Freianlagenmanagement für schulische und nicht-schulische Immobilien - in 13 Losen
SBH | Schulbau Hamburg · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen SBH VgV OV 001-25 DKveröffentlicht 29.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 7,12 Mio. €
- Laufzeit
- 18 Monate
- Lose
- 13
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Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 7,12 Mio. €
- Laufzeit
- 18 Monate
- Lose
- 13Angebot auf bis zu 13, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (655 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (804 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Preis60 %
- Qualität40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 14 Monatenan SBH | Schulbau Hamburg
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 13 Monatennur elektronisch über fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 13 MonatenAn der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
- Bindefrist endetvor 11 Monaten59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange und weitere Gebäude mit nicht schulischer Nutzung, nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften. Und die mehr als 400 Schulen und 17 weitere Gebäude an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für 50 Standorte des Sport- und Sonderbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt. Die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Finanzen und Bezirke, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Leistung des Freianlagenmanagements als Dauerschuldverhältnis für die Bewirtschaftung und Rahmenvereinbarung für die Instandhaltungsarbeiten für alle verantworteten WE der Regionen Mitte, Bergedorf, Wandsbek-Nord und Süd.
Die Lose 1-13 (Begleitung größerer geplanten Instandhaltungsmaßnahmen) werden zu Erweiterung des Portfolios des bestehenden Rahmenvertrages „Freianlagenmanagement SBH VgV OV 006-23 DK“ um größere Projekte mit einer Bausumme netto von 100.000, - € bis 800.000, - € im Rahmen dieses Vertrages mit ausgeschrieben und umfassen nur Aufträge, die eine Begleitung der geplanten Instandhaltungsmaßnahmen (s. Kapitel 2.3 der Leistungsbeschreibung) bedürfen.
Der Gesamtauftrag wird in 13 Lose unterteilt nach Regionen unterteilt. Die Angebotsabgabe ist für ein bis alle Lose möglich. Ein AN kann aus Gründen der Mittelstandsförderung maximal den Zuschlag für 4 Lose erhalten. Es wird das jeweils wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt, sofern sich daraus eine Bezuschlagung pro Bieter von nicht mehr als 2 Losen ergibt. Eine Limitierung erfolgt, wenn ein Bieter auf mehr als 4 Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. In diesem Fall erfolgt die Vergabe der Lose an die Bieter so, dass die AG den geringstmöglichen Gesamtpreis – bezogen auf alle Lose – realisieren kann. Die Bezuschlagung erfolgt unter der Berücksichtigung der genannten Wertungskriterien sowie unter der Voraussetzung, dass die Eignungsanforderungen und die Mindestanforderungen pro Los in addierter Form (abhängig davon wie viele Lose zur Bezuschlagung kommen sollen) erfüllt sind. Anschließend erhält der Bieter mit der nächsthöchsten Gesamtpunktzahl (Konzept plus Preis) den Zuschlag für ein oder mehrere übrige Lose. Bei Punktgleichheit ist der niedrigste Preis ausschlaggebend. Die vergleichende Preiswertung erfolgt auf Basis der gebotenen netto-Preise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuer.
