Generalplanungsleistungen Rems-Murr-Kliniken gGmbH
Rems-Murr-Kliniken gGmbH · Winnenden, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 1559_2024_GP_RMKveröffentlicht 16.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 8 Jahre
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 8 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Winnenden71364, Rems-Murr-Kreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 124 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (19 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Preis60 %
- Qualifikation und Erfahrung des Gesamtprojektleiters sowie der Fachprojektleiter (Projektteam)10 %
- Konzept zu Kommunikation / Interaktion bei der Projektumsetzung10 %
- Auftragsbezogene Organisation in Bezug auf die Einhaltung des Qualitäts- und Kostenmanagements und der Terminsicherheit10 %
- Nachhaltigkeit / Lebenszyklus10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 23 Monatenan Lutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 23 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Generalplanungsleistungen (Grundleistungen und besondere Leistungen sowie Beratungsleistungen) nach den Leistungsphasen 1 bis 9 insbesondere mit den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume, Technische Gebäudeausrüstung inkl. Medizintechnikplanung sowie Tragwerksplanung. Die ausgeschriebenen Generalplanungsleistungen richten sich auf das Ziel des Auftraggebers, die Neonatologie der Zukunft durch NIDCAP (abgekürzt für "Newborn Individualized Developmental Care and Assessment Program") zu erreichen. Im Bereich NIDCAP erfolgen Behandlung und Überwachung von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen ab der Grenze der Lebensfähigkeit (ab der 23 SSW). Hierbei muss in diesem Bereich das gesamte Diagnostik- und Behandlungsspektrum der Neonatologie abgebildet werden (inkl. zertifizierter Frauenmilchbank). Dazu sollen Rooming-In Stationen mit 2 Eltern-Kind-Intensiv-Einheiten und 2 Eltern-Appartements realisiert werden. Des Weiteren sollen in der restlichen Dachfläche Büroflächen/Arztdiensträume geplant werden.
Beschreibung des Loses
Die ausgeschriebenen Generalplanerleistungen richten sich auf das Ziel des Auftraggebers, die Neonatologie der Zukunft durch NIDCAP (abgekürzt für "Newborn Individualized Developmental Care and Assessment Program") zu erreichen. Dahinter steht das Interesse des Auftraggebers, eine individuelle, entwicklungsfördernde und familienintegrierende Betreuung von Frühgeborenen herzustellen. Diese sollen dabei durch Hochleistungsmedizin im Familienverbund von der Geburt bis zur Entlassung optimal versorgt werden. Der Mehrwert des verfolgten Ansatzes liegt darin, dass die Familien vom ersten Tag an mit ihren Kindern zusammenleben, zugleich aber bei Bedarf Hochleistungsmedizin in Anspruch nehmen können. Der Auftraggeber geht derzeit von einem allein das NIDCAP betreffenden Projektvolumen von 2,03 Mio. Euro aus. Im Bereich NIDCAP erfolgen Behandlung und Überwachung von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen ab der Grenze der Lebensfähigkeit (ab der 23 SSW). Hierbei muss in diesem Bereich das gesamte Diagnostik- und Behandlungsspektrum der Neonatologie abgebildet werden (inkl. zertifizierter Frauenmilchbank). Dazu sollen Rooming-In Stationen mit 2 Eltern-Kind-Intensiv-Einheiten und 2 Eltern-Appartements realisiert werden. Des Weiteren sollen in der restlichen Dachfläche Büroflächen/Arztdiensträume geplant werden. Diese Flächen sind unabhängig von den Flächen NIDCAP zu betrachten und stehen in keinem funktionalen Zusammenhang mit der NIDCAP-Fläche. Wichtig ist bei der Planung, dass diese beiden Bereiche - NIDCAP und Bürofläche - losgelöst voneinander betrachtet und umgesetzt werden können. Die Flächen für das NIDCAP sowie Büroflächen/Arztdiensträume befinden sich auf dem Bestandsgebäude bzw. Bestandsdach über EG, somit auf Ebene +1. Bei der Planung ist deshalb wichtig, dass der laufende Klinikbetrieb in den neben- und darunterliegenden Funktionsbereichen (Neonatologie, Kreissaal, etc.) nicht gestört wird und es zu keiner Unterbrechung/Beeinträchtigung dieser kommt. Der Schutz dieser lärmsensiblen Bereiche ist daher für die ausgeschriebenen Planungsleistung von besonderer Bedeutung. Derzeit ist die zu beplanende Fläche eine Außenfläche bzw. die Dachfläche des Erdgeschosses. Neben der Wahrung des laufenden Klinikbetriebs ist ebenfalls entscheidend, dass die Erweiterung bzw. Aufstockung sich auch optisch an den Bestand anpasst, insbesondere mit Blick auf die Fassade.
