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Generalplanerleistungen, Erweiterung Gemeinschaftsunterkunft Merzhauser Straße 39

Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement · Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025001923veröffentlicht 30.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 523 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Freiburg im Breisgau.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
18 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (165 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (291 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Zuschlags- und Wertungskriterium30 %
  • Zuschlags- und Wertungskriterium70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement
    vor 17 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 17 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Erweiterung Gemeinschaftsunterkunft Merzhauser Straße 39, 79100 Freiburg. Eine Machbarkeitsstudie hat die Machbarkeit einer Erweiterung der bestehenden Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in der Merzhauser Straße um weitere Gebäudeteile aufgezeigt. Der Erweiterungsbau soll in Holzbauweise, analog zur Bebauung der angrenzenden Wohnanlage errichtet werden.

Die Umsetzung des Projektes soll im Rahmen einer Generalunternehmervergabe erfolgen. Daher umfassen die Planungsleistungen die Vor- und Entwurfsplanung und die Ausarbeitung einer Funktionalausschreibung.

Das Vergabeverfahren umfasst Objekt- und Fachplanungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 in den Disziplinen Gebäude, Tragwerk, Elektro- und Versorgungstechnik sowie Freianlagen als Gesamtvergabe an einen Generalplaner.

Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV für Generalplanerleistungen nach HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Zuschlags- und Wertungskriterium30 %
Zuschlags- und Wertungskriterium70 %
Preis
Zuschlags- und Wertungskriterium30 % Honorarangebot – Plausibilität/ Höhe des Honorarangebotes in Relation zum günstigsten Honorarangebot (auf Grundlage des verbindlichen Honorarangebotes).
Qualität
Zuschlags- und Wertungskriterium35 % Qualität und Methode der vorgestellten Herangehensweise an die Aufgabenstellung sowie deren Erläuterungen in der Vergabeverhandlung sowie die Qualität der Ausführungen/ Antworten auf die in der Vergabeverhandlung besprochenen Fragenkomplexe zum vorgesehenen Projekt. 35 % Einschätzung der Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeiter und das Zusammenwirken des Projektteams (aufgrund des persönlichen Eindrucks im Vergabeverhandlungsgespräch).