Gegenstand nach CPV
- 71420000LandschaftsgestaltungHauptgegenstand
Lose13 Lose · Angebot auf bis zu 13 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Instandhaltung Mitte 2.3 Aufgaben der geplanten Instandhaltung / Investivmaßnahmen Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13 Die geplante Instandhaltung findet überall dort Anwendung, wo Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung dazu dienen, das Erscheinungsbild eines Schulgrundstückes zu verändern und oder die Nutzbarkeit zu verbessern bzw. wiederherzustellen. Sie dienen dabei nachrangig der unmittelbaren Verkehrssicherungspflicht und sind in der Regel Monate bis Jahre im Voraus planbar. Begleitung von geplanten Instandhaltungsmaßnahmen nach Einzelabruf durch den AG, die unter Umständen einer Verbesserung der Nutzung oder Optik der Anlagen dienen sollen, ohne Veränderung des Anlagenwertes, Neubeschaffung von Spielgeräten (auch Beratungsleistungen bei Spielgeräten) sowie in Ausnahmefällen auch Investitionen; mit einer maximalen Bausumme bis 799.999,99 € / netto. 2.4 Aufgaben der ungeplanten Instandhaltung Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 Die ungeplante Instandsetzung findet überall dort statt, wo Schäden auftreten, die die Verkehrssicherheit unmittelbar gefährden. Inhaltlich unterscheidet sich die ungeplante Instandsetzung von der geplanten Instandsetzung dadurch, dass es nur um Schadensbeseitigung geht und die Beseitigung der Schäden keine Aufschiebung zulässt. Verbesserungen und Verschönerungen der Anlage oder des Bauteils, sind hier nicht vorgesehen. Es handelt sich um diverse einzelne, eher kleinere Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung und Dringlichkeit, die zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und der Nutzbarkeit notwendig sind. Die Maßnahmen können beispielsweise Schäden an Wegedecken (z.B. Absackungen beseitigen), defekte Ausstattungen (z.B. gebrochene Bankbeläge), defekte Abdeckungen von Entwässerungseinrichtungen auszutauschen, oder ähnliches sein. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 18 Monate | 829.000 € |
| 2 | Los 2 - Bewirtschaftung Mitte 2.5 Aufgaben Standortbegehung Betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10 Für die Budgetplanung der Bewirtschaftungs- wie Instandsetzungskosten ist, neben verschiedenen anderen Terminen, einmal jährlich an jedem Standort eine vollständige Begehung durchzuführen (zu Beginn des Auftrages, zeitnah auszuführen). Diese Begehung erfolgt in Begleitung des FA sowie des SHM. Die Planung und Koordinierung der Termine hat der AN rechtzeitig und eigenverantwortlich in Abstimmung mit dem FA vorzunehmen. 2.6 Aufgaben der Bewirtschaftung Betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10 Zum Teil werden die zu betreuenden Arbeiten seitens des AG als Dauerschuldverhältnis (DV), z.B. Rasenmähen, Pflege von Tennendecken, etc. an die ausführenden Firmen vergeben. Das bedeutet, diese werden von zentraler Stelle (ZFM) aus einmal zum Vertragsbeginn beauftragt und der Dienstleister erbringt die Leistungen innerhalb des Vertragszeitraumes in Eigenverantwortung. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 18 Monate | 187.000 € |
| 3 | Los 3 - Instandhaltung Bergedorf 2.3 Aufgaben der geplanten Instandhaltung / Investivmaßnahmen Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13 Die geplante Instandhaltung findet überall dort Anwendung, wo Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung dazu dienen, das Erscheinungsbild eines Schulgrundstückes zu verändern und oder die Nutzbarkeit zu verbessern bzw. wiederherzustellen. Sie dienen dabei nachrangig der unmittelbaren Verkehrssicherungspflicht und sind in der Regel Monate bis Jahre im Voraus planbar. Begleitung von geplanten Instandhaltungsmaßnahmen nach Einzelabruf durch den AG, die unter Umständen einer Verbesserung der Nutzung oder Optik der Anlagen dienen sollen, ohne Veränderung des Anlagenwertes, Neubeschaffung von Spielgeräten (auch Beratungsleistungen bei Spielgeräten) sowie in Ausnahmefällen auch Investitionen; mit einer maximalen Bausumme bis 799.999,99 € / netto. 