Gigabitausbau im Landkreis Wittenberg - Erteilung von Dienstleistungskonzessionen mittels eines Auswahlverfahrens zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeitslücke
Landkreis Wittenberg · Lutherstadt Wittenberg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 61.3.1.7_breitband_24/01_Pfveröffentlicht 27.03.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 110 Monate
- 01.11.2024 – 31.12.2033
- Lose
- 5
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 110 Monate01.11.2024 – 31.12.2033
- Lose
- 5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Lutherstadt Wittenberg06886, Landkreis Wittenberg, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (60 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur35 %
- Höhe der Endkundenpreise10 %
- Meilensteinplanung5 %
- Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 28 Monaten
- Vertragsbeginnvor 24 MonatenLaufzeit bis 31.12.2033
- Heute
Beschreibung
Errichtung und Betrieb von gigabitfähigen Anschlüssen (mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch je Adresspunkt) im Sinne der Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 im Landkreis Wittenberg in bisher unterversorgten Gebieten der Einheitsgemeinden Stadt Annaburg, Stadt Bad Schmiedeberg, Stadt Jessen, Stadt Oranienbaum-Wörlitz und Stadt Zahna-Elster
Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | 1.075 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Annaburg Errichtung und Betrieb von gigabitfähigen Anschlüssen (mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch je Adresspunkt) im Sinne der Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 in den Ortsteilen Axien, Bethau, Gehmen, Groß Naundorf, Hohndorf, Kolonie, Lebien, Löben, Meuselko, Plossig, Premsendorf | 110 Monate | – |
| 2 | 872 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Bad Schmiedeberg Errichtung und Betrieb von gigabitfähigen Anschlüssen (mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch je Adresspunkt) im Sinne der Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 in den Ortsteilen Bösewig, Großkorgau, Kleinkorgau, Kleinzerbst, Merkwitz, Meuro, Moschwig, Österitz, Ogkeln, Reinharz, Sachau, Sackwitz, Schnellin, Scholis | 110 Monate | – |
| 3 | 985 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Jessen (Elster) Errichtung und Betrieb von gigabitfähigen Anschlüssen (mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch je Adresspunkt) im Sinne der Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 in den Ortsteilen Battin, Buschkuhnsdorf, Düßnitz, Gerbisbach, Glücksburg, Großkorga, Hemsendorf, Kleinkorga, Klossa, Kremitz, Lindwerder, Mönchenhöfe, Mügeln, Rade, Reicho, Schöneicho, Steinsdorf | 110 Monate | – |
| 4 | 6 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Oranienbaum-Wörlitz Errichtung und Betrieb von gigabitfähigen Anschlüssen (mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch je Adresspunkt) im Sinne der Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 im Ortsteil Schönitz | 28 Monate | – |
| 5 | 283 unterversorgte Adressen in der Einheitsgemeinde Zahna-Elster Errichtung und Betrieb von gigabitfähigen Anschlüssen (mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch je Adresspunkt) im Sinne der Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 in den Ortsteilen Klebitz, Leetza, Ottmannsdorf, Rahnsdorf, Raßdorf, Zallmsdorf | 110 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Technisches Konzept der Breitbandinfrastruktur
- Qualität
- Höhe der Endkundenpreise
- Qualität
- Meilensteinplanung
- Kosten
- Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Es sind folgende Unterlagen mit dem Erstangebot einzureichen: 1. Vorlage von mindestens 2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren, die die Umsetzung von geförderten oder eigenwirtschaftlichen Ausbauprojekten und den Netzbetrieb in einem vergleichbaren Umfang nachweisen, wie er bei den vom TKU ausgewähl … ganz lesenkürzer
Es sind folgende Unterlagen mit dem Erstangebot einzureichen: 1. Vorlage von mindestens 2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren, die die Umsetzung von geförderten oder eigenwirtschaftlichen Ausbauprojekten und den Netzbetrieb in einem vergleichbaren Umfang nachweisen, wie er bei den vom TKU ausgewählten Losen notwendig wird, 2. Nachweis der Zulassung als Netzbetreiber gemäß § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG), 3. gültiger Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister oder vergleichbare Nachweise des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, 4. Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsvertrages einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung eines Versicherers, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegen wird, 5. Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TvergG LSA) vom 7.12.2022 (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten), 6. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten), 7. Erklärung zur Bietergemeinschaft, sofern eine Bietergemeinschaft vorliegt (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten).- Kriterium
- siehe Punkt "Eignung zur Berufsausübung"
- Kriterium
- siehe Punkt "Eignung zur Berufsausübung"
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2024
- Vertragsende
- 31.12.2033
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Auftraggeber behält sich das Recht vor bei Bedarf den Vertragzeitraum zu verlängern.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 70 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Rechtsbehelf (Nachprüfungsantrag) ist nur zulässig, soweit: 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. der Bieter Verstöße gegen … ganz lesenkürzer
Ein Rechtsbehelf (Nachprüfungsantrag) ist nur zulässig, soweit: 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; 3. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; und 4. der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer beantragt hat (siehe insoweit auch § 160 Abs. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Nebenangebote hinsichtlich Rabattierungen sind zugelassen, kommen jedoch nur zum Tragen, wenn die rabattierten Angebote des betreffenden Bieters in allen Einzellosen der Loskombination die jeweils wirtschaftlichsten sind.
