Freianlagenplanungsleistungen, Sanierungsmaßnahmen BA 8 -6, Lycée Turenne, Freiburg
Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement · Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2025006604veröffentlicht 21.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Freiburg im Breisgau79106, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (165 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (291 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Zuschlags- und Wertungskriterium30 %
- Zuschlags- und Wertungskriterium70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 10 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 9 Monatenan Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement
- Angebotsfrist 10:20 Uhrvor 8 Monatennur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bindefrist endetvor 7 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Planungsleistungen der Freianlagenplanung nach HOAI, Teil 3, Abschnitt 2, § 38 ff für die Sanierungsmaßnahmen Bauabschnitt 6, Lycée Turenne, Schützenallee 31, 79102 Freiburg. Durchgeführt wird ein 1-stufiges, offenes Verfahren nach § 14 Abs 2 und § 15 VgV für Planungsleistungen der Freianlagenplanung nach HOAI, Teil 3, Abschnitt 2, § 38 ff.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Zuschlags- und Wertungskriterium30 % (max. 30 Punkte) Honorarangebot – Plausibilität/ Höhe des Honorarangebotes in Relation zum günstigsten Honorarangebot
- Qualität
- Zuschlags- und Wertungskriterium--- 30 % (max. 30 Punkte): Erfahrung der Projektleitung: Angabe von Referenzprojekten zu Leistungen der Freianlagenplanung als Nachweis der Erfahrung der Projektleitung. Die Referenzen sind nachfolgend entsprechend den Mindestanforderungen einzutragen. Doppelnennungen mit den im Rahmen der Eignungsprüfung genannten Referenzprojekten sind möglich. Die Wertung erfolgt gemäß der beigefügten Bewertungsmatrix. Die Angaben sind zwingend mit Angebotsabgabe erforderlich und können nicht nachgereicht werden. Die Erfahrung der Projektleitung wird anhand von Referenzprojekten bewertet. -14.1 (10 Punkte bei Erfüllung) Mindestanforderung: • Es handelt sich um Umgestaltung eines Schul- und Pausenhofes mit Spiel- und Bewegungsangebot oder vergleichbar. • Einstufung Freianlagenplanung mind. HZ III. • Übergabe an die Nutzenden ab 01/2021 bis zum Datum der Bekanntmachung. • Baukosten KG 500 mind. 500.000 EUR netto. • Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI. -14.2 (10 Punkte bei Erfüllung) Mindestanforderung: • Es handelt sich um ein Außenanlagenprojekt mit Denkmalschutz / Ensemble-schutz nach § 12 DSchG. • Einstufung Freianlagenplanung mind. HZ III. • Übergabe an die Nutzenden ab 01/2019 bis zum Datum der Bekanntmachung. • Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI. -14.3 (5 Punkte bei Erfüllung) Mindestanforderung: • Es handelt sich um die (Um-)Gestaltung von Freiflächen zu einem Campusareal für mehrere Schulen mit unterschiedlichen Anforderungen (Altersgruppen, Inklusion). • Einstufung Freianlagenplanung mind. HZ III. • Übergabe an die Nutzenden ab 01/2019 bis zum Datum der Bekanntmachung. • Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI. -14.4 (5 Punkte bei Erfüllung) Mindestanforderung: • Beauftragung durch öffentlichen Auftraggeber nach GWB §99. • Einstufung Freianlagenplanung mind. HZ III. • Übergabe an die Nutzenden ab 01/2021 bis zum Datum der Bekanntmachung. • Baukosten KG 500 mind. 500.000 EUR netto. • Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI. Wertung: Bei Erfüllung aller geforderten Mindestkriterien wird jeweils die hinterlegte Punktzahl vergeben. --- 40 % (max. 40 Punkte): Einschätzung der Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeiter aufgrund der Ausführungen / Antworten in einem 25-minütigen Gespräch nach Wahl der Bietenden per Video-Konferenz oder in Präsenz. Die Bewertung erfolgt aufgrund der Ausführungen der einzelnen Teammitglieder (Projektleitung, stellvertretende Projektleitung sowie Bauleitung) zur Vorstellung ihrer Person sowie ihrer Rolle im Rahmen der Projektbearbeitung. Es wird eine kurze Erläuterung durch das Projektteam zur Herangehensweise an das anstehende Projekt erwartet und bewertet. Die Antworten auf evtl. Rückfragen des Gremiums