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Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Etablierung und Weiterentwicklung der hamburgweiten Data Governance

Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Senatskanzlei, Amt für IT und Digitalisierung · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen Freie und Hansestadt Hamburg_14.0014veröffentlicht 30.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristin 22 Tagen · Fragen bis 20.11.2026, 23:59 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
980 Tsd. €
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 4 Unternehmen
Ort der Leistung
Hamburg20355, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Senatskanzlei, Amt für IT und Digitalisierung
    in 12 Tagen
  4. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    in 22 Tagen

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Beschaffung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Etablierung und Weiterentwicklung einer hamburgweiten Data Governance.

Beschreibung des Loses

1. Gegenstand der Beschaffung: Der Auftraggeber beabsichtigt, Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Etablierung, Operationalisierung und Weiterentwicklung einer hamburgweiten Data Governance zu beschaffen. Gegenstand der Leistungen ist die fachlich-methodische und projektbezogene Unterstützung des Auftraggebers bei der Weiterentwicklung von Strukturen, Prozessen, Standards, Methoden und Instrumenten für einen strategischen, verantwortungsvollen, rechtssicheren und nutzungsorientierten Umgang mit Daten innerhalb der hamburgischen Verwaltung. Die Leistungen dienen insbesondere dazu, Datenbestände transparenter zu machen, ihre Qualität und Nutzbarkeit zu verbessern, den Datenaustausch und die Nachnutzung geeigneter Daten zu fördern sowie einheitliche Grundlagen für Datenmanagement, Datenklassifizierung, Metadatenmanagement und datenbezogene Entscheidungsprozesse zu schaffen. Die Beratung erfolgt in einem dynamischen Transformationsumfeld. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber daher nicht nur bei der konzeptionellen Ausarbeitung, sondern - soweit jeweils abgerufen - auch bei der praktischen Erprobung, Einführung, Kommunikation und Weiterentwicklung der erarbeiteten Ansätze in ausgewählten Bereichen der hamburgischen Verwaltung. 2. Ausgangslage und strategischer Kontext: Die hamburgweite Data Governance bildet das organisatorische und methodische Fundament für datenbezogene Vorhaben der Verwaltung. Sie schafft die Voraussetzungen dafür, dass Daten über organisatorische Grenzen hinweg auffindbar, verständlich, zuverlässig, angemessen geschützt und, soweit fachlich und rechtlich zulässig, nutzbar gemacht werden können. Die Data Governance steht dabei in engem Zusammenhang mit der Datenstrategie und dem Datenmanagement des Auftraggebers. Ihre Aufgabe besteht insbesondere darin, strategische Zielsetzungen und Leitlinien in anwendbare Regelungen, Rollenmodelle, Prozesse, Standards und Arbeitshilfen zu überführen und deren praktische Anwendung innerhalb der Verwaltung zu unterstützen. Zu den maßgeblichen Handlungsfeldern gehören insbesondere: - Datenethik, - Datenkultur, - Rollen und Datenkompetenz, - Datendokumentation, - Datenvernetzung und Datenintegration, - Datenarchitektur und Datenmodellierung, - Rechtsrahmen, - Datenqualität, - Datennutzung sowie - Datensouveränität. Ein wesentliches Instrument zur Unterstützung der Data Governance ist die sogenannte Datenlandkarte. Diese soll als verwaltungsinterne Metadatenplattform Transparenz darüber schaffen, welche Institutionen welche Daten erheben und vorhalten, welche Kennzahlen und Berichte auf diesen Daten beruhen und welche Systeme und Verfahren hierbei eingesetzt werden. Die Datenlandkarte soll damit insbesondere Dateninventuren, die Herstellung einer einheitlichen und nachvollziehbaren Datengrundlage für Kennzahlen, Gesetzesfolgeabschätzungen sowie die Identifikation von Potenzialen für eine verwaltungsübergreifende Datennutzung und im Sinne des Once-Only-Prinzips unterstützen. 