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Funktionswerweiterung epias ED

Kliniken der Stadt Köln gGmbH · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen S5/21/24veröffentlicht 05.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 714 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (65 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln51067, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieter.ehealth-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (56 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (82 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Fragen bis 09:00 Uhr
    an Kliniken der Stadt Köln gGmbH
    vor 24 Monaten
  3. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über bieter.ehealth-evergabe.de
    vor 23 Monaten
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 22 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die AG beabsichtigt im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die Funktionserweiterung der Software epias ED in den Notfallambulanzen der drei Standorte mit einer anfänglichen Festlaufzeit von drei Jahren umzusetzen, wobei zu beachten ist, dass die Maßnahme durch Mittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds finanziert wird. Insofern ist festzustellen, dass zur Erreichung der Förderfähigkeit mindestens eine der funktionalen Anforderungen zu dem betreffenden Fördertatbestand 1 erfüllt sein muss. Über die anfängliche Festlaufzeit hinaus steht der AG eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags jeweils um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 5 Jahren, verlängern. Die Auftragnehmerin (AN) soll nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einschließlich der (teil-)funktionalen Leistungsbeschreibung mit der abnahmereifen, d.h. im Wesentlichen mangelfreien, sowie einer mit der gegenwärtigen IT-Landschaft kompatiblen Erweiterung des vorhandenen Notaufnahmeinformationssystem „epias ED” beauftragt werden. Insofern sind nach Maßgabe der funktionalen Leistungsbeschreibung von der Projektierung und Planung der Erweiterung des vorhandenen Notaufnahmeinformationssystem „epias ED” über die Installation und Inbetriebnahme bis hin zum Support & Service alle erforderlichen Leistungen zu erbringen.

Die geplanten Erweiterungsmaßnahmen des komplexen Notaufnahme-Informationssystems können nur durch die epias GmbH erbracht werden, da nur diese eine vollständige und sichere Integration der benötigten weiteren Leistungsfunktionen, in die bereits seit 2016 vorhandene Software „epias ED” gewährleisten kann. Insoweit ist es zulässig, im Interesse der Systemsicherheit und Funktion jedwedes Risikopotenzial, das die Verbindung verschiedener und komplexer IT-Systemkomponenten mit sich bringen, auszuschließen und den zuverlässigsten Weg der Ein-Hersteller-Strategie zu wählen. Gerade bei der Anamneseerhebung bzw. der Patientendokumentation handelt es sich um extrem kritische Behandlungsschritte, bei denen es zu keinem Informationsverlust oder -verfälschung kommen darf. Bei einer fehlerhaften Datenübergabe kann es zu falschen Behandlungsentscheidungen und damit zu einer unmittelbaren Schädigung des Patienten kommen (wenn z.B. Allergieinformationen aus einem Anamneseformular aufgrund einer fehlerhaft programmierten Schnittstelle falsch übergeben werden). Zudem muss und will die AG zur Gewährleistung der Patientensicherheit das Risiko eines zeitweiligen Systemausfalls durch die fehlerhafte Umsetzung einer individuell programmierten Schnittstelle ausschließen. Daher ist die Vorgabe von „epias ED” schon aus diesem Grund gerechtfertigt.

