Freianlagenmanagement für schulische und nicht-schulische Immobilien - in 13 Losen
SBH | Schulbau Hamburg · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen SBH VgV OV 001-25 DKveröffentlicht 19.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 7,12 Mio. €
- Laufzeit
- 18 Monate
- Lose
- 13
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Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.
- BG Klinikum Hamburg - Neubau Bergedorf - Allianzpartner 7 - BEWEGER | Logistik, Medizintechnik, Fördertechnik, digitale Innovation und IntegrationBG Klinikum Hamburg gGmbH · HamburgFrist 17.11.2026
- Ortskern Volksdorf (Claus-Ferck-Straße - Im Alten Dorfe; von Uppenhof bis Wiesenhöfen)Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Wandsbek · HamburgFrist 06.12.2026
- Itzehoe, Alsen, Spraywerk BrandschutzplanungBIG Städtebau GmbH als treuhänderische Sanierungsträgerin der Stadt Itzehoe im Auftrag der Stadt Itzehoe · HamburgFrist 03.12.2026
- Wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme gemäß DIN EN 62305-3:2011-10 / VDE 0185-305-3 in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Dauerschuldverhältnis in 3 LosenSchulbau Hamburg & Gebäudemanagement Hamburg GmbH · HamburgFrist 30.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 13 Lose · in 7 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 7,12 Mio. €
- Laufzeit
- 18 Monate
- Lose
- 13
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (655 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (804 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Preis60 %
- Qualität40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 10 Monaten
- Heute
Beschreibung
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange und weitere Gebäude mit nicht schulischer Nutzung, nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften. Und die mehr als 400 Schulen und 17 weitere Gebäude an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für 50 Standorte des Sport- und Sonderbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt. Die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Finanzen und Bezirke, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Leistung des Freianlagenmanagements als Dauerschuldverhältnis für die Bewirtschaftung und Rahmenvereinbarung für die Instandhaltungsarbeiten für alle verantworteten WE der Regionen Mitte, Bergedorf, Wandsbek-Nord und Süd.
Die Lose 1-13 (Begleitung größerer geplanten Instandhaltungsmaßnahmen) werden zu Erweiterung des Portfolios des bestehenden Rahmenvertrages „Freianlagenmanagement SBH VgV OV 006-23 DK“ um größere Projekte mit einer Bausumme netto von 100.000, - € bis 800.000, - € im Rahmen dieses Vertrages mit ausgeschrieben und umfassen nur Aufträge, die eine Begleitung der geplanten Instandhaltungsmaßnahmen (s. Kapitel 2.3 der Leistungsbeschreibung) bedürfen.
Der Gesamtauftrag wird in 13 Lose unterteilt nach Regionen unterteilt. Die Angebotsabgabe ist für ein bis alle Lose möglich. Ein AN kann aus Gründen der Mittelstandsförderung maximal den Zuschlag für 4 Lose erhalten. Es wird das jeweils wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt, sofern sich daraus eine Bezuschlagung pro Bieter von nicht mehr als 2 Losen ergibt. Eine Limitierung erfolgt, wenn ein Bieter auf mehr als 4 Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. In diesem Fall erfolgt die Vergabe der Lose an die Bieter so, dass die AG den geringstmöglichen Gesamtpreis – bezogen auf alle Lose – realisieren kann. Die Bezuschlagung erfolgt unter der Berücksichtigung der genannten Wertungskriterien sowie unter der Voraussetzung, dass die Eignungsanforderungen und die Mindestanforderungen pro Los in addierter Form (abhängig davon wie viele Lose zur Bezuschlagung kommen sollen) erfüllt sind. Anschließend erhält der Bieter mit der nächsthöchsten Gesamtpunktzahl (Konzept plus Preis) den Zuschlag für ein oder mehrere übrige Lose. Bei Punktgleichheit ist der niedrigste Preis ausschlaggebend. Die vergleichende Preiswertung erfolgt auf Basis der gebotenen netto-Preise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuer.