3. Ziel der Beauftragung: Ziel der Beauftragung ist es, den Auftraggeber durch bedarfsorientierte Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der schrittweisen Etablierung, Operationalisierung und Weiterentwicklung einer hamburgweiten Data Governance zu unterstützen. Hierzu soll der Auftragnehmer den Auftraggeber insbesondere dabei unterstützen, - ein konsistentes Zielbild für die hamburgweite Data Governance fortzuentwickeln; - strategische Leitprinzipien in konkrete Regelungen, Rollen, Prozesse, Standards, Methoden und Arbeitshilfen zu überführen; - Datenbestände, Datenflüsse, Zuständigkeiten und Nutzungszusammenhänge transparenter zu machen; - die Datenqualität, Datenklassifizierung und Datendokumentation systematisch weiterzuentwickeln; - Instrumente der Data Governance, insbesondere die Datenlandkarte, methodisch und konzeptionell weiterzuentwickeln; - entwickelte Ansätze in ausgewählten Fachbehörden oder anderen Pilotbereichen zu erproben und deren Umsetzung methodisch zu begleiten; - relevante Stakeholder innerhalb der Verwaltung einzubinden und fachübergreifende Abstimmungsprozesse zu unterstützen; - belastbare und steuerungsfähige Entscheidungsgrundlagen für die zuständigen Leitungsebenen zu erarbeiten; sowie - die Akzeptanz und nachhaltige Verankerung einer verantwortungsvollen und datenorientierten Arbeitsweise innerhalb der Verwaltung zu fördern. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen sind auf praktisch verwendbare, anschlussfähige und innerhalb der hamburgischen Verwaltung umsetzbare Ergebnisse ausgerichtet. Die Leistungen sollen daher über die Erstellung rein abstrakter oder strategischer Konzeptpapiere hinausgehen und - abhängig vom jeweiligen Beratungsbedarf - auch die Erprobung, Umsetzung und Weiterentwicklung der erarbeiteten Ansätze unterstützen. 4. Vertrags- und Abrufmodell: 4.1 Rahmenvereinbarung mit mehreren Rahmenvertragspartnern: Der Auftraggeber beabsichtigt, eine (1) Rahmenvereinbarung mit drei (3) Rahmenvertragspartnern abzuschließen. Die drei (3) wirtschaftlichsten Angebote erhalten den Zuschlag auf die Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvertragspartner werden entsprechend dem Ergebnis der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots anhand der festgelegten Bewertungssystematik auf den Rängen 1 bis 3 geführt. Ziel des Mehrpartnermodells ist es, einerseits eine möglichst kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem im Vergabeverfahren bestbewerteten Dienstleister zu ermöglichen und andererseits die erforderliche Flexibilität und Ausfallsicherheit für die während der Laufzeit des Vertrags anfallenden Beratungs- und Unterstützungsbedarfe sicherzustellen. Insbesondere soll gewährleistet werden, dass bei fehlender Verfügbarkeit, Leistungsstörungen oder einem sonstigen Ausfall eines Rahmenvertragspartners auf weitere qualifizierte Rahmenvertragspartner zurückgegriffen werden kann. Fortsetzung der Beschreibung der Beschaffung unter zusätzliche Angaben***.

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

1. Persönliche Erfahrung des Projektteams30 %
1. Persönliche Erfahrung des Projektteams0 %
1. Persönliche Erfahrung des Projektteams0 %
1. Persönliche Erfahrung des Projektteams0 %
2. Ausführungskonzept70 %
Qualität
1. Persönliche Erfahrung des Projektteams1. Persönliche Erfahrung des Projektteams: Bewertet wird die persönliche Erfahrung des Projektteams anhand von persönlichen Referenzprojekten. Das Projektteam muss aus den folgenden, von dem Bieter zu benennenden Personen bestehen, die jeweils für die nachfolgend festgelegte Funktion angeboten werden: - Funktion 1.a.: Projektleiter Data Governance, Kernaufgaben: Gesamtverantwortung für die Planung, Steuerung und Umsetzung des Projekts; Koordination der Projektbeteiligten; Termin- und Qualitätsmanagement; Kommunikation und Berichterstattung gegenüber dem Auftraggeber; - Funktion 1.b.: Stellvertretender Projektleiter Data Governance, Kernaufgaben: Unterstützung des Projektleiters bei der Planung, Steuerung und Überwachung des Projekts; Übernahme der Aufgaben des Projektleiters bei dessen Abwesenheit; Koordination von Teilprojekten und Arbeitspaketen; Unterstützung des Risiko- und Qualitätsmanagements; Kommunikation mit Projektbeteiligten und Stakeholdern sowie Mitwirkung bei der Erstellung von Berichten und Entscheidungsgrundlagen; - Funktion 