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vergebenEU-weitDienstleistungen

Förderung multifunktionaler nachhaltiger Waldbewirtschaftung in der Ukraine

GFA Consulting Group GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen W-UKR 24-01veröffentlicht 02.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 789 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 Mio. €
Laufzeit
3 Jahre01.10.2024 – 30.09.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 26 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:30 Uhr
    vor 26 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2027
    vor 25 Monaten
  5. Bindefrist endet
    5 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 21 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Das Projekt soll durch die Verbesserung der forstpolitischen Rahmenbedingungen sowie der Einführung neuer Planungs- und Umsetzungsmethoden in der entsprechenden staatlichen Verwaltung und dem neu gegründeten Staatsforstbetrieb „Forest of Ukraine“ unter Einbeziehung der Ergebnisse der Nationalen Waldinventur die forstliche Bewirtschaftung in der Ukraine verbessern. Das Projekt ist in folgende drei Komponenten untergliedert: 1. Verbesserung der forstpolitischen Rahmenbedingungen für eine multifunktionale nachhaltige Waldbewirtschaftung bei gleichzeitiger Annäherung an die EU-Forstgesetzgebung. Es ist vorgesehen, die informell existierende forstliche Arbeitsgruppe unter der Leitung des Ministeriums für Umwelt und Natürliche Ressourcen in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Agentur für Waldressourcen stärker zu institutionalisieren, um somit strukturiert die Bedürfnisse der ukrainischen Seite zu erfassen und die entsprechenden fachlichen Einsätze zu koordinieren. Nationale Experten werden die notwendigen Problemanalysen durchführen auf deren Grundlage dann gemeinsame Lösungsansätze mit internationalen Experten erarbeitet. Diese werden dann innerhalb der forstlichen Arbeitsgruppe diskutiert und verabschiedet. Die Zielgruppe dieser Komponente sind Entscheidungsträger innerhalb des Umweltministeriums, des Parlaments sowie der Staatlichen Agentur für Waldressourcen (SFRA). 2. Die Umsetzung der nationalen Waldinventur sowie einer verbesserten forstlichen Planung wird durch die Weiterentwicklung der SFMPA, in welcher sich auch die Unterabteilung für die Umsetzung der nationalen Waldinventur befindet, gefördert. Im April 2024 wurden die ersten Ergebnisse der fernerkundungsbasierten nationalen Waldinventur vorgestellt, welche sich auf die Erfassung der Flächen und der entsprechenden Holzvorräte in den jeweiligen Waldtypen beschränkten. Zukünftig sollen aber auch Aussagen zu weiteren forstlichen Parametern mit dem Ziel der strategischen Entwicklung der Forstpolitik erarbeitet werden. Dies soll durch eine verbesserte Analyse erhobener Daten, aber auch durch die Unterstützung weiterer Datenaufnahmen erfolgen. Ebenso soll die forstliche Planung verbessert werden, um eine dem Klimawandel angepasste Waldbewirtschaftung zu ermöglichen. Die Möglichkeit der Nutzung von Daten der nationalen Waldinventur für die betriebliche Planung soll geprüft werden. Das methodische Vorgehen in diesem Ergebnisbereich beinhaltet: a) Organisationsentwicklung der SFMPA, b) Entwicklung von methodischen Verbesserungen in der forstlichen Planung, c) der Entwicklung eines verbesserten Waldbewirtschaftungsplanes sowie d) bedarfsorientierter Trainingsmaßnahmen. Die Zielgruppe dieser Komponente sind leitende Mitarbeiter der SFMPA, welche von einer verbesserten Organisationsstruktur profitieren, aber auch als Wissensträger aufgebaut werden sollen. 3. Die Organisationsstruktur und forstliche Bewirtschaftungsmethoden des Staatsforstbetriebes „Forest of Ukraine“ ist verbessert. Analog zu dem Vorgehen in der Komponente 2 stehen die Organisationsentwicklung und das bedarfsorientierte Training von Entscheidungsträgern und Mitarbeitern des Staatsforstbetriebes „Forest of Ukraine“ im Vordergrund, wobei der Arbeitsumfang aufgrund des Aufbaus und der Größe des Staatsforstbetriebes wesentlich höher ist. Letztlich soll die Umsetzung des erarbeiteten Waldbewirtschaftungsplanes (vgl. Ergebnisbereich 2) unterstützt werden. Die Zielgruppe dieser Komponente sind leitende Mitarbeiter des Staatsforstbetriebes, welche von einer verbesserten Organisationsstruktur profitieren aber auch als Wissensträger aufgebaut werden.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage eines Auszugs der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister. Aktueller Auszug, der nicht älter als 6 Monate ist.
Kriterium
Die durch Projektreferenzen, die nicht älter als 5 Jahre sind, nachgewiesenen technischen Mindestanforderungen sollen Folgendes umfassen: a) Mindestens 3 langfristige Referenzprojekte mit jeweils mindestens 3 Jahren Laufzeit zur Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich der nachhaltigen Waldbewi … ganz lesenDie durch Projektreferenzen, die nicht älter als 5 Jahre sind, nachgewiesenen technischen Mindestanforderungen sollen Folgendes umfassen: a) Mindestens 3 langfristige Referenzprojekte mit jeweils mindestens 3 Jahren Laufzeit zur Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und -planung; b) Mindestens 1 langfristiges Referenzprojekt mit mindestens 3 Jahren Laufzeit zur Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich der Vorbereitung und Durchführung nationaler Waldinventuren; c) Mindestens 1 langfristiges Referenzprojekt mit mindestens 3 Jahren Laufzeit im Bereich des Kapazitätsaufbaus von Regierungsinstitutionen.
Kriterium
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch formlose Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahre sowie Gewinn- und Verlustrechnungen oder Bilanzen. Der Bietergesamtumsatz muss in den letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 250.000 EUR pro Jahr betragen haben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2024
Vertragsende
30.09.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Englisch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
5 Monate
Angebotsöffnung
09.09.2024, 10:30 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung3 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz1 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
keine Angabe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bundeskanzlerplatz 2, 53113 Bonn Tel.: +49228/9499-0 +49228-9499-562 +49228-9499-568 Fax: +49228/9499-400 +49228/9499-163 Email: vk@bundeskartellamt.bund.de Inte … ganz lesenZur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bundeskanzlerplatz 2, 53113 Bonn Tel.: +49228/9499-0 +49228-9499-562 +49228-9499-568 Fax: +49228/9499-400 +49228/9499-163 Email: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: www.bundeskartellamt.de wenden. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber/ Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „§ 160, Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-, oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

73vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
2,68 Mio. €Zuschlagswert im Median
468.282 € – 10,99 Mio. €mittlere Hälfte, 44 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.09.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 167d3d94-94c6-4135-84eb-7b9b9e1d0c56.