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Geländeinventur des Naturschutzes

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt · Halle (Saale), Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen LAU/41/2023/01veröffentlicht 12.05.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
330 Tsd. €
Laufzeit
18 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenEU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Halle (Saale)06116, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 42 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 41 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:30 Uhr
    Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)
    vor 41 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Im Land Sachsen-Anhalt fand 1992/93 eine erste landesweite Color-Infrarot(CIR)-Luftbild-Befliegung statt. Anhand der analogen Luftbilder wurde eine Biotoptypen- und Nutzungstypen (BTNT)-Kartierung erstellt, deren Ergebnisse in digitaler Form (als ESRI Coverage) vorliegen. Bei einer zweiten landesweiten CIR-Befliegung 2005 wurden lagegenaue hochauflösende (20 cm Pixelgröße) digitale CIR-Orthofotos erstellt. Auf deren Grundlage konnte die BTNT-Kartierung von 1992/93 lagekorrigiert und aktualisiert werden. Die Ergebnisse der BTNT-Aktualisierung liegen ebenfalls als ESRI-Coverage vor. Eine weitere Aktualisierung wurde an Hand von Luftbildern des Jahres 2009 vorgenommen. Dieser Datenbestand (BTNT Stand 2009) soll auf Basis der CIR-Teilbefliegungen der Jahre 2021 und 2022 aktualisiert werden, um Entwicklungen in der Landschaft im Zuge eines Monitorings bilanzieren zu können. Besonderes Interesse gilt dabei den Veränderungen im Bereich der Gebietskulisse NATURA 2000. Die CIR-Orthofotos der Jahre 2021/22 weisen teilweise einen ungünstigen Befliegungszeitraum (April-Juni) sowie umfassende Dürreschäden in Wäldern auf. Diese erschwerenden Bedingungen stellen höchste Anforderungen an die Qualifikation, Erfahrungen und Kenntnisse der Bearbeiter. Die Bearbeitung erfolgt flächendeckend für Sachsen-Anhalt.