1.c.: Data Governance Manager, Kernaufgaben: Entwicklung und Weiterentwicklung der Data Governance; Entwicklung von Zielbildern und strategischen Leitprinzipien sowie Definition von Rollen, Verantwortlichkeiten, Prozessen, Regelungen und Standards der Data Governance; - Funktion 1.d.: Data Quality Manager, Kernaufgaben: Entwicklung und Weiterentwicklung des Datenqualitätsmanagements; Definition von Qualitätsanforderungen und -kennzahlen sowie Konzeption von Maßnahmen zur Sicherstellung und kontinuierlichen Verbesserung der Datenqualität; - Funktion 1.e.: Informationssicherheits- und Datenschutzexperte, Kernaufgaben: Beratung zu und Berücksichtigung von informationssicherheits- und datenschutzrechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Data Governance sowie Entwicklung und Weiterentwicklung entsprechender Maßnahmen und Konzepte. (= gemeinsam Projektteam). Die Funktionen 1.a. bis 1.e. müssen nicht mit unterschiedlichen Personen besetzt werden. Eine Person darf für maximal drei (3) der vorgenannten Funktionen angeboten werden. Die Funktionen des Projektleiters Data Governance (Funktion 1.a.) und des stellvertretenden Projektleiters Data Governance (Funktion 1.b.) müssen jedoch mit unterschiedlichen Personen besetzt werden. Wird eine Person für mehrere Funktionen angeboten, wird ihre persönliche Erfahrung für jede angebotene Funktion gesondert anhand der für die jeweilige Funktion festgelegten Anforderungen und Bewertungsmerkmale bewertet. Für die unterschiedlichen Funktionen dürfen dabei dieselben persönlichen Referenzprojekte angegeben werden. Voraussetzung ist, dass die angebotene Person in dem jeweiligen persönlichen Referenzprojekt die für die jeweilige Funktion maßgeblichen Leistungen persönlich erbracht hat und das persönliche Referenzprojekt die für die jeweilige Funktion festgelegten Anforderungen erfüllt. Mindestanforderungen an die Qualifikation des Projektteams: Die für die Projektteamfunktionen 1.a. bis 1.e. angebotenen Personen müssen die für ihre jeweilige Funktion in Ziffer 8 der Leistungsbeschreibung (Anlage 802) festgelegten fachlichen Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat die Erfüllung dieser Mindestanforderungen für die jeweils angebotenen Personen anhand geeigneter Angaben zu ihrer fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung nachvollziehbar darzustellen. Hierfür ist die Anlage 601 "Erfahrung des Projektteams" zu verwenden. a) Allgemeine Anforderungen an die persönlichen Referenzprojekte: Für jede der fünf (5) Projektteamfunktionen (1.a. bis 1.e.) können bis zu drei (3) persönliche Referenzprojekte eingereicht werden. Übernimmt eine Person mehrere Projektteamfunktionen, können dieselben persönlichen Referenzprojekte für mehrere Funktionen angegeben werden. Die Bewertung erfolgt für jede Funktion gesondert anhand der jeweils maßgeblichen Anforderungen und Bewertungsmerkmale. Ein persönliches Referenzprojekt wird bei der Bewertung nur berücksi …
Qualität
1. Persönliche Erfahrung des ProjektteamsBeginn der Fortsetzung (Teil 1)***: b) Bewertung der persönlichen Referenzprojekte: Für jedes persönliche Referenzprojekt, das die vorstehenden allgemeinen Anforderungen erfüllt, können anhand der nachfolgend für die jeweilige Funktion festgelegten Bewertungsmerkmale maximal fünf (5) Punkte erzielt werden. Für jedes erfüllte Bewertungsmerkmal wird ein (1) Punkt vergeben. Ein Bewertungsmerkmal wird nur berücksichtigt, wenn aus den Angaben zu dem persönlichen Referenzprojekt nachvollziehbar hervorgeht, dass die angebotene Person die dem Bewertungsmerkmal zugrunde liegenden Tätigkeiten persönlich selbst und innerhalb des maßgeblichen Erbringungszeitraums erbracht hat. Für jede der fünf (5) vorgesehenen Funktionen werden maximal drei (3) persönliche Referenzprojekte und damit maximal 15,00 Punkte berücksichtigt. Übernimmt eine Person mehrere Funktionen, erfolgt die Bewertung ihrer persönlichen Referenzprojekte für jede dieser Funktionen gesondert anhand der jeweils maßgeblichen Bewertungsmerkmale. 