der in Anhang III der Verordnung (EU) 2016/429 gelisteten Gattungen Bison ssp., Bos ssp. und Bubalus ssp. der Familie der Bovidae gemeint. Die Tötung ist grundsätzlich im Betrieb durchzuführen. Kälber, Rinder und Kühe sind einzeln zum Tötungsplatz zu führen und dort idealerweise in einem Zwangsstand zu fixieren. Auf stallfernen Weiden ist eine Tötung vor Ort grundsätzlich möglich. Der Auftragnehmer muss im Tierseuchenfall geeignete Tötungssysteme für Rinder vorhalten, welche, wie das eingesetzte Material, den in Deutschland geltenden Anforderungen an Tötungen entsprechen müssen. Zudem sind sämtliche rechtliche Vorgaben, insbesondere der Tierseuchenverhütung und -bekämpfung, des Tier-, Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutzes zu beachten. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebots, bei der Tötung von Rindern nur solche Verfahren einzusetzen, die tierschutzrechtlich zulässig sind, also vor allem - Elektrobetäubung und -tötung, - Tötung durch Injektion, - Bolzenschuss mit Rückenmarkszerstörung sowie - weitere zugelassene Kombinationen von Betäubungs- und Tötungsverfahren. Auch die Ausführung des jeweiligen Tötungsverfahrens muss zu jedem Zeitpunkt tierschutzgerecht sein, sowie muss die erforderliche Sachkunde und Fähigkeit beim durchführenden Personal sichergestellt werden. Dies ist entsprechend in Standardarbeitsanweisungen festzulegen und durch den Auftragnehmer zu überwachen. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebots, in der Lage zu sein, die durchzuführenden Tiertötungen auch bei unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten der Rinderbestände durchführen zu können, das heißt unabhängig von der Tierart, dem Alter, dem Gewicht und Geschlecht der Tiere, der Größe der Tierhalterbetriebe, der Verschiedenartigkeit der Haltungen oder dem Zustand der Ställe, bzw. stallfernen Weiden. Darüber hinaus erklärt der Auftragnehmer mit der Abgabe seines Angebots, dass er alle für die Tätigkeiten nötigen Erlaubnisse besitzt. | 27 Monate | – |
| 4 | Schafe/Ziegen Der Auftrag zu LOS 4 'Schafe/Ziegen' besteht aus den folgenden Leistungsbestandteilen: Mit Schafen bzw. Ziegen im Sinne dieser Ausschreibung sind in einem Betrieb gehaltene Huftiere der in Anhang III der Verordnung (EU) 2016/429 gelisteten Gattungen Ovis ssp. bzw. Capra ssp. der Familie der Bovidae gemeint. Die Tötung ist grundsätzlich im Betrieb durchzuführen. Auf stallfernen Weiden ist eine Tötung vor Ort grundsätzlich möglich. Der Auftragnehmer muss im Tierseuchenfall geeignete Tötungssysteme für Schafe/Ziegen vorhalten, welche, wie das eingesetzte Material, den in Deutschland geltenden Anforderungen an Tötungen entsprechen müssen. Zudem sind sämtliche rechtlichen Vorgaben, insbesondere der Tierseuchenverhütung und -bekämpfung, des Tier-, Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutzes zu beachten. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebots, bei der Tötung von Schafen/Ziegen nur solche Verfahren einzusetzen, die tierschutzrechtlich zulässig sind, also vor allem - Bolzenschuss mit anschließendem Tötungsverfahren, - elektrische Durchströmung sowie - Tötung durch Injektion. Auch die Ausführung des jeweiligen Tötungsverfahrens muss zu jedem Zeitpunkt tierschutzgerecht sein, sowie muss die erforderliche Sachkunde und Fähigkeit beim durchführenden Personal sichergestellt werden. Dies ist entsprechend in Standardarbeitsanweisungen festzulegen und durch den Auftragnehmer zu überwachen. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebots, in der Lage zu sein, die durchzuführenden Tiertötungen auch bei unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten der Schaf- oder Ziegenbestände durchführen zu können, das heißt unabhängig von der Tierart, dem Alter, dem Gewicht und Geschlecht der Tiere, der Größe der Tierhalterbetriebe, der Verschiedenartigkeit der Haltungen oder dem Zustand der Ställe. Darüber hinaus erklärt der Auftragnehmer mit der Abgabe seines Angebots, dass er alle für die Tätigkeiten nötigen Erlaubnisse besitzt. | 27 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Konzept TiereIm vorzulegenden Konzept ist die vorhandene Kapazität an Material, Technik und Personal sowie die mögliche Anzahl der Tiere pro Stunde anzugeben. Die Kapazitäten sollten so ausgelegt sein, dass eine Tötung auch von großen Beständen möglich ist. Große Bestände bedeutet in LOS 1 Hühnerhaltungen mit 100.000 bis über 500.000 Tieren, Putenbetriebe mit 5.000 bis 30.000 Tieren, Gänse- oder Entenbetriebe mit 1.000 bis 6.000 Tieren.