zu diesen Erläuterungen werden ebenfalls bewertet. Vorstellung Projektteam und Herangehensweise (15 Minuten), Rückfragen (8 Minuten). Zur Vermeidung des Aufwands für alle Beteiligten behält sich die Auftraggeberin vor, die Gespräche und die Bewertung des Kriteriums „Vorstellunggespräch Projektteam“ nur mit den Bietern durchzuführen, die eine Chance auf Zuschlagserteilung haben. Dies bedeutet, dass auf Vorstellungsgespräche verzichtet werden, wenn selbst mit der maximal erzielbaren Punktzahl beim Kriterium „Vorstellunggespräch Projektteam“ ein Zuschlag nicht mehr möglich ist. Bewertung: Für die Ausführungen / Antworten des Projektteams werden Wertungspunkte nach folgendem Bewertungsschema vergeben: • 5 Wertungsunkte = völlig überzeugend, da sehr hohe Qualität der Ausführungen bzw. sehr hohe Kompetenz. • 4 Wertungspunkte = gut überzeugend, da hohe Qualität der Ausführungen bzw. hohe Kompetenz. • 3 Wertungspunkte = überzeugend, da mittlere Qualität der Ausführungen bzw. mittlere Kompetenz. • 2 Wertungspunkte = wenig überzeugend, da geringe Qualität der Ausführungen bzw. geringe Kompetenz. • …
Eignung6 von 6 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis besondere Berufsqualifikation gemäß § 75 VgV. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Als Berufsqualifikation wird der Beruf der/de … ganz lesenkürzer
Nachweis besondere Berufsqualifikation gemäß § 75 VgV. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Als Berufsqualifikation wird der Beruf der/des „Freianlagenplaner*in“ von mindestens einer Person des Unternehmens gefordert. Die Qualifikation kann vom Projektteam (siehe Nr. 12) erfüllt werden oder einer anderen Person des Unternehmens. Bei natürlichen Personen gilt die fachliche Anforderung als erfüllt, wenn ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis vorgelegt werden kann, die berechtigen, in der Bundesrepublik Deutschland als Freianlagenplaner*in tätig zu werden. Anerkannt werden: Abgeschlossenes Studium (Dipl.-Ing., Bachelor/Master of Engineering oder Science) Fachrichtungen Landespflege, Landschaftsplanung, Landschaftsarchitektur, Geografie, Landschaftsökologie oder vergleichbare Studiengänge, die mit der Planung von Freianlagen verbunden sein können oder Nachweis als Techniker bzw. Technikerin im Garten- und Landschaftsbau oder Vergleichbares. Juristische Personen sind zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die zuvor genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage durch das nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. Gefordert wird die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Bei Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bewerbergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft (gemäß Angebotsformular Nr. 1 bis 13). Bei einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft gelten diese Erklärungen entsprechend für jedes Mitglied. 1. Angaben z … ganz lesenkürzer
Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft (gemäß Angebotsformular Nr. 1 bis 13). Bei einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft gelten diese Erklärungen entsprechend für jedes Mitglied. 1. Angaben zum Bewerber (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten). 2. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (§ 43 VgV). Die Erklä-rung kann nicht nachgereicht werden. 3. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen (§ 36 VgV). 4. Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 5. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV). 6. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 und § 124 GWB). 7. Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) erfüllt wer-den. 8. Eigenerklärung, dass im Rahmen der Auftragsausführung nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) festgelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden. 9. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot). 10. Erklärung, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 500.000 Euro für Sachschäden verfügen. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen (§ 45 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV). Es kann auch ein Nachweis der Versicherung vorgelegt werden, dass die Versicherungssumme im Auftrags-fall entsprechend den Anforderungen angepasst wird. