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IKK Datenpooling (01/FI/2024)

IKK classic · Erfurt, Thüringen

Aktenzeichen 01/FI/2024veröffentlicht 02.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Erfurt.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Thüringen (10 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Erfurt99089, Thüringen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (37 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (955 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Konzept zur Durchführung des IKK Datenpoolings für RSA-Datenanalysen40 %
  • Preiskriterium60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK gesund plus, die IKK Südwest sowie die BIG direkt gesund haben sich zu einer Auftraggeber-Gemeinschaft zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Datengrundlage zu schaffen, auf der GKV-repräsentative Stichproben simuliert und finanzstrategische Analysen durchgeführt werden sollen. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Unternehmen zur Erbringung folgender Leistungen:

• die Erstellung und Einrichtung einer gemeinsamen Datenbank aus den Datenbeständen der Teilnehmerkassen als Auftraggeber-Gemeinschaft inklusive regelhafter Aktualisierung (Datenpooling), • die Abstimmung und Erstellung von GKV-repräsentativen Stichproben, • die Durchführung von Auswertungen und die Aufbereitung und Bereitstellung von Ergebnissen, • das Projektmanagement sowie • die Durchführung von Workshops zum Verständnis von Daten, Methoden und Ergebnissen im Rahmen regelmäßiger Projektsteuerungskreise.

Beschreibung des Loses

Der Auftragnehmer richtet mit den Daten der einzelnen Teilnehmerkassen der Auftraggeber-Gemeinschaft eine Datenbank ein und stellt die technische Infrastruktur zur Beladung, Plausibilisierung, Stichprobenbildung und Datenauswertung zur Verfügung. Die Erstellung GKV-repräsentativer Stichproben richtet sich nach dem Analysezweck. Regelhafte Analysen dienen dazu, regelmäßig wiederkehrende Fragestellungen zur gleichen Thematik zu beantworten. Dies betrifft insbesondere die jährlich durchzuführenden Untersuchungen im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens zum RSA-Klassifikationsmodell nach § 8 Abs. 4 RSAV. Spezieller Analysebedarf hingegen kann sich infolge kurzfristig auftretender Problemstellungen ergeben, z.B. aufgrund von Gutachten oder Veränderungen rechtlicher Rahmenbedingungen zum RSA. Je nach Analysezweck kann es dazu kommen, dass innerhalb eines Jahres mehrere Stichproben benötigt werden. Zur Bildung der GKV-repräsentativen Stichproben setzt der Auftragnehmer eine wissenschaftlich fundierte und nachvollziehbare Methode, beispielsweise die Methode Entropy Balancing, ein. Die vorgehaltene GKV-Stichprobe steht den Teilnehmerkassen zur Bestellung von Auswertungen beim Auftragnehmer unter Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit zur Verfügung. Die Erstellung dieser Auswertungen erfolgt durch den Auftragnehmer und unter Nutzung von Skripten und Simulationen sowie vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Analyseplänen.

Betreffend der Beratungsleistungen (Analytik- und Beratungsleistung sowie Projektmanagement) besteht keine Abrufverpflichtung der Auftraggeber-Gemeinschaft aus der Rahmenvereinbarung. So ist es möglich, dass der Umfang der Beauftragungen im Zuge der Vertragsumsetzung deutlich geringer ausfällt.

Die absolute Höchstabnahmemenge betreffend die Erbringung von Beratungsleistungen beträgt für die Grundlaufzeit und für den Zeitraum der optionalen Vertragsverlängerungen jeweils insgesamt 25 % über die Kalkulationsgrundlage hinausgehend.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Konzept zur Durchführung des IKK Datenpoolings für RSA-DatenanalysenGewichtung (Punkte, genau) 40
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 60

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Mit Zuschlagserteilung beginnt die Einrichtung des Datenpools (Erstellung der Analysebasis anhand der vorliegenden Datengrundlagen). Die Leistungserbringung aus der Rahmenvereinbarung beginnt am 16.05.2024 und läuft bis zum 15.05.2027 (Grundlaufzeit 36 Monate). Die Auftraggeber-Gemeinschaft hat die … ganz lesenMit Zuschlagserteilung beginnt die Einrichtung des Datenpools (Erstellung der Analysebasis anhand der vorliegenden Datengrundlagen). Die Leistungserbringung aus der Rahmenvereinbarung beginnt am 16.05.2024 und läuft bis zum 15.05.2027 (Grundlaufzeit 36 Monate). Die Auftraggeber-Gemeinschaft hat die Möglichkeit, bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung dem Auftragnehmer gegenüber, den Vertrag einmalig um weitere zwölf Monate zu verlängern, somit bis zum 15.05.2028.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
WIG2 GmbH, Leipzig3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bd5f2b31-6e84-4232-94c4-319d93cb53f4.