Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitBeratungPlanung

FHH - Räumliches Leitbild der Stadtentwicklung Hamburg - Erstangebote

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 5117/2024veröffentlicht 25.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 694 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Hamburg (6 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 5 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg21109, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • Honorar25 %
  • Qualifikation des Planungsteams30 %
  • Aufgabenerfassung und Konzept45 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) möchte das Räumliche Leitbild der Stadtentwicklung neu auflegen. Hierzu wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt. In der ersten Phase der Erarbeitung sollen im Rahmen eines kooperativen Workshopverfahrens drei interdisziplinär besetzte Planungsteams eingeladen werden, unterschiedliche Szenarien der räumlichen Entwicklung zu erarbeiten. In der zweiten Phase sollen die Erkenntnisse aus dem Workshopverfahren ausgewertet, die Zukunftsentwürfe zu einem Räumlichen Leitbild verdichtet (Synthese) und ausgearbeitet werden. Der gesamte Prozess soll durch ein Dienstleistungsbüro (optional Konsortium als Bietergemeinschaft) begleitet werden. Der Leitbildprozess soll durch unterschiedliche Perspektiven aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik/Verwaltung bereichert werden. Dazu sollen Dialog- und Beteiligungsformate auf unterschiedlichen Ebenen angeboten werden. In die Erarbeitung des Räumlichen Leitbildes werden insbesondere die fachlich tangierten Senatsbehörden und Bezirksverwaltungen eingebunden. Das Räumliche Leitbild ist ein zentrales Steuerungs- und Kommunikationsinstrument für die Perspektiven der Hamburger Stadtentwicklung. Als informelles strategisches Planwerk entfaltet es FHH-intern Bindungswirkung und nimmt als Entscheidungskom-pass gleichzeitig Einfluss auf eine Vielzahl von Entwicklungsprozessen anderer Akteurinnen und Akteure der Stadtentwicklung. Mit dem Räumlichen Leitbild kann Hamburg zeigen, wie die in den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) und der Neuen Leipzig-Charta genannten Prinzipien einer sozial gerechten, umwelt- und klimagerechten sowie kulturell und ökonomisch produktiven Stadtentwicklung durch die räumliche Entwicklung der Stadt gesichert werden können.

Beschreibung des Loses

Im Rahmen des Erarbeitungsprozesses zu einem neuen Räumlichen Leitbild werden insgesamt zwei Aufträge vergeben: I. Verfahrensbetreuung und Synthese zu einem Räumlichen Leitbild II. Erstellung von Zukunftsszenarien und -entwürfen im Rahmen des kooperativen Workshopverfahrens (Mehrfachbeauftragung) Zum besseren Verständnis der konkret zu erfüllenden Aufgabenstellung wird auf die vorläufige Leistungsbeschreibung (Anlage 5) verwiesen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Honorar25 %
Qualifikation des Planungsteams30 %
Aufgabenerfassung und Konzept45 %
Preis
Honorars. Vergabeunterlagen
Qualität
Qualifikation des Planungsteamss. Vergabeunterlagen
Qualität
Aufgabenerfassung und Konzepts. Vergabeunterlagen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bitte beachten Sie, dass das deutsche Vergaberecht Rügeobliegenheiten vorsieht, deren Nichtbeachtung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führen kann (§ 160 Abs. 3 GWB): "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ei … ganz lesenBitte beachten Sie, dass das deutsche Vergaberecht Rügeobliegenheiten vorsieht, deren Nichtbeachtung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führen kann (§ 160 Abs. 3 GWB): "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV5L0Y

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Urbanista GmbH & Co. KG, Hamburg3

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Anschrift
Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

70vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (57 Lose mit Angabe)
349.190 €Zuschlagswert im Median
185.251 € – 791.739 €mittlere Hälfte, 26 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Hamburg (6 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 13.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3a81d510-b0e0-4830-af73-89746d052ad0.