2.4 Aufgaben der ungeplanten Instandhaltung Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 Die ungeplante Instandsetzung findet überall dort statt, wo Schäden auftreten, die die Verkehrssicherheit unmittelbar gefährden. Inhaltlich unterscheidet sich die ungeplante Instandsetzung von der geplanten Instandsetzung dadurch, dass es nur um Schadensbeseitigung geht und die Beseitigung der Schäden keine Aufschiebung zulässt. Verbesserungen und Verschönerungen der Anlage oder des Bauteils, sind hier nicht vorgesehen. Es handelt sich um diverse einzelne, eher kleinere Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung und Dringlichkeit, die zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und der Nutzbarkeit notwendig sind. Die Maßnahmen können beispielsweise Schäden an Wegedecken (z.B. Absackungen beseitigen), defekte Ausstattungen (z.B. gebrochene Bankbeläge), defekte Abdeckungen von Entwässerungseinrichtungen auszutauschen, oder ähnliches sein. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 18 Monate | 980.000 € |
| 4 | Los 4 - Bewirtschaftung Bergedorf 2.5 Aufgaben Standortbegehung Betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10 Für die Budgetplanung der Bewirtschaftungs- wie Instandsetzungskosten ist, neben verschiedenen anderen Terminen, einmal jährlich an jedem Standort eine vollständige Begehung durchzuführen (zu Beginn des Auftrages, zeitnah auszuführen). Diese Begehung erfolgt in Begleitung des FA sowie des SHM. Die Planung und Koordinierung der Termine hat der AN rechtzeitig und eigenverantwortlich in Abstimmung mit dem FA vorzunehmen. 2.6 Aufgaben der Bewirtschaftung Betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10 Zum Teil werden die zu betreuenden Arbeiten seitens des AG als Dauerschuldverhältnis (DV), z.B. Rasenmähen, Pflege von Tennendecken, etc. an die ausführenden Firmen vergeben. Das bedeutet, diese werden von zentraler Stelle (ZFM) aus einmal zum Vertragsbeginn beauftragt und der Dienstleister erbringt die Leistungen innerhalb des Vertragszeitraumes in Eigenverantwortung. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 18 Monate | 196.000 € |
| 5 | Los 5 - Instandhaltung Wandsbek-Nord 2.3 Aufgaben der geplanten Instandhaltung / Investivmaßnahmen Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13 Die geplante Instandhaltung findet überall dort Anwendung, wo Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung dazu dienen, das Erscheinungsbild eines Schulgrundstückes zu verändern und oder die Nutzbarkeit zu verbessern bzw. wiederherzustellen. Sie dienen dabei nachrangig der unmittelbaren Verkehrssicherungspflicht und sind in der Regel Monate bis Jahre im Voraus planbar. Begleitung von geplanten Instandhaltungsmaßnahmen nach Einzelabruf durch den AG, die unter Umständen einer Verbesserung der Nutzung oder Optik der Anlagen dienen sollen, ohne Veränderung des Anlagenwertes, Neubeschaffung von Spielgeräten (auch Beratungsleistungen bei Spielgeräten) sowie in Ausnahmefällen auch Investitionen; mit einer maximalen Bausumme bis 799.999,99 € / netto. 2.4 Aufgaben der ungeplanten Instandhaltung Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 Die ungeplante Instandsetzung findet überall dort statt, wo Schäden auftreten, die die Verkehrssicherheit unmittelbar gefährden. Inhaltlich unterscheidet sich die ungeplante Instandsetzung von der geplanten Instandsetzung dadurch, dass es nur um Schadensbeseitigung geht und die Beseitigung der Schäden keine Aufschiebung zulässt. Verbesserungen und Verschönerungen der Anlage oder des Bauteils, sind hier nicht vorgesehen. Es handelt sich um diverse einzelne, eher kleinere Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung und Dringlichkeit, die zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und der Nutzbarkeit notwendig sind. Die Maßnahmen können beispielsweise Schäden an Wegedecken (z.B. Absackungen beseitigen), defekte Ausstattungen (z.B. gebrochene Bankbeläge), defekte Abdeckungen von Entwässerungseinrichtungen auszutauschen, oder ähnliches sein. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 18 Monate | 1.412.000 € |
