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Generalplanungsleistungen Rems-Murr-Kliniken gGmbH

Rems-Murr-Kliniken gGmbH · Winnenden, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 1559_2024_GP_RMKveröffentlicht 24.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 690 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 76 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 124 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Qualifikation und Erfahrung des Gesamtprojektleiters sowie der Fachprojektleiter (Projektteam)10 %
  • Konzept zu Kommunikation / Interaktion bei der Projektumsetzung10 %
  • Auftragsbezogene Organisation in Bezug auf die Einhaltung des Qualitäts- und Kostenmanagements und der Terminsicherheit10 %
  • Nachhaltigkeit / Lebenszyklus10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Generalplanungsleistungen (Grundleistungen und besondere Leistungen sowie Beratungsleistungen) nach den Leistungsphasen 1 bis 9 insbesondere mit den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume, Technische Gebäudeausrüstung inkl. Medizintechnikplanung sowie Tragwerksplanung. Die ausgeschriebenen Generalplanungsleistungen richten sich auf das Ziel des Auftraggebers, die Neonatologie der Zukunft durch NIDCAP (abgekürzt für "Newborn Individualized Developmental Care and Assessment Program") zu erreichen. Im Bereich NIDCAP erfolgen Behandlung und Überwachung von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen ab der Grenze der Lebensfähigkeit (ab der 23 SSW). Hierbei muss in diesem Bereich das gesamte Diagnostik- und Behandlungsspektrum der Neonatologie abgebildet werden (inkl. zertifizierter Frauenmilchbank). Dazu sollen Rooming-In Stationen mit 2 Eltern-Kind-Intensiv-Einheiten und 2 Eltern-Appartements realisiert werden. Des Weiteren sollen in der restlichen Dachfläche Büroflächen/Arztdiensträume geplant werden.

Beschreibung des Loses

Die ausgeschriebenen Generalplanerleistungen richten sich auf das Ziel des Auftraggebers, die Neonatologie der Zukunft durch NIDCAP (abgekürzt für "Newborn Individualized Developmental Care and Assessment Program") zu erreichen. Dahinter steht das Interesse des Auftraggebers, eine individuelle, entwicklungsfördernde und familienintegrierende Betreuung von Frühgeborenen herzustellen. Diese sollen dabei durch Hochleistungsmedizin im Familienverbund von der Geburt bis zur Entlassung optimal versorgt werden. Der Mehrwert des verfolgten Ansatzes liegt darin, dass die Familien vom ersten Tag an mit ihren Kindern zusammenleben, zugleich aber bei Bedarf Hochleistungsmedizin in Anspruch nehmen können. Der Auftraggeber geht derzeit von einem allein das NIDCAP betreffenden Projektvolumen von 2,03 Mio. Euro aus. Im Bereich NIDCAP erfolgen Behandlung und Überwachung von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen ab der Grenze der Lebensfähigkeit (ab der 23 SSW). Hierbei muss in diesem Bereich das gesamte Diagnostik- und Behandlungsspektrum der Neonatologie abgebildet werden (inkl. zertifizierter Frauenmilchbank). Dazu sollen Rooming-In Stationen mit 2 Eltern-Kind-Intensiv-Einheiten und 2 Eltern-Appartements realisiert werden. Des Weiteren sollen in der restlichen Dachfläche Büroflächen/Arztdiensträume geplant werden. Diese Flächen sind unabhängig von den Flächen NIDCAP zu betrachten und stehen in keinem funktionalen Zusammenhang mit der NIDCAP-Fläche. Wichtig ist bei der Planung, dass diese beiden Bereiche - NIDCAP und Bürofläche - losgelöst voneinander betrachtet und umgesetzt werden können. Die Flächen für das NIDCAP sowie Büroflächen/Arztdiensträume befinden sich auf dem Bestandsgebäude bzw. Bestandsdach über EG, somit auf Ebene +1. Bei der Planung ist deshalb wichtig, dass der laufende Klinikbetrieb in den neben- und darunterliegenden Funktionsbereichen (Neonatologie, Kreissaal, etc.) nicht gestört wird und es zu keiner Unterbrechung/Beeinträchtigung dieser kommt. Der Schutz dieser lärmsensiblen Bereiche ist daher für die ausgeschriebenen Planungsleistung von besonderer Bedeutung. Derzeit ist die zu beplanende Fläche eine Außenfläche bzw. die Dachfläche des Erdgeschosses. Neben der Wahrung des laufenden Klinikbetriebs ist ebenfalls entscheidend, dass die Erweiterung bzw. Aufstockung sich auch optisch an den Bestand anpasst, insbesondere mit Blick auf die Fassade.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 60Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Honorarformblatt (Anlage Honorarformblatt, wird in der Angebotsphase nachgereicht) angebotenen Brutto-Gesamthonorarsumme nach den folgenden Rechenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme erhält 60 Punkte, ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme, die beim (mindestens) 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamthonorarsumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt.