- Hinweis
Der Auftraggeber führt entsprechend Konzessionsvergabeverordnung und in Anlehnung an § 17 VgV ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durch. Rechtsgrundlage hierfür ist im Gegensatz zur oben angegebenen 2014/24/EU VgV die Richtlinie 2014/23/EU KonzVgV. Allerdings unterliegt die Ausschreibu … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber führt entsprechend Konzessionsvergabeverordnung und in Anlehnung an § 17 VgV ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durch. Rechtsgrundlage hierfür ist im Gegensatz zur oben angegebenen 2014/24/EU VgV die Richtlinie 2014/23/EU KonzVgV. Allerdings unterliegt die Ausschreibung nicht dem förmlichen Vergaberecht, da der Ausnahmetatbestand § 149 Ziffer 8 GWB greift. Daher haben die Bieter nach einer dreimonatigen Erarbeitungszeit zur Einreichungsfrist gleichzeitig die Eignungsnachweise (im Sinne einer Bewerbung) sowie das Erstangebot einzureichen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor auch ohne Verhandlung dieses indikative Angebot eines Bieter zu bezuschlagen. Eine EU weite Veröffentlichung erfolgt, um größtmöglichen Wettbewerb zu ermöglichen. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells keine Anwendung. Die Angabe der Überprüfungsstelle (jeweils unter Ziffer 5.1.16 sowie 8.1 dieser Bekanntmachung sowie der zugehörige Rechtsbehelf (jeweils Ziffer 5.1.12) erfolgt vorsorglich. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Auftraggeber sichert jedoch zu, ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie der Vergabegrundsätze durchzuführen. a) In Ergänzung zu "Verfahrensart - Ziffer 2.1" dieser Bekannmachung erfolgt folgender Hinweis: Der Teilnahmewettbewerb wird dem Verhandlungsverfahren nicht vorgeschaltet, sondern parallel mit der Einreichung des Erstangebotes nach dreimonatiger Bearbeitungszeit ist auch die generelle Eignung zu belegen. Der Landkreis Wittenberg beabsichtigt mit allen gemäß Kriterien geeigneten Bietern nach Vorlage der Angebote eine Verhandlung durchzuführen. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle Bieter die Möglichkeit, ein verändertes Angebot einzureichen, das dann erneut auf der Basis der o.g. Zuschlagskriterien bewertet wird. Bedingung für die Förderung des Vorhabens ist die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Insoweit besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. b) Bietergemeinschaften: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen abzugeben: Benennung der Mitglieder in einer von allen zur Bietergemeinschaft gehörenden Bietern unterzeichneten Erklärung (in der Ausschreibungsunterlagen enthalten); gem. Auswahlkriterien dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise entweder im Namen der gesamten Bietergemeinschaft oder jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzeln; Im Übrigen müssen alle nach Abschnitt "Ausschreibungsbedingungen" dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise zur Eignung von der Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden; Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch; dies ist formlos im Angebot zu bestätigen. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben; Mehrfachbewerbungen in einen Los (z.B. parallele Bewerbung als Einzelbieter und gleichzeitig in einer Bietergemeinschaft oder Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen) sind unzulässig. c) Anfragen sind grundsätzlich in Textform über die Vergabeplattform eVergabe. de bzw. per E-Mail zu stellen. Für die Beantwortung der Fragen behält sich die ausschreibende Stelle 4 Werktage vor. In Anlehnung an § 20 Abs. 3 VgV beträgt die Frist zur Beantwortung rechtzeitig gestellter Anfragen 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Damit sollten zusätzliche Informationen (Bieteranfragen) bis spätestens 18.06.2024 angefordert werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Breitscheidstraße 3, 06886 Lutherstadt Wittenberg
- Website
- landkreis-wittenberg.de
- Kontakt
- vergabestelle@
landkreis-wittenberg.de
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Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 28.06.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 28.06.2024
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.06.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3085371e-6649-4423-8f4c-2f0b23687737.