Herstellung und Lieferung von zwei Gammaspektrometern, dem Low-Energy-High Purity Germanium-Gammaspektrometer (LE-HP-Ge-Gammaspek.)und dem High Purity Germanium-Gammaspektrometer (HP-Ge-Gammasp.)
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr · Koblenz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen Q/U2AK/QA027/IA263veröffentlicht 07.10.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 2
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Alle Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Rheinland-Pfalz (9 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Koblenz56073, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 145 Tage (185 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (1.766 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Gammaspektrometer ist eine Messapparatur zur Untersuchung radioaktiver Substanzen. Hauptbestandteil eines Gammaspektrometers ist ein Strahlungsdetektor, daneben besteht ein Gammaspektrometer aus folgenden weiteren Komponenten: Kühleinheit, Mess- und Steuerrechner inkl. Software und Bleiabschirmung. Das zu beschaffende HP-Ge-Gammaspektrometer dient der Ausbildung der Soldaten auf dem Gebiet der ABC-Abwehr und zur Durchführung analytischer Aufgaben auf dem Gebiet der Physik. Der Detektor für das HP-Ge-Gammaspektrometer muss hochauflösend sein und einen Energiebereich von 46 keV (Kilo-Elektronenvolt) bis 3000 keV abdecken. Das LE-HP-Ge-Gammaspektrometer ist ein Messgerät zur Identifizierung von Radionukliden. Es dient der Ausbildung von Soldaten auf dem Gebiet der ABC-Abwehr und der Bestimmung von radioaktiven Stoffen. Im Unterschied zum HP-Ge-Gammaspektrometer deckt es nur einen Energiebereich von 3 keV bis 300 KeV ab.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | High Purity Germanium-Gammaspektrometer Beschafft werden soll ein High Purity Germanium-Gammaspektrometer. Das Gammaspektrometer ist eine Messapparatur zur Untersuchung radioaktiver Substanzen. Hauptbestandteil eines Gammaspektrometers ist ein Strahlungsdetektor, daneben besteht ein Gammaspektrometer aus folgenden weiteren Komponenten: Kühleinheit, Mess- und Steuerrechner inkl. Software und Bleiabschirmung. Der Detektor für das HP-Ge-Gammaspektrometer muss hochauflösend sein und einen Energiebereich von 46 keV (Kilo-Elektronenvolt) bis 3000 keV abdecken. | – | – |
| 2 | Low-Energy-High Purity Germanium-Gammaspektrometer Beschafft werden soll ein Low-Energy-High Purity Germanium- Gammaspektrometer. Das Gammaspektrometer ist eine Messapparatur zur Untersuchung radioaktiver Substanzen. Hauptbestandteil eines Gammaspektrometers ist ein Strahlungsdetektor, daneben besteht ein Gammaspektrometer aus folgenden weiteren Komponenten: Kühleinheit, Mess- und Steuerrechner inkl. Software und Bleiabschirmung. Das LE-HP-Ge-Gammaspektrometer ist ein Messgerät zur Identifizierung von Radionukliden. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
A. Teilnahmebedingungen: Bewerber haben die Eignungskriterien vollumfänglich zu erfüllen, um als Bieter im Vergabeverfahren teilnehmen zu können. Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden oder es muss eine einfache deutsche Übersetzung beigefügt sein. Der Auftraggeber behält s … ganz lesenkürzer
A. Teilnahmebedingungen: Bewerber haben die Eignungskriterien vollumfänglich zu erfüllen, um als Bieter im Vergabeverfahren teilnehmen zu können. Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden oder es muss eine einfache deutsche Übersetzung beigefügt sein. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln über die inhaltliche Richtigkeit von Unterlagen, beglaubigte Übersetzungen anzufordern. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen vorzulegen. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht. Die Angaben, sich im Falle der Beauftragung einen geeigneten Unterauftragnehmer suchen zu wollen, genügt nicht. Die Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch - im Falle der Gründung einer Bewerbergemeinschaft - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag bzw. Aufträge vergeben wird/werden (falls zutreffend). Gesamtschuldnerisch haften mit einem bevollmächtigten Vertreter. Die Bewerber müssen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. B. Teilnahmeantrag (formlos): Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form bis zu dem unter Abschnitt 5.1.12) genannten Schlusstermin hochzuladen. Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelt werden. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. C. Bewerberfragen: Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 07.10.2024 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. D. Sonstiges: Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten. Auf die Checkliste TNW HP-Ge Gammaspektrometer wird ausdrücklich hingewiesen.- Hinweis
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu ge … ganz lesenkürzer
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Mirion Technologies (Canberra) GmbH, Rüsselsheim | 1 |
| 2 | Mirion Technologies (Canberra) GmbH, Rüsselsheim | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1, 56073 Koblenz
- Website
- evergabe-online.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 14.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 51b65e4c-86d7-48cc-ba06-7e3c031e19a0.