1.a. Projektleiter Data Governance: Grundanforderung: Die angebotene Person muss in dem persönlichen Referenzprojekt persönlich als Projektleiter eines Projekts zur Etablierung und / oder Weiterentwicklung einer Data Governance tätig gewesen sein. Bewertungsmerkmale: Ein Bewertungsmerkmal gilt nur dann als erfüllt, wenn die angebotene Person die dem jeweiligen Bewertungsmerkmal zugrunde liegenden Tätigkeiten persönlich in einem Umfang von mindestens einem (1) Personentag erbracht hat. Tätigkeiten mit einem geringeren zeitlichen Umfang werden bei der Bewertung des jeweiligen Bewertungsmerkmals nicht berücksichtigt: - Ein (1) Punkt, wenn die angebotene Person persönlich ein interdisziplinär zusammengesetztes Projektteam gesteuert hat; - ein (1) weiterer Punkt, wenn die angebotene Person persönlich mehrere Teilprojekte und / oder Arbeitspakete koordiniert und gesteuert hat; - ein (1) weiterer Punkt, wenn das von der angebotenen Person geleitete Projekt mindestens drei (3) unterschiedliche Organisationseinheiten oder Fachbereiche einbezogen hat; - ein (1) weiterer Punkt, wenn die angebotene Person persönlich die Zusammenarbeit zwischen Fachbereichen und mindestens einer Querschnittsfunktion, insbesondere IT, Datenschutz und / oder Informationssicherheit, gesteuert hat; - ein (1) weiterer Punkt, wenn die angebotene Person persönlich für das Termin- und Qualitätsmanagement sowie die Kommunikation und Berichterstattung gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich war. 1.b. Stellvertretender Projektleiter Data Governance: Grundanforderung: Die angebotene Person muss in dem persönlichen Referenzprojekt persönlich als Projektleiter, stellvertretender Projektleiter oder in einer vergleichbaren Funktion mit eigenständiger Steuerungsverantwortung in einem Projekt zur Etablierung und/oder Weiterentwicklung einer Data Governance tätig gewesen sein. Bewertungsmerkmale: Ein Bewertungsmerkmal gilt nur dann als erfüllt, wenn die angebotene Person die dem jeweiligen Bewertungsmerkmal zugrunde liegenden Tätigkeiten persönlich in einem Umfang von mindestens einem (1) Personentag erbracht hat. Tätigkeiten mit einem geringeren zeitlichen Umfang werden bei der Bewertung des jeweiligen Bewertungsmerkmals nicht berücksichtigt: - Ein (1) Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich mehrere Teilprojekte und / oder Arbeitspakete koordiniert und gesteuert hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich ein interdisziplinär zusammengesetztes Projektteam oder Teile eines solchen Projektteams gesteuert hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn das von der angebotenen Person betreute Projekt mindestens drei (3) unterschiedliche Organisationseinheiten oder Fachbereiche einbezogen hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Aufgaben des Risiko- und Qualitätsmanagements übernommen hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich die Kom …
Qualität
1. Persönliche Erfahrung des ProjektteamsBeginn der Fortsetzung (Teil 2)***: 1.d. Data Quality Manager: Grundanforderung: Die angebotene Person muss in dem persönlichen Referenzprojekt persönlich Leistungen zur Entwicklung, Einführung und/oder Weiterentwicklung eines Datenqualitätsmanagements erbracht haben. Bewertungsmerkmale: Ein Bewertungsmerkmal gilt nur dann als erfüllt, wenn die angebotene Person die dem jeweiligen Bewertungsmerkmal zugrunde liegenden Tätigkeiten persönlich in einem Umfang von mindestens einem (1) Personentag erbracht hat. Tätigkeiten mit einem geringeren zeitlichen Umfang werden bei der Bewertung des jeweiligen Bewertungsmerkmals nicht berücksichtigt: - Ein (1) Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Anforderungen, Kriterien und / oder Regeln für die Datenqualität entwickelt oder weiterentwickelt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Kennzahlen zur Bewertung der Datenqualität entwickelt oder weiterentwickelt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Verfahren zur Messung und / oder Überwachung der Datenqualität entwickelt oder eingeführt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Datenqualitätsprobleme analysiert und hieraus Maßnahmen zur Sicherstellung und / oder Verbesserung der Datenqualität entwickelt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Datenqualitätsprozesse entwickelt oder weiterentwickelt hat, die mindestens drei (3) unterschiedliche Organisationseinheiten oder Fachbereiche einbezogen haben. 