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Frühstücksverpflegung in der kTA München

Regierung von Oberbayern · München, Bayern

Aktenzeichen 0270.ZV-33-26-03veröffentlicht 09.08.2026erstmals 06.07.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 88 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Bayern (2 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.10.2026 – …
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
München80538, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 71 Tage (43 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (109 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Fragen bis 11:00 Uhr
    an Regierung von Oberbayern
    vor 3 Monaten
  3. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 3 Monaten
  4. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.bayern.de
    vor 3 Monaten
  5. Bindefrist endet
    38 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 50 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    vor 37 Tagen
  7. Heute

Beschreibung

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen ist zuständig für den Betrieb der kombinierten Transit- und Abschiebungshafteinrichtung (kTA) am Flughafen München, Nordallee 50, München. In der kTA bestehen bis zu 49 Unterbringungsmöglichkeiten für Abschiebungshaft bzw. das Außengrenzenverfahren GEAS. Der Auftragnehmer übernimmt die Versorgung der in der kTA untergebrachten Personen mit Lebensmittel (Frühstücksverpflegung).

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Für Details folgen Sie bitte dem Link: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/fe99c769-d80b-40a5-8dc5-bcab67eda082/suitabilitycriteria
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Für Details folgen Sie bitte dem Link: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/fe99c769-d80b-40a5-8dc5-bcab67eda082/suitabilitycriteria
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Für Details folgen Sie bitte dem Link: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/fe99c769-d80b-40a5-8dc5-bcab67eda082/suitabilitycriteria
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
38 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; de … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis:Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/ Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Rahmenvereinbarung - Höchstabrufmengen Höchsten werden folgende Mengen abgerufen: • Kaltverpflegung: o Pudding Vanille, 125 g inkl. Lieferung: 170 Verpackungseinheiten o H-Fruchtjoghurt 3,5 %, 125 g inkl. Lieferung: 764 Verpackungseinheiten o H-Joghurt Natur 1,5 %, 100 g inkl. Lieferung: 764 Verpack … ganz lesenRahmenvereinbarung - Höchstabrufmengen Höchsten werden folgende Mengen abgerufen: • Kaltverpflegung: o Pudding Vanille, 125 g inkl. Lieferung: 170 Verpackungseinheiten o H-Fruchtjoghurt 3,5 %, 125 g inkl. Lieferung: 764 Verpackungseinheiten o H-Joghurt Natur 1,5 %, 100 g inkl. Lieferung: 764 Verpackungseinheiten o Zucker (einzeln portioniert), je 3,5 g inkl. Lieferung: 178 Verpackungseinheiten o Kaffeesticks löslich mit Koffein (einzeln portioniert), ausreichend für 1 Tasse inkl. Lieferung: 357 Verpackungseinheiten o Kaffeesahne ultrahocherhitzt, 10% Fett (einzeln portioniert), je 10 g inkl. Lieferung: 297 Verpackungseinheiten o schwarzer Tee (im Beutel), ausreichend für 1 Tasse inkl. Lieferung: 713 Verpackungseinheiten o Früchtetee (im Beutel), ausreichend für 1 Tasse inkl. Lieferung: 713 Verpackungseinheiten o Brotzeiteier inkl. Lieferung: 679 Verpackungseinheiten o Gemüse (Snack-Gurke, Paprika, Babykarotte, Mini-Tomaten) inkl. Lieferung: 3058 Verpackungseinheiten o Obst (Apfel, Orange, Banane, Clementine, Pflaume, Datteln) inkl. Lieferung: 5096 Verpackungseinheiten o Backwaren (Fladen- oder Toastbrot, jeweils in 250g Abpackung verpackt) inkl. Lieferung: 3567 Verpackungseinheiten • Getränke: o Wasser still im Tetrapak, 0,5 Liter inkl. Lieferung: 4459 Verpackungseinheiten o H-Milch mit 3,5%-Fettanteil im Tetrapak, 0,5 Liter inkl. Lieferung: 2973 Verpackungseinheit o Kakao-Getränk, 0,5 Liter inkl. Lieferung: 1784 Verpackungseinheit • Verpflegungsbeutel inkl. Lieferung: 35672 Stück Grundlage der Höchstmengen bildet die Vollauslastung der Einrichtung mit derzeit bis zu 49 Personen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 158 (Diverse Nahrungsmittel) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

42vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (54 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 07.08.2026 auf 11.08.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 07.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1dc3f409-cd7a-4472-b8b6-811e258cb97f.