| 6 | Los 6 - Bewirtschaftung Wandsbek-Nord 2.5 Aufgaben Standortbegehung Betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10 Für die Budgetplanung der Bewirtschaftungs- wie Instandsetzungskosten ist, neben verschiedenen anderen Terminen, einmal jährlich an jedem Standort eine vollständige Begehung durchzuführen (zu Beginn des Auftrages, zeitnah auszuführen). Diese Begehung erfolgt in Begleitung des FA sowie des SHM. Die Planung und Koordinierung der Termine hat der AN rechtzeitig und eigenverantwortlich in Abstimmung mit dem FA vorzunehmen. 2.6 Aufgaben der Bewirtschaftung Betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10 Zum Teil werden die zu betreuenden Arbeiten seitens des AG als Dauerschuldverhältnis (DV), z.B. Rasenmähen, Pflege von Tennendecken, etc. an die ausführenden Firmen vergeben. Das bedeutet, diese werden von zentraler Stelle (ZFM) aus einmal zum Vertragsbeginn beauftragt und der Dienstleister erbringt die Leistungen innerhalb des Vertragszeitraumes in Eigenverantwortung. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 18 Monate | 213.000 € |
| 7 | Los 7 - Instandhaltung Süd/GMH 2.3 Aufgaben der geplanten Instandhaltung / Investivmaßnahmen Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13 Die geplante Instandhaltung findet überall dort Anwendung, wo Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung dazu dienen, das Erscheinungsbild eines Schulgrundstückes zu verändern und oder die Nutzbarkeit zu verbessern bzw. wiederherzustellen. Sie dienen dabei nachrangig der unmittelbaren Verkehrssicherungspflicht und sind in der Regel Monate bis Jahre im Voraus planbar. Begleitung von geplanten Instandhaltungsmaßnahmen nach Einzelabruf durch den AG, die unter Umständen einer Verbesserung der Nutzung oder Optik der Anlagen dienen sollen, ohne Veränderung des Anlagenwertes, Neubeschaffung von Spielgeräten (auch Beratungsleistungen bei Spielgeräten) sowie in Ausnahmefällen auch Investitionen; mit einer maximalen Bausumme bis 799.999,99 € / netto. 2.4 Aufgaben der ungeplanten Instandhaltung Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 Die ungeplante Instandsetzung findet überall dort statt, wo Schäden auftreten, die die Verkehrssicherheit unmittelbar gefährden. Inhaltlich unterscheidet sich die ungeplante Instandsetzung von der geplanten Instandsetzung dadurch, dass es nur um Schadensbeseitigung geht und die Beseitigung der Schäden keine Aufschiebung zulässt. Verbesserungen und Verschönerungen der Anlage oder des Bauteils, sind hier nicht vorgesehen. Es handelt sich um diverse einzelne, eher kleinere Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung und Dringlichkeit, die zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und der Nutzbarkeit notwendig sind. Die Maßnahmen können beispielsweise Schäden an Wegedecken (z.B. Absackungen beseitigen), defekte Ausstattungen (z.B. gebrochene Bankbeläge), defekte Abdeckungen von Entwässerungseinrichtungen auszutauschen, oder ähnliches sein. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 18 Monate | 689.000 € |
| 8 | Los 8 - Bewirtschaftung Süd/GMH 2.5 Aufgaben Standortbegehung Betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10 Für die Budgetplanung der Bewirtschaftungs- wie Instandsetzungskosten ist, neben verschiedenen anderen Terminen, einmal jährlich an jedem Standort eine vollständige Begehung durchzuführen (zu Beginn des Auftrages, zeitnah auszuführen). Diese Begehung erfolgt in Begleitung des FA sowie des SHM. Die Planung und Koordinierung der Termine hat der AN rechtzeitig und eigenverantwortlich in Abstimmung mit dem FA vorzunehmen. 2.6 Aufgaben der Bewirtschaftung Betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10 Zum Teil werden die zu betreuenden Arbeiten seitens des AG als Dauerschuldverhältnis (DV), z.B. Rasenmähen, Pflege von Tennendecken, etc. an die ausführenden Firmen vergeben. Das bedeutet, diese werden von zentraler Stelle (ZFM) aus einmal zum Vertragsbeginn beauftragt und der Dienstleister erbringt die Leistungen innerhalb des Vertragszeitraumes in Eigenverantwortung. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 18 Monate | 375.000 € |