Darüber hinaus ist anerkannt, dass der parallele Betrieb unterschiedlicher Betriebssysteme einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordert, der einen sachlichen Grund zur Vorgabe des in der vorhandenen IT-Struktur bereits implementierten Systems darstellt. Auch der bei einer Beschaffung einer Drittsoftware zu erwartende Verwaltungsmehraufwand für die AG rechtfertigt die Vorgabe von „epias ED”. Der zur Implementierung einer Drittanbieter-Software erforderliche personelle Aufwand wird auf 30 Manntage geschätzt. Weiterhin bedarf es der Schulung von ca. 180 Pflegekräften und 800 ärztlichen Kolleg*innen. Dies ergibt einen Mehraufwand von 490 Manntagen (980 Personen*4 Stunden pro Schulung/8 Stunden pro Manntag). Ungeachtet des durch den zusätzlichen Aufwand von insgesamt 520 Manntagen erzeugten Finanzbedarfs würde der Verwaltungsmehraufwand eine deutliche Qualitätseinschränkung in der Patientenversorgung zur Folge haben, woraus eine akute Gefährdung für den Patienten entstehen kann. Dementsprechend ist es auch aus diesem Grund gerechtfertigt zur Umsetzung der Funktionserweiterung des vorhandenen Notaufnahme-Informationssystems das Produkt „epias ED” vorzugeben. Wartungsleistungen können nur von der epias GmbH erbracht werden, da nur diese über die Quellcodes verfügt.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Die AG behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erkl … ganz lesenAlle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Die AG behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziff. 5.1.9 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die unter 5.1.9 aufgelisteten Erklärungen Allgemeine Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil und Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes beizufügen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:1.Allgemeine Unternehmensdarstellung / Firmenprofil, Angaben zur Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister oder zu einer gleichwertigen Registrierung bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs-oder Herkunftslandes, Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares Register bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (Formular Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil), 2. Im Fall einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der Bietergemeinschaft (Formular Erklärung der Bietergemeinschaft), 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Abs. 1 GWB und der in § 124 Abs. 2GWB genannten Ausschlussgründe sowie denen nach § 5KorruptionsbGNRW (Formular Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen); Hinweis: Maßnahmen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft/des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125GWB sind als gesonderte Erklärungen mit dem Angebot einzureichen), 4.Erklärung zu § 19 Abs. 3MiloG (Formular Erklärung zu §19 Abs. 3 MiLoG),5. ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe (Formular Erklärung zur Unterauftragsvergabe), 6. ggf. Erklärung zur Eignungsleihe (Formular Erklärung zur Eignungsleihe), 7. ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers(Formular Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers), 8. Erklärung Russland (Formular Erklärung Russland).Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bieter/der Bietergemeinschaft vom Verfahren. https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/api/external/subproject/0e5dc27c-5105-4192-bcff-61ae316ccb8d/suitabilitycriteria
Kriterium
Die unter 5.1.9. geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so si … ganz lesenDie unter 5.1.9. geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von dem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur Eignung zur Berufsausübung Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: 1.Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung). Die Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden müssen mindestens 2.000.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen (Mindestanforderung). 2.Erklärung über den Gesamtumsatz/ Umsatz mit vergleichbaren Leistungen(Formular Erklärung über den Gesamtumsatz/ Umsatz mit vergleichbaren Leistungen). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Formulare Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung). Die Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden müssen mindestens 2.000.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen. https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/api/external/subproject/0e5dc27c-5105-4192-bcff-61ae316ccb8d/suitabilitycriteria
Kriterium
Die unter 5.1.9. geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens(sog. Eignungsleihe), so sind die … ganz lesenDie unter 5.1.9. geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens(sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können- müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur Eignung zur Berufsausübung Aufgeführte. Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind: 1. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers(Formular Erklärung zu den Referenzen). Es sind mindestens zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen nachzuweisen. Vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die nachfolgend benannten Anforderungen jeweils kumulativ erfüllen (Mindestanforderung): (i) die Implementierung von epias ED (ii) für einen Krankenhausverbund oder ein Krankenhaus. Die Referenzleistung muss noch nicht beendet sein. Der Beginn des Leistungserbringungszeitraum darf bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes aber nicht länger als 3 Jahre zurückliegen(Mindestanforderung). Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft /Die Bietergemeinschaft / Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft / eine Bietergemeinschaft / ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen. 2. Erklärung zur technischen Ausstattung und dem Qualitätsmanagement (Formular Erklärung zur technischen Ausstattung und dem Qualitätsmanagement).Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers (Formular Erklärung zu den Referenzen). Es sind mindestens zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen nachzuweisen. Vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die nachfolgend benannten Anforderungen jeweils kumulativ erfüllen (Mindestanforderung): (i) die Implementierung von epias ED (ii) für einen Krankenhausverbund oder ein Krankenhaus Die Referenzleistung muss noch nicht beendet sein. Der Beginn des Leistungserbringungszeitraum darf bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes aber nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/api/external/subproject/0e5dc27c-5105-4192-bcff-61ae316ccb8d/suitabilitycriteria
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Über die anfängliche Festlaufzeit von 3 Jahren hinaus steht der Auftraggeberin eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags jeweils um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 5 Jahren, verlängern.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstr. 2 – 10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in §160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Inso … ganz lesenDas Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in §160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform an die AG zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. 2. Weitere Mindestanforderungen an das Angebot: Mit der Erbringung der a … ganz lesen1. Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform an die AG zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. 2. Weitere Mindestanforderungen an das Angebot: Mit der Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen ist im Falle der Zuschlagserteilung auf ein Angebot innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung zu beginnen. Die auftragsgegenständlichen Leistungen sind spätestens bis zum 18.07.2025 abnahmereif, d.h. im Wesentlichen mangelfrei, fertigzustellen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Neufelder Straße 34, 51067 Köln
Kontakt
ausschreibung@kliniken-koeln.de

Bei uns erfasst

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Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Funktionswerweiterung epias ED

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 04.11.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

528vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (305 Lose mit Angabe)
300.000 €Zuschlagswert im Median
185.000 € – 698.121 €mittlere Hälfte, 61 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f23c41f7-4914-4924-911f-c3236e0f243f.