1.e. Informationssicherheits- und Datenschutzexperte: Grundanforderung: Die angebotene Person muss in dem persönlichen Referenzprojekt persönlich Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu datenschutzrechtlichen und / oder informationssicherheitsbezogenen Anforderungen im Zusammenhang mit Data Governance oder Datenmanagement erbracht haben. Bewertungsmerkmale: Ein Bewertungsmerkmal gilt nur dann als erfüllt, wenn die angebotene Person die dem jeweiligen Bewertungsmerkmal zugrunde liegenden Tätigkeiten persönlich in einem Umfang von mindestens einem (1) Personentag erbracht hat. Tätigkeiten mit einem geringeren zeitlichen Umfang werden bei der Bewertung des jeweiligen Bewertungsmerkmals nicht berücksichtigt: - Ein (1) Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit Data Governance oder Datenmanagement analysiert und bei der Entwicklung oder Weiterentwicklung entsprechender Strukturen, Prozesse und / oder Regelungen berücksichtigt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Anforderungen der Informationssicherheit im Zusammenhang mit Data Governance oder Datenmanagement analysiert und bei der Entwicklung oder Weiterentwicklung entsprechender Strukturen, Prozesse und / oder Regelungen berücksichtigt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Rollen- und / oder Berechtigungskonzepte für den Umgang mit Daten entwickelt oder weiterentwickelt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Maßnahmen oder Konzepte zur Umsetzung datenschutzrechtlicher und / oder informationssicherheitsbezogener Anforderungen entwickelt oder weiterentwickelt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich datenschutzrechtliche und informationssicherheitsbezogene Anforderungen in organisationsübergreifende Data-Governance- oder Datenmanagementprozesse integriert hat. Für jede der Projektteamfunktionen 1.a. bis 1.e. ist mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt nachzuweisen, das die unter Buchstabe a) festgelegten allgemeinen Anforderungen sowie die unter Buchstabe b) für die jeweilige Projektteamfunktion festgelegte Grundanforderung erfüllt. Wird diese Mindestanforderung für mindestens eine der Projektteamfunktionen nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss de …
Qualität
1. Persönliche Erfahrung des ProjektteamsBeginn der Fortsetzung (Teil 3)***: Je persönlichem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet werden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 601 "Erfahrung des Projektteams". Zu der punktemäßigen Bewertung: - Der Bieter kann in diesem Zuschlagskriterium maximal 30,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor 0,4 multipliziert. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch die von ihm im Vergabeverfahren benannten Projektteammitglieder in den jeweils angebotenen Funktionen zu erbringen. Ein Austausch der benannten Projektteammitglieder ist ausschließlich nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 1.1.3 der Rahmenvereinbarung (Anlage 906) zulässig. Insbesondere muss die für die jeweilige Funktion vorgesehene Ersatzperson über eine mindestens gleichwertige persönliche Erfahrung verfügen. WICHTIGER HINWEIS ZUM AUSFÜLLEN DER ANLAGE: Der Bieter hat sicherzustellen, dass sämtliche in dieser Anlage vorgesehenen Auswahlfelder vollständig und zutreffend ausgefüllt werden. Insbesondere ist bei allen mit "ja" oder "nein" zu beantwortenden Erklärungen das jeweils zutreffende Auswahlkästchen anzukreuzen. Fehlende Ankreuzungen werden nicht nachgefordert. Wird bei einer Erklärung weder "Ja" noch "Nein" angekreuzt, gilt die betreffende Anforderung als nicht nachgewiesen. Dies hat folgende Konsequenzen: - Mindestanforderungen: Betrifft die fehlende Ankreuzung eine Min-destanforderung, gilt diese als nicht nachgewiesen. Dies kann zum Ausschluss des Angebots führen. - Bewertungsmerkmale: Betrifft die fehlende Ankreuzung ein bewer-tungsrelevantes Merkmal, werden hierfür keine Punkte vergeben. Der Bieter wird daher darauf hingewiesen, sämtliche Auswahlkästchen vor Einreichung des Angebots sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Ende der Fortsetzung (Teil 3)***.
