HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH - Europaweite Vergabe von Leistungen der Freianlagenplanung für den "Auftaktplatz im Wohngebiet "Sonnenrain"
HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH · Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2025/972veröffentlicht 24.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 23 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 23 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Schwäbisch Hall74523, Landkreis Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Honorar30 %
- Konzept zur Herangehensweise40 %
- Personalkonzept30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 18 Monatenan HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 17 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen für den Auftaktplatz im Wohngebiet Sonnenrain: - Grundleistungen Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1, LPH 2 (teilweise, Grundleistungen nach lit. d), f) und g), 3, 5 bis 9; Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers besondere Leistungen im Leistungsbild Freianlagenplanung zu erbringen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Beschreibung des Loses
Die HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH entwickelt seit 2016 das Wohngebiet Sonnenrain in Schwäbisch Hall, Teilort Hessental. Die Bauabschnitte I und II sind realisiert, fast vollständig bebaut und aufgesiedelt. Diese bereits bestehenden Bereiche werden durch den dritten Bauabschnitt, dessen Erschließungsarbeiten aktuell stattfinden, vervollständigt. Zentrales Element des Wohngebietes Sonnenrain ist der grüne Anger, welcher sich vom Kreisverkehr am Lidl bis in den Solpark als Grünachse durchzieht. In dieser Achse gelegen befindet sich im dritten Bauabschnitt der Auftaktplatz. Er eröffnet das Wohngebiet Sonnenrain, lenkt die Personenströme und dient als Aufenthaltsfläche. Einzugsgebiet ist das Wohngebiet Sonnenrain sowie das südlich der Bühlertalstraße gelegene Wohngebiet Mittelhöhe. Die HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH beabsichtigt vor diesem Hintergrund die Vergabe der Freianlagenplanung des Bauabschnitts III. Die Freiraumplanung soll die Vorgaben des Bebauungsplans konkretisieren. Grundsätzlich soll ein innovativer Planungsansatz gefunden werden, der die heutigen allgemeinen Anforderungen an Freiräume und die zukünftigen Erfordernisse an derartige Flächen im Rahmen der Stichworte Klimaanpassung, Mobilität/Verkehr und Soziale Funktionen erfüllt. Außerdem soll ein hohes Maß an Aufenthaltsqualität generiert werden. Detail dazu sind unter dem Punkt II, Planungsgedanken aufgeführt. Die HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von ca. EUR 1 Mio. netto aus. Für die Maßnahme stehen der HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH voraussichtlich keine Fördergelder zur Verfügung. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Objektplanungsleistungen Freianlagen nach § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 (zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5) in den Leistungsphasen 2 (teilweise, Grundleistungen nach lit. d), f) und g), 3, 5 bis 9. Die Erarbeitung der Planung wird in enger Abstimmung mit der Abteilung Stadtplanung des Fachbereichs Planen und Bauen der Stadt Schwäbisch Hall erfolgen, welche die Erschließungsplanung des gesamten Gebietes und die Verkehrsflächen rund um die Planungsfläche innehaben. Mit der Erbringung der Leistungen soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung begonnen werden. Die fertige Freianlagenplanung soll bis Ende 2025 vorliegen (Abschluss Leistungsphase 5), damit auch die Schnittstellen zum Hochbau definiert werden können und eine Fertigstellung der Außenanlagen in Abstimmung mit dem Baufeld des Nahversorgers stattfinden kann. Die Herstellung des Platzes soll Mitte 2026 beginnen und bis Juni 2027 abgeschlossen sein.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- HonorarDie für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien.
- Qualität
- Konzept zur HerangehensweiseDie für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien.
- Qualität
- PersonalkonzeptDie für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien und möglichen Unterkriterien.
Eignung7 von 7 angegeben
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Objektplanungsleistungen).
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2022, 2023, 2024).
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es gelten folgende Mindestanforderungen: Eigenerklärung über zwei Referenzen über die Erbringung von Objektplanungsleistungen "Freianlagenplanung" nach § 39 HOAI mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 500 von mindestens EUR 300.000,00 netto. Bei den Referenzprojekten müssen mindestens … ganz lesenkürzer
Es gelten folgende Mindestanforderungen: Eigenerklärung über zwei Referenzen über die Erbringung von Objektplanungsleistungen "Freianlagenplanung" nach § 39 HOAI mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 500 von mindestens EUR 300.000,00 netto. Bei den Referenzprojekten müssen mindestens die Leistungsphasen 2, 3 und 5 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Abnahme muss jeweils in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Mai 2020) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein. Hinweis: Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Zeitpunkt des Fertigstellungdatums (Abnahme), - Herstellkosten in EUR netto, - Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild. Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. 2. Die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen müssen die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen. Im Rahmen der Auswahlentscheidung können maximal 14 Punkte (max. 7 Punkte je Mindestreferenz) erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei den priorisierten Mindestreferenzen maßgeblich: (1) Bewertet wird das Objekt der Freianlagenplanung, für welches die Objektplanungsleistungen für Freianlagen erbracht wurden, nach folgender Maßgabe: (a) Platzfläche mit Vegetationsbezug und Aufenthaltsqualität: 5 Punkte; (b) allgemeine Freianlagenplanung mit Vegetationsbezug und Aufenthaltsqualität: 3 Punkte; (c) Freianlagenplanung ohne Vegetationsbezug und Aufenthaltsqualität: 0 Punkte (2) Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Abnahme und Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe: (a) ab dem 1. Mai 2023: 2 Punkte; (b) vor dem 01. Mai 2023: 1 Punkt. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 23 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). (1) Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, d … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). (1) Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (2) Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5NHH (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5NHH (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene, Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
- Anschrift
- Am Markt 7/8, 74523 Schwäbisch Hall
- Website
- hge-sha.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Arcass Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- BHM Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- Schaudt Architekten GmbH7 Zuschläge
- a+r Architekten GmbH7 Zuschläge
- faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB7 Zuschläge
- HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbB6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung eea989f2-6108-4b1f-a92f-860779fc4737.