Zum Inhalt
Menü

Generalplanungsleistungen für den Neubau der Kälteschießanlage in der Kaserne am Rennsteig in Oberhof

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 283-24veröffentlicht 08.05.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 705 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
21 Monate01.04.2025 – 31.12.2026
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (418 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 19 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Generalplanungsleistungen zur Errichtung einer Kältediagnoseschießanlage, bei der auf dem Grundstück in 98559 Oberhof , Am Grenzadler 1, eingetragen im Grundbuch von Oberschönau Blatt 1572, Gemarkung Oberschönau, Flur 10, Flurstück 1/22, Grundstücksfläche 59.847 m², eine bauliche Anlage neu hergestellt werden soll. Die Leistungen umfassen Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 HOAI, der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI i.V.m. 14.1 zur HOAI, der Planung bei Freianlagen gem. § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11. 1 zur HOAI, der Fachplanung für Technische Ausrüstungen gem. § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 zur HOAI einschließlich der sich aus diesem Vertrag ergebenden GP-Leistungen, die über die Grund-, Beratungs- und Besonderen Leistungen gem. HOAI sowie der zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung hinausgehen. Die Besonderheit des GP-Vertrages besteht hier darin, dass vom Auftragnehmer die GP-Leistungen bis einschließlich Entwurfsplanung (LPH 3) und Genehmigungsplanung (LPH4) sowie in Teilen die Ausführungsplanung (LPH5) erbracht werden, der AN dann die Vergabe (LPH6) an einen Generalunternehmer/Generalübernehmer vorbereitet (Funktionale Leistungsbeschreibung) und begleitet (LPH7), von dem dann die weiteren Planungsleistungen – aufbauend auf den Planungsleistungen des AN - in einheitlicher Verantwortung hinsichtlich der Planungs-und Bauleistungen erbracht werden. Der AN (Generalplaner) tritt ab diesem Zeitpunkt in eine planungs-und bauüberwachende sowie projektsteuernde Rolle für die Auftraggeberin ein (LPH8). Insoweit bestehen modifizierte Planungs-und Überwachungsleistungen des AN für die Auftraggeberin. Die Vertragsleistung wird in mehrere Leistungsstufen unterteilt. Die Auftraggeberin ist berechtigt, diese Leistungsstufen gemäß der vertraglichen Regelungen separat abzurufen. Kostenrahmen (Budget) des Bauvorhabens: 3,5 Mio. EUR (KG 200 bis 600), mit Umsatzsteuer. Dieses Budget ist Grundlage für die Finanzierung und für die Entscheidung der Auftraggeberin, ob und wie sie das Bauvorhaben realisieren kann. Geplanter Fertigstellungstermin des Bauvorhabens: Ende des Jahres 2026. Bei der geplanten Kältediagnoseschießanlage handelt es sich im Wesentlichen um die Flächen einer Kältekammer mit Schützenposition sowie einen davon baulich getrennten 50,00 Meter langen, nicht klimatisierten, massiven Schießkanal. Hinzukommend sind in einer direkt übergehenden Fläche weitere 5,00 Meter für den Zieldarstellungsbereich und ein mobiler Geschossfang für 22 lfb (Kleinkaliber) vorzusehen. Für eine IT-basierte Auswertung und Überwachung der Trefferergebnisse wird in direkter Verbindung mit der Kältekammer ein Raum mit Bildschirmarbeitsplatz gefordert, welcher gleichzeitig als Aufenthaltsraum dient. Eine zweite Kältekammer ist für das FES (Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten) zu planen. Zur Unterbringung von Material und Gerät wird ein Reinigungsgeräteraum gefordert. Die Raumschießanlage (RSA) wird von max. 3 Personen temporär genutzt. Aufgrund der Nutzung von diverser Munition für Biathlonwaffen (i.d.R. Bleigeschosse) muss mindestens von einer unterschwelligen Bleibelastung ausgegangen werden. Diesbezüglich verweist die TRGS 505 auf die strikte Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln. Weitere Räume zur notwendigen Unterbringung der Elektro-und Raumlufttechnik sind erforderlich. Bei der Realisierung der Maßnahme sind die Vorgaben der Schießstandrichtlinien 2012 bindend. Planungs- und ausführungsbegleitend ist die Leitstelle Schießanlagen BW der Landesbaudirektion Bayern und die Kleine Schießstandkommission einzubinden. Abweichungen von den Schiessstandrichtlinien sind nur in Abstimmung mit der Kleinen Schießstandkommission (KlSchStK) und der Leitstelle Schießanlagen BW zulässig. Sie führen ggf. ergänzende Planungsgrundlagen ein. Das geplante Baufeld der künftigen Kältediagnoseschießanlage befindet sich in der militärisch genutzten Liegenschaft „Kaserne am Rennsteig“ in Oberhof. Das Baufeld ist hangig.