- Qualität
- Konzept PersonalDarstellung eines Schulungskonzeptes für das einzusetzende Personal
- Preis
- Mit dem Angebot ist der Gesamtangebotspreis (brutto), aufgeschlüsselt nach den genannten Positionen vorzulegen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.04.2026
- Vertragsende
- 30.06.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Der Vertrag wird zunächst vom 15.04.2026 bis zum 30.06.2028 geschlossen mit der zweimaligen Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr bis zum 30.06. des Folgejahres, d.h. 30.06.2029 bzw. 30.06.2030. Der Auftraggeber behält sich das Recht zur Ausübung der Option vor. Diese Option der Verlängerung … ganz lesenkürzer
Der Vertrag wird zunächst vom 15.04.2026 bis zum 30.06.2028 geschlossen mit der zweimaligen Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr bis zum 30.06. des Folgejahres, d.h. 30.06.2029 bzw. 30.06.2030. Der Auftraggeber behält sich das Recht zur Ausübung der Option vor. Diese Option der Verlängerung ist vom Auftraggeber bis zum 31.03. des Jahres in welchem der Vertrag endet, d.h. 31.03.2028 bzw. 31.03.2029, in Textform auszuüben. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung der Leistung.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bei Tötungen von Tieren müssen tierschutzrechtliche Belange in vollem Umfang gewahrt sein und Seuchenverschleppungen vermieden werden. Anforderungen an die Tötung von Tieren im Seuchenfall sind insbesondere: - Beachtung der Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 … ganz lesenkürzer
Bei Tötungen von Tieren müssen tierschutzrechtliche Belange in vollem Umfang gewahrt sein und Seuchenverschleppungen vermieden werden. Anforderungen an die Tötung von Tieren im Seuchenfall sind insbesondere: - Beachtung der Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung (ABl. L 303 vom 18.11.2009, S. 1) - Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV), - Beachtung der Vorgaben des Tierschutzgesetzes (TierSchG), - der Tod muss schnell und sicher eintreten, Wirbeltiere dürfen grundsätzlich nur unter Betäubung getötet werden, - Die Tötungsmethode ist so auszuwählen, dass die Tiere unter den jeweiligen Bedingungen maximal geschont werden. Sie sollten so wenig wie möglich getrieben und die unmittelbaren Manipulationen an ihnen auf ein Mindestmaß reduziert werden, der Tötungsvorgang darf innerhalb der Tiergruppen keine Angst- oder Panikzustände auslösen. - Tiere dürfen beim Zutrieb/Zuführen (z. B. Geflügel) nicht entweichen können. - die Methode sollte sich durch eine hohe Tötungskapazität auszeichnen und mit mobilen, leicht desinfizierbaren Gerätschaften durchführbar sein, - der Tötungsvorgang darf nicht mit gesundheitlichen Risiken für das Personal verbunden sein, - die Belange des Umweltschutzes am Ort der Tötung sind bei der Auswahl der Tötungsmethode zu berücksichtigen, - die Tötung von Tieren im