Qualität
Qualifikation und Erfahrung des Gesamtprojektleiters sowie der Fachprojektleiter (Projektteam)Gewichtung (Punkte, genau) 10Für den Auftraggeber ist es wichtig, dass der vom Auftragnehmer ein- gesetzte Gesamtprojektleiter sowie die Fachprojektleiter über eine solche Qualifikation und Erfahrung verfügen, dass sie die Kosten sowie den vom Auftraggeber noch vorzugegebenen Fertigstellungstermin sowie die Herstellung einer mängelfreien Baumaßnahme sicherstellen werden. Bewertet wird daher auf der Grundlage des bei Aufforderung zur Angebotsabgabe einzureichenden Formblatts "Projektteam" die Qualifikation und Erfahrung des Gesamtprojektleiters sowie der Fachprojektleiter. Hierbei wird bewertet, inwieweit diese Eigenschaften (Qualifikation und Erfahrung) Gewähr dafür bieten, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft im Auftragsfall die beschriebenen Kosten sowie den vom Auftraggeber noch vorzugegebenen Fertigstellungstermin einhalten sowie die Herstellung einer mängelfreien Baumaßnahme sicherstellen wird. Der Bieter/die Bietergemeinschaft soll zur Darstellung der Qualifikation und Erfahrung des Gesamtprojektleiters sowie des Projektteams ausschließlich das Formblatt "Projektteam" verwenden.
Qualität
Konzept zu Kommunikation / Interaktion bei der ProjektumsetzungGewichtung (Punkte, genau) 10Der Bieter hat ein Konzept zu Kommunikation / Interaktion bei der Umsetzung des Projekts vorzulegen, wobei eine ganzheitliche, fachplanungsübergreifende Darstellung gewünscht ist. Der AG erwartet sowohl innerhalb des AN wie auch im Verhältnis des AN zu ihm und etwaigen Dritten (Förder-/Genehmigungsbehörden etc.) eine umfassende und transparente Kommunikation. Damit sollen die Anteile der Ineffizienz reduziert und die Zusammenarbeit der Projektbeteiligten möglichst effizient gestaltet werden, kontinuierlich aus Fehlern gelernt und hieraus Verbesserungen in das Projekt eingebracht werden. Umfassende und transparente Kommunikation ist dem AG auch deshalb besonders wichtig, weil der laufende Klinikbetrieb in den neben- und darunterliegenden Funktionsbereichen nicht gestört werden soll. Der Bieter soll zunächst die Kompetenzen und fachlichen Verantwortungen beschreiben und die organisatorische und fachliche Einbindung vorgesehener Subunternehmer bzw. der Arbeitsaufteilung zwischen den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft darstellen. Im Folgenden soll er darstellen, wie ein iterativer Planungsprozess etabliert werden kann, der immer wieder eine Abwägung zwischen den unterschiedlichen Möglichkeiten der Zielerreichung vorsieht. Dies bedeutet, dass die Entwicklung der Planung und des Bauablaufes so zu erfolgen hat, dass der höchstmögliche Wert und Nutzen im Hinblick auf die fertige Bauleistung mit einem möglichst geringen Ressourceneinsatz erreicht wird.
