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H84.1 Sanierung und Betriebsoptimierung Tierhaus/TGA-Planung (ALG1-3,7 Labortechnik und 8 gem.HOAI§§55/53

Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen EK-Bau-2024-0003veröffentlicht 23.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 947 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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in 15 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
42 Monate22.07.2024 – 31.01.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin13125, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (25 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Personaleinsatzkonzept (nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen - Dokument "Zuschlagskriterien")26 %
  • Strukturelle Herangehensweise (siehe oben)20 %
  • Herangehensweise an komplexe fachtechnische Aufgabenstellungen (siehe oben)24 %
  • Preis,Honorar30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2028
    vor 28 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

H84.1 /TGA-Planung (ALG1-3,7 Labortechnik,und 8 gem.HOAI§§55/53)

Beschreibung des Loses

Das zentrale Tierhaltungsgebäude Hermann von Helmholtz-Haus (HvH) Geb. 84.1 des Max-Delbrück-Centrums für Molekulare Medizin am Standort Berlin-Buch (Arch.: Eckhard Fröse, Braunschweig), welches gemeinsam durch das MDC und das Forschungsinstitut für Molekulare Pharmakologie (FMP) im Forschungsverbund Berlin e.V. genutzt wird, soll saniert (Glasdächer Lichthöfe) und optimiert (Ergänzung Geschossdecken Lichthöfe 1 und 3) werden. Dabei sollten auch Anlagen/Anlagenteile der technischen Ausrüstung erneuert werden. Das Tierhaltungsgebäude soll bei laufendem Betrieb saniert werden, daher erfolgt die Durchführung in zwei Bauabschnitten. Der Beginn der Bauausführung ist für Ende 2025 geplant, die Fertigstellung für Anfang 2028, für jeden Bauabschnitt beträgt die Bauzeit rund 1 Jahr. Das Vorhaben wird zu wesentlichen Teilen aus Zuwendungsmitteln des Bundes (90%) und des Landes (10%) sowie aus Drittmitteln finanziert. Es handelt sich um eine Zuwendungsmaßnahme im Sinne §44 BHO der Bundesrepublik Deutschland nach den Regelungen der RZBau; das BBR ist mit Prüf- bzw. Kontrolltätigkeiten betraut. Das im "Spezifisch Pathogen frei (SPF) - Status" betriebene Gebäude 84.1 wurde 2005 in Betrieb genommen und wird seither als kombiniertes Labor- und Tierhaltungsgebäude genutzt. Es beinhaltet eine große Hochhygiene Nagerhaltung mit vier voneinander hygienisch getrennten Haltungskompartimenten in zwei Hygieneabschnitten (Nord und Süd). Jeweils zwei Haltungskompartimente auf zwei Haltungsgeschossen sind über einen Luftraum im Lichthof zu einem Hygieneabschnitt verbunden. Das Gebäude besitzt drei Lichthöfe mit Galerieumgängen und Glasdachkonstruktionen. Die Lichthöfe Nord und Süd befinden sich im Hochhygienebereich, der mittlere Lichthof (Verbindungshalle) befindet sich vor der Barriere. Die beiden Hygieneabschnitte sind sehr groß und machen das Gebäude sehr unflexibel. Zur Optimierung der Betriebsabläufe sollen nun Geschosse innerhalb der Lichthöfe 1 und 3 getrennt und Lagerflächen gewonnen werden. Außerdem: - Sanierung Glasdachkonstruktionen Lichthöfe: Entfernung Dachverglasung/Sonnenschutz und Erneuerung der Dachabdeckung [Leichtbaudach] / Einbau Entrauchungsöffnungen; - Glasfassade Ost: Einbau zusätzlicher Nachströmungs- und Entrauchungsöffnungen sowie Isolierverglasung; - Brandschutztechnische Anpassungen: Durch die Maßnahmen kommt es zu Veränderungen im Bereich der Brandabschnittstrennung und Rauchableitung des genehmigten Bestandes (z.B. neue Entrauchungskanäle). - Implementierung eines Zutrittskontrollsystems. Die Gebäudetechnischen Anlagen sind mittlerweile seit nahezu 20 Jahren in dauerhaftem Betrieb. Die vier großen Lüftungsanlagen zur Versorgung der Labor- und Tierhaltungsbereiche sollen energetisch optimiert werden. Vorgesehen ist der Einbau von EC-Ventilatoren und eines effizienten KVS-Systems. Die Dampferzeugungsanlage soll komplett erneuert werden, hier soll ein Wechsel von derzeit gasbetriebenen Dampferzeugern auf elektrisch betriebene Dampferzeuger erfolgen. Inwieweit die vier Sterilisations-Autoklave erneuert werden soll eine Untersuchung in der LPH 3 zeigen. Grundlagen der geplanten Maßnahmen insbesondere: Bereits fertiggestellte Planung der LPH 1 Grundlagenermittlung und LPH 2 Vorentwurfsplanung für alle Anlagengruppen, zu den Hochbauleistungen sowie zur Tragwerksplanung und zum Brandschutz. Die Planung muss in enger Zusammenarbeit mit der Objektplanung sowie weiteren Fachplanungen (auch der Technischen Ausrüstung) erfolgen. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Die geplanten Maßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Art der Baumaßnahme: Bauen im Bestand (partielle Sanierung / partieller Umbau); 2. Größenordnung (BGF) Haus 84.1 insg.: rd. 11.460 qm; 3. Geschätzte Kosten für die hier ausgeschriebenen Maßnahmen in den KGr 410, 420, 430, 470 und 480 nach DIN 276: 5,62 Mio. EUR netto. Die beabsichtigte Vergabe umfasst die Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55 für Anlagen/Anlagenteile folgender Anlagengruppen gem. HOAI §53: Anlagengruppe 1: Anbindung der sanierten technischen Anlagen; Anlagengruppe 2: Erneuerung Dampferzeugung, teilweise mit einem Austausch von maroden Strängen; Anlagengruppe 3: Teilweise Erneuerung und Optimierung der RLT-Anlagen, sowie die Ergänzung; KVS-System, EC-Lüfter, Befeuchtung, Be- und Entlüftung Hallen; Anlagengruppe 7: Erneuerung bzw. ggf. Austausch von vier Bestands-Autoklaven; Anlagengruppe 8: Austausch der Zentralen Steuereinheiten (DDC) an den vorhandenen ISP.