Tierseuchenfall erfordert eine Tötungsanordnung der vor Ort zuständigen Veterinärbehörde Darüber hinaus sind bei Tötungen aufgrund von Tierseuchenerregern mit zoonotischem Potential arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen für das Personal zu beachten. Für die Gefährdungsbeurteilung, der Ausstattung seiner gestellten Mitarbeiter und die Überwachung der Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen ist der Auftragnehmer in eigener Verantwortung zuständig. Für LOS 1 "Geflügel" sind die entsprechenden Empfehlungen für die HPAI vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die mit Beschluss 15/2023 vom 15.11.2023 veröffentlicht wurden (siehe »Anlage 2 Empfehlung des ABAS - Geflügelpest«), zu beachten und umzusetzen. Der Auftragnehmer legt auf Anforderung des Auftraggebers für alle im Zusammenhang mit der Durchführung der ausgeschriebenen Tätigkeiten erforderlichen Erlaubnisse vor. Mit der Abgabe seines Angebots erklärt der Auftragnehmer, dass die vorbenannten Anforderungen bei der Ausführung der Leistung eingehalten werden. Der Auftragnehmer erbringt, nachdem er durch den Auftraggeber per Einzelauftrag hierzu aufgefordert wurde, die je LOS vorgegebene Leistung. Des Weiteren sind folgende Leistungen zu erbringen: (1) Der Auftragnehmer hält die erforderlichen personellen, materiellen und technischen Kapazitäten in Bereitschaft, um im Falle der Notwendigkeit einer amtlich angeordneten Tötung im Tierseuchenfall zügig einsatzfähig zu sein, um die tierschutzgerechte Tötung des betroffenen Bestandes nebst aller Nebenleistungen (Bereitstellung der Tierkörper zur Beseitigung, laufende Desinfektion, vorläufige Reinigung und Desinfektion) sachgerecht durchzuführen. Zügig bedeutet, dass der Auftragnehmer innerhalb von spätestens 24 Stunden nach Eintreffen der Auftragsauslösung Teams sachkundiger Mitarbeiter vor Ort bereitstellt, die soweit erforderlich 24 Stunden pro Tag an 7 Tagen pro Woche in ständiger Bereitschaft die Tötungsmaßnahmen und die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen zur Minimierung des Risikos der Ausbreitung der Tierseuche sachgerecht durchführen. (2) Mit der schriftlichen Auftragsauslösung, die auch elektronisch per E-Mail übermittelt werden kann, erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber Einzelheiten hinsichtlich örtlicher Lage und Bestand des betroffenen Nutztierbestandes. Dafür gibt der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber eine E-Mail-Adress …
Lose 2, 3, 4
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Konzept TiereIm vorzulegenden Konzept ist die vorhandene Kapazität an Material, Technik und Personal sowie die mögliche Anzahl der Tiere pro Stunde anzugeben. Die Kapazitäten sollten so ausgelegt sein, dass eine Tötung auch von großen Beständen möglich ist. Große Bestände bedeutet in LOS 2 Schweinebetrieb mit 5.000 bis 20.000 Tieren.
