Gebäudeplanungsleistung, Feuerwehr Kappel
Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement · Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2025002327veröffentlicht 30.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 36 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 36 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Freiburg im Breisgau79106, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (165 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (291 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Zuschlags- und Wertungskriterium30 %
- Zuschlags- und Wertungskriterium70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 17 Monatenan Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement
- Angebotsfrist 09:20 Uhrvor 17 Monatennur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bindefrist endetvor 15 Monaten61 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gebäudeplanungsleistung nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Kappel, Großtalstraße, 79117 Freiburg. Durchgeführt wird ein 1-stufiges, offenes Verfahren nach § 119 Abs. 3 GWB, § 14 Abs. 2 und § 15 VgV.
Gegenstand nach CPV
- 71221000Dienstleistungen von Architekturbüros bei GebäudenHauptgegenstand
- 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- 71200000Dienstleistungen von Architekturbüros
- 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Zuschlags- und WertungskriteriumPreis
- Qualität
- Zuschlags- und Wertungskriterium30 % (max. 30 Punkte): Erfahrung der Projektleitung: Die Erfahrung der Projektleitung wird anhand von Referenzprojekten bewertet. Doppelnennungen mit den im Rahmen der Eignungsprüfung genannten Referenzprojekten sind möglich. Mindestanforderungen Referenzprojekt 1 (25 Punkte): • Es handelt sich um den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses nach DIN 14092, • Einstufung mind. HZ III, • Übergabe an die Nutzenden ab 01/2020 bis zum Datum der Bekanntmachung, • Baukosten KG 300 und 400 mind. 1,4 Mio. EUR netto, • vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphase 2 - 8 nach HOAI. Mindestanforderungen Referenzprojekt 2 (5 Punkte): • Beauftragung durch öffentlichen Auftraggeber nach GWB § 99, • Einstufung mind. HZ III, • Übergabe an die Nutzenden ab 01/2020 bis zum Datum der Bekanntmachung, • Baukosten KG 300 und 400 mind. 0,5 Mio. EUR netto, • Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphase 2 - 8 nach HOAI. Wertung: Bei Erfüllung aller geforderten Mindestkriterien wird die hinterlegte Punktzahl vergeben. 40 % (max. 40 Punkte): Einschätzungen der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeitenden aufgrund der Ausführungen / Antworten in einem 20-minütigen Online-Gespräch. Die Bewertung erfolgt aufgrund der Ausführungen der einzelnen Teammitglieder (Projektleitung, stellvertretende Projektleitung sowie Bauleitung) zur Vorstellung ihrer Person sowie ihrer Rolle im Rahmen der Projektbearbeitung. Außerdem werden die Antworten der oben genannten Teammitglieder auf eventuelle Rückfragen des Gremiums bewertet. Darüber hinaus wird eine kurze Erläuterung durch den/die Projektleiter*in zur Herangehensweise an das anstehende Projekt erwartet und bewertet. Die Antworten auf evtl. Rückfragen des Gremiums zu diesen Erläuterungen werden ebenfalls bewertet. Vorstellung Büro/Projektteam und der Herangehensweise (15 Minuten), Rückfragen (5 Minuten). Zur Vermeidung des Aufwands für alle Beteiligten behält sich die Auftraggeberin vor, die Gespräche und die Bewertung des Kriteriums „Vorstellunggespräch Projektteam“ nur mit den Bietern durchzuführen, die eine Chance auf Zuschlagserteilung haben. Dies bedeutet, dass auf Vorstellungsgespräche verzichtet werden, wenn selbst mit der maximal erzielbaren Punktzahl beim Kriterium „Vorstellunggespräch Projektteam“ ein Zuschlag nicht mehr möglich ist. Bewertung: Für die Ausführungen / Antworten des Projektteams werden Wertungspunkte vergeben nach folgendem Bewertungsschema: • 5 Wertungsunkte = völlig überzeugend, da sehr hohe Qualität der Ausführungen bzw. sehr hohe Kompetenz, • 4 Wertungspunkte = gut überzeugend, da hohe Qualität der Ausführungen bzw. hohe Kompetenz, • 3 Wertungspunkte = überzeugend, da mittlere Qualität der Ausführungen bzw. mittlere Kompetenz, • 2 Wertungspunkte = wenig überzeugend, da geringe Qualität der Ausführungen bzw. geringe Kompetenz, • 1 Wertungspunkt = sehr wenig überzeugend, sehr geringe Qualität der Ausführungen bzw. keine Kompetenz, • 0 Wertungspunkte = keine Angabe / nicht wertbar. Die Bewertung erfolgt anhand der vorgenannten Beurteilungskriterien und im Vergleich zu den Darstellungen der Mitbietenden. Die erreichte Anzahl an Wertungspunkten wird entsprechend der Gewichtung des Zuschlagskriteriums hochgerechnet.