| 9 | Los 9 - Instandhaltung GMH 4 2.3 Aufgaben der geplanten Instandhaltung / Investivmaßnahmen Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13 Die geplante Instandhaltung findet überall dort Anwendung, wo Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung dazu dienen, das Erscheinungsbild eines Schulgrundstückes zu verändern und oder die Nutzbarkeit zu verbessern bzw. wiederherzustellen. Sie dienen dabei nachrangig der unmittelbaren Verkehrssicherungspflicht und sind in der Regel Monate bis Jahre im Voraus planbar. Begleitung von geplanten Instandhaltungsmaßnahmen nach Einzelabruf durch den AG, die unter Umständen einer Verbesserung der Nutzung oder Optik der Anlagen dienen sollen, ohne Veränderung des Anlagenwertes, Neubeschaffung von Spielgeräten (auch Beratungsleistungen bei Spielgeräten) sowie in Ausnahmefällen auch Investitionen; mit einer maximalen Bausumme bis 799.999,99 € / netto. 2.4 Aufgaben der ungeplanten Instandhaltung Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 Die ungeplante Instandsetzung findet überall dort statt, wo Schäden auftreten, die die Verkehrssicherheit unmittelbar gefährden. Inhaltlich unterscheidet sich die ungeplante Instandsetzung von der geplanten Instandsetzung dadurch, dass es nur um Schadensbeseitigung geht und die Beseitigung der Schäden keine Aufschiebung zulässt. Verbesserungen und Verschönerungen der Anlage oder des Bauteils, sind hier nicht vorgesehen. Es handelt sich um diverse einzelne, eher kleinere Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung und Dringlichkeit, die zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und der Nutzbarkeit notwendig sind. Die Maßnahmen können beispielsweise Schäden an Wegedecken (z.B. Absackungen beseitigen), defekte Ausstattungen (z.B. gebrochene Bankbeläge), defekte Abdeckungen von Entwässerungseinrichtungen auszutauschen, oder ähnliches sein. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 18 Monate | 83.000 € |
| 10 | Los 10 - Bewirtschaftung GMH 4 2.5 Aufgaben Standortbegehung Betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10 Für die Budgetplanung der Bewirtschaftungs- wie Instandsetzungskosten ist, neben verschiedenen anderen Terminen, einmal jährlich an jedem Standort eine vollständige Begehung durchzuführen (zu Beginn des Auftrages, zeitnah auszuführen). Diese Begehung erfolgt in Begleitung des FA sowie des SHM. Die Planung und Koordinierung der Termine hat der AN rechtzeitig und eigenverantwortlich in Abstimmung mit dem FA vorzunehmen. 2.6 Aufgaben der Bewirtschaftung Betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10 Zum Teil werden die zu betreuenden Arbeiten seitens des AG als Dauerschuldverhältnis (DV), z.B. Rasenmähen, Pflege von Tennendecken, etc. an die ausführenden Firmen vergeben. Das bedeutet, diese werden von zentraler Stelle (ZFM) aus einmal zum Vertragsbeginn beauftragt und der Dienstleister erbringt die Leistungen innerhalb des Vertragszeitraumes in Eigenverantwortung. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 18 Monate | 42.000 € |
| 11 | Los 11 - größere Instandhaltung RWS 2.3 Aufgaben der geplanten Instandhaltung / Investivmaßnahmen Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13 Die geplante Instandhaltung findet überall dort Anwendung, wo Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung dazu dienen, das Erscheinungsbild eines Schulgrundstückes zu verändern und oder die Nutzbarkeit zu verbessern bzw. wiederherzustellen. Sie dienen dabei nachrangig der unmittelbaren Verkehrssicherungspflicht und sind in der Regel Monate bis Jahre im Voraus planbar. Begleitung von geplanten Instandhaltungsmaßnahmen nach Einzelabruf durch den AG, die unter Umständen einer Verbesserung der Nutzung oder Optik der Anlagen dienen sollen, ohne Veränderung des Anlagenwertes, Neubeschaffung von Spielgeräten (auch Beratungsleistungen bei Spielgeräten) sowie in Ausnahmefällen auch Investitionen; mit einer maximalen Bausumme bis 799.999,99 € / netto. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 18 Monate | 826.000 € |
| 12 | Los 12 - größere Instandhaltung RN 2.3 Aufgaben der geplanten Instandhaltung / Investivmaßnahmen Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13 Die geplante Instandhaltung findet überall dort Anwendung, wo Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung dazu dienen, das Erscheinungsbild eines Schulgrundstückes zu verändern und oder die Nutzbarkeit zu verbessern bzw. wiederherzustellen. Sie dienen dabei nachrangig der unmittelbaren Verkehrssicherungspflicht und sind in der Regel Monate bis Jahre im Voraus planbar. Begleitung von geplanten Instandhaltungsmaßnahmen nach Einzelabruf durch den AG, die unter Umständen einer Verbesserung der Nutzung oder Optik der Anlagen dienen sollen, ohne Veränderung des Anlagenwertes, Neubeschaffung von Spielgeräten (auch Beratungsleistungen bei Spielgeräten) sowie in Ausnahmefällen auch Investitionen; mit einer maximalen Bausumme bis 799.999,99 € / netto. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 18 Monate | 982.000 € |