Eignung6 von 6 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis besondere Berufsqualifikation gemäß § 75 VgV. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Teilnahmeberechtigt sind Generalplaner und entsprechende Bietergemeinschaften. Als Generalplaner wird derjenige bezeichnet, der dem Bauherrn als einziger Vertragsp … ganz lesenNachweis besondere Berufsqualifikation gemäß § 75 VgV. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Teilnahmeberechtigt sind Generalplaner und entsprechende Bietergemeinschaften. Als Generalplaner wird derjenige bezeichnet, der dem Bauherrn als einziger Vertragspartner auf Planerseite gegenübertritt und der sämtliche Architektur-, Ingenieur- und Fachplanungen erbringt. Er trägt gegenüber dem Bauherrn die alleinige rechtliche Verantwortung für die Planungsleistungen. Als Verantwortliche innerhalb der Generalplanung sind Personen zugelassen, die die Berufsqualifikation des Berufs des Architekten nach § 75 Abs. 1 VgV oder die Berufsqualifikation des Berufs des Ingenieurs oder beratenden Ingenieurs nach § 75 Abs. 2 VgV erfüllen. Die Qualifikation kann vom Projektteam erfüllt werden oder einer anderen Person des Unternehmens. Die Berufsqualifikation „Architekten“ oder „Architektin“ wird von mindestens einer Person des Unternehmens gefordert. Architekt ist, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Beratender Ingenieur oder Ingenieur ist, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Bei natürlichen Personen erfüllen die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom oder sonstigen Befähigungsnachweis für Gebäudeplanungsleistungen verfügt, dessen Anerkennung den Vorgaben von Berufsqualifikationen entspricht, die berechtigen in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend als Gebäudeplaner*in tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage durch das nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. Gefordert wird die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Bei Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bewerbergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der öffentliche Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl interessierter und geeigneter Bewerber. Die Bewerberauswahl erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen festgelegten Eignungs-/ Auswahlkriterien. Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend ge … ganz lesenDer öffentliche Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl interessierter und geeigneter Bewerber. Die Bewerberauswahl erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen festgelegten Eignungs-/ Auswahlkriterien. Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft (gemäß Bewerbungsformular Nr. 1 bis 13). Bei einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft gelten diese Erklärungen entsprechend für jedes Mitglied. 1. Angaben zum Bewerber (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten). 2. Erklärung zur Bildung und Zusammensetzung bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft. Die nachträgliche Bildung ist nicht zulässig. 3. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen (§ 36 VgV). 4. Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 5. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV). 6. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 und § 124 GWB). 7. Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) erfüllt werden. 8. Eigenerklärung, dass im Rahmen der Auftragsausführung nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) festgelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden. 9. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot). 10. Erklärung, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 2,0 Mio. Euro für Sachschäden verfügen. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen (§ 45 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV). Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften gilt dieses für jedes Mitglied entsprechend. Es kann auch ein Nachweis der Versicherung vorgelegt werden, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall entsprechend den Anforderungen angepasst wird. Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend, es muss eine aktuelle Bescheinigung bzw. Bestätigung der Versicherung (zum Zeitpunkt der Bekanntmachung max.12 Monate alter) vorgelegt werden. 11. Nachweis besondere Berufsqualifikation (§ 75 VgV). Siehe ausführliche Beschreibung unter dem Kriterium "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikation". 12. Angaben zum vorgesehenen Projektteam (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Name und Qualifikation der Gesamtprojektleitung Generalplaner, der Stellvertretenden Gesamtprojektleitung und der Bauleitung (Gebäudeplanung). 13. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV). Diese einzureichenden Referenzen dienen der Feststellung der grundsätzlichen Eignung (keine Wertung). => Eignungsprüfung Büro/ Bewerbergemeinschaft: Als prinzipiell geeignet werden Büros/ Bewerbergemeinschaften eingestuft, die mind. eine vergleichbare Leistung im Zeitraum vom 01.04.2018 bis 31.03.2025 erbracht haben. a) Leistungen der Gebäudeplanung innerhalb eines Projektes, Mindestkriterien an die Referenz: - Neubau, Umbau- oder Sanierungsprojekt mit öffentlichem Auftraggeber (als öffentliche Auftraggeber gelten Auftraggeber, die an das Vergaberecht gebunden sind) - Referenzprojekt mind. in HZ III eingeordnet - …
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewerber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) sowie dem Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregister bei der zuständigen Stelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzufordern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