Eignung5 von 5 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis besondere Berufsqualifikation gemäß § 75 VgV. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen an die Planungsleistung erfüllen. Als Berufsqualifikatio … ganz lesenkürzer
Nachweis besondere Berufsqualifikation gemäß § 75 VgV. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen an die Planungsleistung erfüllen. Als Berufsqualifikation wird der Beruf "Architekt*in" von mindestens einer Person des Unternehmens gefordert (Nachweis Eintragung in die Architektenliste einer deutschen Architektenkammer). Die Qualifikation kann vom Projektteam erfüllt werden oder einer anderen Person des Unternehmens. Die Qualifikation kann nicht über eine Eignungsleihe erbracht werden. Bei natürlichen Personen erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung den Vorgaben von Berufsqualifikationen entspricht, die berechtigen, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die zuvor genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage durch das nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. Gefordert wird die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Bei Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bewerbergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft (gemäß Angebotsformular Nr. 1 bis 13). Bei einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft gelten diese Erklärungen entsprechend für jedes Mitglied. 1. Angaben zum … ganz lesenkürzer
Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft (gemäß Angebotsformular Nr. 1 bis 13). Bei einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft gelten diese Erklärungen entsprechend für jedes Mitglied. 1. Angaben zum Bewerber (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten). 2. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (§ 43 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 3. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen (§ 36 VgV). 4. Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 5. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV). 6.Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 und § 124 GWB). 7. Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) erfüllt werden. 8. Eigenerklärung, dass im Rahmen der Auftragsausführung nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) festgelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden. 9. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot). 10. Erklärung, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 2,0 Mio. Euro für Sachschäden verfügen. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen (§ 45 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV). Es kann auch ein Nachweis der Versicherung vorgelegt werden, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall entsprechend den Anforderungen angepasst wird. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften gilt dieses für jedes Mitglied entsprechend. Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend, es muss eine aktuelle Bescheinigung bzw. Bestätigung der Versicherung (zum Zeitpunkt der Bekanntmachung max.12 Monate alter) vorgelegt werden. 11. Nachweis besondere Berufsqualifikation (§ 75 VgV). Siehe ausführliche Beschreibung unter dem Kriterium "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikation". 12. Angaben zum vorgesehenen Projektteam (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Name und Qualifikation der Projektleitung, der Stellvertretenden Projektleitung und der Bauleitung. Als geeignet werden die Personen des genannten Projektteams eingestuft, die folgende Mindestkriterien einhalten: Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis für Gebäudeplanungsleistungen nach HOAI §§ 33 ff. sowie mind. 3 Jahre Berufserfahrung für Planungsleistungen der Gebäudeplanung in der Projektleitung/ Bauleitung entsprechend HOAI §§ 33 ff. 13. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV). Diese Referenzen dienen der Feststellung der Eignung und können nicht nachgereicht werden. Als geeignet wird eingestuft, wer vergleichbare wesentliche Leistung entsprechend der abgefragten Referenzprojekte erbracht hat und die jeweiligen Mindestkriterien erfüllt. Die Vergleichbarkeit wird u.a. bestimmt durch die Komplexität (z.B. Honorarzone), die Funktionsanforderungen, die Größenordnung sowie die sonstigen Rahmenbedingungen. Doppelnennungen von Referenzen unter den unterschiedlichen Fragestellungen s …- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewerber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) sowie dem Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregister bei der zuständigen Stelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzufordern.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 61 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inne … ganz lesenkürzer
