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Generalplanungsleistungen für den Neubau von Mehrfamilienhäusern in 01159 Dresden, Clara-Viebig-Straße 2/Tharandter Straße 30a (Vergabenummer VOEK 464-24)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 464-24veröffentlicht 09.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 621 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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in 22 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
34 Monate20.10.2025 – 01.09.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Honorar/ Preis (gem. Anlage B-01.3 – Preisblatt zur Honorarermittlung)35 %
  • - Personaleinsatz und Projektorganisation (15 Punkte) - Projektanalyse und Herangehensweise (40 Punkte) - Projektmanagement und qualitätssichernde Maßnahmen (10 Punkte) Die Unterkriterien werden gemäß der in Anlagen A-04 und A-04.1 im beschriebenen Bewertungsgrundlage bewertet und Bewertungsskala gewichtet.65 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.09.2028
    vor 13 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Planungs- und Beratungsleistungen für den Neubau von Mehrfamilienhäusern in 01159 Dresden, Clara-Viebig-Straße 2/Tharandter Straße 30a. Seitens der Auftraggeberin ist geplant, die Leistungen für den gesuchten Generalplaner in nachfolgend genannte 4 Teilpakete (vgl. Losbeschreibung) in stufenweiser Beauftragung zu vergeben und anschließend ab der Leistungsphase 5 HOAI die Planungs- und Bauleistungen an einen Generalunternehmer in einem separaten Vergabeverfahren zu vergeben

Beschreibung des Loses

Ausgangssituation: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist Eigentümerin des Grundstücks in 01159 Dresden, Clara-Viebig-Straße 2/ Tharandter Straße 30a (Gemarkung Löbtau, Flurstück 182/1, 6.491 qm). Auf diesem Grundstück sollen nach Abriss der aktuellen gewerblichen Bestandsgebäude diverse Wohnhäuser mit einer gemeinsamen Tiefgarage errichtet werden. Die erforderlichen Abrissmaßnahmen erfolgen bauseits. Erste Überlegungen für die Neubebauung des Grundstücks wurden bereits über einen Ideenwettbewerb eingeholt, der in Form eines städtebauliches Werkstattverfahren durchgeführt wurde. Die Zielstellung war hierbei gewesen, in Absprache mit der Landeshauptstadt Dresden Lösungsansätze hinsichtlich einer städtebaulichen und architektonischen Entwicklung des Grundstücks zu finden. Die Ergebnisse des Ideenwettbewerbs liegen in den Projektunterlagen vor (Anlagenkonvolut C-03) und sind bei der weiteren Bearbeitung der Projektaufgabe zu beachten.

Auf Grundlage der beschriebenen Ausgangssituation plant die BImA nun eine konkrete Projektierung des Bauvorhabens vorzunehmen. Für die Projektierung beziehungsweise für die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen (LPH) 1 bis 4 nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie für die Erbringung von technischen Beratungsleistungen während der Ausführungsvorbereitung und der Bauausführung sowie gegebenenfalls für die Betreuung der LPH 9 gemäß HOAI, beabsichtigt die BImA zunächst über ein europaweites Vergabeverfahren einen Generalplaner (GP) zu beauftragen. Nach Erhalt der Baugenehmigung sieht die BImA vor, einen Kumulativleistungsträger beziehungsweise einen sogenannten Generalunternehmer/Generalübernehmer (GU/GÜ) zur Erbringung von Bauleistungen in schlüsselfertiger Form inklusive ausführungsvorbereitenden Planungsleistungen über ein europaweites Vergabeverfahren auf Grundlage einer durch den GP erstellten funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) zu beauftragen.

Weitere Informationen zu der Ausgangssituation sowie zu den Anforderungen an das Bauwerk sind der Leistungsbeschreibung (Anlage C-01) zu entnehmen. Die Auftraggeberin schätzt das vorläufige Investitionsvolumen des Bauvorhabens wie folgt ein: KG 200 – 500: 17,30 Mio. € (netto) KG 200: 0,20 Mio. € (netto) KG 300: 12,50 Mio. € (netto) KG 400: 3,30 Mio. € (netto) KG 500: 1,30 Mio. € (netto)

Leistungsumfang: Es werden Generalplanungsleistungen für den Neubau der oben beschriebenen Wohngebäude benötigt. Seitens der Auftraggeberin ist geplant, für die Leistungsphasen 1 – 4 HOAI den gesuchten Generalplaner zu beauftragen und anschließend ab der Leistungsphase 5 HOAI die Planungs- und Bauleistungen an einen Generalunternehmer zu vergeben. Dazu sollen vom Bieter folgende 4 Teilpakete als Beauftragungsstufe von Leistungen angeboten werden: Stufe 1: HOAI-Leistungen der LPH 1 – 4 für den Neubau von Mehrfamilienhäusern als Generalplanungsleistungen, begleitende techn. Beratungsleistungen

Stufe 2: Ausführungsvorbereitung (schwerpunktmäßig GU – Vergabeverfahren: Vorbereitung und Mitwirkung)

Stufe 3: Begleitung der Bauausführungsphase / Technisches Controlling

Stufe 4: Objektbetreuung und Dokumentation

Der vollständige Leistungsumfang ist der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (Anlage C-01, Anlage C-01.1) zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Honorar/ Preis (gem. Anlage B-01.3 – Preisblatt zur Honorarermittlung)Gewichtung (Punkte, genau) 35Preis
Qualität
- Personaleinsatz und Projektorganisation (15 Punkte) - Projektanalyse und Herangehensweise (40 Punkte) - Projektmanagement und qualitätssichernde Maßnahmen (10 Punkte) Die Unterkriterien werden gemäß der in Anlagen A-04 und A-04.1 im beschriebenen Bewertungsgrundlage bewertet und Bewertungsskala gewichtet.Gewichtung (Punkte, genau) 65schriftliches Konzept, siehe Anlagen A-04, A-04.1 der Vergabeunterlagen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
20.10.2025
Vertragsende
01.09.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen … ganz lesenDie Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
JORDAN BALZER SCHUBERT Architekten PartG mbB, Dresden–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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892vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (829 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 25.02.2025

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