- Qualität
- Konzept PersonalDarstellung eines Schulungskonzeptes für das einzusetzende Personal
- Preis
- Mit dem Angebot ist der Gesamtangebotspreis (brutto), aufgeschlüsselt nach den genannten Positionen vorzulegen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.04.2026
- Vertragsende
- 30.06.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Der Vertrag wird zunächst vom 15.04.2026 bis zum 30.06.2028 geschlossen mit der zweimaligen Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr bis zum 30.06. des Folgejahres, d.h. 30.06.2029 bzw. 30.06.2030. Der Auftraggeber behält sich das Recht zur Ausübung der Option vor. Diese Option der Verlängerung i … ganz lesenkürzer
Der Vertrag wird zunächst vom 15.04.2026 bis zum 30.06.2028 geschlossen mit der zweimaligen Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr bis zum 30.06. des Folgejahres, d.h. 30.06.2029 bzw. 30.06.2030. Der Auftraggeber behält sich das Recht zur Ausübung der Option vor. Diese Option der Verlängerung ist vom Auftraggeber bis zum 31.03. des Jahres in welchem der Vertrag endet, d.h. 31.03.2028 bzw. 31.03.2029, in Textform auszuüben. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung der Leistung.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bei Tötungen von Tieren müssen tierschutzrechtliche Belange in vollem Umfang gewahrt sein und Seuchenverschleppungen vermieden werden. Anforderungen an die Tötung von Tieren im Seuchenfall sind insbesondere: - Beachtung der Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 … ganz lesenkürzer
Bei Tötungen von Tieren müssen tierschutzrechtliche Belange in vollem Umfang gewahrt sein und Seuchenverschleppungen vermieden werden. Anforderungen an die Tötung von Tieren im Seuchenfall sind insbesondere: - Beachtung der Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung (ABl. L 303 vom 18.11.2009, S. 1) - Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV), - Beachtung der Vorgaben des Tierschutzgesetzes (TierSchG), - der Tod muss schnell und sicher eintreten, Wirbeltiere dürfen grundsätzlich nur unter Betäubung getötet werden, - Die Tötungsmethode ist so auszuwählen, dass die Tiere unter den jeweiligen Bedingungen maximal geschont werden. Sie sollten so wenig wie möglich getrieben und die unmittelbaren Manipulationen an ihnen auf ein Mindestmaß reduziert werden, der Tötungsvorgang darf innerhalb der Tiergruppen keine Angst- oder Panikzustände auslösen. - Tiere dürfen beim Zutrieb/Zuführen (z. B. Geflügel) nicht entweichen können. - die Methode sollte sich durch eine hohe Tötungskapazität auszeichnen und mit mobilen, leicht desinfizierbaren Gerätschaften durchführbar sein, - der Tötungsvorgang darf nicht mit gesundheitlichen Risiken für das Personal verbunden sein, - die Belange des Umweltschutzes am Ort der Tötung sind bei der Auswahl der Tötungsmethode zu berücksichtigen, - die Tötung von Tieren im Tierseuchenfall erfordert eine Tötungsanordnung der vor Ort zuständigen Veterinärbehörde Darüber hinaus sind bei Tötungen aufgrund von Tierseuchenerregern mit zoonotischem Potential arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen für das Personal zu beachten. Für die Gefährdungsbeurteilung, der Ausstattung seiner gestellten Mitarbeiter und die Überwachung der Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen ist der Auftragnehmer in eigener Verantwortung zuständig. Für LOS 1 "Geflügel" sind die entsprechenden Empfehlungen für die HPAI vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die mit Beschluss 15/2023 vom 15.11.2023 veröffentlicht wurden (siehe »Anlage 2 Empfehlung des ABAS - Geflügelpest«), zu beachten und umzusetzen. Der Auftragnehmer legt auf Anforderung des Auftraggebers für alle im Zusammenhang mit der Durchführung der ausgeschriebenen Tätigkeiten erforderlichen Erlaubnisse vor. Mit der Abgabe seines Angebots erklärt der Auftragnehmer, dass die vorbenannten Anforderungen bei der Ausführung der Leistung eingehalten werden. Der Auftragnehmer erbringt, nachdem er durch den Auftraggeber per Einzelauftrag hierzu aufgefordert wurde, die je LOS vorgegebene Leistung. Des Weiteren sind folgende Leistungen zu erbringen: (1) Der Auftragnehmer hält die erforderlichen