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Generalplanerleistungen für die energetische Sanierung und Modernisierung eines Ferienhauses inkl. Errichtung von Stellplätzen in 78337 Wangen Öhningen - VOEK 407-24

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 407-24veröffentlicht 15.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 583 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 5 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • 1. Zuschlagskriterium Preis mit einer Gewichtung von 70 % (max. zu erreichende Punkt 100 - ungewichtet)70 %
  • 2. Zuschlagskriterium Konzept mit einer Gewichtung von 30 % (max. zu erreichende Punkt 100 - ungewichtet). Das Konzept wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages.30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die BImA – Hauptstelle Freiburg Sparte Facility Management, beabsichtigt die energetische Sanierung und Modernisierung der Liegenschaft „Sozialwerk der BfV, Wangen“ in Wangen Öhningen, sowie die Errichtung von Stellplätzen. Die Nutzung des Hauptgebäudes besteht aus Ferienapartments bzw. -zimmern. Diese Liegenschaft (WE136239) befindet sich in der im Eigentum der BImA und wird durch das Sozialwerk der Bundesfinanzverwaltung e.V. als Ferienunterkunft betrieben. Die Anschrift lautet: Zur Halde 22, 78337 Wangen Öhningen, Baden-Württemberg Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum Bodensee und wird im Norden über die Straße „Zur Halde“ erschlossen. Südlich der Liegenschaft verläuft die Landstraße 192. Vom Gebäude fällt die vorhandene Gartenanlage im starken Gefälle (rd. 20 Prozent) von Nord nach Süd. Die Liegenschaft wurde zuletzt Anfang der 90er Jahre modernisiert. Die BImA strebt eine Anpassung an heutige Wohnstandards unter Berücksichtigung aktueller gesetzliche Anforderungen an. Die Baumaßnahmen sollen sich an den Vorgaben der BImA orientieren und aktuelle gesetzliche Richtlinien, wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG), Effizienzgebäude Bund (EGB 55 Standard) das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die LBO BW berücksichtigen. Ziel ist eine zukunftsfähige, energetisch optimierte und barrierefreie Umgestaltung der Liegenschaft, die den Gästen einen deutlich erhöhten Wohnwert bietet und gleichzeitig ökologische Aspekte berücksichtigt. Ziel der BImA ist es, einen Generalplaner (GP) mit allen Planungsleistungen ab der Leistungsphase (LPH) 1 auf der Grundlage der HOAI, sowie mit Leistungen auf der Grundlage des AHO Heft 17 zu vergeben. Das Leistungsspektrum erstreckt sich von der Grundlagenermittlung über die Entwurfs- sowie Ausführungs-planung bis zur Objektüberwachung und beinhaltet die Leistungsbilder Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Bauphysik und Brandschutz. Das Leistungsbild schließt auch Vermessungsleistungen, SiGeKo-Leistungen, die Erstellung eines Baugrundgutachten und eventuell ein Schadstoffgutachten sowie Entsorgungskonzept mit ein, welche je nach Befund aus dem Baugrundgutachten zu erstellen wären. Die durch den GP zu erbringenden Planungsleistungen nach HOAI umfassen sowohl die Grundleistungen, wie auch die für die Erreichung der Leistungsziele notwendigen besonderen Leistungen in stufenweiser Beauftragung. Der GP fertigt in eigener Verantwortung alle für die zur Erreichung des Projektziels notwendigen Bauan-trags- und Antragsunterlagen bei Behörden, Ver- und Entsorgungsunternehmen etc., legt diese der AG zur Unterschrift vor, reicht sie dann bei den zuständigen Stellen zur Genehmigung ein und begleitet die folgen-den Genehmigungsprozesse bis die jeweilige Genehmigung vorliegt. Sofern nicht anders erwähnt, sind alle in dieser FLB beschriebenen und für das Bauvorhaben erforderlichen Abbruch- und gegebenenfalls Bauantragsunterlagen, sonstige für die Leistungserbringung des GP erforderliche Antragsunterlagen und Antragstellungen, Antragsstellungen bei Ver- und Entsorgungsbetrieben, alle notwendigen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach HOAI, Koordination aller am Projekt Beteiligten, alle Planungs- und Bauleistungen, zusätzliche Schadstoffuntersuchungen an der bestehenden Bausubstanz und an den auszuhebenden Erdstoffen, sowie die Projektsteuerung und Überwachung der gesamten ihm übertragenen Leistungen durch den GP zu erbringen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

1. Zuschlagskriterium Preis mit einer Gewichtung von 70 % (max. zu erreichende Punkt 100 - ungewichtet)70 %
2. Zuschlagskriterium Konzept mit einer Gewichtung von 30 % (max. zu erreichende Punkt 100 - ungewichtet). Das Konzept wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages.30 %
Preis
1. Zuschlagskriterium Preis mit einer Gewichtung von 70 % (max. zu erreichende Punkt 100 - ungewichtet)70
Qualität
2. Zuschlagskriterium Konzept mit einer Gewichtung von 30 % (max. zu erreichende Punkt 100 - ungewichtet). Das Konzept wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages.30