Qualität
Auftragsbezogene Organisation in Bezug auf die Einhaltung des Qualitäts- und Kostenmanagements und der TerminsicherheitGewichtung (Punkte, genau) 10Die auftragsbezogene Organisation hat in Textform darzustellen, welche organisatorischen Dispositionen vom Bieter im Auftragsfall im Hinblick auf die Einhaltung des Termin- und Kostenmanagements und der Terminsicherheit getroffen werden. Dabei wünscht der Auftraggeber eine ganzheitliche fachplanungsübergreifende Betrachtung. Die vorzulegende Konzeptdarstellung hat auf folgende Aspekte einzugehen: - Interne Ablaufplanung zur Sicherstellung einer qualitätsvollen und termingerechten Leistungserbringung: Darstellung für die Planungsprozesse, internen Koordinationsaufgaben und zur Schnittstellenbewältigung bei der Konformitätsprüfung der Fachplanerleistungen. Erwartet werden Angaben zu Art und Methodik sowie zu Kontrollen und zur Dokumentation. - Externe Ablaufplanung zur Sicherstellung einer qualitätsvollen und termingerechten Leistungserbringung: Darstellung der Einbindung externer Projektbeteiligter. Das können solche des Auftraggebers oder ausführender Unternehmen sein. Erwartet werden Angaben zu Art und Methodik sowie zu Kontrollen und zur Dokumentation. Soweit sich aus Sicht des Bieters in den einzelnen Projektstufen Un- terschiede für die vorzulegenden Darstellungen ergeben, sind diese zu benennen. Die vorzulegende Konzeptdarstellung hat auch auf den Aspekt örtlicher Präsenz einzugehen. Das betrifft: - Organisatorische Vorkehrungen zur Sicherstellung der erforderlichen örtlichen Präsenz, Angaben zum Umfang der Präsenz von Projektbearbeitern vor Ort, Angaben zur Verfügbarkeit vor Ort. Der Auftraggeber erwartet eine nachvollziehbare Darstellung zu den vorgenannten Aspekten, die erkennen lässt, dass der Bieter im Auftragsfall die Besonderheiten der ausgeschriebenen Leistung berücksichtigt und durch seine ablaufbezogenen Maßnahmen eine qualitätsvolle und vertragsgerechte Leistungserbringung entsprechend der Vergabeunterlagen sicherstellt.
Qualität
Nachhaltigkeit / LebenszyklusGewichtung (Punkte, genau) 10Die Wirtschaftlichkeit der Erweiterung bzw. Aufstockung ist ein vorrangiges Ziel. Die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt hierbei die Lebenszykluskosten. Das gilt gleichbedeutend für die Flächenwirtschaftlichkeit sowie die laufenden Betriebs- und Nutzungskosten. Neben der maximalen Flächeneffizienz legt der Auftraggeber großen Wert auf die Optimierung der Baukosten wie auch der Betriebskosten im Lebenszyklus. Im Rahmen des Verfahrens sollen kostengünstige Bauformen und baukonstruktive Optimierungen erfolgen. Das Ergebnis soll zeigen, dass preisbewusstes Bauen mit einer hohen technischen Qualität im Sinne eines anspruchsvollen Projekts möglich ist. Durch den Einsatz intelligenter Konstruktionen und Materialien wird zudem eine zügige Aufstockung angestrebt. Zudem sollen wertbeständige und umweltverträgliche Materialien verwendet werden, um eine lange technische Nutzungsdauer (Lebensdauer) zu garantieren. In diesem Zusammenhang ist außerdem darauf zu achten, dass die verwendeten Baustoffe bei möglichen Rückbaumaßnahmen größtenteils recyclebar sind. Ein weiterer wichtiger Faktor im Bereich der Lebenszykluskosten und der Wirtschaftlichkeit eines Gebäudes sind die Nutzungs- und Betriebskosten. Die Bieter/Bietergemeinschaft ist daher angehalten, besonders auf die Nutzungs- und Betriebskosten der Erweiterung bzw. Aufstockung zu achten. Neben den Energiekosten wird explizit auf möglichst niedrige Instandhaltungs- und Reinigungskosten als gewünschtes Ziel hingewiesen. Es wird von dem Bieter/der Bietergemeinschaft ein Konzept erwartet, das auch Stellung dazu nimmt, welche Aspekte hinsichtlich der zu erwartenden oben beschriebenen Anforderungen besonders wirtschaftlich umgesetzt werden können. Die Bewertung erfolgt umso besser, je transparenter, klarer, verbindlicher und schlüssiger der Bieter/die Bietergemeinschaft das Konzept darstellt. Auch hier wünscht der Auftraggeber eine ganzheitliche, fachplanungsübergreifende Darstellung.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
8 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Generalplanerleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Förder- bzw. Stiftungsmittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es si … ganz lesenDie Generalplanerleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Förder- bzw. Stiftungsmittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen einzelner Leistungsbilder. Zunächst beabsichtigt der Auftraggeber, die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 zu beauftragen. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5LMW Der Auftraggeber wird auf Basis der Bewertung der Erstangebote die bestplatzierten Bieter/Bietergemeinschaften auffordern, ihr Angebot zu überarbeiten. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bieterkreis im Laufe der Verhandlungen auf der Grundlage der nach den Zuschlagskriterien erzielten Bewertung weiter zu verengen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Queisser GmbH, Bönnigheim1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

549vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
189.989 €Zuschlagswert im Median
92.059 € – 460.683 €mittlere Hälfte, 223 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 44500fc7-cf6e-41dd-93cb-976c60db1f8a.