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften gilt dieses für jedes Mitglied entsprechend. Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend, es muss eine aktuelle Bescheinigung bzw. Bestätigung der Versicherung (zum Zeitpunkt der Bekanntmachung max. 12 Monate alter) hochgeladen werden. 11. Nachweis besondere Berufsqualifikation (§ 75 VgV). Siehe ausführliche Beschreibung unter dem Kriterium "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikation". 12. Angaben zum vorgesehenen Projektteam (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Name und Qualifikation der Projektleitung, der Stellvertretenden Projektleitung und der Bauleitung. Als prinzipiell geeignet werden die Personen des genannten Projektteams eingestuft, die folgende Mindestkriterien einhalten: • Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis für Leistungen der Freianlagenplanung entsprechend HOAI §§ 38 ff. • mind. 5 Jahre Berufserfahrung für Planungsleistungen der Freianlagenplanung in der Projektleitung / Bauleitung entsprechend HOAI §§ 38 ff. • mind. 3 Jahre Berufserfahrung für Planungsleistungen der Freianlagenplanung in der stellvertretenden Projektleitung entsprechend HOAI §§ 38 ff. Ein Austausch der Projektverantwortlichen im laufenden Verfahren ist nicht zulässig. Ein Wechsel im laufenden Verfahren führt zum Ausschluss. 13. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV). Diese einzureichenden Referenzen dienen der Feststellung der grundsätzlichen Eignung und können nicht nachgereicht werden. Als geeignet werden Bieter / Bietergemeinschaften …- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Fortsetzung Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen, Eignungsnachweise/Referenzprojekte 13.3-13.4: 13.3 Als geeignet werden als Bauleitung eingesetzte Personen eingestuft, die einschlägige Berufserfahrung und mindestens eine vergleichbare wesentliche Referenz erbracht haben. Diese Eig … ganz lesenkürzer
Fortsetzung Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen, Eignungsnachweise/Referenzprojekte 13.3-13.4: 13.3 Als geeignet werden als Bauleitung eingesetzte Personen eingestuft, die einschlägige Berufserfahrung und mindestens eine vergleichbare wesentliche Referenz erbracht haben. Diese Eignung ist von der Bauleitung (aus 12.) zu erbringen. Mindestanforderung Referenzprojekt Bauleitung: Leistungen der Freianlagenplanung innerhalb eines Projektes. • Einstufung Freianlagenplanung mind. HZ III. • Übergabe an die Nutzenden ab 01/2023 bis zum Datum der Bekanntmachung. • Baukosten KG 500 mind. 650.000 EUR netto. • Es wurde mind. die Leistungshase 8 vollständig selbst erbracht. 13.4 Beschäftigtenzahl: Erklärung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Als geeignet werden Büros / Bietergemeinschaften eingestuft, deren durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeitenden (inkl. Unternehmensleitung) im Bereich Freianlagenplanung in den Jahren 2024 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung mindestens 3 betragen hat. Nicht einzubeziehen sind freie und kaufmännische Mitarbeitende sowie Praktikanten. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß ein-gereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bieter einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) sowie dem Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregister bei der zuständigen Stelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzufordern.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inne … ganz lesenkürzer
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen der Freianlagenplanung nach HOAI 2021 für die Sanierungsmaßnahmen Bauabschnitt 6, Lycée Turenne in Freiburg. - Ausgangslage: Das Lycée Turenne, ein Gebäudeensemble aus dem beginnenden 20. Jahrhundert wurde 1905 erbaut für bis zu 300 Schülerinnen … ganz lesenkürzer