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Stufenweise Beauftragung
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen … ganz lesenDie Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. 2) Als vorläufiger Nachweis der Eignung wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) aktzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der … ganz lesen1) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. 2) Als vorläufiger Nachweis der Eignung wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) aktzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. 3) Soweit insbesondere Bescheinigungen, Nachweise und akademische Abschlüsse gefordert werden, haben ausländische Bewerber - soweit dies nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechend möglich ist – gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes und eine begaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 4) Die Vergabestelle behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern. 5) Die Vergabestelle behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen. ---------- Bewertung der Zuschlagskriterien: 1. Zuschlagskriterium Preis mit einer Gewichtung von 70 % (max. zu erreichende Punkt 100 - ungewichtet) Die Wertungssumme in Euro errechnet sich aus dem im Preisblatt angegebenen Gesamthonorar. Die angebotene Wertungssumme wird mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Wertungssumme = (2 x Angebot niedrigster Preis - Preis des Angebots) : Angebot niedrigster Preis x max. Punktzahl. Der niedrigste Preis (Wertungssumme) erhält die volle Punktzahl. Für das 2fache dieser Wertungssumme und darüber hinaus werden 0 Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt nach der o.g. Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden auf zwei Nachkommastellen Anwendung. 2. Zuschlagskriterium „Konzept“ mit einer Gewichtung von 30 % (max. zu erreichende Punkt 100 - ungewichtet). Die Bewertung der Schwerpunkte 2.1 Personaleinsatz und Projektorganisation, 2.2 Projektanalyse und Herangehensweise an die Planungsaufgabe und 2.3 Qualitätssicherung und Projektmanagement, erfolgt durch ein Gremium der Auftraggeberin gemäß der Tabelle in der Anlage „A-03_Wertung_Zuschlagskriterien“. Das Zuschlagskriterium „Konzept" muss insgesamt mindestens 27 von 100 möglichen Punkten erreichen. Angebote, die mit weniger als 27 Punkten insgesamt bewertet werden, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Fehlt das Konzept zum Zuschlagskriterium "Konzept" im Angebot, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Das Konzept wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages. Bewertungsformel für alle Zuschlagskriterien Z = WL L + WP LP Z = Gesamtpunktzahl des Angebotes L = Gesamtpunktzahl des Angebotes für das Konzept LP = Gesamtpunktzahl des Angebotes für den Preis WL = Gewichtungsfaktor für den Leistungsterm Konzept (30 %) Wp = Gewichtungsfaktor für den Preis (70 %) Zuschlag Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl (gewichtete Wertungssumme) erreicht, die sich aus der gewichteten Summe der Punkte für den Preis und der gewichteten Summe der Punkte für das Konzept ergibt. Gleichstand Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl (L) des Konzeptes den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los. ---- 1. Der Vordruck "Angebotsschreiben" ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das …
Hinweis
---- Bewertung der Zuschlagskriterien: 1. Zuschlagskriterium Preis mit einer Gewichtung von 70 % (max. zu erreichende Punkt 100 - ungewichtet) Die Wertungssumme in Euro errechnet sich aus dem im Preisblatt angegebenen Gesamthonorar. Die angebotene Wertungssumme wird mittels der folgenden Formel in … ganz lesen---- Bewertung der Zuschlagskriterien: 1. Zuschlagskriterium Preis mit einer Gewichtung von 70 % (max. zu erreichende Punkt 100 - ungewichtet) Die Wertungssumme in Euro errechnet sich aus dem im Preisblatt angegebenen Gesamthonorar. Die angebotene Wertungssumme wird mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Wertungssumme = (2 x Angebot niedrigster Preis - Preis des Angebots) : Angebot niedrigster Preis x max. Punktzahl. Der niedrigste Preis (Wertungssumme) erhält die volle Punktzahl. Für das 2fache dieser Wertungssumme und darüber hinaus werden 0 Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt nach der o.g. Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden auf zwei Nachkommastellen Anwendung. 2. Zuschlagskriterium „Konzept“ mit einer Gewichtung von 30 % (max. zu erreichende Punkt 100 - ungewichtet). Die Bewertung der Schwerpunkte 2.1 Personaleinsatz und Projektorganisation, 2.2 Projektanalyse und Herangehensweise an die Planungsaufgabe und 2.3 Qualitätssicherung und Projektmanagement, erfolgt durch ein Gremium der Auftraggeberin gemäß der Tabelle in der Anlage „A-03_Wertung_Zuschlagskriterien“. Das Zuschlagskriterium „Konzept" muss insgesamt mindestens 27 von 100 möglichen Punkten erreichen. Angebote, die mit weniger als 27 Punkten insgesamt bewertet werden, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Fehlt das Konzept zum Zuschlagskriterium "Konzept" im Angebot, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Das Konzept wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages. Bewertungsformel für alle Zuschlagskriterien Z = WL L + WP LP Z = Gesamtpunktzahl des Angebotes L = Gesamtpunktzahl des Angebotes für das Konzept LP = Gesamtpunktzahl des Angebotes für den Preis WL = Gewichtungsfaktor für den Leistungsterm Konzept (30 %) Wp = Gewichtungsfaktor für den Preis (70 %) Zuschlag Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl (gewichtete Wertungssumme) erreicht, die sich aus der gewichteten Summe der Punkte für den Preis und der gewichteten Summe der Punkte für das Konzept ergibt. Gleichstand Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl (L) des Konzeptes den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los. ---- 1. Der Vordruck "Angebotsschreiben" ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in gleicher Form einzureichen. 2. Für das Angebot ist das „Preisblatt“ (Anlage B-02) zu verwenden. Fehlende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen in den Vergabeunterlagen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. 3. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. 4. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die atenschutzerklärung der Auftraggeberin zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig für die Referenzprüfung erforderlich sind. 5. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen sollten bis spätestens 24.03.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 6. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen de …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 03.04.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 50ea8ba5-4ca9-40b5-97d7-235a46c8aff4.