Gegenstand nach CPV
- 71420000LandschaftsgestaltungHauptgegenstand
Lose13 Lose
Alle 13 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Instandhaltung Mitte 2.3 Aufgaben der geplanten Instandhaltung / Investivmaßnahmen Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13 Die geplante Instandhaltung findet überall dort Anwendung, wo Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung dazu dienen, das Erscheinungsbild eines Schulgrundstückes zu verändern und oder die Nutzbarkeit zu verbessern bzw. wiederherzustellen. Sie dienen dabei nachrangig der unmittelbaren Verkehrssicherungspflicht und sind in der Regel Monate bis Jahre im Voraus planbar. Begleitung von geplanten Instandhaltungsmaßnahmen nach Einzelabruf durch den AG, die unter Umständen einer Verbesserung der Nutzung oder Optik der Anlagen dienen sollen, ohne Veränderung des Anlagenwertes, Neubeschaffung von Spielgeräten (auch Beratungsleistungen bei Spielgeräten) sowie in Ausnahmefällen auch Investitionen; mit einer maximalen Bausumme bis 799.999,99 € / netto. 2.4 Aufgaben der ungeplanten Instandhaltung Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 Die ungeplante Instandsetzung findet überall dort statt, wo Schäden auftreten, die die Verkehrssicherheit unmittelbar gefährden. Inhaltlich unterscheidet sich die ungeplante Instandsetzung von der geplanten Instandsetzung dadurch, dass es nur um Schadensbeseitigung geht und die Beseitigung der Schäden keine Aufschiebung zulässt. Verbesserungen und Verschönerungen der Anlage oder des Bauteils, sind hier nicht vorgesehen. Es handelt sich um diverse einzelne, eher kleinere Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung und Dringlichkeit, die zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und der Nutzbarkeit notwendig sind. Die Maßnahmen können beispielsweise Schäden an Wegedecken (z.B. Absackungen beseitigen), defekte Ausstattungen (z.B. gebrochene Bankbeläge), defekte Abdeckungen von Entwässerungseinrichtungen auszutauschen, oder ähnliches sein. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 18 Monate | 829.000 € |
| 2 | Los 2 - Bewirtschaftung Mitte 2.5 Aufgaben Standortbegehung Betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10 Für die Budgetplanung der Bewirtschaftungs- wie Instandsetzungskosten ist, neben verschiedenen anderen Terminen, einmal jährlich an jedem Standort eine vollständige Begehung durchzuführen (zu Beginn des Auftrages, zeitnah auszuführen). Diese Begehung erfolgt in Begleitung des FA sowie des SHM. Die Planung und Koordinierung der Termine hat der AN rechtzeitig und eigenverantwortlich in Abstimmung mit dem FA vorzunehmen. 2.6 Aufgaben der Bewirtschaftung Betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10 Zum Teil werden die zu betreuenden Arbeiten seitens des AG als Dauerschuldverhältnis (DV), z.B. Rasenmähen, Pflege von Tennendecken, etc. an die ausführenden Firmen vergeben. Das bedeutet, diese werden von zentraler Stelle (ZFM) aus einmal zum Vertragsbeginn beauftragt und der Dienstleister erbringt die Leistungen innerhalb des Vertragszeitraumes in Eigenverantwortung. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 18 Monate | 187.000 € |
| 3 | Los 3 - Instandhaltung Bergedorf 2.3 Aufgaben der geplanten Instandhaltung / Investivmaßnahmen Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13 Die geplante Instandhaltung findet überall dort Anwendung, wo Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung dazu dienen, das Erscheinungsbild eines Schulgrundstückes zu verändern und oder die Nutzbarkeit zu verbessern bzw. wiederherzustellen. Sie dienen dabei nachrangig der unmittelbaren Verkehrssicherungspflicht und sind in der Regel Monate bis Jahre im Voraus planbar. Begleitung von geplanten Instandhaltungsmaßnahmen nach Einzelabruf durch den AG, die unter Umständen einer Verbesserung der Nutzung oder Optik der Anlagen dienen sollen, ohne Veränderung des Anlagenwertes, Neubeschaffung von Spielgeräten (auch Beratungsleistungen bei Spielgeräten) sowie in Ausnahmefällen auch Investitionen; mit einer maximalen Bausumme bis 799.999,99 € / netto. 