Gigabitausbauprojekt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit anschließenden Netzbetrieb für 84 Monate
Landkreis Anhalt-Bitterfeld · Köthen (Anhalt), Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen O/VgV/63/13-2026/weveröffentlicht 01.07.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 104 Monate
- 01.04.2027 – 01.12.2035
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.
- Montage/ Installation und Inbetriebnahme von Newsroom-Komponenten, sowie Wartung und SupportHochschule Magdeburg-Stendal · MagdeburgFrist 30.11.2026
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (5 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 104 Monate01.04.2027 – 01.12.2035
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Köthen (Anhalt)06366, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (33 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (40 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur40 %
- Preis60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 3 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 5 MonatenLaufzeit bis 01.12.2035
Beschreibung
Errichtung von gigabitfähigen Anschlüssen in bisher unterversorgten Ortsteilen der Städte Köthen (Anhalt) Los 1 und Südliches Anhalt Los 2 - Erteilung von Dienstleistungskonzessionen mittels eines Auswahlverfahrens zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeitslücke
Gegenstand nach CPV
- 72400000InternetdiensteHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Stadt Köthen (Anhalt): 1274 unterversorgte Adressen Im Anschluss an den Branchendialog sowie das Markterkundungsverfahren des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter Berücksichtigung von Eigenausbauzusagen privater Telekommunikationsunternehmen sowie auf der Grundlage - der aktuellen Leitlinien der EU für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen vom 31.1.2023, - der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 31.7.2024 (Gigabit-Rahmenregelung samt Anlage), - der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.3.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 sowie - der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des flächendeckenden Ausbaus von Gigabitnetzen (Gigabit-RL LSA) vom 28. Oktober 2025 (Az.: 46-79100) beabsichtigt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine Versorgung noch unterversorgter Adresspunkte im Gebiet des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zu erreichen. Ziel ist eine Verbesserung des flächendeckenden gigabitfähigen Breitbandnetzes im Landkreisgebiet. Der Landkreis übernimmt diese Aufgabe im Auftrag der Stadt Köthen (Anhalt) aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung. | 104 Monate | – |
| 2 | Südliches Anhalt: 1219 unterversorgte Adressen Im Anschluss an den Branchendialog sowie das Markterkundungsverfahren des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter Berücksichtigung von Eigenausbauzusagen privater Telekommunikationsunternehmen sowie auf der Grundlage - der aktuellen Leitlinien der EU für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen vom 31.1.2023, - der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 31.7.2024 (Gigabit-Rahmenregelung samt Anlage), - der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.3.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 sowie - der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des flächendeckenden Ausbaus von Gigabitnetzen (Gigabit-RL LSA) vom 28. Oktober 2025 (Az.: 46-79100) beabsichtigt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine Versorgung noch unterversorgter Adresspunkte im Gebiet des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zu erreichen. Ziel ist eine Verbesserung des flächendeckenden gigabitfähigen Breitbandnetzes im Landkreisgebiet. Der Landkreis übernimmt diese Aufgabe im Auftrag der Stadt Südliches Anhalt aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung. | 104 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur- Qualität der Backboneanbindung; - Service-Konzept und Entstörungszeiten - Zeitliche Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1000 Mbit/s - Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit
- Preis
- Der geringste Angebotspreis wird mit 60 Punkten gewertet
Eignung3 von 4 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 10 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2027
- Vertragsende
- 01.12.2035
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung … ganz lesenkürzer
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Für die Eignung der Telekommunikationsunternehmen im Verlauf des Verfahrens folgende Eignung nachzuweisen: 1. Nachweis der Zulassung als Netzbetreiber gemäß § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG). 2. Gültiger Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister oder vergleichbare Nachweise des j … ganz lesenkürzer