| 13 | Los 13 - größere Instandhaltung HIBB 2.3 Aufgaben der geplanten Instandhaltung / Investivmaßnahmen Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13 Die geplante Instandhaltung findet überall dort Anwendung, wo Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung dazu dienen, das Erscheinungsbild eines Schulgrundstückes zu verändern und oder die Nutzbarkeit zu verbessern bzw. wiederherzustellen. Sie dienen dabei nachrangig der unmittelbaren Verkehrssicherungspflicht und sind in der Regel Monate bis Jahre im Voraus planbar. Begleitung von geplanten Instandhaltungsmaßnahmen nach Einzelabruf durch den AG, die unter Umständen einer Verbesserung der Nutzung oder Optik der Anlagen dienen sollen, ohne Veränderung des Anlagenwertes, Neubeschaffung von Spielgeräten (auch Beratungsleistungen bei Spielgeräten) sowie in Ausnahmefällen auch Investitionen; mit einer maximalen Bausumme bis 799.999,99 € / netto. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 18 Monate | 309.000 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 3, 5, 7, 9, 11, 12, 13
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Kurzkonzept gem. Wertungsmatrix
Eignung9 von 9 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
a. Für die Lose der „Instandhaltung“ (betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13) ist für den Erhalt eines Loses mindestens ein Bachelor oder Master / Dipl.-Ing. in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsplanung nachzuweisen. Es ist der Nachweis der Eintragung als Freianlagenplaner durch Ei … ganz lesenkürzer
a. Für die Lose der „Instandhaltung“ (betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13) ist für den Erhalt eines Loses mindestens ein Bachelor oder Master / Dipl.-Ing. in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsplanung nachzuweisen. Es ist der Nachweis der Eintragung als Freianlagenplaner durch Eintragung in die Architektenkammer nachzuweisen. Für den Erhalt mehrerer Lose addiert sich die Anforderung entsprechend auf. --- Für den Erhalt mehrerer Lose gilt folgendes: 1. Für mehr als ein Los (auch innerhalb einer Region) addiert sich die Anforderung pro Los entsprechend auf. 2. Bei Büros oder Bürogemeinschaften ist ein fester Ansprechpartner für alle aufgeführten Aufgaben zu benennen. 3. Bei Bewerbung als Bieter mit Nachunternehmer sind entsprechende Eignungsnachweise sind mit der Angebotseinreichung einzureichen.- Eintragung in das Handelsregister
- Nachweis einer Gewerbeanmeldung oder Eintragung im Handelsregister bzw. Partnerschaftsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift oder Nachweis des Eintrags im Berufsregister (z.B. Architektenkammer) /der Handwerksrolle oder der Industrie- und Handelskammer zum Nachweis der Fachkunde (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis einer Gewerbeanmeldung oder Eintragung im Handelsregister bzw. Partnerschaftsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift oder Nachweis des Eintrags im Berufsregister (z.B. Architektenkammer) /der Handwerksrolle oder der Industrie- und Handelskammer zum Nachweis der Fachkunde (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
c. Für die Lose der „Instandhaltung“ (betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13): Berufshaftpflichtversicherung (Bachelor oder Master / Dipl.-Ing.): Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1.500.000 EURO (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 250.000 EURO (pro … ganz lesenkürzer
c. Für die Lose der „Instandhaltung“ (betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13): Berufshaftpflichtversicherung (Bachelor oder Master / Dipl.-Ing.): Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1.500.000 EURO (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 250.000 EURO (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht, per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung (gültig und nicht älter als 12 Monate). g. In allen Losen: Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem zuständigen Finanzamt, gültig und nicht älter als 12 Monate).