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 60Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Honorarformblatt (Anlage Honorarformblatt, wird in der Angebotsphase nachgereicht) angebotenen Brutto-Gesamthonorarsumme nach den folgenden Rechenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme erhält 60 Punkte, ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme, die beim (mindestens) 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamthonorarsumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt.
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung des Gesamtprojektleiters sowie der Fachprojektleiter (Projektteam)Gewichtung (Punkte, genau) 10Für den Auftraggeber ist es wichtig, dass der vom Auftragnehmer ein- gesetzte Gesamtprojektleiter sowie die Fachprojektleiter über eine solche Qualifikation und Erfahrung verfügen, dass sie die Kosten sowie den vom Auftraggeber noch vorzugegebenen Fertigstellungstermin sowie die Herstellung einer mängelfreien Baumaßnahme sicherstellen werden. Bewertet wird daher auf der Grundlage des bei Aufforderung zur Angebotsabgabe einzureichenden Formblatts "Projektteam" die Qualifikation und Erfahrung des Gesamtprojektleiters sowie der Fachprojektleiter. Hierbei wird bewertet, inwieweit diese Eigenschaften (Qualifikation und Erfahrung) Gewähr dafür bieten, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft im Auftragsfall die beschriebenen Kosten sowie den vom Auftraggeber noch vorzugegebenen Fertigstellungstermin einhalten sowie die Herstellung einer mängelfreien Baumaßnahme sicherstellen wird. Der Bieter/die Bietergemeinschaft soll zur Darstellung der Qualifikation und Erfahrung des Gesamtprojektleiters sowie des Projektteams ausschließlich das Formblatt "Projektteam" verwenden.
- Qualität
- Konzept zu Kommunikation / Interaktion bei der ProjektumsetzungGewichtung (Punkte, genau) 10Der Bieter hat ein Konzept zu Kommunikation / Interaktion bei der Umsetzung des Projekts vorzulegen, wobei eine ganzheitliche, fachplanungsübergreifende Darstellung gewünscht ist. Der AG erwartet sowohl innerhalb des AN wie auch im Verhältnis des AN zu ihm und etwaigen Dritten (Förder-/Genehmigungsbehörden etc.) eine umfassende und transparente Kommunikation. Damit sollen die Anteile der Ineffizienz reduziert und die Zusammenarbeit der Projektbeteiligten möglichst effizient gestaltet werden, kontinuierlich aus Fehlern gelernt und hieraus Verbesserungen in das Projekt eingebracht werden. Umfassende und transparente Kommunikation ist dem AG auch deshalb besonders wichtig, weil der laufende Klinikbetrieb in den neben- und darunterliegenden Funktionsbereichen nicht gestört werden soll. Der Bieter soll zunächst die Kompetenzen und fachlichen Verantwortungen beschreiben und die organisatorische und fachliche Einbindung vorgesehener Subunternehmer bzw. der Arbeitsaufteilung zwischen den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft darstellen. Im Folgenden soll er darstellen, wie ein iterativer Planungsprozess etabliert werden kann, der immer wieder eine Abwägung zwischen den unterschiedlichen Möglichkeiten der Zielerreichung vorsieht. Dies bedeutet, dass die Entwicklung der Planung und des Bauablaufes so zu erfolgen hat, dass der höchstmögliche Wert und Nutzen im Hinblick auf die fertige Bauleistung mit einem möglichst geringen Ressourceneinsatz erreicht wird.
- Qualität
- Auftragsbezogene Organisation in Bezug auf die Einhaltung des Qualitäts- und Kostenmanagements und der TerminsicherheitGewichtung (Punkte, genau) 10Die auftragsbezogene Organisation hat in Textform darzustellen, welche organisatorischen Dispositionen vom Bieter im Auftragsfall im Hinblick auf die Einhaltung des Termin- und Kostenmanagements und der Terminsicherheit getroffen werden. Dabei wünscht der Auftraggeber eine ganzheitliche fachplanungsübergreifende Betrachtung. Die vorzulegende Konzeptdarstellung hat auf folgende Aspekte einzugehen: - Interne Ablaufplanung zur Sicherstellung einer qualitätsvollen und termingerechten Leistungserbringung: Darstellung für die Planungsprozesse, internen Koordinationsaufgaben und zur Schnittstellenbewältigung bei der Konformitätsprüfung der Fachplanerleistungen. Erwartet werden Angaben zu Art und Methodik sowie zu Kontrollen und zur Dokumentation. - Externe Ablaufplanung zur Sicherstellung einer qualitätsvollen und termingerechten Leistungserbringung: Darstellung der Einbindung externer Projektbeteiligter. Das können solche des Auftraggebers oder ausführender Unternehmen sein. Erwartet werden Angaben zu Art und Methodik sowie zu Kontrollen und zur Dokumentation. Soweit sich aus Sicht des Bieters in den einzelnen Projektstufen Un- terschiede für die vorzulegenden Darstellungen ergeben, sind diese zu benennen. Die vorzulegende Konzeptdarstellung hat auch auf den Aspekt örtlicher Präsenz einzugehen. Das betrifft: - Organisatorische Vorkehrungen zur Sicherstellung der erforderlichen örtlichen Präsenz, Angaben zum Umfang der Präsenz von Projektbearbeitern vor Ort, Angaben zur Verfügbarkeit vor Ort. Der Auftraggeber erwartet eine nachvollziehbare Darstellung zu den vorgenannten Aspekten, die erkennen lässt, dass der Bieter im Auftragsfall die Besonderheiten der ausgeschriebenen Leistung berücksichtigt und durch seine ablaufbezogenen Maßnahmen eine qualitätsvolle und vertragsgerechte Leistungserbringung entsprechend der Vergabeunterlagen sicherstellt.