2.4 Aufgaben der ungeplanten Instandhaltung Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 Die ungeplante Instandsetzung findet überall dort statt, wo Schäden auftreten, die die Verkehrssicherheit unmittelbar gefährden. Inhaltlich unterscheidet sich die ungeplante Instandsetzung von der geplanten Instandsetzung dadurch, dass es nur um Schadensbeseitigung geht und die Beseitigung der Schäden keine Aufschiebung zulässt. Verbesserungen und Verschönerungen der Anlage oder des Bauteils, sind hier nicht vorgesehen. Es handelt sich um diverse einzelne, eher kleinere Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung und Dringlichkeit, die zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und der Nutzbarkeit notwendig sind. Die Maßnahmen können beispielsweise Schäden an Wegedecken (z.B. Absackungen beseitigen), defekte Ausstattungen (z.B. gebrochene Bankbeläge), defekte Abdeckungen von Entwässerungseinrichtungen auszutauschen, oder ähnliches sein. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 18 Monate | 980.000 € |
| 4 | Los 4 - Bewirtschaftung Bergedorf 2.5 Aufgaben Standortbegehung Betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10 Für die Budgetplanung der Bewirtschaftungs- wie Instandsetzungskosten ist, neben verschiedenen anderen Terminen, einmal jährlich an jedem Standort eine vollständige Begehung durchzuführen (zu Beginn des Auftrages, zeitnah auszuführen). Diese Begehung erfolgt in Begleitung des FA sowie des SHM. Die Planung und Koordinierung der Termine hat der AN rechtzeitig und eigenverantwortlich in Abstimmung mit dem FA vorzunehmen. 2.6 Aufgaben der Bewirtschaftung Betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10 Zum Teil werden die zu betreuenden Arbeiten seitens des AG als Dauerschuldverhältnis (DV), z.B. Rasenmähen, Pflege von Tennendecken, etc. an die ausführenden Firmen vergeben. Das bedeutet, diese werden von zentraler Stelle (ZFM) aus einmal zum Vertragsbeginn beauftragt und der Dienstleister erbringt die Leistungen innerhalb des Vertragszeitraumes in Eigenverantwortung. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 18 Monate | 196.000 € |
| 5 | Los 5 - Instandhaltung Wandsbek-Nord 2.3 Aufgaben der geplanten Instandhaltung / Investivmaßnahmen Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13 Die geplante Instandhaltung findet überall dort Anwendung, wo Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung dazu dienen, das Erscheinungsbild eines Schulgrundstückes zu verändern und oder die Nutzbarkeit zu verbessern bzw. wiederherzustellen. Sie dienen dabei nachrangig der unmittelbaren Verkehrssicherungspflicht und sind in der Regel Monate bis Jahre im Voraus planbar. Begleitung von geplanten Instandhaltungsmaßnahmen nach Einzelabruf durch den AG, die unter Umständen einer Verbesserung der Nutzung oder Optik der Anlagen dienen sollen, ohne Veränderung des Anlagenwertes, Neubeschaffung von Spielgeräten (auch Beratungsleistungen bei Spielgeräten) sowie in Ausnahmefällen auch Investitionen; mit einer maximalen Bausumme bis 799.999,99 € / netto. 2.4 Aufgaben der ungeplanten Instandhaltung Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 Die ungeplante Instandsetzung findet überall dort statt, wo Schäden auftreten, die die Verkehrssicherheit unmittelbar gefährden. Inhaltlich unterscheidet sich die ungeplante Instandsetzung von der geplanten Instandsetzung dadurch, dass es nur um Schadensbeseitigung geht und die Beseitigung der Schäden keine Aufschiebung zulässt. Verbesserungen und Verschönerungen der Anlage oder des Bauteils, sind hier nicht vorgesehen. Es handelt sich um diverse einzelne, eher kleinere Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung und Dringlichkeit, die zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und der Nutzbarkeit notwendig sind. Die Maßnahmen können beispielsweise Schäden an Wegedecken (z.B. Absackungen beseitigen), defekte Ausstattungen (z.B. gebrochene Bankbeläge), defekte Abdeckungen von Entwässerungseinrichtungen auszutauschen, oder ähnliches sein. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 18 Monate | 1.412.000 € |