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
i. In den Losen der Instandhaltung 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13 Namentliche Aufstellung der verfügbaren, qualifizierten und sachkundigen Fachkräfte des Auftragnehmers, die verbindlich zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden. Zum Nachweis der Fachkunde ist ein Nachweis der beruflichen Qu … ganz lesenkürzer
i. In den Losen der Instandhaltung 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13 Namentliche Aufstellung der verfügbaren, qualifizierten und sachkundigen Fachkräfte des Auftragnehmers, die verbindlich zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden. Zum Nachweis der Fachkunde ist ein Nachweis der beruflichen Qualifikation beizufügen. Mindestanforderung: Für den Erhalt eines Loses ist ein Bachelor oder Master / Dipl.-Ing. in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsplanung nachzuweisen. Es ist der Nachweis der Eintragung als Freianlagenplaner durch Eintragung in die Architektenkammer nachzuweisen. Für den Erhalt mehrerer Lose addiert sich die Anforderung entsprechend auf.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Lose der Instandhaltung (Lose 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13): Zwei Referenzen, die nicht älter als 3 Jahre sind (Stichtag 01.01.2021), über eine vergleichbare Leistung in der Betreuung von Grundstücken öffentlicher oder privater Auftraggeber mit Angabe der jeweils zuständigen AG sowie deren vollständigen Kontaktdaten der eingereichten Referenz.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 18 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 59 Tage
- Angebotsöffnung
- 30.09.2025, 12:00 Uhr. An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg. Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. - schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg) - und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach vergabekammer@fb.hamburg.de zu richten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Neben den geforderten Eignungsnachweisen und Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen: d. In allen Losen: Ausgefüllter Angebotsvordruck (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare) e. In allen Losen: Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formu … ganz lesenkürzer
Neben den geforderten Eignungsnachweisen und Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen: d. In allen Losen: Ausgefüllter Angebotsvordruck (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare) e. In allen Losen: Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare) h. In allen Losen: Betriebsanweisung „Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz“ (Formblatt, siehe Anlage – wird mit Angebotsabgabe anerkannt und ist im Auftragsfall zu unterzeichnen l. In allen Losen: Angabe des für die Ausführung der Leistungen verbindlichen Ansprechpartners (siehe Eignungskriterien) m. In allen Losen: Kurzkonzept, Erläuterungen in Schriftform (max. 2 DIN-A4-Seiten, Arial 11) zur Herangehensweise an den Auftrag, der Ausführung von Leistungen sowie Fortbildungen. Die Wertung erfolgt unter Berücksichtigung der beigefügten Wertungsmatrix. n. In den Losen 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13 Unterschriebene Eigenerklärung zur Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (alle mit der Erfüllung des Auftrags betrauten Personen werden bei Auftragserteilung verpflichtet, daher ist eine unterschriebene Erklärung zur Bereitschaft einer Verpflichtung einzureichen - Formblatt, siehe Anlagen) o. In allen Losen: Eigenerklärung zu Ziffer 5k Abs. 1 der Russland-Sanktionsverordnung (EU) Nr. 833/2014 Hinweis: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). ---------------------------------------------------- Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die Fragen und Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/ausschreibungen Hinter dem Wort „Bieterportal“ sind die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt. Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form in Textform gem. 126b BGB über den Bieterassistenten zugelassen. Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer 5.1.11 publizierte, direkte Link zu den Vergabeu …- Hinweis
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessio … ganz lesenkürzer
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Lose 2, 4, 6, 8, 10
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Kurzkonzept gem. Wertungsmatrix
Eignung9 von 9 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Für die Lose der „Bewirtschaftung“ (betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10) ist für den Erhalt eines Loses mind. ein Meister, alternativ Techniker, im Bereich Garten- und Landschaftsbau nachzuweisen. Der Nachweis als Bachelor oder Master/Dipl.-Ing. in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsplanung oder ve … ganz lesenkürzer
Für die Lose der „Bewirtschaftung“ (betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10) ist für den Erhalt eines Loses mind. ein Meister, alternativ Techniker, im Bereich Garten- und Landschaftsbau nachzuweisen. Der Nachweis als Bachelor oder Master/Dipl.-Ing. in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsplanung oder vergleichbar, wird als gleichwertig anerkannt. --- Für den Erhalt mehrerer Lose gilt folgendes: 1. Für mehr als ein Los (auch innerhalb einer Region) addiert sich die Anforderung pro Los entsprechend auf. 2. Bei Büros oder Bürogemeinschaften ist ein fester Ansprechpartner für alle aufgeführten Aufgaben zu benennen. 3. Bei Bewerbung als Bieter mit Nachunternehmer sind entsprechende Eignungsnachweise sind mit der Angebotseinreichung einzureichen.- Eintragung in das Handelsregister
- Nachweis einer Gewerbeanmeldung oder Eintragung im Handelsregister bzw. Partnerschaftsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift oder Nachweis des Eintrags im Berufsregister (z.B. Architektenkammer) /der Handwerksrolle oder der Industrie- und Handelskammer zum Nachweis der Fachkunde (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis einer Gewerbeanmeldung oder Eintragung im Handelsregister bzw. Partnerschaftsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift oder Nachweis des Eintrags im Berufsregister (z.B. Architektenkammer) /der Handwerksrolle oder der Industrie- und Handelskammer zum Nachweis der Fachkunde (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
In den Losen „Bewirtschaftung“ (betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10): Betriebshaftpflichtversicherung (Meister/Techniker): Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1.500.000 EURO (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 250.000 EURO (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugel … ganz lesenkürzer
In den Losen „Bewirtschaftung“ (betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10): Betriebshaftpflichtversicherung (Meister/Techniker): Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1.500.000 EURO (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 250.000 EURO (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht, per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung (gültig und nicht älter als 12 Monate). g. In allen Losen: Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem zuständigen Finanzamt, gültig und nicht älter als 12 Monate).
