HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH - Europaweite Vergabe von Leistungen der Freianlagenplanung für den "Auftaktplatz im Wohngebiet "Sonnenrain"
HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH · Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2025/972veröffentlicht 28.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 23 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 8 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 23 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Schwäbisch Hall74523, Landkreis Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Honorar30 %
- Konzept zur Herangehensweise40 %
- Personalkonzept30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen für den Auftaktplatz im Wohngebiet Sonnenrain: - Grundleistungen Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1, LPH 2 (teilweise, Grundleistungen nach lit. d), f) und g), 3, 5 bis 9; Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers besondere Leistungen im Leistungsbild Freianlagenplanung zu erbringen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Beschreibung des Loses
Die HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH entwickelt seit 2016 das Wohngebiet Sonnenrain in Schwäbisch Hall, Teilort Hessental. Die Bauabschnitte I und II sind realisiert, fast vollständig bebaut und aufgesiedelt. Diese bereits bestehenden Bereiche werden durch den dritten Bauabschnitt, dessen Erschließungsarbeiten aktuell stattfinden, vervollständigt. Zentrales Element des Wohngebietes Sonnenrain ist der grüne Anger, welcher sich vom Kreisverkehr am Lidl bis in den Solpark als Grünachse durchzieht. In dieser Achse gelegen befindet sich im dritten Bauabschnitt der Auftaktplatz. Er eröffnet das Wohngebiet Sonnenrain, lenkt die Personenströme und dient als Aufenthaltsfläche. Einzugsgebiet ist das Wohngebiet Sonnenrain sowie das südlich der Bühlertalstraße gelegene Wohngebiet Mittelhöhe. Die HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH beabsichtigt vor diesem Hintergrund die Vergabe der Freianlagenplanung des Bauabschnitts III. Die Freiraumplanung soll die Vorgaben des Bebauungsplans konkretisieren. Grundsätzlich soll ein innovativer Planungsansatz gefunden werden, der die heutigen allgemeinen Anforderungen an Freiräume und die zukünftigen Erfordernisse an derartige Flächen im Rahmen der Stichworte Klimaanpassung, Mobilität/Verkehr und Soziale Funktionen erfüllt. Außerdem soll ein hohes Maß an Aufenthaltsqualität generiert werden. Detail dazu sind unter dem Punkt II, Planungsgedanken aufgeführt. Die HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von ca. EUR 1 Mio. netto aus. Für die Maßnahme stehen der HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH voraussichtlich keine Fördergelder zur Verfügung. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe von Objektplanungsleistungen Freianlagen nach § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11 (zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5) in den Leistungsphasen 2 (teilweise, Grundleistungen nach lit. d), f) und g), 3, 5 bis 9. Die Erarbeitung der Planung wird in enger Abstimmung mit der Abteilung Stadtplanung des Fachbereichs Planen und Bauen der Stadt Schwäbisch Hall erfolgen, welche die Erschließungsplanung des gesamten Gebietes und die Verkehrsflächen rund um die Planungsfläche innehaben. Mit der Erbringung der Leistungen soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung begonnen werden. Die fertige Freianlagenplanung soll bis Ende 2025 vorliegen (Abschluss Leistungsphase 5), damit auch die Schnittstellen zum Hochbau definiert werden können und eine Fertigstellung der Außenanlagen in Abstimmung mit dem Baufeld des Nahversorgers stattfinden kann. Die Herstellung des Platzes soll Mitte 2026 beginnen und bis Juni 2027 abgeschlossen sein.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- HonorarZuschlagskriterium Preis
- Qualität
- Konzept zur HerangehensweiseZuschlagskriterium Konzept zur Herangehensweise
- Preis
- PersonalkonzeptZuschlagskriterium Personalkonzept
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 23 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). (1) Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, d … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). (1) Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (2) Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5PB2 (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5PB2 (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| freisign Landschaftsarchitektur PartGmbB, Freiburg | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene, Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
- Anschrift
- Am Markt 7/8, 74523 Schwäbisch Hall
- Website
- hge-sha.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Arcass Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- BHM Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- Schaudt Architekten GmbH7 Zuschläge
- a+r Architekten GmbH7 Zuschläge
- faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB7 Zuschläge
- HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbB6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 26.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Neubau und Umbau Berufschulzentrum Ravensburg, Fachplanungsleistungen ObjektplanungLandkreis Ravensburg, Eigenbetrieb IKPFrist 08.12.2026
- Sanierung der Grundschule Michelbach an der BilzGemeinde Michelbach an der BilzFrist 03.12.2026
- Neubau eines Entsorgungszentrums in Nattheim, GeneralplanungKreisabfallwirtschaftsbetrieb HeidenheimFrist 07.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5c4c5ecf-822a-419c-8469-ea760e410239.