| 6 | Los 6 - Bewirtschaftung Wandsbek-Nord 2.5 Aufgaben Standortbegehung Betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10 Für die Budgetplanung der Bewirtschaftungs- wie Instandsetzungskosten ist, neben verschiedenen anderen Terminen, einmal jährlich an jedem Standort eine vollständige Begehung durchzuführen (zu Beginn des Auftrages, zeitnah auszuführen). Diese Begehung erfolgt in Begleitung des FA sowie des SHM. Die Planung und Koordinierung der Termine hat der AN rechtzeitig und eigenverantwortlich in Abstimmung mit dem FA vorzunehmen. 2.6 Aufgaben der Bewirtschaftung Betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10 Zum Teil werden die zu betreuenden Arbeiten seitens des AG als Dauerschuldverhältnis (DV), z.B. Rasenmähen, Pflege von Tennendecken, etc. an die ausführenden Firmen vergeben. Das bedeutet, diese werden von zentraler Stelle (ZFM) aus einmal zum Vertragsbeginn beauftragt und der Dienstleister erbringt die Leistungen innerhalb des Vertragszeitraumes in Eigenverantwortung. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 18 Monate | 213.000 € |
| 7 | Los 7 - Instandhaltung Süd/GMH 2.3 Aufgaben der geplanten Instandhaltung / Investivmaßnahmen Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13 Die geplante Instandhaltung findet überall dort Anwendung, wo Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung dazu dienen, das Erscheinungsbild eines Schulgrundstückes zu verändern und oder die Nutzbarkeit zu verbessern bzw. wiederherzustellen. Sie dienen dabei nachrangig der unmittelbaren Verkehrssicherungspflicht und sind in der Regel Monate bis Jahre im Voraus planbar. Begleitung von geplanten Instandhaltungsmaßnahmen nach Einzelabruf durch den AG, die unter Umständen einer Verbesserung der Nutzung oder Optik der Anlagen dienen sollen, ohne Veränderung des Anlagenwertes, Neubeschaffung von Spielgeräten (auch Beratungsleistungen bei Spielgeräten) sowie in Ausnahmefällen auch Investitionen; mit einer maximalen Bausumme bis 799.999,99 € / netto. 2.4 Aufgaben der ungeplanten Instandhaltung Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 Die ungeplante Instandsetzung findet überall dort statt, wo Schäden auftreten, die die Verkehrssicherheit unmittelbar gefährden. Inhaltlich unterscheidet sich die ungeplante Instandsetzung von der geplanten Instandsetzung dadurch, dass es nur um Schadensbeseitigung geht und die Beseitigung der Schäden keine Aufschiebung zulässt. Verbesserungen und Verschönerungen der Anlage oder des Bauteils, sind hier nicht vorgesehen. Es handelt sich um diverse einzelne, eher kleinere Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung und Dringlichkeit, die zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und der Nutzbarkeit notwendig sind. Die Maßnahmen können beispielsweise Schäden an Wegedecken (z.B. Absackungen beseitigen), defekte Ausstattungen (z.B. gebrochene Bankbeläge), defekte Abdeckungen von Entwässerungseinrichtungen auszutauschen, oder ähnliches sein. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 18 Monate | 689.000 € |
| 8 | Los 8 - Bewirtschaftung Süd/GMH 2.5 Aufgaben Standortbegehung Betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10 Für die Budgetplanung der Bewirtschaftungs- wie Instandsetzungskosten ist, neben verschiedenen anderen Terminen, einmal jährlich an jedem Standort eine vollständige Begehung durchzuführen (zu Beginn des Auftrages, zeitnah auszuführen). Diese Begehung erfolgt in Begleitung des FA sowie des SHM. Die Planung und Koordinierung der Termine hat der AN rechtzeitig und eigenverantwortlich in Abstimmung mit dem FA vorzunehmen. 2.6 Aufgaben der Bewirtschaftung Betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10 Zum Teil werden die zu betreuenden Arbeiten seitens des AG als Dauerschuldverhältnis (DV), z.B. Rasenmähen, Pflege von Tennendecken, etc. an die ausführenden Firmen vergeben. Das bedeutet, diese werden von zentraler Stelle (ZFM) aus einmal zum Vertragsbeginn beauftragt und der Dienstleister erbringt die Leistungen innerhalb des Vertragszeitraumes in Eigenverantwortung. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 18 Monate | 375.000 € |
| 9 | Los 9 - Instandhaltung GMH 4 2.3 Aufgaben der geplanten Instandhaltung / Investivmaßnahmen Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13 Die geplante Instandhaltung findet überall dort Anwendung, wo Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung dazu dienen, das Erscheinungsbild eines Schulgrundstückes zu verändern und oder die Nutzbarkeit zu verbessern bzw. wiederherzustellen. Sie dienen dabei nachrangig der unmittelbaren Verkehrssicherungspflicht und sind in der Regel Monate bis Jahre im Voraus planbar. Begleitung von geplanten Instandhaltungsmaßnahmen nach Einzelabruf durch den AG, die unter Umständen einer Verbesserung der Nutzung oder Optik der Anlagen dienen sollen, ohne Veränderung des Anlagenwertes, Neubeschaffung von Spielgeräten (auch Beratungsleistungen bei Spielgeräten) sowie in Ausnahmefällen auch Investitionen; mit einer maximalen Bausumme bis 799.999,99 € / netto. 