Qualität
2. AusführungskonzeptBewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um das folgende Ziel bestmöglich zu erreichen: - Ziel ist die Etablierung und Weiterentwicklung einer dauerhaft funktionsfähigen, organisationsweit akzeptierten und praktisch gelebten hamburgweiten Data Governance, die klare und praxistaugliche Verantwortlichkeiten für den Umgang mit Daten schafft, die Datenqualität nachhaltig verbessert, eine organisationsübergreifende Nutzung und Steuerung von Daten unterstützt und von den betroffenen Bereichen der hamburgischen Verwaltung dauerhaft angewendet und selbstständig weiterentwickelt werden kann. Der Bieter hat hierzu darzustellen, - wie er die bestehenden Strukturen, Rollen, Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege analysiert und auf dieser Grundlage weiterentwickelt, um eindeutige, überschneidungsfreie und praktisch handhabbare Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege für den Umgang mit Daten bestmöglich zu gewährleisten (Unterkriterium 1 - Governance-Strukturen - 0 bis 5 Bewertungspunkte); - wie er bestehende Datenqualitätsprobleme identifiziert, bewertet und priorisiert sowie Qualitätsanforderungen, Kennzahlen, Verantwortlichkeiten und geeignete Maßnahmen entwickelt bzw. weiterentwickelt, um eine dauerhaft hohe und messbare Datenqualität bestmöglich zu gewährleisten (Unterkriterium 2 - Datenqualität - 0 bis 5 Bewertungspunkte); - wie er die betroffenen Organisationseinheiten und Stakeholder in die Entwicklung, Erprobung und Einführung der Data Governance einbindet, unterschiedliche Interessen und Anforderungen zusammenführt und die Beteiligten zur eigenständigen Anwendung und Weiterentwicklung der entwickelten Strukturen und Prozesse befähigt, um eine organisationsweite Akzeptanz, praktische Anwendung und nachhaltige Verankerung der Data Governance bestmöglich zu gewährleisten (Unterkriterium 3 - Implementierung, Akzeptanz und Befähigung - 0 bis 5 Bewertungspunkte); und - wie er fachliche, technische und organisatorische Risiken bei der Etablierung und Weiterentwicklung der Data Governance identifiziert, bewertet und durch geeignete Präventions-, Steuerungs- und Eskalationsmaßnahmen adressiert, um eine planmäßige und störungsarme Umsetzung auch bei auftretenden Schwierigkeiten oder Zielabweichungen bestmöglich zu gewährleisten (Unterkriterium 4 - Beherrschung von Umsetzungsrisiken - 0 bis 5 Bewertungspunkte). Formale Anforderungen an das Ausführungskonzept: - Das auftragsbezogene Ausführungskonzept darf je Unterkriterium einen Umfang von höchstens zwei (2) DIN-A4-Seiten umfassen. - Soweit die Ausführungen zu einem Unterkriterium diesen Umfang überschreiten, bleiben die darüber hinausgehenden Seiten (ab Seite drei (3)) bei der Bewertung unberücksichtigt und haben keinen Einfluss auf die Angebotswertung. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung bestimmte Inhalte von überschüssigen Seiten zur optionalen Umsetzung im Vertrag zu übernehmen, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht. - Eine inhaltsleere Titelseite sowie ein Inhaltsverzeichnis werden auf den zulässigen Seitenumfang nicht angerechnet. - Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben auf den über den zulässigen Seitenumfang hinausgehenden Seiten im Rahmen der Angebotsprüfung zu berücksichtigen, soweit sich hieraus Anhaltspunkte für Widersprüche, Unklarheiten oder Abweichungen von den Vergabeunterlagen ergeben. Dies gilt insbesondere, wenn die zusätzlichen Ausführungen darauf hindeuten, dass Anforderungen an die Leistungserbringung nicht eingehalten werden. - Der Bieter hat in seinem Ausführungskonzept konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel: "Angaben zu "Unterkriterium 1"; "A …
Preis
FestpreisDer Auftraggeber gibt für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen sämtliche Preisbestandteile verbindlich vor. Dies gilt insbesondere für die Tagessätze der für die einzelnen Funktionen des Projektteams (1.a. bis 1.e.) eingesetzten Personen. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Preisbestandteile sind für alle Bieter gleichermaßen verbindlich und dürfen von den Bietern nicht verändert werden. Die vorgegebenen Preisbestandteile sind nicht Gegenstand der Angebotswertung. Ein preislicher Wettbewerb findet nicht statt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich anhand der qualitativen Zuschlagskriterien

Eignung6 von 6 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Unternehmensbezogene Referenzprojekte: 1. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Etablierung und / oder Weiterentwicklung einer Data Governance einzur … ganz lesenUnternehmensbezogene Referenzprojekte: 1. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Etablierung und / oder Weiterentwicklung einer Data Governance einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Etablierung und / oder Weiterentwicklung einer Data Governance umfasst haben. Die im Rahmen des unternehmensbezogenen Referenzprojekts erbrachten Leistungen müssen mindestens fünf (5) der nachfolgend aufgeführten Teilbereiche (Teilbereiche 1 bis 11) umfasst haben: o Teilbereich 1: Entwicklung oder Weiterentwicklung eines Zielbilds, strategischer Leitprinzipien oder einer Strategie für die Data Governance; o Teilbereich 2: Entwicklung oder Weiterentwicklung von Rollen, Verantwortlichkeiten und Entscheidungsstrukturen im Rahmen der Data Governance; o Teilbereich 3: Entwicklung oder Weiterentwicklung von Regelungen, Prozessen, Standards, Methoden oder Arbeitshilfen für das Datenmanagement; o Teilbereich 4: Datenklassifizierung, Datendokumentation oder Metadatenmanagement; o Teilbereich 5: Entwicklung oder Weiterentwicklung von Ansätzen und Maßnahmen zur Sicherstellung und Verbesserung der Datenqualität; o Teilbereich 6: Herstellung von Transparenz über Datenbestände, Datenflüsse, Zuständigkeiten oder Nutzungszusammenhänge; o Teilbereich 7: Unterstützung der Datenvernetzung, Datenintegration oder Datennutzung; o Teilbereich 8: Berücksichtigung und Umsetzung rechtlicher Anforderungen im Zusammenhang mit Data Governance; o Teilbereich 9: Erprobung, Einführung oder Weiterentwicklung von Data-Governance-Strukturen in Organisationen oder einzelnen Organisationsbereichen; o Teilbereich 10: Einbindung relevanter Stakeholder sowie Konzeption und Moderation von Workshops oder vergleichbaren Beteiligungs- und Abstimmungsformaten; o Teilbereich 11: Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen oder Handlungsempfehlungen für Leitungs- oder Steuerungsebenen. Ein Teilbereich wird nur dann als einer der fünf (5) zur Erfüllung der Mindestanforderung angegebenen Teilbereiche berücksichtigt, wenn der Referenznehmer die dem jeweiligen Teilbereich zugrunde liegenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen in einem Umfang von mindestens einem (1) Personentag erbracht hat. Leistungen mit einem geringeren zeitlichen Umfang werden bei der Erfüllung der Mindestanforderung nicht berücksichtigt. Der Bewerber hat in der Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, welche der vorgenannten Teilbereiche im Rahmen des angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekts erbracht wurden. Die fünf (5) angegebenen Teilbereiche müssen vollständig durch den Referenznehmer selbst erbracht worden sein. Eine Leistungserbringung durch andere Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft, Unterauftragnehmer oder sonstige Dritte erfüllt diese Mindestanforderung nicht. - Erbringungszeitraum - Die angegebenen Teilbereiche müssen jeweils vollständig innerhalb des Zeitraums zwischen dem 01.01.2022 bis zu dem Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erbracht und abgeschlossen worden sein. Für jeden der angegebenen Teilbereiche sind jeweils das Anfangsdatum (Beginn der Tätigkeit) und das Enddatum (Abschluss der Tätigkeit) in dem Format TT.MM.JJJJ anzugeben; die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) a …
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beginn der Fortsetzung (Teil 1) ***: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV); weil der Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum Ablau … ganz lesenBeginn der Fortsetzung (Teil 1) ***: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV); weil der Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft nicht mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt angeben, das die aufgestellten (Mindest-)Anforderungen (kumulativ) erfüllt, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber- / Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen: Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis: Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 4. Auswahlkriterien: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben. Für die Auswahlwertung werden je Bewerber maximal vier (4) unternehmensbezogene Referenzprojekte berücksichtigt. Reicht ein Bewerber mehr als vier (4) unternehmensbezogene Referenzprojekte ein, werden ausschließlich die ersten vier (4) Referenzprojekte in der Reihenfolge berücksichtigt, in der sie in der Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" aufgeführt sind. Darüber hinausgehende Referenzprojekte bleiben bei der Auswahlwertung unberücksichtigt. Soweit mehr als fünf (5) geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen: Auswahlkriterium 1: Auftragswert vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die zwischen dem 01.01.2022 und dem Ablauf der Teilnahmefrist in den fünf (5) oder mehr angegebenen Teilbereichen erbrachten Beratungs- und Unterstützungsleistungen: >= 350.000,- EUR (netto) = 5 Punkte; = 150.000,- EUR (netto) (Mindestanforderung) = 0 Punkte; < 150.000,- EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit der Auftragswert (netto) für die zwischen dem 01.01.2022 und dem Ablauf der Teilnahmefrist in den mindestens fünf (5) angegebenen Teilbereichen erbrachten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zwischen 150.000,- EUR (netto) und 350.000,- EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einem Auftragswert (netto) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts 250.000,- EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte. Auswahlkriterium 2: Anzahl der abgedeckten Teilbereiche: Bewertet wird die Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt abgedeckten Teilbereiche …
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beginn der Fortsetzung (Teil 2)***: Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergeme … ganz lesenBeginn der Fortsetzung (Teil 2)***: Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die bestimmte Anzahl nicht überschritten wird. Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden (geeigneten) Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV). Ende der Fortsetzung (Teil 2)***.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung bis zu zweimal um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern. Die Ausübung der jeweiligen Verlängerungsoption erfolgt spätestens vier (4) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Optionen
1. Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 4 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] geschlossen. Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags über die E-Vergabeplattform zustande, einer beiderseitigen Unterzeichnung des Vertragstextes bedarf es nicht. Der Auftragnehmer hat die Ver … ganz lesenLeistung: 1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] geschlossen. Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags über die E-Vergabeplattform zustande, einer beiderseitigen Unterzeichnung des Vertragstextes bedarf es nicht. Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits in dem Stadium der Vertragsanbahnung (also im Vergabeverfahren) für den interessierten Wirtschaftsteilnehmer gegolten hat. 2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung, welche nicht verhandelbar ist, wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Hamburg bei der Finanzbehörde Hamburg, Adolphsplatz 3-5, 20457 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Beginn der Fortsetzung der Beschreibung der Beschaffung***: 4.2 Bildung und Vergabe von Abrufpaketen: Die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung entstehenden Beratungs- und Unterstützungsbedarfe werden durch den Auftraggeber zu Abrufpaketen zusammenge … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Beginn der Fortsetzung der Beschreibung der Beschaffung***: 4.2 Bildung und Vergabe von Abrufpaketen: Die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung entstehenden Beratungs- und Unterstützungsbedarfe werden durch den Auftraggeber zu Abrufpaketen zusammengefasst. Die Vergabe der Abrufpakete erfolgt nach der im Vergabeverfahren ermittelten Rangfolge der Rahmenvertragspartner. Jedes Abrufpaket wird grundsätzlich dem Rahmenvertragspartner auf Rang 1 zur Leistungserbringung übertragen. Der Rahmenvertragspartner auf Rang 1 ist nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zur Übernahme und Leistungserbringung verpflichtet. Wird die Leistungserbringung durch den Rahmenvertragspartner auf Rang 1 hinsichtlich eines Abrufpakets ganz oder teilweise beendet, insbesondere aufgrund einer Kündigung, Teilkündigung oder Aufhebungsvereinbarung, kann der Auftraggeber den noch zu erbringenden Leistungsumfang des betreffenden Abrufpakets dem Rahmenvertragspartner auf Rang 2 zur Übernahme anbieten. Der Rahmenvertragspartner auf Rang 2 ist nicht verpflichtet, das ihm angebotene Abrufpaket bzw. den noch zu erbringenden Leistungsumfang zu übernehmen. Lehnt der Rahmenvertragspartner auf Rang 2 die Übernahme ab oder erklärt er innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist, dass er das Abrufpaket bzw. den noch zu erbringenden Leistungsumfang nicht übernehmen kann, kann der Auftraggeber diesen dem Rahmenvertragspartner auf Rang 3 zur Übernahme anbieten. Der Rahmenvertragspartner auf Rang 3 ist ebenfalls nicht verpflichtet, das ihm angebotene Abrufpaket bzw. den noch zu erbringenden Leistungsumfang zu übernehmen. Die Ablehnung oder Nichtübernahme eines Abrufpakets durch den Rahmenvertragspartner auf Rang 2 oder Rang 3 hat keine Auswirkungen auf die Rangfolge bei späteren Abrufpaketen. Für jedes neue Abrufpaket gilt daher erneut die im Vergabeverfahren ermittelte Rangfolge, solange die jeweilige Rahmenvereinbarung mit den Rahmenvertragspartnern fortbesteht. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Anlage 802 - Leistungsbeschreibung; - Anlage 906 - Rahmenvereinbarung; - Anlage 920 - Einzelauftragsvereinbarung. Ende der Fortsetzung der Beschreibung der Beschaffung***. Beginn der Fortsetzung der Ausführungen zu den Ausschlussgründen***: Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5 VgV). Dem Bieter / der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe. Ende der Fortsetzung zu den Ausführungen zu den nationalen Ausschlussgründen***. Vorabinformation nach § 134 GWB: Gemäß § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB informiert der Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll (= Bestbieter), über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres …
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AMUGR# 1. Bewerber- / Bietergemeinschaft: Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber - / Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft) unter … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AMUGR# 1. Bewerber- / Bietergemeinschaft: Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber - / Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und das für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages vertretungsberechtigte Mitglied bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- / Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird. Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bewerber-_Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureich …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Anschrift
Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg
Website
hamburg.de
Kontakt
vergaben-itd4@sk.hamburg.de

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