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen der Freianlagenplanung nach HOAI 2021 für die Sanierungsmaßnahmen Bauabschnitt 6, Lycée Turenne in Freiburg. - Ausgangslage: Das Lycée Turenne, ein Gebäudeensemble aus dem beginnenden 20. Jahrhundert wurde 1905 erbaut für bis zu 300 Schülerinnen und Schüler sowie Unterkünften des Internats mit insgesamt 180 Plätzen. Entworfen und erbaut nach romantisch-historisierendem Zeitgeschmack unter Verwendung vieler Stilelemente aus Barock und Renaissance, welche sich in der Fassade durch Gibelbekrönungen, Obelisken, Fenstergewände sowie Eckquadrierungen widerspiegeln. Neben den Sandsteinakzenten aus rotem Buntsandstein, besticht der Gebäudekomplex durch Fachwerk in den Giebelbereichen – in der Fläche ist eine Putzfassade vorherrschend. Das Lycée Turenne ging im Jahr 1992 an die Stadt Freiburg über. Konstruktiv finden sich im Gebäude neben Holzbalkendecken und Stahlsteindecken vorwiegend Stahlbetondecken, seinerzeit noch eine in den Anfängen befindliche Bauweise, welche geprägt ist durch mangelnde Materialqualität, statische Unterdimensionierung und nicht ausreichend berechneten Verkehrslasten. Ziel ist die Sanierung der gesamten Gebäudefassade unter Berücksichtigung von bauphysikalischen Standards, um die Gebäudesubstanz zu erhalten und langfristig zu sichern. Die Fassade soll sowohl konstruktiv wie auch energetisch saniert werden, ohne dabei das historische Bild des Gebäudes zu verändern (Kulturdenkmal besonderer Bedeutung nach §12 DSchG). Die Dachflächen bieten durch ihre Ausrichtung eine große und effizient nutzbare Fläche zur Neuinstallation einer Photovoltaik-Anlage, was ein erklärtes Ziel der Stadt Freiburg darstellt. Im Zuge der Klimaschutzmaßnahmen sollen somit alle verfügbaren Dachflächen des Lycée Turenne mit Photovoltaik-Modulen belegt werden - aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes in Form einer Indachanlage. Die Dachflächen bzw. die Konstruktion sind entsprechend zu untersuchen und vorbereitend für die Installation der Photovoltaikanlage statisch zu ertüchtigen. Neben der gesamten Gebäudefassade sollen ebenfalls die historische Turnhalle sowie der Westflügel mit Außenanlage, als die beiden letzten Bauabschnitte des Gesamtensembles saniert werden. Die historische Turnhalle soll innenseitig komplett saniert und in eine neue Nutzung zur Schulmensa überführt werden – hierfür sind vor allem die Gewölbeschale sowie die Bodenplatte (hinsichtl. Tragfähigkeit) zu ertüchtigen. Der Westflügel ist analog der bisherigen Bauabschnitte wieder dem Schulbetrieb zuzuführen und soll Räumlichkeiten für die Emil-Thoma-Realschule schaffen, welche als künftige Gesamtschule einen erhöhten Raumbedarf aufweist. - Aufgabepakete – Teilprojekte: Aufgrund unterschiedlicher Förderprogramme und auch zeitlich getrennter Ausführungszeiten, wurde die Gesamtmaßnahme in drei Pakete, die Bauabschnitte 6, 7 und 8 aufgeteilt. Dennoch soll die Gesamtmaßnahme im VgV Verfahren gesamtheitlich betrachtet werden. ═ Fassadensanierung + Ertüchtigung des Daches zur Installation einer Photovoltaik-Indachanlage – BA8 ═ Sanierung und Umnutzung der historischen Turnhalle – BA7 ═ Sanierung des Westflügels und der Außenanlage – BA6 Der Westflügel der Lycée Turenne ist als letzter Bauabschnitt des Gesamtensembles wieder dem Schulbetrieb zuzuführen und muss hierfür kernsaniert sowie statisch ertüchtigt werden, aufgrund stark unterdimensionierter Bauteile – analog der vorangegangenen Bauabschnitte. Die hieraus gewonnenen Flächen sollen der Sternwaldschule zugeschrieben werden, welche zukünftig als Gemeinschaftsschule mit Ganztagesbetreuung einen weitaus größeren Raum-bedarf aufweist als bisher. Die Freianlagen auf der Liegenschaft des Lycée Turenne sind auf die geänderten Gegebenheiten hin neu zu beplanen. Durch die Wiederzuführung des Westflügels in den schulischen Betrieb – als Erweiterung der Sternwaldschule als Gemeinschaftsschule – sind die Schulhofflächen neu auszulegen und zu dimensionieren. Auch durch den Um …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg im Breisgau
- Kontakt
- vergabemanagement@
freiburg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Arcass Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- BHM Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- Schaudt Architekten GmbH7 Zuschläge
- a+r Architekten GmbH7 Zuschläge
- faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB7 Zuschläge
- HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbB6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4cd9e6b4-2cae-4873-bb84-25ea1b85eaee.