personellen, materiellen und technischen Kapazitäten in Bereitschaft, um im Falle der Notwendigkeit einer amtlich angeordneten Tötung im Tierseuchenfall zügig einsatzfähig zu sein, um die tierschutzgerechte Tötung des betroffenen Bestandes nebst aller Nebenleistungen (Bereitstellung der Tierkörper zur Beseitigung, laufende Desinfektion, vorläufige Reinigung und Desinfektion) sachgerecht durchzuführen. Zügig bedeutet, dass der Auftragnehmer innerhalb von spätestens 24 Stunden nach Eintreffen der Auftragsauslösung Teams sachkundiger Mitarbeiter vor Ort bereitstellt, die soweit erforderlich 24 Stunden pro Tag an 7 Tagen pro Woche in ständiger Bereitschaft die Tötungsmaßnahmen und die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen zur Minimierung des Risikos der Ausbreitung der Tierseuche sachgerecht durchführen. (2) Mit der schriftlichen Auftragsauslösung, die auch elektronisch per E-Mail übermittelt werden kann, erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber Einzelheiten hinsichtlich örtlicher Lage und Bestand des betroffenen Nutztierbestandes. Dafür gibt der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber eine E-Mail-Adress …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Vetcon GmbH & Co KG, Holdorf | 1 |
| 2 | Vetcon GmbH & Co KG, Holdorf | 1 |
| 3 | Vetcon GmbH & Co KG, Holdorf | 1 |
| 4 | Vetcon GmbH & Co KG, Holdorf | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Albertstraße 10, 01097 Dresden
- Website
- evergabe.sachsen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
sms.sachsen.de
Bei uns erfasst
- IT-Roadmap der Sächsischen Krankenhäuser und des Haus am Karswald: Ist-Analyse, Zielbild und Umsetzungskonzept02.09.2026 · 2 Angebote
- Ersatzbeschaffung von vier Servern und einer SAN-Erweiterung des Herstellers HPE20.07.2026 · 1 Angebot
- Rahmenvertrag über Layout, Satz, Redaktion, Lektorat, Bildrecherche, Grafik, Webgrafik, Organisationsleistungen Druck und ähnliche Elemente (Rahmenvertrag Publikationen SMS)27.05.2026 · 27 Angebote
- Projekt Beteiligung ist Mehrwert - Digitale und analoge Beteiligungstools zur Stärkung der Partizipation in der Hilfeplanung17.04.2026 · 8 Angebote
Mehr von Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Drohnengestütze Fallwildsuche und SchwarzwildtaxierungSächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · DresdenFrist 01.12.2026
- Fortbildungsleistungen des Landesjugendamtes 2027/2028: »Zusatzqualifikation als Leitung einer Kindertageseinrichtung im Freistaat Sachsen (BF ZQL)«Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · siehe Teil A der LeistungsbeschreibungFrist 27.11.2026
- Landesunfallsammelversicherungsvertrag für EhrenamtlicheSächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · siehe Teil A der LeistungsbeschreibungFrist 20.11.2026
Alle 3 offenen Ausschreibungen von Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Sachsen (4 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Veolia Umweltservice Ost GmbH11 Zuschläge
- Becker Umweltdienste GmbH7 Zuschläge
- Kühl Entsorgung & Recycling GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- REMONDIS Elbe-Röder GmbH5 Zuschläge
- Nehlsen Sachsen GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- REMONDIS Sachsen GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 12.03.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Rahmenvereinbarung über die Verwertung von Grünabfällen ( AVV 20 02 01) einschl. Gestellung von Abrollcontainern vom 01.01.2027 bis 30.06.2029, 2 Lose, mit 3 Verlängerungsoptionen von je 6 MonatenStadt Bielefeld - Amt für Zentrale LeistungenFrist 26.11.2026
- Verwertung Rechengut 2027-2029Gemeinde MoormerlandFrist 26.11.2026
- Übernahme und Verwertung von Kunststoffen im Stadtgebiet GelsenkirchenGELSENDIENSTEFrist 09.11.2026
- Klärschlammverwertung 2027-2030Wasserverband Stendal-OsterburgFrist 17.11.2026
- Verwertung von Klärschlamm der Kläranlage OberschleißheimGemeinde OberschleißheimFrist 30.11.2026
- Schadstoffsammlung und Entsorgung im Landkreis Cuxhaven für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029Landkreis CuxhavenFrist 19.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 12cb1550-ae05-4953-a676-0289df74c12d.