18 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inne … ganz lesenDer Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Wertungsprüfung gemäß § 51 Abs. 1 VgV: Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen und zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden (gemäß Bewerbungsformular Nr. 14 und 15). Es sollen mindestens drei und höchstens fünf Büros/ Bewerbergemeinschaften f … ganz lesenWertungsprüfung gemäß § 51 Abs. 1 VgV: Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen und zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden (gemäß Bewerbungsformular Nr. 14 und 15). Es sollen mindestens drei und höchstens fünf Büros/ Bewerbergemeinschaften für die 2. Stufe des Verfahrens ausgewählt werden. Die Auswahl der 3 bis 5 Bewerber_innen erfolgt in einem Bewertungsverfahren auf Basis folgender Bewertungskriterien: 1. Wertungskriterium: Referenzen (projektbezogene Erfahrungen) mit 80 % (bzw. 80 Punkte). 2. Wertungskriterium: unternehmensbezogene Leistung (Beschäftigtenzahlen) mit 20 % (bzw. 20 Punkte). Bestehen bei der Begrenzung der Bewerberhöchstzahl Punktgleichheiten bei der Gesamtpunktzahl, entscheidet zunächst die höhere Punktzahl zu den Referenzen (Kriterium 1), ansonsten erfolgt eine Auslosung entsprechend § 75 Abs. 6 VgV. Angaben zu den nachfolgenden wertungsrelevanten Referenzenprojekten für die Generalplanerleistungen können nicht nachgereicht werden. --- 1. Wertungskriterium Referenzen (projektbezogene Erfahrungen) mit 80 % (bzw. 80 Punkte). Es müssen zu allen folgenden Leistungsbereichen Referenzen erbracht werden: A. Gebäudeplanung gemäß §§ 33 ff HOAI. B. Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff HOAI. C. Technische Ausrüstung HLS (Anlagengruppen 1, 2, 3) gemäß §§ 53 ff HOAI. D. Technische Ausrüstung Elektro (Anlagengruppen 4, 5, 6, 8) gemäß §§ 53 ff HOAI. - Leistungsbereich A / Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI. a) Referenzprojekt A1 (25%), Mindestanforderungen: • Es handelt sich um den Neubau eines Gebäudes mit überwiegender Wohnnutzung (mindestens 60% Anteil an Gesamtnutzfläche, mindestens 6 Wohneinheiten); anerkannt werden auch Beherbergungseinrichtungen oder Gebäude, die zum dauerhaften Wohnaufenthalt geeignet sind • Gebäude mit BGF mindestens 500 m² • mind. 4 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 34 HOAI • Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI • Baukosten KG 300/400: mind. 1,5 Mio. EUR netto • Übergabe Gebäude an den Nutzenden (Abschluss LPH 8) ab 01.04.2018 bis 31.03.2025 • Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner). b) Referenzprojekt A2 (25%), Mindestanforderungen: • Es handelt sich um den Neubau eines Gebäudes (allgemein, es können auch Wohngebäude benannt werden) mit öffentlichem Auftraggeber (als öffentliche Auftraggeber gelten Auftraggeber, die an das Vergaberecht gebunden sind) • Gebäude mit BGF mindestens 500 m² • mind. 4 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 34 HOAI • Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI • Baukosten KG 300/400: mind. 1,5 Mio. EUR netto • Übergabe Gebäude an den Nutzenden (Abschluss LPH 8) ab 01.04.2018 bis 31.03.2025 • Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner). c) Referenzprojekt A3 (30%), Mindestanforderungen: • Es handelt sich um den Neubau eines mehrgeschossigen (mind. 3-geschossig) Gebäudes mit Wohnnutzung (mindestens 40% Anteil an Gesamtnutzfläche); Ausführung in Holzbauweise mit hohen Vorfertigungsgrad • Gebäude mit BGF mindestens 500 m² • mind. 4 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 34 HOAI • Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI • Baukosten KG 300/400: mind. 1,5 Mio. EUR netto • Übergabe Gebäude an den Nutzenden (Abschluss LPH 8) ab 01.04.2018 bis 31.03.2025 • Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner). - Leistungsbereich B Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff HOAI. a) Referenzprojekt B1 (40%), Mindestanforderungen: • Referenzprojekt Kategorie Neubau eines mehrgeschossigen (mind. 3-geschossig) Gebäudes; Ausführung in Holzbauweise mit hohen Vorfertigungsgrad • Gebäude mit BGF mindestens 500 m² • mind. 3 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 34 HOAI • Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI • Baukosten KG 300/400: mind. 1,5 Mio. EUR netto • Überga …
Hinweis
Gegenstand der Ausschreibung sind Objektplanungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 in den Disziplinen Gebäude, Tragwerk, Elektro- und Versorgungstechnik und Freianlagen als Gesamtvergabe an einen Generalplaner nach HOAI 2021 für die Erweiterung der Gemeinschaftsunterkünfte in der Merzhauser Straße 3 … ganz lesenGegenstand der Ausschreibung sind Objektplanungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 in den Disziplinen Gebäude, Tragwerk, Elektro- und Versorgungstechnik und Freianlagen als Gesamtvergabe an einen Generalplaner nach HOAI 2021 für die Erweiterung der Gemeinschaftsunterkünfte in der Merzhauser Straße 39. Ausgangslage: Aufgrund des Engpasses bei den kommunalen Unterbringungsmöglichkeiten muss die Stadt neu angekommene Geflüchtete in bestehenden Unterkünften und angemieteten Wohnungen auf sehr engem Raum unterbringen. Im Jahr 2016 wurde im Zuge des damals hohen Zuzugs von Geflüchteten auf einem Grundstück südlich der Innenstand an der Merzhauser Straße eine Gemeinschaftsunterkunft fertiggestellt. Die Unterkunft besteht aus fünf dreistöckigen Gebäuden in Holzbauweise und ist aktuell mit rd. 220 Personen belegt. Ziel ist die Planung und Umsetzung des Erweiterungsbaus in Holzbauweise, analog zum angrenzenden Bestand als Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete. Der Neubau soll sich im Bestand architektonisch sowie auch technisch und funktionell eingliedern und in Holzbauweise, dreistöckig mit 8 Modulen pro Etage, ausgeführt werden. Insgesamt soll das Gebäude Platz für 90 Personen schaffen. Planungsgebiet: Der Standort befindet sich an der südlichen Grenze des Stadtteils Wiehre an der Merzhauser Straße. Planungsaufgabe: Der Erweiterungsbau soll Wohnraum für 90 Personen schaffen. Das Raumprogramm setzt sich aus insgesamt 30 Einzel- bzw. Doppelzimmern und Gemeinschaftsküchen sowie Sanitärbereichen zusammen. Insgesamt ist von einer Gesamtnutzfläche von etwa 780 m² auszugehen. Grobkostenrahmen: Für das Gesamtprojekt wird seitens der Stadt Freiburg mit einem Kostenrahmen von insgesamt ca. 5,2 Mio. € brutto (Preisstand 8-2024) gerechnet, inkl. aller Nebenkosten. Eine Machbarkeitsstudie liegt vor. Förderprogramm: Für die Maßnahme sind zum aktuellen Zeitpunkt keine Fördermittel vorgesehen. Sollte sich im Zuge der Planung daran etwas ändern, so sind die Förderprogramme zu prüfen und zu bearbeiten. Termine - vorläufig: Planungsbeginn nach Beauftragung, Spätester Baubeginn Mitte 2026, Baufertigstellung voraussichtlich Ende 2027. Verfahren: Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV für Generalplanerleistungen nach HOAI Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff. Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche). Mit Vertragsabschluss werden die Leistungsphasen 1 bis 3 der jeweiligen Leistungsbilder beauftragt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

549vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
189.989 €Zuschlagswert im Median
92.059 € – 460.683 €mittlere Hälfte, 223 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4c2496e9-768f-45a3-a17d-4cb2c9a1d9b4.