Gutachten Entwicklung Zuwanderung und bestehende Bedarfe bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen #191/23veröffentlicht 31.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 18 Monate
- 08.04.2024 – 30.09.2025
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 18 Monate08.04.2024 – 30.09.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Inhaltliches Konzept60 %
- Zeitliche Umsetzung10 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 32 Monatenüber evergabe.sachsen.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 32 Monaten
- Vertragsbeginnvor 31 MonatenLaufzeit bis 30.09.2025
- Heute
Beschreibung
Es soll ein Gutachten erstellt werden, dass aktuelle sachsenspezifische Daten zur Entwicklung der Zuwanderung seit 2015 und den bestehenden Bedarfen bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund erhebt und auswertet. Das Gutachten soll die Rahmenbedingungen von gelingender kultureller, sozialer und identifikatorischer Integration darstellen, die Maßnahmen zur Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen, insbesondere der geförderten Maßnahmen des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Kontext der Rahmenbedingungen von gelingender kultureller, sozialer und identifikatorischer Integration bewerten und mit Maßnahmen zur Förderung der Integration in anderen Bundesländern ins Verhältnis setzen.
Beschreibung des Loses
Für die Erstellung des Gutachtens wurden die zu erarbeitenden Inhalte bereits gegliedert, damit die einzelnen Leistungsbestandteile für die Bieter in ihrem Umfang bestmöglich erfasst werden können. Die Gliederung sowie Inhalte der einzelnen Leistungsbestandteile sind Ziffer 4.2 Teil A der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und SozialwesensHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Inhaltliches Konzept
- Qualität
- Zeitliche Umsetzung
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
Der Bieter weist mindestens 2 Referenzen über Leistungen nach, welche mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Das umfasst Leistungen im (sozial-)wissenschaftlichen Bereich sowie in der quantitativen Forschung mit einem Fokus auf die Erstellung von Studien und einem eindeutigen Bezug zu … ganz lesenkürzer
Der Bieter weist mindestens 2 Referenzen über Leistungen nach, welche mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Das umfasst Leistungen im (sozial-)wissenschaftlichen Bereich sowie in der quantitativen Forschung mit einem Fokus auf die Erstellung von Studien und einem eindeutigen Bezug zu Integrationsthemen. Dabei sind lediglich die in den letzten drei Kalenderjahren (ab 2021) erbrachten Leistungen anzugeben und erfüllt folgende Kriterien: - mindestens einer oder beide Auftraggeber sind Behörden oder öffentlich-rechtliche Institutionen, - mindestens eine Studie oder beide Studien / Untersuchungen bereits abgeschlossen wurden, - die Beauftragungen liegen nicht länger als 3 Jahre zurück (Stand: 01.03.2024). Der Bieter hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »05 Erklärung Referenzen« anzugeben.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 08.04.2024
- Vertragsende
- 30.09.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 05.03.2024, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Albertstraße 10, 01097 Dresden
- Website
- evergabe.sachsen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
sms.sachsen.de
Bei uns erfasst
- Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzberatung03.02.2026
- Weitere Leistungen für die zusätzlichen Aufgaben zur Umsetzung des Auftrages Digitales Gesundheitsamt 2025 - Fachsoftware ÖGD-SN21.10.2025 · 1 Angebot
- Rahmenvertrag zur Beratung übergreifendes Informationssicherheits-managementsystem für die vier Sächsischen Krankenhäuser und das Haus am Karswald Arnsdorf05.02.2025 · 6 Angebote
- Etablierung der Generationenagentur für Sachsen12.12.2024 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.03.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 367ad7bc-f471-41a9-bc64-c4f491144ae2.