Handelspartner für den Beitritt zum Microsoft-Bundesvertrag 4.0
TH Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 102097veröffentlicht 14.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 1,1 Mio. €
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.05.2025 – 30.04.2030
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,1 Mio. €
- Laufzeit
- 5 Jahre01.05.2025 – 30.04.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Köln50968, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 19 Monatenan TH Köln
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 19 Monatennur elektronisch über evergabe.nrw.de
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrvor 19 MonatenKöln, Vergabestelle TH Köln
- Bindefrist endetvor 19 Monaten1 Woche ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 18 MonatenLaufzeit bis 30.04.2030
- Heute
Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für den Bezug von Microsoft-Softwarelizenzen aus dem "Microsoft-Campus and School Subscription-Rahmenvertrag" zwischen Microsoft Ireland Operations Limited und dem Leibnitz Rechenzentrum Garching (LRZ) für bezugsberechtigte Einrichtungen. Leistungszeitraum: 01.05.2025 - 30.04.2030
Beschreibung des Loses
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Microsoft-Softwarelizenzen über einen Handelspartner zu den Bedingungen der in der Fassung ab dem 01. Mai 2025 geltenden folgenden Verträge: 1. Der zwischen dem Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und Microsoft Irland abgeschlossene Campus- und School-Vertrag (Campus and School Agreement (CASA 2018)), 2. Die zwischen dem Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) der Bayerischen Akademie der Wissenschaften München und Microsoft geschlossene Zusatzvereinbarung zu dem o.g. Vertrag (7-3C7LUYJVXL), 3. Der abzuschließende Beitrittsvertrag "Beitritt für Bildungslösungen" (Enrollment for Education Solutions (EES 2018)) Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer von den o.g. Vertragsunterlagen Kenntnis hat. Im Rahmen dieses Verfahren strebt die TH Köln für sich einen Beitritt zum "Microsoft Campus and School Subscription-Rahmenvertrag" zum 01. Mai 2025 an, wobei der nahtlose Übergang der Lizenzierung von Microsoft- Softwarelizenzen aus dem bestehenden "Microsoft Campus and School Subscription-Rahmenvertrag" mit der Rahmenvertragsnummer 5508503 zu berücksichtigen ist. Aufgrund der Situation, dass der o.g. auslaufende bisherige Rahmenvertrag am 30.04.2025 enden wird, weist die Auftraggeberin an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass vom künftigen Auftragnehmer ggf. eine vertragliche Überbrückungslösung für den Monat Mai 2025 für die Auftraggeberin zu finden ist. Die o.g. Verträge sind Bestandteil des Angebots und als solche dem Angebot des Bieters beizufügen.
Gegenstand nach CPV
- 72220000Systemberatung und technische BeratungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- GesamtpreisRangfolge 1Zuschlagskriterium ist zu 100% der Gesamtpreis der ausgeschriebenen Leistung. Der Gesamtpreis (in Euro/Cent, ohne Umsatzsteuer) wird aus der Wertungssumme des Angebotes innerhalb des Dokuments "Preisblatt" ermittelt.
- Beschreibung
- Zuschlagskriterium ist der Preis.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die folgenden Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 534a EU und 534b EU), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden: - Aussc … ganz lesenkürzer
An die Eignung der Bietenden werden verschiedene Anforderungen gestellt. Unternehmen, die die folgenden Kriterien nicht erfüllen, oder sich nicht auf dem Wege der Eignungsleihe verschaffen können (siehe auch Formulare 534a EU und 534b EU), können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden: - Ausschlussgründe liegen nicht vor (Nachweis durch Eigenerklärung, Formular 521 EU im Dokument "Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren"), - Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (Nachweis durch Eintragung im Dokument "Unternehmensdaten"), - Allgemeine Angaben zum bietenden Unternehmen (durch Eintragung im Dokument "Unternehmensdaten"), - Erklärung über das Vorhandensein bzw. die Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung (durch Eintragung im Dokument "Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren").- Kriterium
- Microsoft Partner Status, mind. Licensing Solution Partner (LSP), durch beigelegte Zertifizierung nachzuweisen. Ein fehlender Nachweis führt zum Ausschluss.
- Kriterium
Mit der Abgabe des Angebotes bestätigen Sie die nachfolgend aufgeführten Erklärungen, enthalten im Dokument "Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren": - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formular 521 EU - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der … ganz lesenkürzer
Mit der Abgabe des Angebotes bestätigen Sie die nachfolgend aufgeführten Erklärungen, enthalten im Dokument "Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren": - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formular 521 EU - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionspaket) - Formular 523 EU - Erklärung Eintragung im Berufs- und Handelsregister - Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung - Erklärung Verzicht auf eigene AGB - Erklärung Bonitätsprüfung - Eigenerklärung wirtschaftliche Unabhängigkeit - Neutralitätserklärung - Formular 234 EU und gemäß Ausschlussgründen nach §123 GWB und §124 GWB- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2025
- Vertragsende
- 30.04.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.nrw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 1 Woche
- Angebotsöffnung
- 15.04.2025, 12:01 Uhr. Köln, Vergabestelle TH Köln. Bietende sind nicht zugelassen
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Vergabeunterlagen Vertragsbeginn: 01.05.2025
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten … ganz lesenkürzer
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4). Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt: - Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. - Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UD7DE Mit Abgabe des Angebots sind Sie einverstanden mit der dieser Ausschreibung zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung und den Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes NRW (VOL/B).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- TH Köln
- Anschrift
- Gustav-Heinemann-Ufer 54, 50968 Köln
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Rahmenvereinbarung CISCO 2026 - 203015.04.2026 · 1 Angebot
- Ex Post - Server14.08.2024
- KI-Rechencluster26.04.2024 · 1 Angebot
- Labsolution Lizenzen und Wartung HPLC und GC Anlagen23.12.2022
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH7 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland5 Zuschläge
- B1 Systems GmbH4 Zuschläge
- IBM Deutschland4 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH4 Zuschläge
- adesso SE4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.04.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Lizenzen für Atlassian-ProdukteGKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)Frist 04.12.2026
- Bereitstellung eines CMS und Implementierung der Vergabehandbücher des BMVBundesministerium für VerkehrFrist 26.11.2026
- Lizenzen für VMware-ProdukteGKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)Frist 20.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bdcb680a-56c2-43fa-b633-87c6fe9f51fa.