Für die Eignung der Telekommunikationsunternehmen im Verlauf des Verfahrens folgende Eignung nachzuweisen: 1. Nachweis der Zulassung als Netzbetreiber gemäß § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG). 2. Gültiger Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister oder vergleichbare Nachweise des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist. 3. Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsvertrages einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung eines Versicherers, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1.000.000 EUR je Schadensfall für Personenschäden und über mind. 3.000.000 EUR je Schadensfall für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen vorliegen wird. 4. Vorlage von mindestens 2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren. Die Referenzen beinhalten zusätzlich die folgenden Angaben: Name des Referenzgebers, Anschrift, Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum Die Art der ausgeführten Leistung muss erkennen lassen, ob die Umsetzung von geförderten oder eigenwirtschaftlichen Ausbauprojekten und der Netzbetrieb in einem vergleichbaren Umfang erfolgt ist. Der Bezug zum referenzierten Leistungsumfang ist an dem vom TKU ausgewählten Los auszurichten. Der Auftraggeber akzeptiert Referenzen, in welchen der Netzbetrieb seit mindestens 1 Jahr durchgeführt wird. 5. Erklärung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Anwendung der Vorleistungspreise- Hinweis
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes realisieren kann, ein offenes, transparentes, wirtschaftliches und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäss … ganz lesenkürzer
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes realisieren kann, ein offenes, transparentes, wirtschaftliches und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäss unten angegebener Richtlinie und Rahmenregelung durch. Die ausgewählten Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen (TKU werden im weiteren Verlauf des Verfahrens aufgefordert für die Errichtung von gigabitfähigen Anschlüssen (mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch je Adresspunkt zu Spitzenlastzeitbedingungen; das Gigabitnetz muss für Point-to-Point-Lösungen ausgelegt sein) im Sinne der Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ein verbindliches Angebot abzugeben. Nach Abschluss der Bauphase ist der Netzbetrieb für 84 Monate zu gewährleisten. Näheres regelt der zwischen TKU und Auftraggeber nach Zuschlagserteilung zu schließende Ausbauvertrag. Der Auftraggeber behält sich vor, auf dieses Erstangebot den Zuschlag zu erteilen, sofern eine Verhandlung nicht notwendig erscheint. Details zum Vergebeverfahren entnehmen Sie bitte den Verfahrensunterlagen. Nach dem Ende des Teilnahmewettbewerbes ist beabsichtigt, alle geeigneten Telekommunikationsunternehmen zur Abgabe eines Erstangebotes aufzufordern und mit diesen in Verhandlungen einzutreten.
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur- Qualität der Backboneanbindung; - Service-Konzept und Entstörungszeiten - Zeitliche Verfügbarkeit einer symmetrischen Mindestübertragungsrate von 1000 Mbit/s - Upgradefähigkeit und Zukunftssicherheit
- Preis
- Der geringste Angebotspreis wird mit 60 Punkten gewertet
Eignung3 von 4 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 10 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2027
- Vertragsende
- 01.12.2035
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung … ganz lesenkürzer
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes realisieren kann, ein offenes, transparentes, wirtschaftliches und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäss … ganz lesenkürzer
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes realisieren kann, ein offenes, transparentes, wirtschaftliches und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäss unten angegebener Richtlinie und Rahmenregelung durch. Die ausgewählten Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen (TKU werden im weiteren Verlauf des Verfahrens aufgefordert für die Errichtung von gigabitfähigen Anschlüssen (mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch je Adresspunkt zu Spitzenlastzeitbedingungen; das Gigabitnetz muss für Point-to-Point-Lösungen ausgelegt sein) im Sinne der Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ein verbindliches Angebot abzugeben. Nach Abschluss der Bauphase ist der Netzbetrieb für 84 Monate zu gewährleisten. Näheres regelt der zwischen TKU und Auftraggeber nach Zuschlagserteilung zu schließende Ausbauvertrag. Der Auftraggeber behält sich vor, auf dieses Erstangebot den Zuschlag zu erteilen, sofern eine Verhandlung nicht notwendig erscheint. Details zum Vergebeverfahren entnehmen Sie bitte den Verfahrensunterlagen. Nach dem Ende des Teilnahmewettbewerbes ist beabsichtigt, alle geeigneten Telekommunikationsunternehmen zur Abgabe eines Erstangebotes aufzufordern und mit diesen in Verhandlungen einzutreten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt)
- Website
- anhalt-bitterfeld.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 99a47a75-a1a7-4419-8960-cef8db194ba6.