Beschreibung des Loses

1. Aktualisierung der Biotoptypen- und Nutzungstypenkartierung 1.1 Ausgangsdaten Die Ausgangsdaten für die Interpretation sind die Ergebnisse der Aktualisierung der BTNT-Kartierung auf Grundlage der Landesbefliegung von 2009. Die Daten liegen blattschnittfrei als ArcInfo-Coverage-Library vor, wobei Flächen und Linien redundanzfrei in einem gemeinsamen Net-Coverage abgelegt sind, Punkte separat in einem Point-Coverage. Diese redundanzfreie, integrative, blattschnittfreie und konsistente Datenstruktur ist im gesamten Bearbeitungsprozess zu wahren. Die 2009 verwendenden CIR-Luftbilder hatten eine Bildauflösung von 40 cm und sind damit qualitativ wesentlich niedriger zu bewerten, als die CIR-Luftbilder aus der Landesbefliegung 2021/22. Deren Interpretation wiederum durch Befliegungszeitpunkt und Waldschäden erschwert ist. Die Veränderungsdetektion gegenüber 2009 stellt somit sehr hohe Anforderung an die Erfahrungen potentieller Interpreten im Umgang mit digitalem CIR-Bildmaterial und setzt sehr gute Regionalkenntnisse in Sachsen-Anhalt voraus. Folgende Einschränkungen sind zu beachten: - Die Erkennung von Baumarten ist teilweise nicht mehr gegeben, Laubwaldbestände sind noch z.T. unbelaubt und mit Einschränkungen nur am Stammschatten zu erkennen, Nadelwaldbestände sind deutlich erkennbar. - Gewässer und Bebauung treten deutlich zu Tage. - Krautige Vegetationseinheiten haben ihre Eigenheiten, die sich jedoch z.T. deutlich von den 2009er Luftbildern unterscheiden, aber eine Veränderungsdedektion erlauben. - Durch die Dürrejahre sind Gewässer trockengefallen. Flussauen, vor allem die Elbaue, führen Niedrigwasser. Die freiliegenden Schlammbänke bzw. Verlandungszonen sind aus zukartieren. - Die Lagegenauigkeit des digitalen Luftbildsatzes 2009 differiert z.T. gegenüber den Luftbildern 2021/22, Lageanpassungen sind nur im Falle echter Veränderungen vorzunehmen. - Die besten Interpretationsergebnisse lassen sich aus dem direkten Vergleich der beiden Luftbildsätze erzielen. - Im Zweifelsfall (schlechte Erkennbarkeit) bleibt der Status quo erhalten, so dass keine Veränderungen interpretiert werden. 1.2 Methodik der Aktualisierung 1.2.1 Bearbeitung Für die Interpretation ist die Verwendung des „Kataloges der Biotoptypen und Nutzungstypen für die CIR-luftbildgestützte Biotoptypen- und Nutzungstypenkartierung im Land Sachsen-Anhalt“ (siehe Anlage) verbindlich vorgeschrieben. Die Auswertung der digitalen Daten soll am Bildschirm erfolgen und stellt eine Aktualisierung der digitalen Biotoptypen- und Nutzungstypenerfassung aus der Befliegung 2009 (reine Veränderungsdetektion) dar. Nur echte Veränderungen, wie z.B. durch menschliche Tätigkeiten, Sukzessionsvorgänge oder andere, sollen erfasst werden. Die Interpretationsfreiheit ist insofern eingeschränkt, dass nur reale Veränderungen inhaltlich zu interpretieren sind. Darüber hinaus sollen nur offensichtliche, erhebliche Fehler der Vorkartierung vom Interpreten gesondert markiert und korrigiert werden. Für die Feststellung der Veränderungen sind erfahrene Luftbildinterpreten mit Regionalkenntnissen einzusetzen. Die Erfahrungen der Interpreten sind durch Referenzen nachzuweisen. Die Interpretation einschließlich der Änderungen von Codes und Geometrien ist mit ArcInfo Workstation (ArcEdit) durchzuführen. Eine für die spezielle Arbeitsaufgabe erstellte AML-Applikation wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Das Arbeiten an Zwei-Monitor-Systemen mit paralleler ArcGIS-Installation ist zu empfehlen. 1.2.2. Fehlerdefinition/Kontrolle Die überarbeitete Interpretationsleistung gilt als brauchbar im Sinne des abzuschließenden Vertrages, wenn eine Fehlerquote von 3% bei groben/erheblichen Fehlern, bzw. 15% bei weniger erheblichen Fehlern gemäß anschließender Definition nicht überschritten werden. Die Merkmalsvielfalt des Kataloges ist voll auszuschöpfen. Die nachfolgende Fehlerdefinition berücksichtigt ökologisch relevante Strukturen in besonderem Maße, da deren exakte Kartierung eine Grundvoraussetzung für die weitere Bearbeitung der Ergebnisse ist. Grobe/erhebliche Fehler sind z. B.: - Generelles Weglassen von Strukturen, die größer als die Flächenfalle (0,25 ha Fläche bzw. 100 m Linie) sind. Dies betrifft erfahrungsgemäß Feldgehölze und Hecken, differenzierbare Einheiten im Wald, verkehrswege- und fließgewässerbegleitende Gehölze und kleinflächige Feuchtgebiete. - Nichtbeachten der Ausnahme der Flächenfalle. "Gehölze", "Gewässer", "Bebauter Bereich" in der offenen Landschaft sind stets zu kartieren. Sind die genannten Strukturen kleiner als 0,25 ha, bzw. kürzer als 100 m, so sind sie als Punkt zu kartieren (vgl. Katalog, S. 4). - Unbezeichnete Objekte. - Angabe falscher, nach Katalog nicht möglicher Kodierungen. - Nichtangabe/Weglassen von im Luftbild eindeutig erkennbaren Zusatzinformationen, z.B. Verbuschungsgrade, Versiegelungsgrade. - Nichtangabe der Kartiereinheit (KE) und Struktureinheit (SE); Ausnahme: W...f. - Vertauschen der Objektbezeichnungen (z.B. Siedlung erhält Kodierung für Wald). - Deutliche Abweichungen der Grenzziehung von Biotoptypen und Nutzungstypen von den (deutlich) luftbilderkennbaren Grenzen (z.B. Waldränder, landwirtschaftliche Nutzflächen, Abgrabungen etc.). - Interpretationsfehler wie: Verwechslung der Kartiereinheit (Bsp. Auwald als Laubmischwald) Verwechslung von Laub- und Nadelgehölzen eindeutig anthropogen beeinträchtigte oder gestaltete Gewässer werden als naturnah interpretiert Fehleinschätzung der Altersklassen um zwei Stufen und mehr Weniger erhebliche Fehler sind z. B.: - Nichtangabe von Säumen "Krautige Vegetation" entlang von Fließgewässern. - Fehlinterpretationen wie Fehleinschätzung der Altersstufen um eine Stufe. Um die Anforderungen des Auftraggebers exakt umsetzen zu können, ist vor Beginn der Arbeiten ein Beratungstermin am Sitz des Auftraggebers erforderlich. 1.2.3. Systematische Abarbeitung Die Bearbeitung der Daten erfolgt in Abschnitten (Kacheln) von 2x2 km Größe. Die Daten sind sukzessive so zu bearbeiten, dass keine geometrischen, topologischen und inhaltlichen Brüche zwischen benachbarten Kacheln entstehen und das Gesamtgebiet in gleichmäßiger Qualität bearbeitet wird. Die Methodik der Bildung von Bearbeitungsausschnitten aus der ArcInfo-Library und der Einfügung bearbeiteter Kacheln wird vom Auftraggeber wie folgt vorgegeben: Aus der Library ist die zu bearbeitende Kachel mit ihren Nachbarn (insgesamt also ein 6x6 km großes Gebiet) zu extrahieren. Die umgebenden Kacheln werden für die Bearbeitung gesperrt. Die zu bearbeitende Kachel wird vollständig, einschließlich der auf dem Kachelrand liegenden Geometrien, bearbeitet. Der weitere Inhalt der Nachbarkacheln bleibt unberührt. Das Wiedereinfügen der bearbeiteten Kachel erfolgt topologisch exakt an den unveränderten Grenzen der Nachbarkacheln. Nach Wiedereinfügen können die benachbarten Kacheln entsperrt werden. Die Library ist dazu als „transactional library“ zu führen. 1.2.4. Zu liefernde Daten Der Auftragnehmer liefert die Ergebnisse der Interpretation 2022 in Form einer ArcInfo-Library. Der Auftragnehmer übergibt die aktualisierten Daten sukzessive an den Auftraggeber, der sie vor Abnahme flächendeckend kontrolliert. Der Auftragnehmer erhält die von Ihm bearbeiteten Daten zusammen mit einer Fehleranalyse des Auftraggebers zur Verbesserung der Qualität seiner weiteren Arbeiten bzw. bei qualitativen Mängeln zur Nachbearbeitung zurück. 1.2.5. Qualitätskriterien Die in 2.1.1.2.2. genannte Fehlerquote darf nicht überschritten werden. Der Ergebnisdatensatz muss eine fehlerfreie Topologie aufweisen. 1.2.6. Dokumentation Der Auftragnehmer liefert nach Abschluss der Arbeiten eine Dokumentation über seine Vorgehensweise und die erzielten Ergebnisse. 1.3. Organisation und Koordinierung 1.3.1. Leistungszeitraum Die Leistung hat in der Zeit vom Juli 2023 bis zum November 2024 zu erfolgen. Optional ist eine hier noch nicht zu beauftragende Leistung bis in das Jahr 2025 möglich. 1.3.2. Koordinierung Der Auftragnehmer stellt durch Koordination sicher, dass die erarbeiteten Daten einem einheitlichen Qualitätsmanagement unterworfen werden und dem Auftraggeber in homogener Form übergeben werden. 1.3.3. Erörterungstermine Um die Anforderungen des Auftraggebers exakt umsetzen zu können, ist vor Beginn der Arbeiten ein Beratungstermin am Sitz des Auftraggebers erforderlich. Sofern zur Qualifizierung der Arbeiten erforderlich, können durch den Auftraggeber weitere Erörterungstermine festgesetzt werden. Diese sind Bestandteil des Angebots. 1.4. Vertragsbedingungen 1.4.1. Leistungsangebote Die Leistung wird an nur einen Bieter vergeben, der jedoch Unterauftragnehmer einbeziehen kann. Die Unterauftragnehmer sind mit der Abgabe des Angebotes mit Namen und Anschrift bekannt zu geben. Die Leistung umfasst die Aktualisierung der Biotoptypen- und Nutzungstypeninterpretation sowie die zugehörigen Koordinationsaufgaben. 1.4.2. Leistungen des Auftraggebers Durch den Auftraggeber werden zur Verfügung gestellt: - Daten der Biotoptypen- und Nutzungstypeninterpretation aus 2009 als ArcInfo-Library - Katalog der Biotoptypen und Nutzungstypen für die CIR-luftbildgestützte Biotoptypen- und Nutzungstypenkartierung im Land Sachsen-Anhalt“ (Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Heft 4/1992) als verbindliche Vorschrift für die Interpretation - AML-Applikation zur rechnergestützten Aktualisierung - digitale CIR-Luftbilder der Befliegungen 2009 (40 cm Auflösung) und 2021/22 (20 cm Auflösung).

Gegenstand nach CPV

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

64vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (12 Lose mit Angabe)
83.435 €Zuschlagswert im Median
32.713 € – 212.969 €mittlere Hälfte, 55 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.06.2023

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9ac64e38-8b50-4762-a064-f94b858a4872.