Hosting der Einheitlichen Software für die hessischen Gesundheitsämter
Stadt Frankfurt am Main, Der Magistrat, Gesundheitsamt · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen 53-2024-00008veröffentlicht 08.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 2,05 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.08.2024 – 31.07.2026
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 2,05 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 2,05 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre01.08.2024 – 31.07.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60313, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.stadt-frankfurt.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualität35 %
- Konzept zum Onboarding15 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 29 Monatenüber vergabe.stadt-frankfurt.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 29 Monaten
- Vertragsbeginnvor 27 MonatenLaufzeit bis 31.07.2026
- Bindefrist endetvor 26 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Hosting der Einheitlichen Software für die hessischen Gesundheitsämter.
Beschreibung des Loses
Der Auftraggeber schreibt Hostingleistungen aus. Der Auftraggeber hat für alle hessischen Gesundheitsämter und für das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) eine modular aufgebaute, einheitliche Software zur Steigerung des Digitalisierungsgrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes entwickeln und programmieren lassen. Die Software besteht aus einem Grundmodul mit mehreren Fachmodulen und soll die Prozesse digitalisieren Mitarbeiter einbinden und die IT-Sicherheit verbessern. Alle hessischen Gesundheitsämter haben die Möglichkeit die Software zu verwenden, wobei jedes Gesundheitsamt die für es notwendigen Fachmodule verwenden kann. In Summe sind bis zu 25 Instanzen für die jeweiligen Gesundheitsämter sowie für das hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) sowie genau eine Instanz der zentralen Dienste für Hessen zu hosten. Auf der Infrastruktur werden Daten von Antragsteller:innen / Leistungsberechtigten, Beschäftigten, Besucher:innen / Lieferanten und Patient:innen sowie Unter-nehmen verarbeitet. Dabei handelt es sich um Daten der Art von Personen-stammdaten, Anschrift und Kontaktdaten, Sozialdaten (etwa im Bereich kinderärtzlicher Begutachtung), Gesundheitsdaten (beispielsweise im Bereich des Infektionsschutz, der Kinder- und Jugendmedizin, im amtsärztlichen Dienst oder sozial-psychiatrischen Dienste) sowie um anonyme Daten zum Sexualleben und zur sexuellen Orientierung (im Bereich der HIV / STI-Beratung). Der Auftragnehmer hat den besonderen Schutz der Daten sicherzustellen.
Der Auftragnehmer wird mit dem Hosting der Einheitlichen Software für die Hessischen Gesundheitsämter beauftragt, wobei der Umfang der Hostingleistungen unter anderem davon abhängig ist, welche Gesundheitsämter die Einheitlichen Software für die Hessischen Gesundheitsämter verwenden werden und welche Fachmodule von den hessischen Gesundheitsämtern verwenden werden. Der Auftragnehmer hat die Leistungen entsprechend den jeweiligen Abrufen anzupassen. Ein Mindestabrufvolumen wird nicht garantiert. Die voraussichtlichen Abrufvolumen werden in der Leistungsbeschreibung beschrieben."
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Konzept zum Onboarding
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Mit dem Angebot sind von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben vorzulegen: • Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer); • Eigenerklärung d … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben vorzulegen: • Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer); • Eigenerklärung des Bewerbers zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV; • Eigenerklärung über das Vorliegen einer Eintragung im Gewerbezentralregister; • Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen; • Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte; • Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde; • Eigenerklärung des Bewerbers darüber, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; • Eigenerklärung des Bewerbers darüber, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet; • Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist; • Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen; • Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Hessischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (HVTG) bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird; • Erklärung zum Mindestentgelt; • Eigenerklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den Personen oder Unternehmen in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gehört. Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit werden Selbstreinigungsmaßnahmen in Anwendung des § 42 VgV i.V.m. § 125 GWB berücksichtigt.- Kriterium
Mit dem Angebot sind von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben vorzulegen: •Eigenerklärung über Vorliegen o einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und über 5 Mio. EUR … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben vorzulegen: •Eigenerklärung über Vorliegen o einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und über 5 Mio. EUR für Vermögensschäden, jeweils 2-fach max. p.a. bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Die Deckungspositionen werden nicht sublimitiert, sondern stehen ohne Begrenzung innerhalb der Deckungssumme für Vermögensschäden zur Verfügung. • Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für das gesamte Unternehmen • auf Nachfrage Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. • Soweit sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers zum Nachweis der Eignung beruft: o Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unterauftragnehmers, o Angabe der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unterauftragnehmers mit Leistungen;- Kriterium
Mit dem Angebot sind von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben vorzulegen: Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigk … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben vorzulegen: Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. • Angaben des Bewerbers über mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren für Hostingleistungen. Vergleichbar sind insbesondere Hostingleistungen im KRITIS-Bereich und/oder aus dem Gesundheitsbereich. Anzugeben sind: o Bezeichnung des Projekts; o Größe (Angabe RAM; CPU, Zahl der regelmäßigen Nutzer / Speicherkapazität); o KRITIS-relevant und/oder aus dem Gesundheitsbereich (mindestens eine Referenz); o Erfahrungen im Bereich Kubernetes gewünscht; o Benennung der Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber. • ISO 27001 Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz oder vergleichbar • Testat/Zertifikat über die Einhaltung und Umsetzung der Basiskriterien des Anforderungskataloges C5:2020 (Typ-I-Testat) oder vergleichbar- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2024
- Vertragsende
- 31.07.2026
- Verlängerung
- Es werden keine weiteren Optionen eingeräumt
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 2.051.609 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.stadt-frankfurt.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 11.06.2024, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen g … ganz lesenkürzer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Frankfurt am Main, Der Magistrat, Gesundheitsamt
- Anschrift
- Breite Gasse 28, 60313 Frankfurt am Main
- Website
- vergabe.stadt-frankfurt.de
- Kontakt
- vergabe.amt53@
stadt-frankfurt.de
Bei uns erfasst
- Erstellung einer modular aufgebauten, einheitlichen Software für die hessischen Gesundheitsämter08.11.2023 · 11 Angebote
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2023): Erstellung einer modular aufgebauten, einheitlichen Software für die hessischen Gesundheitsämter
- Zuschlag an cronn GmbH, 11 Angebote
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 08.11.2023. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SINC GmbH14 Zuschläge
- SITS Deutschland GmbH10 Zuschläge
- CGI Deutschland Ltd. & Co. KG3 Zuschläge
- KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft3 Zuschläge
- Microsoft Deutschland GmbH3 Zuschläge
- SAP Deutschland SE & Co KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- KI-PrototypenentwicklungNeue Wege Kreis Bergstraße - Kommunales Jobcenter -Frist 23.11.2026
- KONSENS-Projektmanagement für das Verfahren GINSTERLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für DatenverarbeitungFrist 20.11.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 71eebcd0-31d6-46f6-adde-afa838839cab.