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
j. In den Losen der Bewirtschaftung 2, 4, 6, 8 und 10 Namentliche Aufstellung der verfügbaren, qualifizierten und sachkundigen Fachkräfte des Auftragnehmers, die verbindlich zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden. Zum Nachweis der Fachkunde ist ein Nachweis der beruflichen Qualifikation beizuf … ganz lesenkürzer
j. In den Losen der Bewirtschaftung 2, 4, 6, 8 und 10 Namentliche Aufstellung der verfügbaren, qualifizierten und sachkundigen Fachkräfte des Auftragnehmers, die verbindlich zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden. Zum Nachweis der Fachkunde ist ein Nachweis der beruflichen Qualifikation beizufügen. Für den Erhalt eines Loses ist mind. ein Meister, alternativ Techniker, im Bereich Garten- und Landschaftsbau nachzuweisen. Der Nachweis als Bachelor oder Master/Dipl.-Ing. in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsplanung oder vergleichbar, wird als gleichwertig anerkannt. Für den Erhalt mehrerer Lose addiert sich die Anforderung entsprechend auf.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Lose der Bewirtschaftung (Los 2, 4, 6, 8 und 10): Eine Referenz, die nicht älter als 3 Jahre sind (Stichtag 01.01.2021), über eine vergleichbare Leistung in der Betreuung von Grundstücken öffentlicher oder privater Auftraggeber mit Angabe der jeweils zuständigen AG sowie deren vollständigen Kontaktdaten der eingereichten Referenz.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 18 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 59 Tage
- Angebotsöffnung
- 30.09.2025, 12:00 Uhr. An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg. Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. - schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg) - und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach vergabekammer@fb.hamburg.de zu richten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Neben den geforderten Eignungsnachweisen und Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen: d. In allen Losen: Ausgefüllter Angebotsvordruck (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare) e. In allen Losen: Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formu … ganz lesenkürzer
Neben den geforderten Eignungsnachweisen und Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen: d. In allen Losen: Ausgefüllter Angebotsvordruck (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare) e. In allen Losen: Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare) h. In allen Losen: Betriebsanweisung „Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz“ (Formblatt, siehe Anlage – wird mit Angebotsabgabe anerkannt und ist im Auftragsfall zu unterzeichnen l. In allen Losen: Angabe des für die Ausführung der Leistungen verbindlichen Ansprechpartners (siehe Eignungskriterien) m. In allen Losen: Kurzkonzept, Erläuterungen in Schriftform (max. 2 DIN-A4-Seiten, Arial 11) zur Herangehensweise an den Auftrag, der Ausführung von Leistungen sowie Fortbildungen. Die Wertung erfolgt unter Berücksichtigung der beigefügten Wertungsmatrix. n. In den Losen 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13 Unterschriebene Eigenerklärung zur Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (alle mit der Erfüllung des Auftrags betrauten Personen werden bei Auftragserteilung verpflichtet, daher ist eine unterschriebene Erklärung zur Bereitschaft einer Verpflichtung einzureichen - Formblatt, siehe Anlagen) o. In allen Losen: Eigenerklärung zu Ziffer 5k Abs. 1 der Russland-Sanktionsverordnung (EU) Nr. 833/2014 Hinweis: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). ---------------------------------------------------- Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die Fragen und Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/ausschreibungen Hinter dem Wort „Bieterportal“ sind die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt. Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form in Textform gem. 126b BGB über den Bieterassistenten zugelassen. Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer 5.1.11 publizierte, direkte Link zu den Vergabeu …- Hinweis
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessio … ganz lesenkürzer
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
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- Kontakt
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sbh.hamburg.de - Auskünfte
- SBH | Schulbau Hamburgvergabestellesbh@
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