- Qualität
- Nachhaltigkeit / LebenszyklusGewichtung (Punkte, genau) 10Die Wirtschaftlichkeit der Erweiterung bzw. Aufstockung ist ein vorrangiges Ziel. Die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt hierbei die Lebenszykluskosten. Das gilt gleichbedeutend für die Flächenwirtschaftlichkeit sowie die laufenden Betriebs- und Nutzungskosten. Neben der maximalen Flächeneffizienz legt der Auftraggeber großen Wert auf die Optimierung der Baukosten wie auch der Betriebskosten im Lebenszyklus. Im Rahmen des Verfahrens sollen kostengünstige Bauformen und baukonstruktive Optimierungen erfolgen. Das Ergebnis soll zeigen, dass preisbewusstes Bauen mit einer hohen technischen Qualität im Sinne eines anspruchsvollen Projekts möglich ist. Durch den Einsatz intelligenter Konstruktionen und Materialien wird zudem eine zügige Aufstockung angestrebt. Zudem sollen wertbeständige und umweltverträgliche Materialien verwendet werden, um eine lange technische Nutzungsdauer (Lebensdauer) zu garantieren. In diesem Zusammenhang ist außerdem darauf zu achten, dass die verwendeten Baustoffe bei möglichen Rückbaumaßnahmen größtenteils recyclebar sind. Ein weiterer wichtiger Faktor im Bereich der Lebenszykluskosten und der Wirtschaftlichkeit eines Gebäudes sind die Nutzungs- und Betriebskosten. Die Bieter/Bietergemeinschaft ist daher angehalten, besonders auf die Nutzungs- und Betriebskosten der Erweiterung bzw. Aufstockung zu achten. Neben den Energiekosten wird explizit auf möglichst niedrige Instandhaltungs- und Reinigungskosten als gewünschtes Ziel hingewiesen. Es wird von dem Bieter/der Bietergemeinschaft ein Konzept erwartet, das auch Stellung dazu nimmt, welche Aspekte hinsichtlich der zu erwartenden oben beschriebenen Anforderungen besonders wirtschaftlich umgesetzt werden können. Die Bewertung erfolgt umso besser, je transparenter, klarer, verbindlicher und schlüssiger der Bieter/die Bietergemeinschaft das Konzept darstellt. Auch hier wünscht der Auftraggeber eine ganzheitliche, fachplanungsübergreifende Darstellung.
Eignung9 von 9 angegeben
- Kriterium
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen, e … ganz lesenkürzer
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen, einzureichen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich für die Berechnung dieses Zeitraums ist der in der Bekanntmachung benannte Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge; Kopie ausreichend; bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.- Kriterium
Der Bewerber hat einen Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen, 1. mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 3 Mio. für Personenschäden und von mindestens EUR 3 Mio. für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), 2. wobei die Maximierung der Ersat … ganz lesenkürzer
Der Bewerber hat einen Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen, 1. mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 3 Mio. für Personenschäden und von mindestens EUR 3 Mio. für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), 2. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter 1. bis 2. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter 1. bis 2. angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der Nachweis über die Versicherung oder die entsprechende Versicherungsbestätigung dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate sein. Zwingend geforderte Mindestanforderungen: Der Bewerber hat einen Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen, 1. mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 3 Mio. für Personenschäden und von mindestens EUR 3 Mio. für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), 2. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter 1. bis 2. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter 1. bis 2. angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der Nachweis über die Versicherung oder die entsprechende Versicherungsbestätigung dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate sein.- Kriterium
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Generalplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 von Krankenhäusern, B … ganz lesenkürzer
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Generalplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 von Krankenhäusern, Bauten im Gesundheitswesen, Forschungs- oder Laborgebäude, Büroflächen kombiniert mit Untersuchungs und Behandlungsbereich oder vergleichbare Gebäude), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, abzugeben.- Kriterium
- Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, abzugeben.
