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Finanzdatenanalyse veröffentlichter Berichte aus verschiedenen Quellen in China, Hongkong und Japan zu mindestens 150 Unternehmen

Universität Hamburg · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 4500521629veröffentlicht 09.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.05.2026 – 30.04.2027
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg20148, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.

Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (29 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2027
    vor 6 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Asien bietet eine beispiellose regulatorische Vielfalt für die Analyse. Japan hat das ISSB über sein Sustainability Standards Board of Japan (SSBJ) integriert, Singapur schreibt ISSB-konforme Offenlegungen vor und Hongkong führt ISSB-Pilotprojekte durch. Unterdessen entwickelt China CSRD-ähnliche Regeln nach eigenen Standards, Indien gleicht die TCFD an die IFRS an und Südkorea verbindet finanzielle Wesentlichkeit mit nationalen ESG-Vorgaben. Diese Stichprobe ermöglicht einen direkten Vergleich von finanzieller und wirkungsbezogener Wesentlichkeit in der Praxis: Wie quantifizieren asiatische Unternehmen Klimarisiken ohne EU-typische Stakeholder-Auswirkungen? Solche Fälle zeigen, ob die derzeitige Interoperabilität (z. B. gemeinsame Klimastandards) grenzüberschreitend gilt, und beantworten die Kernfrage des Projekts nach Rahmenwerken, die beide Wesentlichkeitsaspekte unterstützen und gleichzeitig offen für sektorspezifische Entwicklungen bleiben. Ohne asiatische Daten kann die Analyse den „Berichtsaktivismus zu ESG-Themen“ und dessen Übereinstimmung mit der Finanzierung nachhaltiger Transformationen (Projektfrage 2) nicht vollständig bewerten. Asiatische Berichte betonen in investorenorientierten Offenlegungen oft die finanzielle Wesentlichkeit und priorisieren Risiken in der Lieferkette gegenüber weiterreichenden Auswirkungen – was möglicherweise eine oberflächliche Compliance verstärkt. Eine asiatische Stichprobe deckt auf, ob ein erweiterter Berichtsumfang tatsächlich Kapital mobilisiert oder nur Silos schafft, und überprüft, ob Wesentlichkeitsanalysen (identisch mit den finanziellen Aspekten in ESRS/ISSB) die Vergleichbarkeit inmitten politischer Spannungen wie der Divergenz zwischen der EU und anderen Ländern fördern. Gemäß der EU-CSRD müssen europäische Unternehmen über die Nachhaltigkeit der Wertschöpfungskette berichten, wobei dies jedoch auf VS-begrenzte Daten von KMU beschränkt ist. VS, ein europäischer Rahmen für Offenlegungen von KMU (efrag.org/projects/voluntary-reporting-standard-for-smes-vsme), wird 2026 zu einem delegierten Rechtsakt und über Lieferketten zu einem globalen De-facto-Standard. Die Umsetzung eines VS anhand eines Testfalls mit einem Tier-1-Zulieferer eines in China ansässigen europäischen Unternehmens wird wertvolle und einzigartige Erkenntnisse über eine der größten Datenlücken in der Berichterstattung liefern. Darüber hinaus sollten all diese Aktivitäten genutzt werden, um Risiken und Chancen für Unternehmen zu identifizieren. Die Frage ist, wie sich nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen über verschiedene Regulierungssysteme und Kapitalmarkterwartungen in Asien hinweg konsistent in finanzielle Auswirkungen umsetzen lassen. Daher ist eine Analyse bestehender globaler Vorschriften, bewährter Verfahren und des Status quo der Berichterstattung als Grundlage für die Entwicklung eines integrierten Rahmens erforderlich.

Beschreibung des Loses

Anthony Cheung nimmt im Bereich Sustainable Finance in Asien eine einzigartige Position ein. Seine Kombination aus kultureller Verankerung in Hongkong, langjähriger Berufserfahrung in europäischen und asiatischen Finanzzentren sowie seinem dichten internationalen Netzwerk ist in dieser Form außergewöhnlich und für die Erhebung von Nachhaltigkeitsdaten im asiatischen Raum kaum zu ersetzen. Er verbindet ein tiefes Verständnis lokaler Geschäftskulturen mit fundierter Kenntnis europäischer Regulierungen wie CSRD und ESRS – eine Doppelperspektive, die nur sehr wenige Expertinnen und Experten weltweit auf diesem Niveau besitzen.

Als erster Certified ESG Analyst in Asien und zentraler Partner von EFFAS hat er eine besondere Rolle bei der Weiterentwicklung und regionalen Anpassung des CESGA‑Programms eingenommen. Seine Beiträge zur Anerkennung des CESGA‑Standards durch die Hong Kong Monetary Authority zeigen seine herausgehobene Stellung als Brückenbauer zwischen europäischen und asiatischen ESG‑Standards. Auch seine Mitgliedschaften in hochrangigen internationalen Gremien wie der World Benchmarking Alliance, GRI und dem CFA Institute unterstreichen seine außergewöhnliche Reputation. Seine kulturelle Nähe, Sprachkompetenz und sein vertrauensbasiertes Netzwerk verschaffen ihm einen Zugang zu asiatischen Unternehmen, der für europäische Forschende oder Praktiker meist nicht erreichbar ist. Gerade in Märkten wie China, in denen hochwertige Sustainability‑Informationen nur über gewachsene Beziehungen und lokales Verständnis erhältlich sind, stellt dies einen entscheidenden Alleinstellungsfaktor dar. Durch seine Rolle an der forschungsstarken HKU Business School verfügt er zusätzlich über einen exklusiven Zugang zu akademischen Netzwerken und relevanten Stakeholdern im asiatischen Raum. Insgesamt ist Anthony Cheung aufgrund seiner einzigartigen Kombination aus lokaler Verankerung, internationaler Expertise, regulatorischer Gestaltungskraft und herausragender Vernetzung eine in dieser Form kaum ersetzbare Persönlichkeit für anspruchsvolle Nachhaltigkeitsdatenerhebungen in Asien.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Unter Berücksichtigung der technischen Anforderungen ist ausschließlich das zu erwerbende Gerät für die geplante Erweiterung für die Universität Hamburg geeignet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2026
Vertragsende
30.04.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Keine Verlängerungsoption. Mit dem Angebot bzw. Beauftragung sind alle Leistungen abgedeckt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Finanzbehörde Hamburg, 20306 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Ein Antrag ist demnach unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat … ganz lesenEs wird auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Ein Antrag ist demnach unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9a41d9fd-f733-4d37-b335-219a165a08cb.