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Gigabitausbau im Landkreis Wittenberg - Erteilung von Dienstleistungskonzessionen mittels eines Auswahlverfahrens zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeitslücke

Landkreis Wittenberg · Lutherstadt Wittenberg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 61.3.1.7_breitband_24/01_Pfveröffentlicht 19.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 862 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Wittenberg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
5
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (60 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur35 %
  • Höhe der Endkundenpreise10 %
  • Meilensteinplanung5 %
  • Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Errichtung und Betrieb von gigabitfähigen Anschlüssen (mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch je Adresspunkt) im Sinne der Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 im Landkreis Wittenberg in bisher unterversorgten Gebieten der Einheitsgemeinden Stadt Annaburg, Stadt Bad Schmiedeberg, Stadt Jessen, Stadt Oranienbaum-Wörlitz und Stadt Zahna-Elster

Lose5 Lose

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
1.075 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Annaburg

Errichtung und Betrieb von gigabitfähigen Anschlüssen (mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch je Adresspunkt) im Sinne der Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 in den Ortsteilen Axien, Bethau, Gehmen, Groß Naundorf, Hohndorf, Kolonie, Lebien, Löben, Meuselko, Plossig, Premsendorf

––
2
868 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Bad Schmiedeberg

Errichtung und Betrieb von gigabitfähigen Anschlüssen (mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch je Adresspunkt) im Sinne der Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 in den Ortsteilen Bösewig, Großkorgau, Kleinkorgau, Kleinzerbst, Merkwitz, Meuro, Moschwig, Österitz, Ogkeln, Reinharz, Sachau, Sackwitz, Schnellin, Scholis

––
3
984 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Jessen (Elster)

Errichtung und Betrieb von gigabitfähigen Anschlüssen (mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch je Adresspunkt) im Sinne der Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 in den Ortsteilen Battin, Buschkuhnsdorf, Düßnitz, Gerbisbach, Glücksburg, Großkorga, Hemsendorf, Kleinkorga, Klossa, Kremitz, Lindwerder, Mönchenhöfe, Mügeln, Rade, Reicho, Schöneicho, Steinsdorf

––
4
6 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Oranienbaum-Wörlitz

Errichtung und Betrieb von gigabitfähigen Anschlüssen (mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch je Adresspunkt) im Sinne der Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 im Ortsteil Schönitz

––
5
283 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Zahna-Elster

Errichtung und Betrieb von gigabitfähigen Anschlüssen (mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch je Adresspunkt) im Sinne der Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 in den Ortsteilen Klebitz, Leetza, Ottmannsdorf, Rahnsdorf, Raßdorf, Zallmsdorf

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag4 von 4 angegeben

Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur35 %
Höhe der Endkundenpreise10 %
Meilensteinplanung5 %
Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke50 %
Qualität
Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur
Qualität
Höhe der Endkundenpreise
Qualität
Meilensteinplanung
Kosten
Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor bei Bedarf den Vertragzeitraum zu verlängern.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
-
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Nebenangebote hinsichtlich Rabattierungen sind zugelassen, kommen jedoch nur zum Tragen, wenn die rabattierten Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils wirtschaftlichsten sind. Hinweis zum Punkt Statistik (Los 1): Die korrekte Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU lautet: "1". Die Angabe "0" ist nicht korrekt.
Hinweis
Der Auftraggeber führt entsprechend Konzessionsvergabeverordnung und in Anlehnung an § 17 VgV ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durch. Rechtsgrundlage hierfür ist im Gegensatz zur oben angegebenen 2014/24/EU VgV die Richtlinie 2014/23/EU KonzVgV. Allerdings unterliegt die Ausschreibu … ganz lesenDer Auftraggeber führt entsprechend Konzessionsvergabeverordnung und in Anlehnung an § 17 VgV ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durch. Rechtsgrundlage hierfür ist im Gegensatz zur oben angegebenen 2014/24/EU VgV die Richtlinie 2014/23/EU KonzVgV. Allerdings unterliegt die Ausschreibung nicht dem förmlichen Vergaberecht, da der Ausnahmetatbestand § 149 Ziffer 8 GWB greift. Daher haben die Bieter nach einer dreimonatigen Erarbeitungszeit zur Einreichungsfrist gleichzeitig die Eignungsnachweise (im Sinne einer Bewerbung) sowie das Erstangebot einzureichen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor auch ohne Verhandlung dieses indikative Angebot eines Bieter zu bezuschlagen. Eine EU weite Veröffentlichung erfolgt, um größtmöglichen Wettbewerb zu ermöglichen. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells keine Anwendung. Die Angabe der Überprüfungsstelle (jeweils unter Ziffer 5.1.16 sowie 8.1 dieser Bekanntmachung sowie der zugehörige Rechtsbehelf (jeweils Ziffer 5.1.12) erfolgt vorsorglich. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Auftraggeber sichert jedoch zu, ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie der Vergabegrundsätze durchzuführen. a) In Ergänzung zu "Verfahrensart - Ziffer 2.1" dieser Bekannmachung erfolgt folgender Hinweis: Der Teilnahmewettbewerb wird dem Verhandlungsverfahren nicht vorgeschaltet, sondern parallel mit der Einreichung des Erstangebotes nach dreimonatiger Bearbeitungszeit ist auch die generelle Eignung zu belegen. Der Landkreis Wittenberg beabsichtigt mit allen gemäß Kriterien geeigneten Bietern nach Vorlage der Angebote eine Verhandlung durchzuführen. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle Bieter die Möglichkeit, ein verändertes Angebot einzureichen, das dann erneut auf der Basis der o.g. Zuschlagskriterien bewertet wird. Bedingung für die Förderung des Vorhabens ist die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Insoweit besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. b) Bietergemeinschaften: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen abzugeben: Benennung der Mitglieder in einer von allen zur Bietergemeinschaft gehörenden Bietern unterzeichneten Erklärung (in der Ausschreibungsunterlagen enthalten); gem. Auswahlkriterien dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise entweder im Namen der gesamten Bietergemeinschaft oder jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzeln; Im Übrigen müssen alle nach Abschnitt "Ausschreibungsbedingungen" dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise zur Eignung von der Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden; Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch; dies ist formlos im Angebot zu bestätigen. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben; Mehrfachbewerbungen in einen Los (z.B. parallele Bewerbung als Einzelbieter und gleichzeitig in einer Bietergemeinschaft oder Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen) sind unzulässig. c) Anfragen sind grundsätzlich in Textform über die Vergabeplattform eVergabe. de bzw. per E-Mail zu stellen. Für die Beantwortung der Fragen behält sich die ausschreibende Stelle 4 Werktage vor. In Anlehnung an § 20 Abs. 3 VgV beträgt die Frist zur Beantwortung rechtzeitig gestellter Anfragen 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Damit sollten zusätzliche Informationen (Bieteranfragen) bis spätestens 18.06.2024 angefordert werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 28.06.2024
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 28.06.2024
  4. BekanntmachungFrist 28.06.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a82b65d9-3497-41aa-9a99-b0d981884792.