- Kriterium
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat von diesem/dieser realisierte, vergleichbare Referenzprojekte anzugeben. Vergleichbare Referenzen sind Referenzen, die dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang nahekommen oder ähneln und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bi … ganz lesenkürzer
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat von diesem/dieser realisierte, vergleichbare Referenzprojekte anzugeben. Vergleichbare Referenzen sind Referenzen, die dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang nahekommen oder ähneln und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Es müssen Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 der Leistungsbilder Gebäude, HLSK, ELT und Medizintechnik einer vergleichbaren realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenz für Krankenhäuser, Bauten im Gesundheitswesen, Forschungs- oder Laborgebäude, Büroflächen kombiniert mit Untersuchungs- und Behandlungsbereich oder vergleichbare Gebäude nachgewiesen werden, die zwischen dem 01.01.2018 und der Teilnahmefrist realisiert worden oder in der Realisierung weit fortgeschritten (mind. in der baulichen Realisierung) ist. Das Projektvolumen (KGR 200 bis 600) muss größer 2 Mio. EUR netto sein. Die Leistungsbilder Gebäude, HLSK, ELT und Medizintechnik müssen nicht als Generalplaner erbracht worden sein. Es ist auch nicht erforderlich, dass die Leistungsbilder im gleichen Projekt erbracht worden sind. Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: - Angabe der Projektbezeichnung; - Angabe des Unternehmens, das Auftragnehmer des Projektes ist; - Angabe des Auftraggebers; - Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail); - Angaben zum Projekt - Laufender Geschäftsbetrieb; - Umbau im Bestand oder Aufstockung; - Ausführungszeitraum der beauftragten Leistungen (MM/JJJJ); - Projektvolumen (KGR 200 bis 600) netto; - Auftragswert; - Beauftragte Leistungsphasen; - Stand der Baumaßnahme; bei beendeter Baumaßnahme Zeitpunkt der Inbetriebnahme (MM/JJJJ); - Projektbeschreibung; - Erbrachte Planungsleistungen zu Nachhaltigkeit und Lebenszykluskosten. Die Vorlage von mehr als 10 Referenzen ist nicht erwünscht. Zwingend geforderte Mindestanforderungen: Es müssen Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 der Leistungsbilder Gebäude, HLSK, ELT und Medizintechnik einer vergleichbaren realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenz für Krankenhäuser, Bauten im Gesundheitswesen, Forschungs- oder Laborgebäude, Büroflächen kombiniert mit Untersuchungs- und Behandlungsbereich oder vergleichbare Gebäude nachgewiesen werden, die zwischen dem 01.01.2018 und der Teilnahmefrist realisiert worden oder in der Realisierung weit fortgeschritten (mind. in der baulichen Realisierung) ist. Das Projektvolumen (KGR 200 bis 600) muss größer 2 Mio. EUR netto sein.- Kriterium
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft, jeweils in den letzten drei Jahren, ersichtlich ist. Bei einer … ganz lesenkürzer
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft, jeweils in den letzten drei Jahren, ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer. Zwingend geforderte Mindestanforderungen: Die Anzahl der Beschäftigten muss in den letzten drei abgelaufenen Kalenderjahren jeweils im Durchschnitt für den Bereich Architektur 10, für Fachplanung HLSK 8, für Fachplanung ELT 8 und für Fachplanung Medizintechnik 10 betragen. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 8 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die Generalplanerleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Förder- bzw. Stiftungsmittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es si … ganz lesenkürzer
Die Generalplanerleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Förder- bzw. Stiftungsmittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen einzelner Leistungsbilder. Zunächst beabsichtigt der Auftraggeber, die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 zu beauftragen. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg abzugeben (vgl. dazu Angebotsformular, wird in Angebotsphase zur Verfügung gestellt.).
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PH7UJ Der Auftraggeber wird auf Basis der Bewertung der Erstangebote die bestplatzierten Bieter/Bietergemeinschaften auffordern, ihr Angebot zu überarbeiten. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bieterkreis im Laufe der Verhandlungen auf der Grundlage der nach den Zuschlagskriterien erzielten Bewertung weiter zu verengen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 71364 Winnenden
- Kontakt
- info@
rems-murr-kliniken.de - Auskünfte
- Lutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbBvergabe-s@
lutzabel.com
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Drees & Sommer SE8 Zuschläge
- Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG7 Zuschläge
- Kling Consult GmbH5 Zuschläge
- Klinger und Partner Ingenieurbüro für Bauwesen und Umwelttechnik GmbH5 Zuschläge
- Zeeb + Frisch GmbH5 Zuschläge
- FC-Gruppe4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.12.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d5be3156-a827-4ed9-9526-4e6c5cd2ddc5.