2.4 Aufgaben der ungeplanten Instandhaltung Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 Die ungeplante Instandsetzung findet überall dort statt, wo Schäden auftreten, die die Verkehrssicherheit unmittelbar gefährden. Inhaltlich unterscheidet sich die ungeplante Instandsetzung von der geplanten Instandsetzung dadurch, dass es nur um Schadensbeseitigung geht und die Beseitigung der Schäden keine Aufschiebung zulässt. Verbesserungen und Verschönerungen der Anlage oder des Bauteils, sind hier nicht vorgesehen. Es handelt sich um diverse einzelne, eher kleinere Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung und Dringlichkeit, die zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und der Nutzbarkeit notwendig sind. Die Maßnahmen können beispielsweise Schäden an Wegedecken (z.B. Absackungen beseitigen), defekte Ausstattungen (z.B. gebrochene Bankbeläge), defekte Abdeckungen von Entwässerungseinrichtungen auszutauschen, oder ähnliches sein. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 18 Monate | 83.000 € |
| 10 | Los 10 - Bewirtschaftung GMH 4 2.5 Aufgaben Standortbegehung Betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10 Für die Budgetplanung der Bewirtschaftungs- wie Instandsetzungskosten ist, neben verschiedenen anderen Terminen, einmal jährlich an jedem Standort eine vollständige Begehung durchzuführen (zu Beginn des Auftrages, zeitnah auszuführen). Diese Begehung erfolgt in Begleitung des FA sowie des SHM. Die Planung und Koordinierung der Termine hat der AN rechtzeitig und eigenverantwortlich in Abstimmung mit dem FA vorzunehmen. 2.6 Aufgaben der Bewirtschaftung Betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10 Zum Teil werden die zu betreuenden Arbeiten seitens des AG als Dauerschuldverhältnis (DV), z.B. Rasenmähen, Pflege von Tennendecken, etc. an die ausführenden Firmen vergeben. Das bedeutet, diese werden von zentraler Stelle (ZFM) aus einmal zum Vertragsbeginn beauftragt und der Dienstleister erbringt die Leistungen innerhalb des Vertragszeitraumes in Eigenverantwortung. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 18 Monate | 42.000 € |
| 11 | Los 11 - größere Instandhaltung RWS 2.3 Aufgaben der geplanten Instandhaltung / Investivmaßnahmen Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13 Die geplante Instandhaltung findet überall dort Anwendung, wo Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung dazu dienen, das Erscheinungsbild eines Schulgrundstückes zu verändern und oder die Nutzbarkeit zu verbessern bzw. wiederherzustellen. Sie dienen dabei nachrangig der unmittelbaren Verkehrssicherungspflicht und sind in der Regel Monate bis Jahre im Voraus planbar. Begleitung von geplanten Instandhaltungsmaßnahmen nach Einzelabruf durch den AG, die unter Umständen einer Verbesserung der Nutzung oder Optik der Anlagen dienen sollen, ohne Veränderung des Anlagenwertes, Neubeschaffung von Spielgeräten (auch Beratungsleistungen bei Spielgeräten) sowie in Ausnahmefällen auch Investitionen; mit einer maximalen Bausumme bis 799.999,99 € / netto. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 18 Monate | 826.000 € |
| 12 | Los 12 - größere Instandhaltung RN 2.3 Aufgaben der geplanten Instandhaltung / Investivmaßnahmen Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13 Die geplante Instandhaltung findet überall dort Anwendung, wo Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung dazu dienen, das Erscheinungsbild eines Schulgrundstückes zu verändern und oder die Nutzbarkeit zu verbessern bzw. wiederherzustellen. Sie dienen dabei nachrangig der unmittelbaren Verkehrssicherungspflicht und sind in der Regel Monate bis Jahre im Voraus planbar. Begleitung von geplanten Instandhaltungsmaßnahmen nach Einzelabruf durch den AG, die unter Umständen einer Verbesserung der Nutzung oder Optik der Anlagen dienen sollen, ohne Veränderung des Anlagenwertes, Neubeschaffung von Spielgeräten (auch Beratungsleistungen bei Spielgeräten) sowie in Ausnahmefällen auch Investitionen; mit einer maximalen Bausumme bis 799.999,99 € / netto. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 18 Monate | 982.000 € |