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Zuschlagskriterium „Qualität“Das Zuschlagskriterium „Qualität“ nimmt 65 Prozent der Gesamtwertung ein. Mit dem Angebot ist ein Konzept (formfrei, schriftlich) einzureichen, das eine nachvollziehbare Darstellung der Herangehensweise und der Umsetzung des Vorhabens enthalten soll. Es soll deutlich werden, dass sich der Bieter mit den Besonderheiten des Projektes und dessen Durchführung auseinandergesetzt hat. Dabei sind insbesondere die dem Angebot hinterlegten Kalkulationsgrundlagen hinsichtlich der Wertungskriterien zu beachten und zu erörtern. Bewertung des Zuschlagskriteriums „Qualität“ (Gewichtung 65 %, max. 325 Punkte): Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung konkret darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten. Das mit dem Angebot einzureichende Konzept - auf max. 20 DIN A4 Seiten - muss die wertungsrelevanten Schwerpunkte (siehe Anlage „2024-03-12-VgV_KSA_Oberhof_Zuschlagskriterien.pdf“) enthalten, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe erwartet wird. Aussagekräftige Referenzobjekte sollen zur Darstellung (auch im Präsentationsgespräch) herangezogen werden. Es werden bewertet: 1. Vorgehensweise bei einem vergleichbaren, bearbeiteten Projekt 2. Vorgesehenes Projekt- und Qualitätsmanagement für das Projekt 3. Personelle Besetzung 4. Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung - Bewertung der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den vorliegenden Unterlagen 5. Präsentation
Preis
Zuschlagskriterium „Vergütung“Zuschlagskriterium „Vergütung“ Das Zuschlagskriterium „Vergütung“ nimmt 35 Prozent der Gesamtwertung ein. Das angebotene Honorar sowie die Stundensätze sind in das Preisblatt (Anlage B-01.3) einzutragen und mit dem Angebot einzureichen. Die Form der Honorarermittlung ist dem Angebot beizufügen. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat, insbesondere, wenn in den elektronischen Dateien im Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten. Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten. Zwingend einzuhaltende Kalkulationsvorgaben: Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bewertung des Zuschlagskriteriums „Vergütung“ (Gewichtung 35 %, max. 175 Punkte): Gewertet wird das in dem Preisblatt angegebene Honorar sowie die angegebenen Stundensätze. Honorar: Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar (Generalplanung) erhält die volle Wertungspunktzahl (125 Punkte). Für das Zweifache dieses Preises werden 0 Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt gemäß Bewertungsmatrix (siehe Anlage „2024-03-12-VgV_KSA_Oberhof_Zuschlagskriterien.pdf“) mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung. Stundensätze: Das wertbare Angebot mit dem jeweils niedrigsten Stundensatz je Kategorie erhält die volle Punktzahl (Stundensatz Projektleiter:in: 10 Punkte; Stundensatz Projektbearbeiter:innen Objektplanung Gebäude: 10 Punkte; Stundensatz Projektbearbeiter:innen Fachplanung Tragwerk/Gründung: 10 Punkte; Stundensatz Projektbearbeiter:innen Fachplanung Technische Ausrüstung: 5 Punkte; Stundensatz Gutachter:innen - Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz: 10 Punkte; Stundensatz Bauleiter:in: 5 Punkte). Für das Zweifache des jeweiligen Preises werden 0 Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt gemäß Bewertungsmatrix (siehe Anlage „2024-03-12-VgV_KSA_Oberhof_Zuschlagskriterien.pdf“) mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Besonderheit des Generalplanervertrages besteht hier darin, dass vom Auftragnehmer die Generalplanungsleistungen bis einschließlich Entwurfsplanung (LPH 3) und Genehmigungsplanung (LPH4) sowie in Teilen die Ausführungsplanung (LPH5) erbracht werden, der Auftragnehmer dann die Vergabe (LPH6) an e … ganz lesenDie Besonderheit des Generalplanervertrages besteht hier darin, dass vom Auftragnehmer die Generalplanungsleistungen bis einschließlich Entwurfsplanung (LPH 3) und Genehmigungsplanung (LPH4) sowie in Teilen die Ausführungsplanung (LPH5) erbracht werden, der Auftragnehmer dann die Vergabe (LPH6) an einen Generalunternehmer/Generalübernehmer vorbereitet (Funktionale Leistungsbeschreibung) und begleitet (LPH7), von dem dann die weiteren Planungsleistungen – aufbauend auf den Planungsleistungen des Auftragnehmers - in einheitlicher Verantwortung hinsichtlich der Planungs- und Bauleistungen erbracht werden. Der Auftragnehmer (Generalplaner) tritt ab diesem Zeitpunkt in eine planungs- und bauüberwachende sowie projektsteuernde Rolle für die Auftraggeberin ein (LPH8). Insoweit bestehen modifizierte Planungs- und Überwachungsleistungen des Auftragnehmers für die Auftraggeberin. Die Vertragsleistung wird in mehrere Leistungsstufen unterteilt. Die Auftraggeberin ist berechtigt, diese Leistungsstufen gemäß der vertraglichen Regelung separat abzurufen. Leistungsstufe 1: Planungsleistungen LPH 1-4 a) Der Auftragnehmer hat die nachfolgend genannten, in der Anlage 2 zum Vertrag näher bezeichneten Grundleistungen und Besonderen Leistungen für folgende Leistungsbilder als Planungserfolge zu erbringen:  Leistungen bei Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 zur HOAI),  Leistungen bei der Tragwerksplanung (§ 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 zur HOAI),  Leistungen bei der technischen Ausrüstung (§ 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 zur HOAI),  Leistungen der Freianlagen (§ 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1 zur HOAI)  Leistungen bei der Bauphysik (Anlage 1 zu § 3 HOAI, dort Ziffer 1.2.2 Leistungsbild Bauphysik) für Bauakustik sowie für Wärmeschutz und -Energiebilanzrechnungen,  Leistungen beim Brandschutz (AHO Heft Nr. 17, dort 1.4) Leistungsstufe 2: Ausführungsvorbereitung (LPH 5 -7)  Leistungen gem. Leistungsbild (Anlage 2 zum Vertrag) – Ausführungsplanung (LPH 5)  Leistungen gem. Leistungsbild (Anlage 2 zum Vertrag) – Vorbereitung des Vergabeverfahrens (LPH 6)  Leistungen gem. Leistungsbild (Anlage 2 zum Vertrag) – Mitwirkung bei der Durchführung des Vergabeverfahrens (LPH 7) Leistungsstufe 3: Begleitung der Bauausführungsphase / Technisches Controlling / Objektbetreuung (LPH 8)  Leistungen gem. Leistungsbild (Anlage 2 zum Vertrag) – Objektüberwachung (LPH 8) Leistungsstufe 4: Dokumentation (LPH 9)  Leistungen gem. Leistungsbild (Anlage 2 zum Vertrag) – Dokumentation (LPH 9)  Dokumentation gem. Baufachliche Richtlinien Gebäudebestandsdokumentation (BFR GBestand) des BMI/BMVg Mit Abschluss dieses Vertrages beauftragt die Auftraggeberin den Auftragnehmer zunächst nur mit der Erbringung der Leistungen der Leistungsstufe 1. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen 2, 3 und 4 später zu den Bedingungen dieses Vertrages abzurufen, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen, einzelne Leistungen der Leistungsstufen oder Leistungen für einzelne Bauteile. Der Abruf weiterer Leistungen ist in Textform zu erklären. Ein Anspruch auf Abruf hat der Auftragnehmer nicht. Bei Nicht-Abruf steht dem Auftragnehmer insoweit kein Honorar zu. Sonstige aus dem Nichtabruf resultierende Ansprüche des Auftragnehmers, insbesondere solche auf Aufwendungs- oder Schadensersatz, sind ebenfalls ausgeschlossen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen … ganz lesenDie Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich … ganz lesen1. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 20.11.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 2. Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Hartmann + Helm Planungsgesellschaft mbH, Weimar–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

894vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (831 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 02.12.2024
  3. BekanntmachungFrist 02.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1fe1e49a-ea7b-4ecb-bf5b-a525c7a0fee0.