Frühstücksverpflegung in der kTA München
Regierung von Oberbayern · München, Bayern
Aktenzeichen 0270.ZV-33-26-03veröffentlicht 06.07.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.10.2026 – …
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.10.2026 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 71 Tage (43 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (109 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Fragen bis 11:00 Uhrvor 3 Monatenan Regierung von Oberbayern
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 3 Monatennur elektronisch über evergabe.bayern.de
- Bindefrist endetvor 50 Tagen42 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 37 Tagen
- Heute
Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen ist zuständig für den Betrieb der kombinierten Transit- und Abschiebungshafteinrichtung (kTA) am Flughafen München, Nordallee 50, München. In der kTA bestehen bis zu 49 Unterbringungsmöglichkeiten für Abschiebungshaft bzw. das Außengrenzenverfahren GEAS. Der Auftragnehmer übernimmt die Versorgung der in der kTA untergebrachten Personen mit Lebensmittel (Frühstücksverpflegung).
Gegenstand nach CPV
- 15894000Verarbeitete LebensmittelHauptgegenstand
- 55520000Verpflegungsdienste
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Für Details folgen Sie bitte dem Link: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/fe99c769-d80b-40a5-8dc5-bcab67eda082/suitabilitycriteria
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Für Details folgen Sie bitte dem Link: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/fe99c769-d80b-40a5-8dc5-bcab67eda082/suitabilitycriteria
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- Für Details folgen Sie bitte dem Link: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/fe99c769-d80b-40a5-8dc5-bcab67eda082/suitabilitycriteria
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2026
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 42 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; de … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis:Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/ Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Rahmenvereinbarung - Höchstabrufmengen Höchsten werden folgende Mengen abgerufen: • Kaltverpflegung: o Pudding Vanille, 125 g inkl. Lieferung: 170 Verpackungseinheiten o H-Fruchtjoghurt 3,5 %, 125 g inkl. Lieferung: 764 Verpackungseinheiten o H-Joghurt Natur 1,5 %, 100 g inkl. Lieferung: 764 Verpack … ganz lesenkürzer
Rahmenvereinbarung - Höchstabrufmengen Höchsten werden folgende Mengen abgerufen: • Kaltverpflegung: o Pudding Vanille, 125 g inkl. Lieferung: 170 Verpackungseinheiten o H-Fruchtjoghurt 3,5 %, 125 g inkl. Lieferung: 764 Verpackungseinheiten o H-Joghurt Natur 1,5 %, 100 g inkl. Lieferung: 764 Verpackungseinheiten o Zucker (einzeln portioniert), je 3,5 g inkl. Lieferung: 178 Verpackungseinheiten o Kaffeesticks löslich mit Koffein (einzeln portioniert), ausreichend für 1 Tasse inkl. Lieferung: 357 Verpackungseinheiten o Kaffeesahne ultrahocherhitzt, 10% Fett (einzeln portioniert), je 10 g inkl. Lieferung: 297 Verpackungseinheiten o schwarzer Tee (im Beutel), ausreichend für 1 Tasse inkl. Lieferung: 713 Verpackungseinheiten o Früchtetee (im Beutel), ausreichend für 1 Tasse inkl. Lieferung: 713 Verpackungseinheiten o Brotzeiteier inkl. Lieferung: 679 Verpackungseinheiten o Gemüse (Snack-Gurke, Paprika, Babykarotte, Mini-Tomaten) inkl. Lieferung: 3058 Verpackungseinheiten o Obst (Apfel, Orange, Banane, Clementine, Pflaume, Datteln) inkl. Lieferung: 5096 Verpackungseinheiten o Backwaren (Fladen- oder Toastbrot, jeweils in 250g Abpackung verpackt) inkl. Lieferung: 3567 Verpackungseinheiten • Getränke: o Wasser still im Tetrapak, 0,5 Liter inkl. Lieferung: 4459 Verpackungseinheiten o H-Milch mit 3,5%-Fettanteil im Tetrapak, 0,5 Liter inkl. Lieferung: 2973 Verpackungseinheit o Kakao-Getränk, 0,5 Liter inkl. Lieferung: 1784 Verpackungseinheit • Verpflegungsbeutel inkl. Lieferung: 35672 Stück Grundlage der Höchstmengen bildet die Vollauslastung der Einrichtung mit derzeit bis zu 49 Personen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Maximilianstr. 39, 80538 München
- Kontakt
- zentrale.vergabestelle@
reg-ob.bayern.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 158 (Diverse Nahrungsmittel) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Bayern (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- EGV Lebensmittel für Großverbraucher AG7 Zuschläge
- GMS GOURMET Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Miesbacher Gastroservice GmbH3 Zuschläge
- S-Bar Catering GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- Troiber GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- Troiber GmbH & Co. KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 07.08.2026 auf 11.08.2026 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.08.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5eb1a6a9-3b55-4f01-89bc-7b4d8557b1bf.