Gebäudeautomation Kaiserslautern
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse · Kusel, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen AOK23100-900veröffentlicht 19.11.2024BauleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 177 Tsd. €
- Laufzeit
- 3 Monate
- Leistungsart
- Bauleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.
- ElektrotechnikZentrale Vergabestelle Germersheim - Bellheim - Jockgrim · 76751 JockgrimFrist 17.11.2026
- ElektrotechnikZentrale Vergabestelle Germersheim - Bellheim - Jockgrim - Rülzheim · Schelmenwaldstraße 3, 76751 JockgrimFrist 17.11.2026
- VG - Neubau FwGH Salmtal - SektionaltoreVerbandsgemeinde Wittlich-Land · WittlichFrist 10.11.2026
- 26E0364 (LBB NL Trier) JVA WIL, Sanierung alte Männeranstalt, Justizvollzugsanstalt u. JSA Wittlich, Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen DIN 18382, 18299 - Baustromversorgung -LBB Regionale Vergabestelle Trier · TrierFrist 26.11.2026
Alle Ausschreibungen: Elektroinstallation in Rheinland-Pfalz (19 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- 177 Tsd. €
- Laufzeit
- 3 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kusel66869, Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (45 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Heute
Beschreibung
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau, Erweiterung und in Teilen um eine Kernsanierung (1.OG bis 4.OG) des AOK Büro- und Verwaltungsgebäudes mit Tiefgarage am Standort Kaiserslautern, Kanalstraße 25. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Gebäudeautomation.
Beschreibung des Loses
Abschluss eines Wartungsvertrages sind 4 Jahre. Das Gebäude wird generalsaniert und energetisch und technisch modernisiert. Hierfür wird das Gebäude in den Obergeschossen vollständig und im Untergeschoss teilweise entkernt: - Demontage und Erneuerung aller nicht tragenden Trennwände - Demontage und Erneuerung aller abgehängten Decken - Demontage und Erneuerung aller Bodenbeläge - Demontage und Erneuerung der gesamten Haustechnik HLSE
Gegenstand nach CPV
- 45311000Installation von ElektroanlagenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 100% Preis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 3 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 55113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesenkürzer
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Mit der Ausführung* ist spätestens 7 Kalendertage nach Zugang des Auftragsschreibens (Zuschlagsschreiben) zu beginnen. Teilfertigstellung 1. und 2. und 3. OG innerhalb von 90 Kalendertagen ab Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereife Gesamtfertigstellung**) innerhalb von 110 Kal … ganz lesenkürzer
Mit der Ausführung* ist spätestens 7 Kalendertage nach Zugang des Auftragsschreibens (Zuschlagsschreiben) zu beginnen. Teilfertigstellung 1. und 2. und 3. OG innerhalb von 90 Kalendertagen ab Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereife Gesamtfertigstellung**) innerhalb von 110 Kalendertagen ab Ausführungsbeginn. Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind: 1 Vorstehende Fristen für den Ausführungsbeginn und die Vollendung sowie folgende, als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen: - Einweisungstermin am Standort Kanalstraße 25, 67655 Kaiserslautern innerhalb von 10 Kalendertagen nach Auftragserteilung Hinweis: *Als Ausführungsbeginn wird der Einweisungstermin vor Ort verstanden. **Als Fertigstellungstermin wird der Tag verstanden, nach dem die Abbrucharbeiten vollständig beendet wurde.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YDX5DVJ
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Sauter-Cumulus GmbH NL Saarlouis, Saarlouis | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Vogelsang 3, 66869 Kusel
- Kontakt
- vergabestelle@
rps.aok.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Elektroinstallation in Rheinland-Pfalz (19 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Erwin Wegener Gmbh5 Zuschläge
- HI.TEQ5 Zuschläge
- Rohde GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Sauter-Cumulus GmbH4 Zuschläge
- Schupp GmbH & Co. KG Energie- und Haustechnik4 Zuschläge
- Diehl GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 01.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- VG - Neubau FwGH Salmtal - SektionaltoreVerbandsgemeinde Wittlich-LandFrist 10.11.2026
- Anbau MRT/CT Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen gGmbHKlinikum Mutterhaus der Borromäerinnen gGmbHFrist 02.12.2026
- VG - Neubau FwGH Salmtal - ElektroanlageVerbandsgemeinde Wittlich-LandFrist 06.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2aaf11b2-ba41-42f5-bcd6-e3492d733fb9.