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Gegenstand der Ausschreibung sind Gebäudeplanungsleistungen nach HOAI 2021 für den Neubau der Feuerwehr in Freiburg-Kappel. Ausgangslage: Die Stadt Freiburg plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Stadtteil Kappel. Die Verwaltung schlägt hierfür ein bereits im städtischen Eigentum befind … ganz lesenkürzer
Gegenstand der Ausschreibung sind Gebäudeplanungsleistungen nach HOAI 2021 für den Neubau der Feuerwehr in Freiburg-Kappel. Ausgangslage: Die Stadt Freiburg plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Stadtteil Kappel. Die Verwaltung schlägt hierfür ein bereits im städtischen Eigentum befindliches Grundstück an der Großtalstraße (Flurstück Nr. 43) vor. Aufgrund seiner zentralen Lage ist die Fläche im Bebauungsplan Nr. 3-057 „Eschmatten“ als Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr ausgewiesen. Das Grundstück hat eine dreieckige Form und grenzt nordöstlich an die Sportflächen des SV Kappel e.V. Südlich schließt sich das allgemeine Wohngebiet „Eschmatten“ mit vorwiegend Einfamilienhäusern an. Nordwestlich verläuft die Großtalstraße, die eine gute verkehrliche Anbindung gewährleistet. Derzeit befinden sich auf dem Grundstück Container für Grünschnitt. Für das Grundstück liegt bereits eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2018 vor. Ursprünglich war ein gemeinsamer Neubau mit dem benachbarten Sportverein vorgesehen, diese Planung wurde jedoch aus verschiedenen Gründen zurückgestellt. Aufbauend auf der Studie wurden 2024 durch ein beauftragtes Architekturbüro erste Entwürfe für ein eigenständiges Feuerwehrgerätehaus erstellt (siehe Ausschreibungsunterlagen). Der Entwurf sieht ein Gebäude vor, dessen Kubatur sich an der Form des Grundstücks orientiert. Es besteht aus einem zweigeschossigen Hauptbau, in dessen Erdgeschoss eine Fahrzeughalle für zwei Einsatzfahrzeuge untergebracht ist. Im Obergeschoss befinden sich neben einem Aufenthalts- und Schulungsraum auch Räumlichkeiten für die Jugendfeuerwehr sowie Nebenräume. An die Fahrzeughalle schließt ein eingeschossiger Gebäudeteil mit Umkleide- und Sanitärräumen an. Das Raumkonzept orientiert sich an den Feuerwehrgerätehäusern in den Stadtteilen St. Georgen, Herdern / Zähringen, Rieselfeld und Lehen. Im Außenbereich sind Stellplätze für Pkw und Fahrräder vorgesehen. Die Zufahrt von der Großtalstraße ist noch zu klären. Die vorliegende Planung soll als Orientierung dienen und in ihren Grundzügen so übernommen werden. Eine maximale Belegung der Dächer mit Photovoltaikanlagen ist anzustreben. Die Ausführung in Holzbauweise ist zu bevorzugen. Maßnahmen zum Hochwasser- und Lärmschutz sind im weiteren Projektverlauf zu prüfen. Raumkonzept: Für das geplante Gebäude soll ein Raumkonzept entwickelt werden, das den spezifischen Anforderungen des Feuerwehrbetriebs gerecht wird. Die Fahrzeughalle soll Platz für zwei Einsatzfahrzeuge bieten und ausreichend Raum für die nötige Bewegungsfreiheit und die Unterbringung der Fahrzeuge gewährleisten. Zusätzlich sind Sanitär- und Umkleidebereiche vorzusehen, die getrennt nach Geschlechtern angeordnet sind. Ein Büro für den Abteilungskommandanten soll als zentraler Verwaltungs- und Arbeitsbereich dienen, während ein weiteres Büro für die Jugendfeuerwehr vorzusehen ist. Ein großzügiger Mehrzweckraum mit integrierter Küche soll für Schulungen, Besprechungen und gemeinschaftliche Veranstaltungen genutzt werden. Ergänzend sollen WC-Anlagen sowie Lager- und Technikräume für die Aufbewahrung von Ausstattungen und Geräten eingeplant werden. Im Außenbereich sollen Stellplätze für PKW und Fahrräder bereitgestellt werden. Bauliche und technische Anforderungen: Im Rahmen dieses Projektes sind die Bau- und Energieleitlinien der Stadt Freiburg zu berücksichtigen. Die entsprechenden Leitlinien können über den Pfad „www.freiburg.de/Wirtschaft und Digitalisierung/Ausschreibungen/Downloadbereich“ heruntergeladen werden. Grundsätzlich strebt die Stadt Freiburg bei Neubauten den Passivhausstandard an. Da das in diesem Projekt auf Grund der Fahrzeughalle nicht vollumfänglich umzusetzen ist, sind ausschließlich Passivhauskomponenten vorgesehen. Das bedeutet, dass einzelne Bauteile des Gebäudes den Passivhausstandard erreichen müssen. Hierzu sind insbesondere die Anforderungen an Wärmedämmung, Luftdichtheit und Heizwärmebedarfsvorgaben zu beachten. Des We …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg im Breisgau
- Kontakt
- vergabemanagement@
freiburg.de
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Alle 12 offenen Ausschreibungen von Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Arcass Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- BHM Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- Schaudt Architekten GmbH7 Zuschläge
- a+r Architekten GmbH7 Zuschläge
- faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB7 Zuschläge
- HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbB6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.06.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 52cd4774-e715-4b7d-b49d-987286bcb7f2.