Vergeben werden Grundleistungen LPh 3-9 (teilweise, soweit in Ergänzung der vorliegenden Unterlagen erforderlich, bzw. soweit die Leistungen nicht durch den AG erbracht werden [im Einzelnen s. Vergabeunterlagen, insb. Vertragsentwurf / Anlage 2 [spezifische Leistungspflichten]) sowie ausgewählte Besondere Leistungen, sofern erforderlich. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s.a. Ziffer 5.1.6). Optionale Leistungen: s. Ziffer 5.1.6. Im Ergebnis sollen funktional und technisch sowie energetisch optimierte Gebäudeteile zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb ermöglichen. Folgende Unterlagen liegen vor und sind im Internet abrufbar: Vertragsentwurf inkl. ausgewählter Anlagen (insb. Leistungsbild). Eine Kenntnis ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich. Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 07/2024; 2. Realisierung: 11/2025 bis 01/2028; 3. Projektabschluss: im Nachgang (Hinweis zu Ziffer 5.1.3: Angaben ohne LPh 9 / Gewährleistungszeit, Verwendungsnachweis).

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Personaleinsatzkonzept (nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen - Dokument "Zuschlagskriterien")26 %
Strukturelle Herangehensweise (siehe oben)20 %
Herangehensweise an komplexe fachtechnische Aufgabenstellungen (siehe oben)24 %
Preis,Honorar30 %
Qualität
Personaleinsatzkonzept (nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen - Dokument "Zuschlagskriterien")
Qualität
Strukturelle Herangehensweise (siehe oben)
Qualität
Herangehensweise an komplexe fachtechnische Aufgabenstellungen (siehe oben)
Kosten
Preis,Honorar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
22.07.2024
Vertragsende
31.01.2028
Verlängerung
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages soll die Leistungsstufe 2 (Leistungsphasen 3 bis 4 gem. HOAI §55), soweit in Ergänzung vorhandener Unterlagen erforderlich, beauftragt werden. Die weiteren Stufen werde … ganz lesen(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages soll die Leistungsstufe 2 (Leistungsphasen 3 bis 4 gem. HOAI §55), soweit in Ergänzung vorhandener Unterlagen erforderlich, beauftragt werden. Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme / Zurverfügungstellung der Finanzmittel einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind insb. die Einhaltung der Kosten und Termine, die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen. (2) Optional erfolgt die Vergabe weiterer Besonderer Leistungen, sofern und soweit diese erforderlich werden. (3) In der 2. Stufe des Verfahrens werden den zur Teilnahme an der Stufe 2 des Verfahrens ausgewählten Unternehmen weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt, u.a.: Formblatt für Honorarangebote, Planungsergebnisse der Leistungsphase 2. (4) Im Falle der Angebotsaufforderung sind neben einem Honorarangebot und einem Konzept zu den nichtpreislichen Zuschlagskriterien weitere Unterlagen/Erklärungen vorzulegen (u.a. Angaben für die Abfrage beim Wettbewerbsregister sowie ggf. - soweit nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag erfolgt - Erklärungen für Unterauftragnehmer). (5) Folgende Unterlagen sind bereits mit der Bekanntmachung im Internet abrufbar: Vertragsentwurf inkl. ausgewählter Anlagen. Eine Kenntnis ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich. (6) Die unter Ziffer 5.1.3 angegebene Vertragslaufzeit ist als Zirka-Angabe zu verstehen; Angabe ohne LPh 9 / Gewährleistungszeit, Verwendungsnachweis. (7) Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Anfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen. (8) Informationen über die Überprüfungsfristen: Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. §160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1) Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Optionen
stufenweise Beauftragung
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages soll die Leistungsstufe 2 (Leistungsphasen 3 bis 4 gem. HOAI §55), soweit in Ergänzung vorhandener Unterlagen erforderlich, beauftragt werden. Die weiteren Stufen werde … ganz lesen(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages soll die Leistungsstufe 2 (Leistungsphasen 3 bis 4 gem. HOAI §55), soweit in Ergänzung vorhandener Unterlagen erforderlich, beauftragt werden. Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme / Zurverfügungstellung der Finanzmittel einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind insb. die Einhaltung der Kosten und Termine, die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen. (2) Optional erfolgt die Vergabe weiterer Besonderer Leistungen, sofern und soweit diese erforderlich werden. (3) In der 2. Stufe des Verfahrens werden den zur Teilnahme an der Stufe 2 des Verfahrens ausgewählten Unternehmen weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt, u.a.: Formblatt für Honorarangebote, Planungsergebnisse der Leistungsphase 2. (4) Im Falle der Angebotsaufforderung sind neben einem Honorarangebot und einem Konzept zu den nichtpreislichen Zuschlagskriterien weitere Unterlagen/Erklärungen vorzulegen (u.a. Erklärung gem. §1 (2) der Frauenförderverordnung; Angaben für die Abfrage beim Wettbewerbsregister sowie ggf. - soweit nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag erfolgt - Erklärungen für Unterauftragnehmer). (5) Folgende Unterlagen sind bereits mit der Bekanntmachung im Internet abrufbar: Vertragsentwurf inkl. ausgewählter Anlagen. Eine Kenntnis ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich. (6) Die unter Ziffer 5.1.3 angegebene Vertragslaufzeit ist als Zirka-Angabe zu verstehen; Angabe ohne LPh 9 / Gewährleistungszeit, Verwendungsnachweis. (7) Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Anfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen. (8) Informationen über die Überprüfungsfristen: Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. §160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1) Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Hinweis
(1) Die insb. in Ziff. 5.1.9 geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag [interaktive PDF-Datei] und Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen [Formular VHB 124 LD] sowie - sofern zutreffend - Bewerbergemeinschaftserklärung [VHB … ganz lesen(1) Die insb. in Ziff. 5.1.9 geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag [interaktive PDF-Datei] und Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen [Formular VHB 124 LD] sowie - sofern zutreffend - Bewerbergemeinschaftserklärung [VHB 234], Erklärungen für Nachunternehmer [VHB 236]) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Die Formblätter sind in deutscher Sprache vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person sowie der Name des Unternehmens ist jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter füllt den Teilnahmeantrag aus. Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform bis zu der in Ziff. 5.1.12 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Eine Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über den Umfang der Liste in Pkt. 5.1 des Teilnahmeantrages hinaus nicht vorgesehen. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. (2) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird. (3) Unter der in Ziff. 5.1.11 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen (Formblätter [s.o.] inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1 sowie Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix Stufe 2 und die in Ziff. 5.1.6 aufgeführten Unterlagen) sowie Änderungen/ Ergänzungen zur Bekanntmachung u.ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen. (4) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (VgV § 20 [3], Unterabsatz 1). Die Kommunikation erfolgt nur über die Internetplattform des Bauherrn. (5) Hinweis zu Ziff. 5.1.10 Zuschlagskriterien: Die Angebotsinhalte zu den nichtpreislichen Angebotsbestandteilen werden nicht verhandelt. Die für die nichtpreisliche Bewertung relevanten Angebotsbestandteile sind mit dem Erstangebot vorzulegen und werden auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung einer vorgesehenen Präsentation (s.a. Hinweise in der Bewertungsmatrix) bewertet. Je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben (näheres siehe Vergabeunterlagen). Es können insg. maximal 250 Punkte erreicht werden. Bewertung Honorarangebote: Die einzelnen Honorarangebote werden jeweils mit max. 5 Punkten bewertet. 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten Angebote mit dem 1,75-fachen oder mehr als dem 1,75-fachen des niedrigsten Preises. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt: 0 + 5 x (niedrigster Preis x 1,75 - Preis) / (niedrigster Preis x 1,75 - niedrigster Preis). (6) Der Bauherr beabsichtigt, i.R. der Verhandlung (Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der finalen Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 10 Tage festzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß VgV §17 (11) auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen. (7) Mit Teilnahme an dem Vergabeverfahren erklärt sich der Bewerber einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, vom Bewerber zur Verfügung gestellte Dat …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

558vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (522 Lose mit Angabe)
312.132 €Zuschlagswert im Median
148.797 € – 735.594 €mittlere Hälfte, 164 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 74290ea1-7636-4399-8f57-176a0062817f.