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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Hosting der Einheitlichen Software für die hessischen Gesundheitsämter

Stadt Frankfurt am Main, Der Magistrat, Gesundheitsamt · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 53-2024-00008veröffentlicht 08.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 879 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,05 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 2,05 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre01.08.2024 – 31.07.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60313, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.stadt-frankfurt.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualität35 %
  • Konzept zum Onboarding15 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über vergabe.stadt-frankfurt.de
    vor 29 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2026
    vor 27 Monaten
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 26 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Hosting der Einheitlichen Software für die hessischen Gesundheitsämter.

Beschreibung des Loses

Der Auftraggeber schreibt Hostingleistungen aus. Der Auftraggeber hat für alle hessischen Gesundheitsämter und für das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) eine modular aufgebaute, einheitliche Software zur Steigerung des Digitalisierungsgrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes entwickeln und programmieren lassen. Die Software besteht aus einem Grundmodul mit mehreren Fachmodulen und soll die Prozesse digitalisieren Mitarbeiter einbinden und die IT-Sicherheit verbessern. Alle hessischen Gesundheitsämter haben die Möglichkeit die Software zu verwenden, wobei jedes Gesundheitsamt die für es notwendigen Fachmodule verwenden kann. In Summe sind bis zu 25 Instanzen für die jeweiligen Gesundheitsämter sowie für das hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) sowie genau eine Instanz der zentralen Dienste für Hessen zu hosten. Auf der Infrastruktur werden Daten von Antragsteller:innen / Leistungsberechtigten, Beschäftigten, Besucher:innen / Lieferanten und Patient:innen sowie Unter-nehmen verarbeitet. Dabei handelt es sich um Daten der Art von Personen-stammdaten, Anschrift und Kontaktdaten, Sozialdaten (etwa im Bereich kinderärtzlicher Begutachtung), Gesundheitsdaten (beispielsweise im Bereich des Infektionsschutz, der Kinder- und Jugendmedizin, im amtsärztlichen Dienst oder sozial-psychiatrischen Dienste) sowie um anonyme Daten zum Sexualleben und zur sexuellen Orientierung (im Bereich der HIV / STI-Beratung). Der Auftragnehmer hat den besonderen Schutz der Daten sicherzustellen.

Der Auftragnehmer wird mit dem Hosting der Einheitlichen Software für die Hessischen Gesundheitsämter beauftragt, wobei der Umfang der Hostingleistungen unter anderem davon abhängig ist, welche Gesundheitsämter die Einheitlichen Software für die Hessischen Gesundheitsämter verwenden werden und welche Fachmodule von den hessischen Gesundheitsämtern verwenden werden. Der Auftragnehmer hat die Leistungen entsprechend den jeweiligen Abrufen anzupassen. Ein Mindestabrufvolumen wird nicht garantiert. Die voraussichtlichen Abrufvolumen werden in der Leistungsbeschreibung beschrieben."

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität35 %
Konzept zum Onboarding15 %
Preis50 %
Qualität
Konzept zum Onboarding

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Mit dem Angebot sind von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben vorzulegen: • Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer); • Eigenerklärung d … ganz lesenMit dem Angebot sind von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben vorzulegen: • Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer); • Eigenerklärung des Bewerbers zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV; • Eigenerklärung über das Vorliegen einer Eintragung im Gewerbezentralregister; • Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen; • Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte; • Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde; • Eigenerklärung des Bewerbers darüber, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; • Eigenerklärung des Bewerbers darüber, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet; • Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist; • Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen; • Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Hessischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (HVTG) bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird; • Erklärung zum Mindestentgelt; • Eigenerklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den Personen oder Unternehmen in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gehört. Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit werden Selbstreinigungsmaßnahmen in Anwendung des § 42 VgV i.V.m. § 125 GWB berücksichtigt.
Kriterium
Mit dem Angebot sind von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben vorzulegen: •Eigenerklärung über Vorliegen o einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und über 5 Mio. EUR … ganz lesenMit dem Angebot sind von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben vorzulegen: •Eigenerklärung über Vorliegen o einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und über 5 Mio. EUR für Vermögensschäden, jeweils 2-fach max. p.a. bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Die Deckungspositionen werden nicht sublimitiert, sondern stehen ohne Begrenzung innerhalb der Deckungssumme für Vermögensschäden zur Verfügung. • Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für das gesamte Unternehmen • auf Nachfrage Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. • Soweit sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers zum Nachweis der Eignung beruft: o Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unterauftragnehmers, o Angabe der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unterauftragnehmers mit Leistungen;
Kriterium
Mit dem Angebot sind von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben vorzulegen: Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigk … ganz lesenMit dem Angebot sind von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben vorzulegen: Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. • Angaben des Bewerbers über mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren für Hostingleistungen. Vergleichbar sind insbesondere Hostingleistungen im KRITIS-Bereich und/oder aus dem Gesundheitsbereich. Anzugeben sind: o Bezeichnung des Projekts; o Größe (Angabe RAM; CPU, Zahl der regelmäßigen Nutzer / Speicherkapazität); o KRITIS-relevant und/oder aus dem Gesundheitsbereich (mindestens eine Referenz); o Erfahrungen im Bereich Kubernetes gewünscht; o Benennung der Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber. • ISO 27001 Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz oder vergleichbar • Testat/Zertifikat über die Einhaltung und Umsetzung der Basiskriterien des Anforderungskataloges C5:2020 (Typ-I-Testat) oder vergleichbar
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2026
Verlängerung
Es werden keine weiteren Optionen eingeräumt
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
2.051.609 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
11.06.2024, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen g … ganz lesenDer Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Frankfurt am Main, Der Magistrat, Gesundheitsamt
Anschrift
Breite Gasse 28, 60313 Frankfurt am Main
Kontakt
vergabe.amt53@stadt-frankfurt.de

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2023): Erstellung einer modular aufgebauten, einheitlichen Software für die hessischen Gesundheitsämter

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 08.11.2023. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
596.259 €Zuschlagswert im Median
391.526 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 71eebcd0-31d6-46f6-adde-afa838839cab.