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vergebenEU-weitDienstleistungen

Gutachten Entwicklung Zuwanderung und bestehende Bedarfe bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen #191/23veröffentlicht 31.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 977 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
18 Monate08.04.2024 – 30.09.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01097, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Inhaltliches Konzept60 %
  • Zeitliche Umsetzung10 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 32 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 32 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2025
    vor 31 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Es soll ein Gutachten erstellt werden, dass aktuelle sachsenspezifische Daten zur Entwicklung der Zuwanderung seit 2015 und den bestehenden Bedarfen bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund erhebt und auswertet. Das Gutachten soll die Rahmenbedingungen von gelingender kultureller, sozialer und identifikatorischer Integration darstellen, die Maßnahmen zur Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen, insbesondere der geförderten Maßnahmen des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Kontext der Rahmenbedingungen von gelingender kultureller, sozialer und identifikatorischer Integration bewerten und mit Maßnahmen zur Förderung der Integration in anderen Bundesländern ins Verhältnis setzen.

Beschreibung des Loses

Für die Erstellung des Gutachtens wurden die zu erarbeitenden Inhalte bereits gegliedert, damit die einzelnen Leistungsbestandteile für die Bieter in ihrem Umfang bestmöglich erfasst werden können. Die Gliederung sowie Inhalte der einzelnen Leistungsbestandteile sind Ziffer 4.2 Teil A der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Inhaltliches Konzept60 %
Zeitliche Umsetzung10 %
Preis30 %
Qualität
Inhaltliches Konzept
Qualität
Zeitliche Umsetzung

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Der Bieter weist mindestens 2 Referenzen über Leistungen nach, welche mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Das umfasst Leistungen im (sozial-)wissenschaftlichen Bereich sowie in der quantitativen Forschung mit einem Fokus auf die Erstellung von Studien und einem eindeutigen Bezug zu … ganz lesenDer Bieter weist mindestens 2 Referenzen über Leistungen nach, welche mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Das umfasst Leistungen im (sozial-)wissenschaftlichen Bereich sowie in der quantitativen Forschung mit einem Fokus auf die Erstellung von Studien und einem eindeutigen Bezug zu Integrationsthemen. Dabei sind lediglich die in den letzten drei Kalenderjahren (ab 2021) erbrachten Leistungen anzugeben und erfüllt folgende Kriterien: - mindestens einer oder beide Auftraggeber sind Behörden oder öffentlich-rechtliche Institutionen, - mindestens eine Studie oder beide Studien / Untersuchungen bereits abgeschlossen wurden, - die Beauftragungen liegen nicht länger als 3 Jahre zurück (Stand: 01.03.2024). Der Bieter hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »05 Erklärung Referenzen« anzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
08.04.2024
Vertragsende
30.09.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
05.03.2024, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 850 (Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens) in Sachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 5 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.03.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 367ad7bc-f471-41a9-bc64-c4f491144ae2.