| 13 | Los 13 - größere Instandhaltung HIBB 2.3 Aufgaben der geplanten Instandhaltung / Investivmaßnahmen Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13 Die geplante Instandhaltung findet überall dort Anwendung, wo Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung dazu dienen, das Erscheinungsbild eines Schulgrundstückes zu verändern und oder die Nutzbarkeit zu verbessern bzw. wiederherzustellen. Sie dienen dabei nachrangig der unmittelbaren Verkehrssicherungspflicht und sind in der Regel Monate bis Jahre im Voraus planbar. Begleitung von geplanten Instandhaltungsmaßnahmen nach Einzelabruf durch den AG, die unter Umständen einer Verbesserung der Nutzung oder Optik der Anlagen dienen sollen, ohne Veränderung des Anlagenwertes, Neubeschaffung von Spielgeräten (auch Beratungsleistungen bei Spielgeräten) sowie in Ausnahmefällen auch Investitionen; mit einer maximalen Bausumme bis 799.999,99 € / netto. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 18 Monate | 309.000 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Kurzkonzept gem. Wertungsmatrix
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 18 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Neben den geforderten Eignungsnachweisen und Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen: d. In allen Losen: Ausgefüllter Angebotsvordruck (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare) e. In allen Losen: Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formu … ganz lesenkürzer
Neben den geforderten Eignungsnachweisen und Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen: d. In allen Losen: Ausgefüllter Angebotsvordruck (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare) e. In allen Losen: Ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt, siehe Vertragsbedingungen / Formulare) h. In allen Losen: Betriebsanweisung „Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz“ (Formblatt, siehe Anlage – wird mit Angebotsabgabe anerkannt und ist im Auftragsfall zu unterzeichnen l. In allen Losen: Angabe des für die Ausführung der Leistungen verbindlichen Ansprechpartners (siehe Eignungskriterien) m. In allen Losen: Kurzkonzept, Erläuterungen in Schriftform (max. 2 DIN-A4-Seiten, Arial 11) zur Herangehensweise an den Auftrag, der Ausführung von Leistungen sowie Fortbildungen. Die Wertung erfolgt unter Berücksichtigung der beigefügten Wertungsmatrix. n. In den Losen 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13 Unterschriebene Eigenerklärung zur Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (alle mit der Erfüllung des Auftrags betrauten Personen werden bei Auftragserteilung verpflichtet, daher ist eine unterschriebene Erklärung zur Bereitschaft einer Verpflichtung einzureichen - Formblatt, siehe Anlagen) o. In allen Losen: Eigenerklärung zu Ziffer 5k Abs. 1 der Russland-Sanktionsverordnung (EU) Nr. 833/2014 Hinweis: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). ---------------------------------------------------- Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die Fragen und Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/ausschreibungen Hinter dem Wort „Bieterportal“ sind die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt. Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form in Textform gem. 126b BGB über den Bieterassistenten zugelassen. Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer 5.1.11 publizierte, direkte Link zu den Vergabeu …- Hinweis
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessio … ganz lesenkürzer
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | kübertlandschaftsarchitektur, München | 1 |
| 2 | kübertlandschaftsarchitektur, München | 1 |
| 3 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 4 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 5 | Jan Casselmann / Umoto, Hamburg | 1 |
| 6 | Jan Casselmann / Umoto, Hamburg | 1 |
| 7 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 8 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 9 | kübertlandschaftsarchitektur, München | 1 |
| 10 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 11 | CDLandschaft Landschaftsarchitektur Claudia Dahnke, Hamburg | 3 |
| 12 | CDLandschaft Landschaftsarchitektur Claudia Dahnke, Hamburg | 3 |
| 13 | CDLandschaft Landschaftsarchitektur Claudia Dahnke, Hamburg | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9883b700-fe75-4967-863b-524728e53735.